Viertes Kapitel.

Die innere Verfassung der Söldnerheere[66] 88.

Im Mittelalter ist der militärische Führer auch immer zugleich der Organisator der Truppe. Das gilt von den Feudal-Angeboten wie von den Soldbanden und setzt sich nun in den Söldnerheeren des 16. Jahrhunderts fort bis in die Zeit des 30jährigen Krieges. Der Kriegsherr gibt in größeren Verhältnissen einigen Obersten, in kleineren einem oder einigen Hauptleuten im Pauschquantum das Geld und den Auftrag, die Landsknechte oder Reiter anzuwerben und zu unterhalten; häufig aber sind diese Obersten und Hauptleute auch in dem Sinne die Unternehmer, daß sie das nötige Geld oder einen Teil davon gleich im Beginn oder im Laufe der Handlung vorschießen. In ganz großen Verhältnissen übernimmt auch wohl ein General-Unternehmer, wie Wallenstein, die Aufstellung des Heeres, dessen Feldherr er zugleich ist.

Der Oberst setzte seine Hauptleute ein und diese ernannten sich ihren Leutnant (locotenente), den Fähndrich, den Feldwebel89,[66] den Furier und die Rottmeister (Korporalschaftsführer), welch letztere wohl auch von den Leuten selbst gewählt wurden.

Eine verschiedene Anzahl von Fähnlein, etwa 10 bis 18, bilden zusammen ein Regiment, d.h. seine Machtbefugnisse über die Fähnlein aufgerichtet habe. Das Fähnlein zählt um die 400 Mann und auch noch mehr; demgemäß ist die Stärke der Regimenter sehr verschieden. Fähnlein wie Regiment sind nur administrative, nicht taktische Einheiten. Der taktische Körper ist, wie wir gesehen haben, der Haufe, der Gevierthaufe, auch das Bataillon genannt.

Von der inneren Struktur der Söldnerbanden des Mittelalters wissen wir nicht viel: sie werden ganz auf der diskretionären disziplinaren Gewalt des Führers und der Stärke seiner Persönlichkeit beruht haben. Dann fing man an, schriftliche Feldordnungen aufzusetzen, wovon uns als ältestes Beispiel die Lagerordnung Barbarossas erhalten ist. Um solcher Verordnung Folgsamkeit zu sichern, begann man in der Eidgenossenschaft damit, sie mit den Gehorsamseid der Mannschaft zu verbinden. Dieses Beispiel hat man in Deutschland um die Wende des 15. Jahrhunderts, als eben die Landsknechte aufgekommen waren, nachgeahmt und ließ also die wilden Gesellen, um sie in Ordnung zu halten, beim Dienstantritt eine immer weitere Einzelheiten hineinziehende Feldordnung, einen »Artikelbrief«, beschwören. Der Autor des »Trewen Rats« (Frundsberg) empfiehlt die Vereidigung in kleinen Haufen nach und nach vorzunehmen, denn »wann sie alle zusammenkommen unvereidet in einen Haufen, so bringt ihr sie nicht dazu, diesen Artikelsbrief zu schweren, denn sie stellen euch ein Regiment, wie sie gehalten sein wollen, nach allem ihren Gefallen, das müßt Ihr also tun und seid darnach eures Lebens immer sicher bei ihnen, denn da man das Kriegsvolk nicht allezeit mit Gewalt zwingen kann, so muß man ihnen das Recht vorzeigen, das sie zu halten geschworen haben.« Inhalt und Form dieser Vereinigung von Treueid und Feldordnung weichen bei den verschiedenen Kriegsherren, in den verschiedenen Landschaften und im Ablauf der Zeiten naturgemäß erheblich voneinander ab. Die Grundidee ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen den Söldnern auf[67] der einen, dem Kriegsherrn oder dem Condottiere auf der anderen Seite. Die Knechte beschwören ihre Verpflichtungen, denen die Versprechungen des Soldherren korrespondieren. Allmählich mit der Umbildung der auf Zeit angeworbenen Soldbanden in ein stehendes Heer ist dann die Zweiseitigkeit verschwunden, das demokratische Element ausgeschaltet und durch die einseitig disziplinare Gewalt des Kriegsherren ersetzt worden. Die Artikelbriefe, aus denen die noch heute gebrauchten Kriegsartikel geworden sind, sind Dokumente von großer kulturgeschichtlicher wie kriegsgeschichtlicher Bedeutung.

Aus der großen Fülle der Einzelheiten, aus anderen Quellen ergänzt und erläutert, hebe ich einige besonders charakteristische Züge hervor.

Eine grundlegende Bestimmung ist, daß die Knechte sich verpflichten, keine »Gemeinde« zu machen, d.h. ganz modern ausgedrückt, sie haben nicht das Recht der Bildung eines Gewerkvereins. Sie dürfen aber Klagen über irgendwelche Beschwerden durch die Doppelsöldner, deren Wahl ihnen überlassen ist, vor den obersten Hauptmann bringen.

Ihren Befehlen Nachdruck zu verschaffen, schlugen die Vorgesetzten unzweifelhaft nach Umständen kräftig zu90. Im Übrigen aber besteht ein in die Disziplinargewalt eingeordnetes Gerichtsverfahren. Noch aus dem Mittelalter stammt, daß es ursprünglich der Feldmarschall ist, der dem Gericht vorsteht, weil die Krieger aus Reitern bestanden und der Marschall die Pferde und alles, was dazu gehört, unter sich hatte. An seine Stelle sind der Schultheiß und der Profoß, selber erfahrene alte Kriegsleute, getreten. Noch lange aber behielt der Feldmarschall die Verteilung der Beute91.

Das Verfahren im Kriegsgericht schließt an das Wesen und Verfahren der deutschen Schöffengerichte an. Die Verhandlungen sind öffentlich.[68]

Die Schöffen oder die mit ihnen sitzenden Offiziere mußten Genossen oder Übergenossen der Angeklagten sein.

Neben diesem eigentlichen Kriegsgericht gibt es noch das »Recht vor dem gemeinen Mann« mit seiner Abart des »Rechts der langen Spieße«. Es kann nur auf Befehl des Obersten funktionieren, ist aber ein demokratisches Volksgericht und wird praktisch zu einer rohen Lynchjustiz. Mit der festeren Ordnung der Heere verschwindet es.

Ziemlich anders als das Recht der Fußknechte war lange Zeit das Reiterrecht, weil die Reiter aus der Lehnsritterschaft hervorgegangen waren. Daher hielt sich noch sehr lange die Sitte, daß bei den Reitern nicht der einzelne Mann angeworben wurde, sondern ein Edelmann mit einer größeren oder kleineren Erfolgschaft von Knechten, was natürlich auf das innere Leben der Reiterschaft nachwirkte. Auch die Artillerie hatte ihre besonderen Freiheiten.

Der Korpsgeist, der dieses Kriegswesen beherrschte, setzte es im 17. Jahrhundert durch, daß die Soldaten der bürgerlichen Gerichtsbarkeit völlig entzogen wurden und auch für bürgerliche Vergehen nur vor ihrem eigenen Gerichtsstand Recht zu nehmen hatten.

Die Verwaltung ist insofern einfach, als der Mann für seine Ausrüstung, seine Waffen, seine Kleidung, sein Pferd im allgemeinen selbst zu sorgen hat. Auch die Verpflegung ist wesentlich den Marketendern überlassen und wird durch Taxen geregelt, die der Profoß festsetzt.

Philipp von Hessen verkaufte seinen Söldnern selber die Lebensbedürfnisse und hoffte die Hälfte des Soldes dabei wieder zurück zu gewinnen, also wie es in der modernen Industrie genannt wird, ein Trucksystem92. Hatte Philipp selber nichts zu verkaufen, so nahm er von den Marketenders, um sich schadlos zu halten, einen Zoll. Für größere Waffen genügte diese Verpflegung natürlich nicht, und die Soldaten nahmen aus dem Lande, was sie brauchten, was nicht nur das Land aufs furchtbarste drückte, sondern auch militärisch zu den größten Unzuträglichkeiten führte. Im befreundeten und neutralen Lande verlangte Philipp und[69] Johann Friedrich von Sachsen, daß die Soldaten nur Futter und Hafer für die Pferde, Brot, Gemüse, Speck, Dörrfleisch und sonstige Eßwaren nehmen durften, Vieh und Hausrat aber schonen, Schränke, Kisten und Kasten nicht aufbrechen sollten. De la Noue berichtet93, Coligny sei darauf bedacht gewesen, geschickte Kommissare zu haben und sich einen hinreichenden Fuhrpark zu halten. Wenn es sich handelte ein Heer aufzustellen, pflegte er zu sagen: beginnen wir den Aufbau dieses Ungeheures mit dem Bauch. (Commencons à former ce monstre par le ventre). Man hielt für jede Schwadron einen Bäcker, die, wo man ins Quarier kam, sofort zu backen anfingen. Durch die Drohung, alles niederbrennen zu wollen, wurden die Ortschaften in einem gewissen Umkreis von den Quartieren zu Lieferungen gezwungen.

Der Monatssold (für den Fußknecht im 16. Jahr hundert 4 Gulden) wurde in den Kriegsartikeln festgesetzt. Oft aber entstand Streitigkeit, wie der Monat zu berechnen sei: Die Knechte verlangten, daß nach jeder Schlacht oder Erstürmung einer Stadt der Monat aus- und angehen solle. König Franz I. mußte sich einmal verpflichten, die Knechte zehn Monate in seinem Dienst zu behalten und ihnen am Tage vor der Schlacht einen Monat extra zu bezahlen. Philipp von Hessen empfahl endlich in seinem Testament seinen Söhnen, nur noch Defensivkriege zu führen, da die Ansprüche der Söldner nicht mehr zu befriedigen seien94.

Bei der Verpflichtung zum Gehorsam wird ausdrücklich hinzugefügt, die Befehle seien von den Kriegsleuten auszuführen, »sie seien edle oder unedle, kleine oder große Hansen«95. Nicht nur der einzelne Soldat, sondern auch jedes Fähnlein und jede Rotte haben ihrem Hauptmann oder seinem Vertreter Gehorsam zu leisten.

1480 bei Absendung von 6000 Söldnern im Dienste des Königs von Frankreich beschloß die Schweizer Tagsatzung, es soll ein Friede sein im Heer »und wer den frieden verseit oder mit worten brichet, es sye mit fluchen oder mitschelten, da sönd die Houptlüt[70] gewalt han, di iren eiden angenos ze straffen in sinen eren, oder an seinem lid oder an sinem leben. Und wer den brichtet mit den werken, dem sol man abflagen sin houbt, dötet aber iemand den andern in friden, den setzt man als ein mörder uff ein rat.«

Die eidgenössische Tagsatzung erließ 1499 einen Befehl, daß jeder Kriegsmann allen Hauptleuten zu gehorchen habe96.

Ist eine Stadt erobert, so verpflichten die Kriegsartikel die Soldaten ausdrücklich, auf Befehl des Obersten zu verfolgen, auch wenn die Löhnung noch nicht gezahlt ist. Besatzungstruppen sind verpflichtet, Schanz- und Bauarbeiten auszuführen. Als die böhmischen Truppen 1619 Schanzen bauen sollten, weigerten sie sich und erklärten es für ehrenwidrig, da sie keinen Sold bekommen hatten.

Bei Schlägereien war es ausdrücklich verboten, »die Nation« anzurufen; nur zu häufig kam es vor, daß, wenn zwei Streitenden die Landsleute zu Hilfe kamen, die Knechte untereinander ganze Schlachten lieferten. Zu Streitigkeiten gab es nur zu viel Veranlassung, Proviant, Beute, Weiber und besonders das Spiel, wo der Verlierer leicht mit der Beschuldigung des Falschspiels bei der Hand war.

Das »Balgen«, d.h. das Duell, wurde nicht unbedingt und als solches bestraft, sondern nur in dieser oder jener Weise eingeschränkt: es sollten keine tödlichen Waffen verwandt werden; oder es sollte nur an einem bestimmten Platz oder nur am Vormittag stattfinden.

Verschiedene Bestimmungen betreffen die Beute, aber Grundsatz ist: »was ein Jeder gewinnt, soll einem jeden Kriegsart und Ordnung nach bleiben«. Geschütz und Pulver, die erbeutet werden, gehören dem Feldhauptmann.

Der Krieger des Mittelalters war, wie wir gesehen haben, Qualitätskrieger; nicht bloß der Ritter, sondern auch der gewöhnliche Soldknecht mußte immer schon ein Mann von ausgeprägt physischem Mut und körperlicher Tüchtigkeit sein, um im Kriege brauchbar zu sein; das wurde auch von den Landsknechten verlangt, ihre Hauptwirksamkeit aber beruhte doch auf ihrer[71] Masse und auf ihrem Zusammenhalten; dieser Zusammenhalt nahm auch den Einzelnen von ursprünglich schwächerer Anlage mit, erzog ihn und machte ihn durch den Gesamtgeist zu einem brauchbaren Kriegsmann. Bei der plumpen, taktischen Form des Gevierthaufens, in dem gefochten wurde, waren schwierige Übungen, eine längere Ausbildungszeit nicht nötig, um aus einem kräftigen Mann einen Soldaten zu machen. Einige wenige Handgriffe und einfache Gewöhnungen an die Ordnung in Reih und Glied genügten. Nachdem also einmal der Rahmen geschaffen war, war es nicht zu schwer, große Waffen von diesen Söldnern zusammen zu bringen. Die Waffen gaben den Ausschlag; wer die größten Haufen zum Sturm führte, mußte siegen. Das Mittelalter war wirtschaftlich auch zu schwach gewesen, um solche Haufen ins Feld zu stellen, und ohne den taktischen Körper hätten sie auch nicht entsprechend genützt. Die wirtschaftlich-politische Voraussetzung dieser Neuerscheinung des Kriegswesens ist also die Bildung der großen Staaten, des französischen Nationalstaats, der Vereinigung von Kastilien und Aragonien, der Vereinigung des habsburgischen und burgundischen Besitzes durch die Vermählung Maximilians mit der Tochter und Erbin Karls des Kühnen. So stark und leistungsfähig diese neuen staatlichen Gebilde waren – indem sie sich bei ihren Kämpfen gegenseitig zu überbieten suchten, gingen sie nicht nur bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit, sondern auch noch darüber hinaus, denn wie wir sahen, die Zahl der Knechte war unschwer zu vermehren, und nur die große Zahl der Knechte gab Aussicht auf den Sieg. Die natürliche Grenze für die Heeresgröße hätte die finanzielle Leistungskraft des Kriegsherrn sein müssen. Wenn nun aber der Gegner über diese Grenze hinausging, in der Berechnung, daß ihm solche Steigerung den Sieg bringen müsse, und daß der Sieg auch das Manko des Soldbetrages auffüllen werde? Diese Hoffnung trieb von vornherein beide Parteien über ihre Leistungsfähigkeit hinaus. Die Größe der Heere wuchs über das mittelalterliche Maß weit hinaus, nicht nur insofern jetzt Kriegsherren da waren, die das bezahlen konnten, sondern weit größer, als sie es bezahlen konnten. Knechte waren ja genug zu haben, auf das Handgeld und auf die weiteren Soldversprechungen hin. Daß die Versprechungen schwerlich eingehalten werden würden,[72] wußte man von vornherein; selbst in den Kriegsartikeln findet sich schon die Klausel, daß die Knechte, wenn der Sold nicht pünktlich gezahlt werden sollte, doch nicht gleich ungeduldig werden und den Dienst verweigern sollten. Tatsächlich versagte der Sold nun sehr häufig und auch sehr lange. Über die strategische Rückwirkung dieses Fehlers werden wir noch zu sprechen haben. Hier aber handelt es sich um die Wirkung auf den inneren Charakter des Landsknechtstums. Trotz des Gehorsamsgelöbnisses, trotz der Kriegsgerichte, des Schultheißen und des Profossen, war es unmöglich, in diese Söldner eine wirkliche Disziplin zu bringen. Wie sollten sie sich durch ihren Eid gebunden fühlen, wenn der Kriegsherr seinerseits die Versprechungen nicht hielt, die er ihnen gegeben hatte? Fast untrennbar vom Wesen des Landknechtstums ist die Meuterei. Schon 1490, als sie Stuhlweißenburg genommen hatten, verweigerten sie Maximilian die Fortsetzung des Zuges wegen mangelnder Soldzahlung, und diese Erscheinung wiederholt sich immer von neuem.

1516 vor Mailand meuterten Landsknechte, weil sie weniger Sold bekamen als die Schweizer. Maximilian redete sie als »seine lieben, redlichen, deutschen Landsknechte« an, aber »wiewohl die Kaiserliche Mt. dergleichen und viel schöner Rede gegen den Knechten getann, sind sie doch nicht angenäm gewesen«, sagt der Chronist.

Was ihm am Solde fehlte, verlangte der Landsknecht zu ersetzen durch die Beute, und wie wollte der Kriegsherr, da er ihnen ja den Sold nicht geben konnte, ihn daran verhindern? Grauenhafte Mißhandlung des Landes und der Einwohnerschaft, durch die ein Kriegszug ging, war die Folge. Nichts ist falscher, als die Vorstellung, daß erst ein späteres, degeneriertes Söldnertum solche Auswüchse zeige97. Unrichtig ist auch, daß bloß Gesindel und Verbrecher dem Rufe der Werbetrommel gefolgt seien. Gewiß lief[73] auch vieles loses Volk zu, aber die Masse waren Bürger- und Bauernsöhne, oft aus guten Häusern und Patrizier und Ritter dienten unter ihnen als Doppelsöldner. Aber die Gewalt, wo ihr nicht eine andere Gewalt, das heißt in diesem Falle die Disziplin, Schranken setzt, glaubt sich nur zu schnell berechtigt zur wilden Gewalttätigkeit. Auch bei den Rittern, die durch Erziehung und Standessitte einigermaßen in Schranken gehalten wurden, hören wir nur zu viel von Räuberei und Grausamkeit. Die Knechte waren im einzelnen noch böser, und schrecklicher durch ihre Masse. In einer erstürmten Stadt war ihnen alles erlaubt und alle Frauen ihnen preisgegeben. Die letzte Steigerung ist, wenn die gefangenen Bürger und Bauern systematisch gefoltert werden, sei es um vermeintlich versteckte Schätze herauszugeben oder um Verwandte zu zwingen, ein Lösegeld zu zahlen. Selbst, wenn der Feldhauptmann mit der Stadt eine Kapitulation abgeschlossen und er feierlich Schonung des Lebens und des Eigentums versprochen hatte, wollten sich die Knechte oft genug die Beute nicht entgehen lassen, plünderten und hausten wie in einem erstürmten Ort; die Führer hatten nicht die Macht, das zu verhindern, und verzichteten von vornherein darauf, sich der wilden Bande entgegen zu stellen.

Zwar hatten die Knechte durch den Eid auf die Kriegsartikel sich im Besonderen verpflichtet, dem Profoß seinen Widerstand zu leisten, wenn er Soldaten abführe, und die Obersten und Hauptleute hatten einige Trabanten als persönliche Leibwache um sich, aber selbst von Feldherren wie Gonsalvo de Cordova oder Pescara wird uns erzählt, wie sie angesichts der tobenden Menge nicht durchzugreifen wagten, sondern einen Übeltäter in der Nacht ergreifen und aufhängen ließen oder sonst an den Führern einer Insubordination eine spätere Rache nahmen.

Die Obersten und Hauptleute waren um so weniger imstande, eine moralische Autorität geltend zu ma chen, als die Landsknechte nur gar zu gut wußten, wie sehr ihre Offiziere darauf aus waren, nicht nur selbst Beute zu machen, sondern auch den Kriegsherrn zu betrügen, indem sie nicht die vereinbarte Zahl der Knechte unter der Fahne hatten und den Sold in die Tasche steckten. Ähnliches kam wohl in der Völkerwanderung und bei den Arabern vor. Im Mittelalter, wo wir ja von Zahlen[74] so wenig hören und die Qualität den Ausschlag gab, kann dieses Übel keine so wesentliche Rolle gespielt haben. In den Soldheeren des 16. und 17. Jahrhunderts aber ist es eine ganz regelmäßige und unglaublich weit getriebene Erscheinung. Lazarus Schwendi nennt den Betrug bei der Musterung des Verderben der Teutschen. Bei den Musterungen wurden Troßbuben und selbst Weiber als Landsknechte ausstaffiert und in die Reihen eingestellt, um die Zahl zu füllen. Zuweilen wird vorgeschrieben, daß den »Passivolanten« die Nase abgeschnitten werden solle, um sie zugleich zu strafen und künftig für solchen Betrug untauglich zu machen.

Alle Übel der Zuchtlosigkeit wurden vermehrt durch den jedem Landsknechts-Fähnlein anhängenden Troß. Der Landsknecht, anspruchsvoll wie er war, wollte sein Weib bei sich haben oder wenigstens einen Buben zu seiner Bedienung. Eine solche Unterstützung war auch für den Fall der Erkrankung und Verwunderung bei dem Mangel an Lazaretten nicht zu entbehren, und Krankheiten spielen in diesen zusammengehäuften Massen mit ihrem wüsten, zwischen Ausschweifungen und Entbehrungen hin- und hergeworfenen Leben, oft unzulänglicher Lagerunterkunft, ohne jede Gesundheitsfürsorge und -Pflege, eine große Rolle. Gegen ausbrechende Seuchen war man machtlos. Das böhmische Heer vor Budweis verlor im Winter 1618/19 zwei Drittel seines Bestandes, mehr als 8000 Mann durch Krankheiten. Bei den Spaniern waren Kameradschaften zu gegenseitiger Hilfe ausgebildet98. Die Haupthilfe aber leisteten die Frauen, sowohl angetraute Eheweiber wie Dirnen.

Als der Herzog von Alba im Jahre 1567 von Italien nach Flandern zog, folgten seinem Heer 400 Kurtisanen zu Pferde, schön und brav wie die Prinzessinnen, sagte Brantôme, andere schildern sie als Megären, bösartiger als die Männer. Jedenfalls bildete dieser Troß eine große Erschwerung für die Bewegung und für die Verpflegung jedes Heeres und eine Vermehrung der Leiden des durchgezogenen Landes. Ein handschriftliches Kriegsbuch schildert uns die Soldatenfrauen folgendermaßen99. »Es ist wol zu vermerken, daß[75] die Römer, kein Weib inn iren Feldzügen weder hohes noch niedrigs standtspersohnen gestattet, welches den unsren Zeiten vornemlich bei unserer Nation und den Wallonen wol zu desiderieren. Weil es aber in so großem Abuß und müßbrauch kommen, daran nit allein die gemeine Soldaten, sondern vil die hohe officier und der kriegsherr selbst schuldig ... Wiewol die Teutschen weiber den Soldaten beuorab in Ungarn mit tragender notturft sowol in wartung in kranckheiten denen Soldaten sehr nützlich sein. Im tragen findet man selten eine, die under 50 oder 60 Pfund tragt; da etwan der Soldat mit Victualien oder ander vergleichen tragende wahren mit versehen, so ladet er ihr Stroh und Holz daruor auf, zu geschweigen, daß manche ein, zwei oder mehr Kinder uf dem Ruckhen tregt; gewohnlich aber tragen sie außer der Kleidung am Leib dem Mann 1 baar Hosen, 1 baar strimpff, 1 baar schuhe, vor sie auch soviel an schuch und strimpffen, 1 Rock Hemmeter, 1 Pfanne, 1 Hafen, 1 oder 2 Schüssel, 1 Leilach, 1 Mantel, 1 Zelt, 3 Stengel. Darzu kriegt sie kein Holz uß den quartieren zu kochen, so lädet sie es doch underwegs uff. Und damit sie mehre saftiga erleiden, so füret sie gewohnlich ein Hündlein an dem Strickh oder tregt ihn wol gar in bössem wetter.«

Graf Johann von Nassau schlug vor, die Weiber zu ersetzen durch Marketender, Ärzte und Spitäler. Die ledigen Burschen sollen wie die Spanier unter sich Kameradschaften machen, die sich untereinander in Krankheiten und anderen Nöten helfen.

In dem Vertrage der Reiter mit den Hugenotten im Jahre 1568 war festgesetzt, daß sie auf 4 oder 6 Pferde einen Wagen haben sollten. Die Landsknechte hatten einen Wagen auf 10 Mann100.

Disziplin ist eine Sache nicht bloß der Strafgewalt und der Strafen, sondern der Erziehung und der Gewöhnung. Stand schon die Unregelmäßigkeit der Soldzahlung, der Ausbildung der Disziplin im Wege, so fast noch mehr, daß der Landsknecht immer nur auf Zeit, auf bestimmte Monate, aber auf die Dauer eines Feldzuges in Dienst genommen wurde. Wallhausen berichtet uns101, wie die Knechte sich nach der Entlassung, »sobald die Fähnlein[76] von der Stange abgerissen und die Regimenter abgedankt sind«, an strengen Vorgesetzten rächen und sie dadurch einschüchterten; »da darff der geringste, der loseste, leichtfertigste Hallunk seinen Capitän, seinen Leutenampt, seinen Fänderich, seinen Feldwebel, seinen Corporal, seinen Wagenmeister, seinen Quartiermeister, den Profosen mit seinen Adherenten, die sich nicht dörffen sehen lassen, herausfordern, Ja ihnen sagen: Ha Kärle, du bist mein Befehlshaber gewest, jetzunder aber nicht, jetzund bistu nicht ein Haar besser als ich, es gilt jetzunder ein Pfund Haar (und das fein grob aus einem Ort genommen, da es nicht wohl reucht) so viel als ein Pfund Baumvol: Herauß, rauff dich mit mir, bistu besser als ein Schelm oder Dieb? Weistu wol, wie du mich da und da auff der Macht abgeschmieret, und wie du mich da und da getractiret hast?«

Die deutschen Knechte dienten bald diesem, bald jenem Fürsten, bald dem Kaiser, bald dem König von Frankreich, bald dem Papst, der Republik Venedig, oder den Niederlanden, oder in England, später dem König von Dänemark und ganz besonders dem König von Schweben. Umgekehrt finden wir nicht selten Polen im Dienst deutscher Fürsten102 und natürlich Ungarn und Kroaten im Dienst des Kaisers. Der Söldner geht dem Solde nach, er fragt nicht, für was er kämpft. Die Religion allerdings hatte zuweilen Einfluß. Die Landsknechte Frundsbergs waren lutherisch gesinnt; aber das Wichtige dabei war wohl weniger das Positive als das Negative, der Haß der Pfaffen. In den Hugenottenkriegen halfen die katholischen Schweizer Karl IX. und deutsche Protestanten sandten ihren Glaubensgenossen Hilfe. Im 30jährigen Kriege sollte man meinen, daß die Heere streng konfessionell getrennt sich gegenübergestanden hätten. Der Anlage nach war es auch so, und die katholischen Deutschen wurden unterstützt durch Spanier und Italiener, die protestantischen durch Ungarn, Engländer und Schotten. Aber der Gegensatz saß doch in den Massen nicht tief genug, um das Übertreten aus einem Lager in das andere auszuschließen. Im besonderen fanden sich die Gefangenen sehr bald bereit, in die Dienste des Überwinders zu treten. Als im Jahre 1594 Groningen kapitulierte,[77] berichtet Graf Eberhard Solms seinem Vetter, Johann von Nassau103, habe Moritz freien Abzug gewährt und der Besatzung »aus Gnaden ihre 9 Fahnen verehret und vergönnet«. Als sie herauskommen, laufen viele ihren Kapitänen davon und »stellen sich unter« beim Sieger; hätte man die Fahnen in der Stadt abgerissen, so ließen sie verlauten, so wäre wohl die Hälfte gekommen. Als die Niederländer im Jahre 1600 die Festung St. Andreas eroberten, trat fast die ganze Besatzung, 1100 Mann, in den Dienst der Staaten104. Nach der Schlacht bei Breitenfeld schrieb Gustuav Adolf nach Hause, er habe so viel Gefangene gemacht, daß der Berliner dadurch gedeckt sei. In der Schlacht bei Leipzig 1642 wird, gegen das Ende der Schlacht, kaiserliche Infanterie im freien Felde umzingelt und teils niedergehauen, »theils umb quartier gebeten, sich zu dienen anpresentiret und dadurch das leben erhalten. Inmassen Sie ganz häuffen- oder compagnienweise, zum theil in den Fähnlein, so ordentlich gegen der Wahlstadt, ferner zur Schwedischen Pagage daher marchiert, als ob Sie der Königin und Cron Schweden geschworen gehabt. Da dan der Obriste Daniel, so bey Ihnen gefangen war, eine gute partey an sich gehencket: Womit Er zum Feld-Marschalln (Torstenson) herüber kommen. Auf dessen erlaubnus Er fast ein eigen newes Regiment, weil sein altes sehr ruiniret war, daraus gerichtet: Welches lange zeit hernach aufrecht gestanden und bey der Schwedischen Armée gute Dienste getan«105. 1647 standen der Kaiser und Wrangel sich bei Eger in festen Lagern gegenüber; die Kaiserlichen litten Not. »Viel alte Soldaten flohen zu den Schweden, also daß die Infanterie von den Reutern gleichsam mußte gehütet werden106«.

Als die Schweizer einst dem ritterlichen Kriegswesen das ihrige entgegensetzten, steigerte sich die Grausamkeit der Kriegführung bis aufs äußerste. Die Ritter waren oft mehr darauf ausgegangen, den Gegner gefangenzunehmen, als ihn zu töten: die Schweizer gaben nicht nur in der Schlacht keinen Pardon,[78] sondern erstachen und erschlugen auch in eroberten Städten sämtliche Männer. Auch Schweizer und Landsknechte waren lange so grimmige Feinde, daß keinerlei Schonung geübt wurde. Allmählich aber griff eine gewisse Milderung Platz; man unterschied »bösen« und »guten« Krieg und schloß darüber Konventionen, die über Auslösung von Gefangenen Bestimmungen trafen, z.B. einen Monatssold als Ranzionierung festsetzten, und auch für das Land das Morden, Räubern und Brennen einschränkten. Mit der Zeit wurde die gegenseitige Schonung sogar militärisch gefährlich. Wallenstein hielt es einmal für nötig, die Annahme in die Gefangenschaft, ohne daß vorher ein wirkliches Gefecht stattgefunden habe, zu verbieten107.

Wir finden aber auch nicht selten, daß bei Erstürmungen die ganz feindliche Besatzung niedergemacht und das von der anderen Partei bei der nächsten Gelegenheit mit gleichem Verfahren vergolten wird.

Eine besondere Erscheinung dieses Kriegswesens ist der Landsknecht nach seiner Entlassung. Selten ist er geneigt oder in der Lage, zu einem bürgerlichen Beruf zurückzukehren; er wartet, bis er wieder gerufen wird, oder geht auf die Suche nach einem anderen Kriegsherrn. Nach einem nicht ganz sicher erklärten Ausdruck, der vielleicht einfach »warten« bedeute, nannte man das »auf die Gart gehn« und sprach von »gardenden Knechten« oder »Gardebrüdern«. Sie waren natürlich eine böse Landplage. Schon im 12. Jahrhundert hatten ja Barbarossa und Ludwig VII. von Frankreich einen Vertrag zu ihrer Unterdrückung geschlossen; im 15. haben sie als »Armagnaken« und »Schinder« ein besonders bösen Andenken hinterlassen.

Im Januar 1546 traten Dänemark, Köln, Kursachsen, Münster, Lüneburg, Hessen, Mansfeld, Teklenburg, Augsburg, Hamburg, Goslar, Magdeburg, Braunschweig, Hildesheim, Hannover[79] zusammen, um mit ihren Nachbarn vereinten Maßregeln gegen die gardenden Landsknechte zu treffen. Wallhausen108 setzt sehr gut auseinander, daß es den Völkern viel weniger gekostet haben würde, wenn man die Soldaten dauernd bei der Fahne und damit in Ordnung gehalten haben würde, als wenn man sie so ihren Lebensunterhalt selbst zusammenscharren lasse. Aber dazu hätte eine geordnete Steuerverfassung gehört und Steuerverfassungen schaffen sich nicht so leicht, wie wir noch sehen werden. So kam es sogar zu einem grotesken Zwischenzustand zwischen dem Garten der Landsknechte und einer systematischen Steuereinziehung. Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg erließ darüber (5. Mai 1620) ein Edikt, das ich als Kultur-Dokument von höchster Bedeutung und Anschaulichkeit hier wörtlich hersetzen will. Es lautet:

»Nachdem bewußt, daß wir – – etlich Kriegsvolk zu Fuß werben und annehmen lassen, und aber dabei leicht erachten können, daß diese, sonderlich bis zu der Zeit, so zur Musterung bestimmt, herum laufen und mit vielen Bitten den armen Landmanne beschwerlich sein würden, dafern nicht diesem sein gewisses Maaß und Ordnung gegeben würde. Als befehlen wir demselben unserem Kriegsvolke hiermit ernstlich, daß sie über zehn stark und dazu nicht ohne ihrer Hauptleute und Befehlhaber Kundschaft, nicht herumlaufen, auch daran ersättigt sein sollen, wenn ihnen auf einen Trupp von zehn stark in einem jeden Dorfe drei Reichsgroschen oder sechsundreißig Pfennige, gegen Vorzeigen ihrer Kundschaften gegeben werden. – Laufen sie aber einzeln herum, und es verreicht ihnen abermals ein jeder Bauer oder Hüfner zwei und der Kossäthe oder Gärtner einen Pfennig, so sollen sie auch daran begnügig sein und Niemanden darüber beleidigen, weniger aber an Hühnern oder sonsten etwas entfernen; oder gehts Einem oder Mehreren ungleich darüber, also, daß er oder sie mit Schlägen abgewiesen würden, oder auch sonsten ein Mehereres darüber ausstehen müßten, sollen sie Niemanden als ihnen selbst klagen.«

»Wir wollen auch gar nicht, daß sie zu oft oder zu Viele sich an einen Ort zu kommen gewöhnen, und also die Armut des Orts gar aussaugen; sondern, sobald sie in ein Dorf kommen,[80] sollen sie, wie gemeldet ist, ihre Kundschaft aufweisen, und weil selten oder nimmer ein Dorf zu finden, da nicht Jemand wäre, der schreiben könne, so soll es an jedem Orte die Namen derer, so zu diesem Male gegardet, wie auch der Tag, an welchem sie gegardet, aufgezeichnet und hinterlegt werden.«

»Wir lassen es auch zu dem Landmann gestellt sein, ob er einem jeden gardenden Soldaten, die obgemeldeten zwei oder einen Pfennig selbst geben, oder aber insgemein etliche Groschen aufbringen und solche seinem Junker, sie unter die ankommenden Soldaten auszuteilen, zustellen will. Und müßten alsdann die ankommenden Soldaten jedes Mal zu dem Junker gewiesen werden. An Orten auch, da keine Junker seßhaft, könnte es ebenmäßig also mit den Schulzen des Dorfes gehalten werden.«

Das Edikt nimmt also an, daß der gardene Knecht statt der milden Gabe auch einmal Prügel besehen könne. In Wirklichkeit mag es, wenn der oder die wilden Gesellen mit ihren Degen an der Seite oder der Hellebarde über der Schulter in den Hof traten, vielleicht während der Mann auf dem Felde war, die Bäuerin froh genug gewesen sein, wenn sie sie mit einigen Groschen oder einem Huhn versehen, weiter marschieren sah. Aber spotten wir nicht über die Ungeschicklichkeit und Gedankenlosigkeit unserer Vorfahren: der »Arbeitslose«, der auf die »Walze« geschickt wird, um sich Arbeit zu suchen und derweilen vom Bettel zu leben, ist auch unserer Zeit nicht unbekannt.


v

Anhang.

In der Zeitschrift für deutsche Wortforschung (1912) hat HELBLING sehr interessant zusammengestellt, welche militärischen Fremdworte schon bis zum Beginn des 30jährigen Krieges in die deutsche Sprache eingedrungen waren.

Troß (französisch) schon im Mittelalter. Proviant (Profandt), Bastei schon im 15. Jahrhundert. – Leutnant, Quartier, Furier, Munition, Marschieren, Profoß (propositus), Säbel (slavisch) seit Beginn des 16. Jahrh. – Soldat (italienisch) seit etwa 1550, seit 1600 allgemeiner. – General zuerst in der Verbindung »General-Hauptmann« u. dergl., Commiß für Verpflegung des Soldaten, Marketender (italienisch) Mitte des 16. Jahrh. – Offizier ursprünglich Hofbeamter, Ende des 16. Jahrh. auch für militärische Würden – Disziplin, Ende des 16. Jahrh. – Infanterie, Front, zuerst bei Wallhausen. – Armee, Kompagnie, Kavallerie, Kanone, Garnison, Bagage (Paggagie), Exerzieren um 1600 oder Anfang des 17. Jahrhunderts.[81]

Quelle:
Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst im Rahmen der politischen Geschichte. Berlin 1920, Teil 4, S. 66-82.
Lizenz:

Buchempfehlung

Schnitzler, Arthur

Flucht in die Finsternis

Flucht in die Finsternis

Robert ist krank und hält seinen gesunden Bruder für wahnsinnig. Die tragische Geschichte um Geisteskrankheit und Tod entstand 1917 unter dem Titel »Wahn« und trägt autobiografische Züge, die das schwierige Verhältnis Schnitzlers zu seinem Bruder Julius reflektieren. »Einer von uns beiden mußte ins Dunkel.«

74 Seiten, 3.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Geschichten aus dem Biedermeier III. Neun weitere Erzählungen

Geschichten aus dem Biedermeier III. Neun weitere Erzählungen

Biedermeier - das klingt in heutigen Ohren nach langweiligem Spießertum, nach geschmacklosen rosa Teetässchen in Wohnzimmern, die aussehen wie Puppenstuben und in denen es irgendwie nach »Omma« riecht. Zu Recht. Aber nicht nur. Biedermeier ist auch die Zeit einer zarten Literatur der Flucht ins Idyll, des Rückzuges ins private Glück und der Tugenden. Die Menschen im Europa nach Napoleon hatten die Nase voll von großen neuen Ideen, das aufstrebende Bürgertum forderte und entwickelte eine eigene Kunst und Kultur für sich, die unabhängig von feudaler Großmannssucht bestehen sollte. Für den dritten Band hat Michael Holzinger neun weitere Meistererzählungen aus dem Biedermeier zusammengefasst.

444 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon