5. Kapitel. Der Streit um den Talmud, ein Schibolet der Humanisten und Dunkelmänner. (Fortsetzung.)

[112] Pfefferkorn predigt in Frankfurt gegen die Juden und Reuchlin. Ränke der Dominikaner gegen den Augenspiegel und seiner Verfasser. Einschüchterungsmittel der Dominikaner gegen Reuchlin. Zuerst schüchternes und dann mutiges Auftreten Reuchlins gegen sie. Ausbruch des Kampfes, Streitschriften, Parteinahme des Kaisers Maximilian gegen Reuchlin und das jüdische Schrifttum; Verbot gegen den Augenspiegel. Parteinahme des Publikums für Reuchlin und den Talmud. Neue Schmähschrift des Dominikanerkreises gegen Reuchlin und die Juden (Brandspiegel). Reuchlins Schrift gegen die Cölnischen Verleumder für den Kaiser. Das schwankende Benehmen des Kaisers Maximilian in dieser Angelegenheit. Hochstraten als Ketzerrichter ladet Reuchlin als Gönner der Juden vor ein Inquisitionstribunal. Der Mainzer Prozeß. Plötzliches Einschreiten des Erzbischofs Uriel. Vorläufiger Sieg Reuchlins und der jüdischen Literatur. Anmeldung des Prozesses beim Papste; die Vermittelung des Bonet de Lates angerufen. Das Speiersche Tribunal und die Sentenz gegen Hochstraten. Seine Machinationen. Verschwörung des ganzen Dominikanerordens gegen Reuchlin und die Juden. Gegenbund der Humanisten für beide. Das junge Deutsch land unter Ulrich von Hutten. Morgenanbruch durch die Fehde zwischen Reuchlinisten und Dominikanern. Die ersteren von ihren Gegnern als Talmudisten verschrieen. Intrigen in Rom und Paris. Spruch der Pariser Fakultät gegen Reuchlin. Die Sturmglocke. Rapp oder der Pfefferkorn von Halle. Die Dunkelmännerbriefe und die Juden. Tagesatzung zu Frankfurt gegen die Juden.


(1511 bis 1516.)

Mit der Veröffentlichung und Verbreitung von Reuchlins Augenspiegel und seiner Verteidigung des Talmud war ein Kampf eröffnet, der mit jedem Tag ernster wurde, einen immer größeren Umfang annahm und eine über den Gegenstand weit hinausgehende Tragweite erhielt. Denn die Finsterlinge, welche noch im Vollbesitze ihrer Macht und ihrer Schreckmittel waren, nahmen die Herausforderung nicht gleichgültig hin. Pfefferkorns Sache war auch die ihrige, eigentlich von ihnen angeregt. Und nun hatte es ein Mann gewagt, ihrem Plan entgegenzutreten, die Verdamnis des Talmud nicht gut zu heißen, [112] vielmehr ihn als gewissermaßen unentbehrlich für das Christentum auszugeben, die Verfolgung nicht zu billigen, sondern noch obendrein zu empfehlen, die Juden zu lieben. Welch eine Frechheit! Welche Entwürdigung des Christentums in den Augen der Dunkelmänner! Es hat sie in eine solche heilige Wut versetzt, daß sie über das Ziel hinausschossen, Dummheiten über Dummheiten begingen und so ihrer Sache einen unersetzlichen Schaden zufügten.

Jener Stadtprediger Peter Meyer in Frankfurt am Main, welcher das Verkaufsverbot des Augenspiegels nicht durchsetzen konnte, beging den zweiten Fehlgriff. Er kündigte von der Kanzel beim Gottesdienste an, Pfefferkorn werde an der nächsten Vorfeier des Marienfestes gegen Reuchlins Judenschrift predigen, und er ermahnte die Gläubigen, sich recht zahlreich zur Predigt einzufinden. Nichts konnte verkehrter als dieser Einfall sein. Pfefferkorn mit einer häßlichen abschreckenden Gestalt, mit ausgeprägt jüdischen Zügen und mit Gemeinheit verratender Miene sollte vor einem christlichen Publikum in seinem jüdisch-deutschen Kauderwelsch predigen! Jedes Wort und jede Bewegung an ihm mußte die Zuhörer zum Lachen reizen und die andächtigste Stimmung verscheuchen. Außerdem war es nach katholischer Satzung einem Laien und noch dazu einem verheirateten Laien streng verboten, die Funktionen eines Geistlichen auszuüben. Nicht lange vorher war ein einfältiger Schafhirt auf richterlichen Urteilsspruch wegen angemaßten Predigeramtes verbrannt worden.1 Um die Form zu wahren, predigte Pfefferkorn am bestimmten Tage (7. Sept. 1511) nicht in der Kirche, sondern vor dem Eingang derselben vor einer großen Volksmenge. Es muß sich recht possierlich ausgenommen haben, zu sehen, wie dieser häßliche Jude das Zeichen des Kreuzes über die Gläubigen machte und von dem christlichen Glauben in jüdischem Kauderwelsch sprach. Pfefferkorn war es dabei hauptsächlich darum zu tun, die Juden und ihre Gönner dem Abscheu und dem Hasse der Zuhörer zu überliefern.

Doch war dieses nur ein kleines Scharmützel. Der Hauptkrieg wurde in Cöln vorbereitet. Die Dominikaner, welche bisher mit geschlossenem Visier gekämpft hatten, wollten nun offen auftreten. Sie übergaben einem ihrer Genossen, Arnold von Tongern, die Prüfung des Reuchlinschen »Augenspiegels«, um Inzichten der Ketzerei darin zu finden, und er fand sie in gehäuftem Maße. Ein Dominikaner, der Beichtiger Ulrich von Steinheim, zeigte diese Tatsache Reuchlin mit einer bewunderungswürdig gespielten Einfaltsmiene und im Tone höchster Verehrung für ihn an (23. Oktober [113] 1511) und fügte hinzu, die Cölner wären noch nicht über das Verfahren gegen ihn einig. Einige hätten geraten, die ketzerische Schrift bloß zu verbrennen, andere strenger, den Verfasser vor das Ketzergericht zum Verhör zu laden, noch andere endlich hätten andere Mittel vorgeschlagen.2 Dieses Schreiben, das ein Schreckmittel war, tat seine volle Wirkung; Reuchlin geriet in außerordentliche Angst. Man darf es ihm nicht als Kleinmut und Feigheit auslegen. Es war keine Kleinigkeit, damals mit den Dominikanern, welche mehr Großmacht waren als selbst der Kaiser und der Papst, anzubinden. Der Papst Alexander VI., der vor keiner Untat zurückschreckte und über Gift, Dolch und andere Todeswerkzeuge verfügen konnte, hatte eine wahre Angst vor dem Dominikanerorden. Er pflegte zu sagen, er würde es eher wagen, einen der mächtigen Könige zu reizen, als einen der Bettelmönche, welche unter dem Schein der Niedrigkeit eine wahre Tyrannei in der Christenheit üben.3 »Wenn ihnen etwas nicht recht ist,« schildert der ebenso geistreiche, wie mutvolle Ulrich von Hutten die Finsterlinge dieser Zeit, »so legen sie die Stirn in Falten, spitzen die Augen, stecken die Nase in die Höhe und rufen: ›ins Feuer, ins Feuer!‹ – Diesen Sumpf aufzuwühlen ist ebenso gefährlich wie in Dornen zu greifen. Diesen gegenüber muß man sich hüten, etwas unüberlegt auszusprechen; es ist eine fürchterliche Rotte, die gewohnt ist, über alles abzusprechen und nichts anzuhören.«4 Der friedliebende Reuchlin, der bereits im sechsundfünfzigsten Lebensjahre stand und sich nach der Ruhe des Alters sehnte, ist daher nicht zu tadeln, wenn er dem Kampfe mit den nach Scheiterhaufen lüsternen Dominikanern aus dem Wege gehen wollte.

Schon wenige Tage nach Empfang des Briefes von dem Beichtiger Ulrich (1. November) richtete er ein seine Verteidigung abschwächendes Sendschreiben an den Zensor seiner Schrift, an Arnold von Tongern, milderte seine Behauptungen im »Augenspiegel« und entschuldigte sich, er habe nicht als Theologe, sondern als Richter über den Talmud geurteilt und habe nicht wissen können, daß die Cölner Universität anderer Meinung über dieses Schrifttum sei; er habe sein Urteil in voller Harmlosigkeit abgegeben, ohne nach irgend einer Seite hin verletzen [114] zu wollen. Sie möchten es ihm nicht übel nehmen, wenn er, ein Laie, sich erlaubt habe, über theologische Dinge zu sprechen, und sie möchten es wie den ärztlichen Rat eines Priesters betrachten, der sich zuweilen erlaubt, in Krankheitsfällen mitzusprechen. Er bat flehentlich, man möchte ihm seine Irrtümer nachweisen und ihn nicht ungewarnt verdammen. »Der Hahn möge ihm vorher krähen, ehe es donnert und blitzt.« Etwas mutiger schrieb er gleichzeitig an einen ehemaligen Bekannten, den Dominikanerprofessor Konrad Kollin, mit der Bitte, seine Sache bei der theologischen Fakultät in Cöln günstig darzustellen und das drohende Ungewitter von ihm abzuwenden. In diesem Sendschreiben wagte Reuchlin, das Haupt der Finsterlinge, Jakob Hochstraten, anzugreifen. Er teilt dem Freunde mit der Miene des Unglaubens von seiner Seite mit, daß viele Hochstraten für den Mitverfasser der Pfef ferkornschen Schmähschrift hielten und ihn wegen Undankes verspotteten, den er von den Dominikanern trotz so vieler ihnen geleisteter Dienste erfahre.5

Gewiß nicht ohne boshafte Absicht haben die Cölner ihn fast zwei Monate auf Antwort warten lassen, um ihn durch die Ungewißheit über das ihm bevorstehende Geschick mürbe zu machen und zu Kreuze kriechen zu lassen. Erst anfangs Januar (1512) wurden ihm zwei Briefe zugestellt, der eine offiziell von der theologischen Fakultät und der andere privat und scheinbar gemütlich von Kollin; beide sollten einander ergänzen. Das Dekanat machte ihm zum Vorwurf, daß er das löbliche Beginnen des Kaisers, die Judenbücher zu verbrennen, durch sein Dazwischentreten gestört, daß er sich als Begünstiger des jüdischen Unglaubens verdächtig gemacht, daß er den Juden, welche seinen Augenspiegel gelesen und verbreitet hätten Schadenfreude und Gelegenheit geboten habe, noch ferner Christus, die Jungfrau, die Apostel zu schmähen, daß er durch Verdrehung der Worte der Schrift Ärgernis gegeben und seine aufrichtige Gläubigkeit verdächtigt habe. Ohne die Verwendung Tongerns und Kollins müßte die Fakultät eine strenge Zensur über ihn verhängen. So aber wollte sie ihm Nachsicht erweisen und es ihm überlassen, die Steine des Anstoßes, die er hingeworfen, selbst aus dem Wege zu räumen, entweder seine ungenügende Verteidigung (in lateinischer Sprache) mehr zu begründen oder sein günstiges Urteil über den Talmud, als gehorsamer Sohn der Kirche zu widerrufen6 Kollin ergänzte dazu in erheuchelter Freundschaft, daß er es gewesen sei, der ihm den Gnadenweg bei der Fakultät gebahnt habe. Er sprach bei dieser Gelegenheit die Formel aus, mit welcher das Riesengebäude der katholischen Kirche steht und fällt, daß ein [115] Laie, wenn auch noch so scharfsichtig und rechtgläubig, wie Reuchlin, in theologischen Dingen kein Urteil habe und haben dürfe.7 Kollin deutete ihm auch die ihm drohende Gefahr an: Die Fakultät werde ihren Spruch nicht lange aufschieben dürfen, was auch nicht mehr in ihrer Macht stehe, indem Geistliche und Weltliche darauf gespannt wären. Er habe viele Feinde, welche auf seine Verdammung warteten. Sein Heil läge daher einzig und allein in den Händen der Cölner; wenn diese ihn freisprechen würden, dann würde ihn niemand verdammen. Er möge sich daher beeilen, sein Gutachten und seine Schrift für den Talmud und gegen Pfefferkorn zu widerrufen. Kollin ließ aber kein Wort darüber fallen, um seinen Herrn und Meister Hochstraten von der Mitverfasserschaft der Schmähschrift gegen Reuchlin zu rechtfertigen.

Reuchlin antwortete gleich darauf (27. Januar 1512)8 an die Fakultät und an Kollin, dankte beiden für die Milde, die sie ihm bewiesen, bekannte, als Laie und als zweimal Verheirateter in theologischen Dingen unwissend zu sein, und reinigte sich von dem Verdachte der Judenbegünstigung, da er mit dem heiligen Hieronymus das Judengeschlecht gründlich hasse. In der Hauptsache blieb er aber fest. Widerrufen könne er nicht, da er nichts Ketzerisches geschrieben zu haben glaube, und sogar unaufgefordert in der beigegebenen lateinischen Rechtfertigung und Erklärung die anstößigen Äußerungen ans Licht gesetzt habe; alles, was er tun könne, wäre, diese Erklärung für jedermann in deutscher Sprache zu veröffentlichen, wozu es ihm früher an Zeit gemangelt habe. Eine neue Erklärung aber würde von der Fakultät ebenso ungenügend befunden werden, wie seine erste. Er bat daher seine dominikanischen Gönner, ihm die anstößigen ketzerisch klingenden Äußerungen in seinem »Augenspiegel« deutlich anzugeben; dann werde er imstande sein, sich entweder vollständig zu reinigen oder sie zu widerrufen.

Endlich rückten die Cölner Finsterlinge, um dem Hin- und Herschreiben ein Ende zu machen, mit ihrem letzten Gedanken heraus (24. Februar); Reuchlin solle dafür sorgen, daß die noch vorhandenen Exemplare seines Augenspiegels zugunsten der Juden und des Talmud auf der nächsten Frankfurter Messe nicht mehr verkauft würden, und überhaupt den Inhalt seiner Schrift geradezu aufheben. Nur dadurch könne er seinen Ruf wiederherstellen und sich als wahren Katholiken und als Feind der ungläubigen Juden und ihrer gotteslästerlichen Schriften erweisen. Sonst würde das Ketzergericht in Cöln ihn zur Verantwortung oder Verurteilung vorladen müssen. Das [116] würde nicht aus Feindseligkeit gegen ihn, sondern geradezu aus christlicher Liebe geschehen. Die Cölner wußten ihn an der schwachen Seite zu fassen. Sollten bei seinem Leben die Händel niedergeschlagen werden, so würde es nicht nach seinem Ableben an Ketzerrichtern fehlen, welche »den toten Löwen am Bartrupfen« und seinen Namen als den eines Ketzers brandmarken würden. Abermals gab sich Kollin die Mühe, ihm zu beweisen, daß er diese Schonung von seiten der Fakultät lediglich seiner Freundschaft zu verdanken habe. Sonst hätten sie schon jetzt an alle deutschen Bischöfe geschrieben, den Augenspiegel aufzusuchen und verbrennen zu lassen und ihn selbst vor das Inquisitionstribunal geladen. Er möge sich daher beeilen, dem Verlangen der Fakultät nachzukommen, ehe Strenge gegen ihn geübt werde. Denn bald werde selbst er, Kollin, nicht mehr imstande sein etwas für ihn zu tun. Unter der Hand gab Kollin ihm zu verstehen, man könne aus seiner Äußerung herauslesen, Jesus sei gesetzlich und ordnungsgemäß von den Juden verurteilt worden. Welche Gotteslästerung! Es würde ihn schmerzen, wenn Reuchlin ein ruhmreiches Leben schimpflich (als Ketzer verdammt) beschließen sollte. Kollin gab ihm auch an die Hand, in welche Form er den Widerruf kleiden sollte, nämlich anzugeben, daß er als Jurist von den theologischen Fragen nichts verstanden und daher verzeihlich geirrt habe.9

Als die Cölner die Maske der Freundlichkeit fallen ließen und sich in ihrer häßlichen Gestalt als Menschenopferpriester zeigten, warf auch Reuchlin die Maske der Demut weg und zeigte sich als einen Mann von Mut, der seiner Ehre nichts zu vergeben gedenkt. Er antwortete (3. März) der Fakultät, er könne auf ihren Wunsch, die vorhandenen Exemplare des Augenspiegels selbst zu konfiszieren, nicht eingehen, da sie nicht ihm, sondern dem Buchhändler gehörten. Was er noch ferner erklären sollte, um ihnen (den Cölnern) zu genügen, könne er nicht wissen, selbst wenn er den doppelten Geist Daniels hätte. Allenfalls werde er seine lateinische Erklärung deutsch drucken, um der Schwachköpfigen willen, die seine Worte in dem Gutachten in betreff des talmudischen Schrifttums mißdeuten könnten. Was er aber der Fakultät nicht sagen mochte, das sagte er dem heuchlerischen Freunde Kollin. Wenn dieser der Fakultät geraten, mit dem Verbrennen seines Augenspiegels noch nicht vorzugehen, so möge diese ihm dafür danken; denn er habe lediglich ihr damit einen wesentlichen Dienst geleistet. Er fühle sich durch den Rat erfahrener und durch den Beistand mächtiger Männer so fest und sicher, daß seinen Gegnern ein größerer Schaden an Gütern und Ruf drohe als ihm; das wolle er ihm ins Ohr sagen. Ja, er sei nicht bar der Hilfe allmächtigster [117] Personen. Seine Gegner möchten auch bedenken, daß ein Streit leicht beginnt, aber schwer beigelegt wird. Welche Bewegung würde es unter dem Adel und im Volke hervorrufen, wenn er mit beredter Sprache Anfang, Verlauf und Ende dieser Händel auseinandersetzen sollte? »Was wird die Welt dazu sagen, wenn ich ihr erzählen werde, daß ihr den wühlerischen, wie beweibten Laien, den Überläufer, den ehrlosen Verleumder, den getauften Juden, der gegen die Kirchensatzung vor der Versammlung der Gläubigen in Frankfurt gegen mich gepredigt hat, der in Verdacht steht, zu seinen Glaubensgenossen zurückkehren zu wollen, daß ihr einen solchen nähret, begünstiget und in den Himmel hebt? Und er hat diese Händel nur angezettelt, um von den Juden große Summen zu erpressen. Du nimmst Anstoß an einigen unschuldigen Wörtchen, die ich geschrieben, und meinst, daß ich damit fromme Ohren verletzt habe, und du verabscheust nicht solche verwerfliche Taten? Hinter meinen mächtigen Beschützern werden Dichter und Geschichtsschreiber kommen, deren es jetzt eine große Menge gibt, und die mich als ihren Lehrer verehren; diese werden die Bosheit meiner Gegner und eurer Hochschule ewiger Schmach übergeben und mich als unschuldig Verfolgten besingen«.10

Hiermit war die Kriegserklärung zwischen dem Haupte der Humanisten und den Hauptvertretern des wissensfeindlichen, lichtscheuen Stockkatholizismus ausgesprochen. Eine Vermittlung war nicht mehr möglich. Denn von diesen zwei Kreisen verstand einer des andern Sprache gar nicht. Reuchlin trat zwar noch immer schonend auf; er veröffentlichte (22. März 1512) 42 Artikel in deutscher Sprache, welche er früher seinem »Augenspiegel« angehängt hatte, um seine allzuschroff ausgesprochenen Behauptungen zu mildern. Sein »klares Verständnis in Deutsch« sollte dem Publikum die Überzeugung beibringen, daß er sich keine Ketzerei habe zuschulden kommen lassen, und daß er die Juden keineswegs begünstigt habe. – Wenn Reuchlin geglaubt hatte, daß er damit die Cölner beruhigen würde, so war er in einer argen Täuschung befangen. Diese wollten Krieg, einen erbitterten, schonungslosen Krieg, der ihnen ihren Gegner verwundet oder tot überliefern sollte. Sie antworteten auch darauf mit der Veröffentlichung einer Anklageschrift: »Die Artikel oder Propositionen von der allzugroßen Begünstigung der Juden von seiten Reuchlins« (Sommer desselben Jahres).11 Es war weiter nichts als ein gemeiner Abklatsch aller früheren Behauptungen Pfefferkorns und der Cölner, eine ermüdende [118] Wiederholung aller scheinbaren oder begründeten Anklagepunkte gegen Reuchlin und die Juden, oder eigentlich nur eine Kopie von Reuchlins Selbsteinwürfen. Die Hauptanklagen waren, daß Reuchlin, obwohl nur Jurist, sich angemaßt, in den theologischen Subtilitäten ein Wort mitzusprechen, wovon er vermöge seiner Laienhaftigkeit nichts verstehen könne, und daß er das Gute an den Juden und ihren Schriften mit sichtbarer Vorliebe herausgestrichen, dagegen das Schlechte an ihnen kaum berührt oder gar entschuldigt habe. Das Ganze lief darauf hinaus, daß Reuchlin in einem an Ketzerei streifenden Irrtum verharre und daß der Talmud verbrannt werden müsse. Diese erste Schrift der Cölner, in der Form geschmacklos und im Inhalte größtenteils wahrheitswidrig – bis auf den Punkt, daß Reuchlin selbst früher dieselben Anklagen gegen die Juden und ihre Schriften ausgesprochen hatte – diese Schrift hatte Arnold von Tongern verfaßt, und Ortuin Gratius, der offizielle Dichter der Cölner, hatte schlechte Verse dazu gegeben, worin er Reuchlin in die Hölle verwünschte. Es kam auch der fromme Wunsch darin vor: »Möge der frevelhafte Urheber solchen Unfugs zugrunde gehen.«

Arnold von Tongern hatte diese Schandschrift dem Kaiser Maximilian gewidmet und in einem Einleitungsschreiben an denselben die Gründe für die Abfassung auseinandergesetzt: Weil viele Christen an der offenbaren Begünstigung der Juden von seiten Reuchlins Ärgernis nähmen, das um so größer sei, als dessen Schriften in deutscher Sprache verfaßt, von jedermann gelesen würden, und weil die Juden eine Freude daran hätten und sich rühmten, Reuchlin sei ihnen von Gott erweckt, um die gegen ihre Schriften vom Kaiser ausgegangene Verfolgung zu vereiteln. Diese Anklageschrift, wie erlogen auch ihr Inhalt war, machte nichtsdestoweniger Eindruck auf den Kaiser, und er nahm nun Partei gegen Reuchlin, auf dessen Seite er seit Veröffentlichung des verräterischen »Handspiegels« gestanden hatte. Möglich, daß wiederum dieselbe weibliche Hand das Feuer geschürt hat, oder daß der Kaiser die immer mehr um sich greifende Aufregung dämpfen wollte. Bei seiner Anwesenheit in Cöln erließ Maximilian (7. Oktober 1512)12 einen Befehl an alle Stände des Reichs und besonders an den Bürgermeister und Rat von Frankfurt, Reuchlins Schriften zugunsten der Juden (d.h. den »Augenspiegel« und die 42 Artikel des »klaren Verständnis«) nicht feil bieten zu lassen, sondern sie zu konfiszieren und zu unterdrücken, bei Vermeidung seiner Ungnade und Strafe. Als Grund ist angegeben, daß die Juden durch diese ihre Verteidigung von seiten Reuchlins in ihrer Herzenshärtigkeit nur noch mehr bestärkt und einfältige Christen dadurch geärgert würden. Zu den einfältigen Christen [119] hätte sich der Kaiser selbst zählen sollen. Denn es nahmen außer ihm und den Finsterlingen nur wenige Anstoß an den Händeln. Diejenigen, welche die Tragweite des Streites erkannten, freuten sich wohl über das Auftreten gegen die Unverschämtheit Pfefferkorns und der Cölner, aber die Juden dadurch zu begünstigen, davon waren alle weit entfernt. Der Kurfürst und Erzbischof von Cöln, Philipp, der mit den Dominikanern seiner Hauptstadt in gutem Einvernehmen stand, beeilte sich, dieses Mandat des Kaisers bekannt zu machen (27. November 1512)13. Er schrieb an sämtliche Geistliche seines Bistums, dasselbe von der Kanzel zu verlesen und an die Kirchentüren anzuschlagen. Die Widerspenstigen, welche Reuchlins Schrift gegen Pfefferkorn nicht ausliefern wollten, würden dem Bann und anderer Pön verfallen.

Dieser strenge kaiserliche und kurfürstliche Befehl hatte aber keineswegs die erwartete Wirkung. In Cöln selbst hatte Reuchlin mehr Freunde als die Dominikaner, welche durch ihre polternde Anmaßung und die Verfolgungssucht ihres Oberhauptes Hochstraten durchweg verhaßt waren. Hier nahm der gebildete Dompropst Hermann von Nuenaar Partei für Reuchlin und den Talmud, weil er in Hochstraten den boshaftesten aller Menschen, den einzigen Störenfried in Deutschland erkannte. Er schrieb später an den Kaiser: »Hochstraten ist die Pest von Deutschland, und wenn du diesen unschädlich machen wolltest, würde alles in Ordnung sein. Frage alle Gelehrten in Deutschland, so wirst du erfahren, daß er sie alle durchweg verletzt, sie alle angefeindet hat!« Fast die ganze vornehme Welt von Cöln hielt es mit Reuchlin gegen die Dominikaner, bis auf einen einzigen Mann, der, wie man sich damals zuflüsterte, mit Pfefferkorns schönem Weibchen ein zartes Verhältnis gehabt haben soll.14 Ein warmer Bewunderer Reuchlins, obwohl ein ungelehrter reicher Mann, Franz Struß, trug trotz des kaiserlichen Mandats und der erzbischöflichen Bannandrohung den Augenspiegel stets bei sich und las ihn so oft, daß er das Buch auswendig konnte. Unerschrocken setzte er damit den Dominikanern zu, hatte auf jeden Einwurf eine Antwort, so daß dieselben ihn mieden. Soweit hatten es die Judenfeinde gebracht, daß der Talmud in vornehmen Kreisen Verteidiger fand.

Je mehr die Cölner in der öffentlichen Meinung täglich Boden verloren, desto mehr strengten sie sich an, sie zu berücken. Pfefferkorn (oder einer seiner Ohrenbläser) erließ abermals eine Schrift, worin Reuchlin nicht mehr wie früher, wie ein hochgestellter Würdenträger, sondern wie ein verworfener Mensch, der nur Lügen häufen und [120] Ränke schmieden wollte und sich von Juden bestechen ließe, behandelt wird. Seine Gutachten an den Kaiser und sein Augenspiegel werden darin Lästerschriften genannt. Schon der Titel charakterisiert die bodenlose Gemeinheit des Verfassers, »der Brandspiegel«15 oder »Abzutreiben und auszulöschen eines unbegründeten Lästerbüchleins – Augenspiegel – so Reuchlin gegen mich Pfefferkorn veröffentlicht hat«. Mehr noch als gegen Reuchlin sprüht dieser Brandspiegel versengende Flammen gegen die Juden. Das Einleitungsgedicht verdient trotz seiner schlechten Verse mitgeteilt zu werden:


Niemandem zu Schmach, Lieb oder Leid,

Er sei Christ, Jud oder Haid,

Noch um Gunst oder um Gut,

Allein um der Juden Übermut

Ist das Büchlein worden gemacht

Und die göttliche Ehre darin bedacht,

So die falschen Juden fechten an.

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Ach, wie war' es so gut und so fein,

Daß man ihnen solche Schalkheit nicht zuließ'.

Sie müßten dennoch tun, was man sie hieß,

Als heimlich Gemach fegen und Straßen kehren,

Des Hungers müßten sie sich so ernähren (? erwehren)

Auch Steinbrüche und Mühlen treten,

Und das Unkraut auf den Feldern ausjäten.

Dann würden sie von andern Sinnen,

Wenn sie ihr Brot durch Arbeit gewinnen.

So haben sie vormals in Ägypten getan

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Willst du aber, Christ, das nicht merken,

Und die Juden in ihrem Unrecht stärken

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So bist du in des Teufels List.


In diesem, ja in noch giftigerem Tone ist die ganze Schmähschrift gehalten. Reuchlin, der die Gehässigkeit gegen die Juden nun einmal teilen mußte, wird darin ebenso unverschämt geschmäht: Wie er sich denn unterstehen dürfe, die verschiedenen jüdischen Schriften zu klassifizieren und zu charakterisieren, da er doch die rabbinische Schrift ohne Vokalzeichen gar nicht zu lesen imstande sei. Ja, selbst sein eigenes hebräisches Wörterbuch würde er nicht verstehen, wenn man ihm ein Exemplar ohne die beigefügte lateinische Übersetzung vorlegen würde. Er habe seine ganze hebräische Gelehrsamkeit lediglich durch Rat und [121] Hilfe der Juden zustande gebracht. Die Juden kommen natürlich noch viel schlechter in dem »Brandspiegel« weg. Pfefferkorn brachte auch darin eine neue Lüge vor, daß selbst Maimuni, dieser jüdische Weise von idealer Sittlichkeit und Menschlichkeit, in seinem Religionskodex vorgeschrieben habe, wie die Christen totgeschlagen werden sollten, und ähnliche Unwahrheiten mehr. Er war frech genug sich anheischig zu machen, gegen jedermann diesen Nachweis zu führen, und wenn er überführt werden sollte, jede Strafe über sich ergehen zu lassen, selbst mitten im Feuer zu stehen. Der Lügenschmied war durch den Schutz der allmächtigen Dominikaner sicher, daß ihn niemand beim Wort nehmen werde. Er wies darin die Anklage Reuchlins zurück, als habe er das Volk aufstacheln wollen, der Obrigkeit zum Trotz die Juden zu mißhandeln. Aber in demselben Atemzuge hetzte er zu den grausamsten Verfolgungen gegen sie. Man sollte die Juden nicht totschlagen, meinte er, aber man sollte ihnen die Güter nehmen und sie denen geben, denen sie gebührten, oder an die Spitäler, Kirchen und Klöster. Die alten Juden sollte man behandeln wie die räudigen Hunde und die jungen Kinder ihnen mit Gewalt entreißen und taufen lassen. Man sollte damit nicht zögern bis morgen oder übermorgen sondern von der Stunde an müßte es geschehen. Es sei keine Sünde, so mit ihnen zu verfahren, da sie der Obrigkeit als verkauftes Eigentum verfallen seien. Die Juden hätten nur noch drei Gemeinden im römischen Reich, Regensburg, Worms und Frankfurt. Wenn die Fürsten, Herren und Städte mit diesen ebenso verfahren wollten, wie es mit den übrigen geschehen sei, so würden die Juden in Deutschland bald verschwinden. Und das wäre »nach dem heiligen Glauben göttlich und löblich«. – Was war das für ein Christentum, dessen sich ein rachsüchtiger, blutdürstiger Wicht bedienen durfte, um die grausamsten Unmenschlichkeiten gegen die Zeugen seiner früheren Untaten zu predigen!

Aber Pfefferkorns Rolle war ausgespielt. Nachdem die Cölner Dominikaner in offenen Krieg gegen Reuchlin getreten waren, eine Anklageschrift gegen ihn veröffentlicht und das Verbot seiner Schrift durchgesetzt hatten, richtete sich dessen ganzer gerechter Glühzorn gegen diese. Er arbeitete eine ausführliche Verteidigungsschrift in lateinischer Sprache aus (vollendet 1. März 1513),16 gegen die Cölnischen »Verleumder«, an den Kaiser Maximilian gerichtet, von zermalmender Kraft; sie war besonders für das außerdeutsche gelehrte Publikum berechnet, hatte aber die deutsche Überschrit: »Wer schreibt oder sagt, daß ich, Reuchlin, in einem Ratschlage die Judenbücher betreffend, anders denn ein christlicher, frommer, ehrbarer Biedermann gehandelt [122] habe, derselbe lügt, als ein unglaubwürdiger, leichtfertiger, ehrloser Bösewicht.« Nur vorübergehend beschäftigte er sich in dieser Schrift zur »Entlarvung der Verleumder« mit Pfefferkorn, um dessen Freveltaten selbst gegen den Kaiser zu schildern, daß er eine für denselben bestimmte Urkunde erbrochen und zur Anschwärzung veröffentlicht habe, wofür er den Galgen verdient hätte. Hauptsächlich ging er vom Hammer zu den Schmieden, vom Jünger zu den Meistern, zu den Urhebern aller dieser gemeinen Händel über. Schonungslos zermalmte Reuchlin darin Arnold von Tongern, Ortuin Gratius mit Nennung ihrer Namen, den Rädelsführer Hochstraten dagegen nur durch die Blume. Diese hätten es bei ihrer Hitze gegen die jüdischen Schriften geradezu auf unredlichen Gewinn abgesehen, und weil er sie gestört und ihnen die sicher geglaubte Beute abgejagt, darum richte sich ihr Unwille gegen ihn und sie bedeckten ihn mit Schmähung und Verketzerung. Sie verdienten keineswegs den Ehrentitel Theologen, sondern seien Theologisten. Warum nehmen sich denn gerade die Cölner der Judenschriftenfragen so eifrig an? Warum nicht andere theologische Fakultäten Deutschlands? Die Sache gehöre gar nicht vor ihr Tribunal, sondern vor die Bischöfe. »Wer hat euch, verleumderische Cölner Theologisten, euch, Böcke und Schweine, den Hirtenstab über mich in die Hand gegeben? Wer euch zu Richtern über mich und mein Urteil ernannt, der ich um fast fünf Bistümer von euch entfernt bin, nicht dieselbe Luft mit euch atme, nicht Feuer mit euch teile? – So groß ist ihr Hochmut, daß sie mit dem Teufel im Herzen auf die Wolkenhöhe steigen, dem Höchsten sich gleichstellen wollen. – Erlaube ihnen, o Kaiser, das Geld der Juden zu nehmen und zu behalten, so werde ich Ruhe vor ihnen haben.« – Die Juden sind zwar lange vor Christi Geburt in Pompejus' Zeit in das römische Reich eingewandert; Cäsar, Augustus und Tiberius haben ihnen gestattet, nach eigenem Ritus zu leben und ihre angestammten Gesetze zu beobachten; die christlichen Kaiser Gratianus, Valentinianus und Theodosius haben ihnen das volle Bürgerrecht eingeräumt, und Kaiser Honorius hat ihnen denselben Schutz, gleiche Verteidigung und Sicherheit, wie allen übrigen Bewohnern des römischen Reiches verheißen; »Du allein, der erste deutsch-römische Kaiser, ich bitte dich darum, gestatte den Cölnern, die Juden vor ihr Inquisitionstribunal zu ziehen, zu treten und zu berauben, und daß sie es wissen mögen, daß sie es meinem Dazwischentreten zu verdanken haben, ihre Säcke mit jüdischem Gelde zu füllen, von dem sogar der heidnische Eroberer Pompejus beim Betreten des Jerusalemer Tempels seine Hände rein gehalten hat. Wenn du meiner Bitte Gehör schenken wirst, dann werden sie meine geschändete Ehre gern wiederherstellen; denn dann werden meine Äußerungen auch nicht mehr skandalös und ketzerisch klingen. So lange [123] du darauf nicht eingehen wirst, werden sie unaufhörlich gegen mich bellen – glaube es mir nur – daß ich mich der Begünstigung der Juden verdächtig gemacht, und daß ich nicht ehrfurchtsvoll genug von den theologischen Schriftstellern, d.h. von den Cölner Theologisten denke.« –

Seine im Vordergrund stehenden Gegner vernichtete Reuchlin förmlich mit seinen wuchtigen Schlägen. »Zum Führer haben sich die Cölner Dominikaner erwählt Arnold von Tongern, der sich lieber so nennt als aus Tongern, weil er aus seiner Geburtsstadt wegen eines Verbrechens verbannt wurde. Und selbst seine Genossen nennen ihn einen Weltpriester, damit nicht der an ihm haftende Schandfleck dem Orden zur Last gelegt werde. Dieser Fahnenträger hat zu seinen beiden Seiten einen Halbjuden Pfefferkorn und einen Halbheiden Ortuin Gratius, der sich als Poet ausgibt, in heidnischen Weisen Verse macht und nicht einmal das Rechtschreiben versteht. Möge dieser gemietete Korrektor für die Druckerei die Elemente lernen, statt kindische Verse zu schmieden.« Einen Halbheiden nannte er Ortuin Gratius deswegen, weil er sich in dem Einleitungsgedicht des Ausdruckes bedient hatte, die unbefleckte Maria sei Jupiters Mutter.17 Die Lehre der katholischen Kirche hält aber Jupiter, wie sämtliche Götter des Heidentums, für böse Dämonen. Ortuin habe demnach eine Gotteslästerung und eine Ketzerei ausgesprochen, ein derber Rückschlag gegen die Ketzerrichter. Zwei Teilnehmer an der Anklageschrift des Arnold von Tongern, die sich hatten verleiten lassen, Epigramme dazu zu liefern, darunter der edelmännische Dichter Hermann von dem Busche, diese »zwei Trompeter« verschonte Reuchlin oder fertigte sie kurz ab, ohne ihre Namen zu nennen.18

Den von Tongern gemachten Hauptvorwurf, das Steckenpferd der Dominikaner, daß Reuchlin sich als Gönner der Juden erwiesen habe, nahm er in seiner Verteidigung mutig auf sich. Ja, er habe die Juden begünstigt, wie es Jesus, die Apostel, die Kirchenväter, die Päpste und die Kaiser getan hätten, wie sich die Richter der Juden in ihrer Prozeßangelegenheit annähmen und sie gegen Ungerechtigkeiten verteidigten.19 Auch er habe sie verteidigt, damit ihnen nicht Unrecht und Gewalt geschähe. »Ich weiß, daß meine Gegner es mir übel [124] nehmen, weil ich ausgesprochen habe, die Juden seien unsere Mitbürger. Nun, mögen sie noch mehr vor Zorn rasen und bersten, wenn ich sage, die Juden seien unsere Brüder, ja, die Brüder des Arnold, die Brüder der Cölner Theologisten, nicht deswegen, weil sie denselben Schöpfer zum Vater haben, sondern weil wir mit ihnen denselben Stammvater haben. Das war auch die Ansicht einiger Kirchenväter.«

Mit derben Keulenschlägen zermalmte Reuchlin ferner Arnold wegen seiner Schriftverdrehung. Dieser hatte nämlich den pentateuchischen Vers: »du sollst eine Zauberin nicht leben lassen,« wiedergegeben: »du sollst keinen Übeltäter auf Erden am Leben lassen«20 und die teuflische Folgerung daraus gezogen: »Weil die Juden viele Übeltaten, Ketzereien, Lästerlichkeiten, Verspottungen Christi, der Kirche und der heiligen Schrift sich zuschulden kommen lassen, darum sollen wir nicht dulden, daß sie in einem Winkel der Erde am Leben bleiben.« – »O, unwürdiges Wort eines Gottesgelehrten, unwürdig eines Priesters, der nach Menschenblut dürstet«, so rief Reuchlin aus.

Über den Widerspruch, den ihm Pfefferkorn und Arnold von Tongern vorgerückt hatten, daß er selbst früher in seinem Sendschreiben an einen Junker judenfeindlich geschrieben, suchte er durch logische Spiegelfechtereien hinwegzukommen, gab aber zu verstehen, daß er damals Unrecht gehabt hätte. Überhaupt nahm er sich seit der offenen Kriegserklärung gegen die Dominikaner der Juden durchweg kräftig an. Der Anführung der Judenfeinde, daß die Juden für den Untergang des römisch-christlichen Reiches beteten, setzte er eine andere entgegen, daß ein Lehrer des Talmuds eingeschärft habe: »Betet für das Wohl des Reiches« und fährt dann fort: »Wozu führt der Verleumder seine getauften Juden, seine Mitschuldigen, dagegen als Zeugen an? Soll ich ihnen glauben, ihnen, welche gegen mich offenbare Lügen schmieden? Wenn sie das mir, einem Christen, antun, was nun erst den Juden!« Zum Schluß setzte er seinem Verleumder ein Denkmal: »Arnold aus Tongern, Verleumder und Fälscher für alle Zeiten.« Reuchlin überreichte selbst dem Kaiser seine Verteidigungsschrift (Juni 1513) und dieser nahm sie wohlwollend auf.21

Diese Verteidigungsschrift Reuchlins die bald durch den Druck verbreitet wurde, war der erste kräftige, nachhaltige Streich eines Riesen gegen einen der Köpfe der giftigen Hydra, und erhallte im ganzen christlichen Europa wieder. Die gewaltigen Dominikaner, vor welchen sich Kaiser und Päpste fürchteten, diese Schlangen in einer [125] ihrer gefährlichsten Höhlen so zu reizen, zu treten und zu verwunden, das erweckte ihm den Beifall und die Bewunderung der verschiedensten Klassen, nicht bloß der Humanisten und Weltlichen, sondern auch der hohen und niedern Weltgeistlichen, welche die Tyrannei der Predigermönche unwillig ertrugen, der übrigen Orden welche durch deren Anmaßung in den Schatten gedrängt waren, und der Hofkreise, welche ihre Pläne oft durch die unerträgliche Einmischung der Dominikaner durchkreuzt sahen. Diese ciceronianische Beredsamkeit, dieser tiefempfundene, unwillkürlich durchbrechende Unwille, diese Ironie, alles, selbst die uns darin als Ballast erscheinende Gelehrsamkeit aus der klassischen, biblischen und kirchenväterlichen Literatur und die Wortwitze im Geschmack jener Zeit, alles war in dieser Schrift richtig angelegt, einen tiefen Ein druck zu machen, einen um so tiefern, als Reuchlin kein Raufbold, sondern als ein ruhiger, sanfter, friedliebender Mann bekannt war. Die Humanisten waren entzückt über Reuchlins mutigen Angriff auf die Dunkelmänner. Nur die Schwachmütigen unter ihnen tadelten seine Heftigkeit und Derbheit. Reuchlin setzte ihnen die richtige Bemerkung entgegen, daß man weit eher in philosophischer Ruhe den Tod über sich ergehen lassen könne, als Angriffe auf die Ehre zu dulden.

Der Krieg zwischen Reuchlin und den Dominikanern brach seitdem erst recht gewaltig aus. Der Kaiser Maximilian, an den sich beide Parteien mit ihren Schriften gewendet hatten, war nicht imstande, den Streit zu schlichten. Er zeigte sich gerade in dieser Angelegenheit von außerordentlicher Schwäche des Geistes und Unselbständigkeit des Charakters. Je nachdem sein Beichtvater oder einer seiner humanistisch gesinnten Geheimschreiber sein Ohr hatte, schrieb er das eine Mal an Reuchlin, er werde ihn gegen die übermütigen Angriffe der Cölner Dominikaner schützen, und erließ das andere Mal ein Mandat, Reuchlins Verteidigung zu unterdrücken.22 Zuletzt legte er beiden Parteien Stillschweigen auf (Juni 1513). Aber der Streit ließ sich nicht mehr beilegen. Die Dominikaner konnten die ihnen beigebrachte Niederlage nicht in christlicher Demut hinnehmen; es handelte sich jetzt um ihren ganzen Einfluß, d.h. um ihre Existenz. Sie sannen daher auf eine entschiedene Rache, verwickelten sich aber immer tiefer in die eigenen Schlingen und brachten dadurch sich und den Katholizismus in Verachtung.

Bisher hatte sich der Haupturheber des ganzen Skandals, der giftig boshafte Ketzermeister Jakob Hochstraten, hinter der Linie gehalten und nur nach und nach seine Kreaturen ins Feuer geschickt, zuerst Pfefferkorn, dann Ortuin Gratius und Arnold von[126] Tongern. Von jetzt an trat er selbst in den Vordergrund mit einer so unverschämten Anmaßung, als müßten sich alle, Geistliche und Weltliche, vor ihm beugen, vor seiner Brauenbewegung in den Staub sinken, als ob er das Recht hätte, Satzung und Herkommen mit Füßen zu treten. Um das geschwächte Ansehen des Ordens durch Gewaltmittel zu retten, mußten sämtliche Dominikaner gemeinsame Sache machen und allen Eifer anwenden, um Reuchlins und des Talmud Verdammung durchzusetzen. Der Kampf erhielt dadurch eine große Ausdehnung, er wurde Ordensangelegenheit.

Unüberlegt, wie der Kaiser in dieser Angelegenheit überhaupt seine Willensäußerung erlassen hatte, hatte er in seinem Mandat, daß beide Teile Stillschweigen beobachten sollten, nur einerseits Reuchlin und anderseits Pfefferkorn und Arnold von Tongern namhaft gemacht. Dadurch blieb es den Spießgesellen der letztern unbenommen, Reuchlin unter einem anderen Namen öffentlich anzugreifen oder gar anzuklagen. Reuchlin fürchtete mit Recht, daß die Cölner Dominikaner, auf diese Unbestimmtheit gestützt, ihm keine Ruhe lassen würden. Er bat darum flehentlich den Erzieher und Berater am Hofe des Kurfürsten Friedrich von Sachsen, diesen zu bestimmen, auf den Kaiser einzuwirken, daß er jedermann ohne Ausnahme Stillschweigen auflegen möchte.23 Dieser sein Wunsch erfüllte sich nicht, und was er befürchtet hatte, traf ein. Er wurde noch härter bedrängt.

Angeblich von seinem Provinzial dazu ermächtigt,24 erließ Hochstraten plötzlich (15. September 1513) als Inquisitor ein Zitationsschreiben an Reuchlin, sich binnen sechs Tagen in Mainz des Morgens[127] um acht Uhr zu stellen, um wegen Begünstigung der Juden und Geruches der Ketzerei gerichtet zu werden. Er hatte keine Inquisitionsgewalt über Reuchlin, da dieser zum Bistum Constanz gehörte. Seine Vorladung entbehrte jeder Förmlichkeit und war noch dazu in verletzendem dutzenden Tone gehalten, als wäre Reuchlin schon ein überführter, der Verdammnis verfallener Ketzer, gegen den man keinen Anstand zu beobachten brauche. Reuchlin hätte sich über die Vorladung hinwegsetzen können, da sie nach jeder Seite hin widerrechtlich war. Nichtsdestoweniger sandte er, da er wegen vorgerückten Alters und Schwäche selbst nicht erscheinen konnte, einen Sachwalter nach Mainz, um gegen dieses gewalttätige Verfahren zu protestieren. Am bestimmten Tage (20. September) fand sich Hochstraten mit einer Schar von Dominikanern in Mainz ein, wählte beliebig aus Gesinnungsgenossen Richter zu einer Kommission aus, eröffnete die Sitzung und trat zugleich als Ankläger und Richter in einer Person auf. Er hatte vorher eine geharnischte Anklageschrift gegen Reuchlins »Augenspiegel« und den Talmud ausgearbeitet.25 Er hatte sich auch vorsichtig nach Bundesgenossen umgesehen, um in diesem ernsten Streite nicht allein zu stehen. An vier Universitäten hatte er kurz vorher Schreiben gerichtet und sie gebeten, sich gutachtlich über Reuchlins Schrift »Augenspiegel« zu äußern, natürlich in seinem Sinne, und alle hatten seiner Erwartung entsprochen. Die theologische Fakultät von Löwen hatte erklärt:26 Sie habe aus Gefälligkeit gegen Hochstraten den »Augenspiegel« untersucht und gefunden, daß er voller Irrtümer und verdächtiger Behauptungen sei, und namentlich Zustimmung zu dem hartnäckigen Unglauben der Juden enthalte. Er sei daher nicht nur dem Gebrauche zu entziehen, sondern auch zu verbrennen.

Wie das Urteil des Cölner Dekanats ausgefallen ist, läßt sich ohne weiteres denken, da Hochstraten Dekan desselben war und also für sich selbst Zeugnis abzulegen hatte. Was die Löwener Fakultät nicht auszusprechen gewagt hatte, das stellte die Cölner auf27, daß Reuchlins Schrift nicht nur Irrtümer, sondern geradezu Ketzereien enthalte, daher sei sie dem Scheiterhaufen zu überliefern und aus dem Andenken der Menschen zu vertilgen. Die lange Auseinandersetzung ist in einem widerlich salbungsvoll-kirchlichen Tone gehalten. – Die Erfurter Fakultät hatte28 sich auf ihr früheres Gutachten berufen, daß der Talmud und das jüdische Schrifttum abzutun sei; sie hatte aber auch ehrlich eingestanden, daß sie in Reuchlins Schrift nichts Ketzerisches und Widerkatholisches gefunden. Nur unwillkürlich seien ihm Irrtümer und namentlich Günstiges für die Juden entfahren. Jedenfalls verdiene das Buch vernichtet zu werden, aber ohne Makel für[128] den als rechtgläubig bewährten Verfasser. Der humanistisch gesinnte Mutian, damals Führer der Fakultät, hatte die Mitglieder zwar gewarnt, den Cölnern zuzustimmen und es für eine Schmach erklärt, Reuchlin zu verurteilen; aber seine Stimme wurde nicht gehört. Merkwürdigerweise hielt die Mainzer Fakultät mit ihrem Gutachten lange zurück29. Mit diesen drei für ihn günstigen Bescheiden trat Hochstraten in Mainz mit anmaßender Unwiderleglichkeit und Siegesgewißheit auf.

Die Anklagepunkte, die er vorbrachte, waren natürlich dieselben, die Pfefferkorn und Arnold von Ton gern bereits gegen den »Augenspiegel« geltend gemacht hatten. Es war immer derselbe Grundton, Reuchlin begünstige die Juden allzusehr, betrachtesie, »die unverschämten Hunde« halb und halb als Glieder der Kirche, als gleichberechtigte Menschen, seine Schrift rieche oder schmecke allzu sehr nach Ketzerei. Hochstraten stellte daher den Antrag an die Kommission, die Sentenz auszusprechen, daß Reuchlins »Augenspiegel« voll gespickt von Ketzereien und Irrtümern, allzu günstig für die ungläubigen Juden, beleidigend gegen die Kirche und daher zu verdammen, zu unterdrücken und durch Feuer zu verbrennen sei. Man darf dabei nicht den großen Abstand zwischen einem deutschen und einem spanischen Inquisitionstribunal übersehen. Ein Torquemada, Deza oder Ximenes de Cisneros hätte nicht so viel Federlesens gemacht, sondern hätte mit dem Buche zugleich den Verfasser zum Scheiterhaufen verurteilt. Hochstratens Herz war auch keineswegs zu weich für eine solche Sentenz; er durfte es aber nicht wagen, weil er ganz Deutschland, Geistliche wie weltliche Machthaber, gegen sich gehabt hätte.

Reuchlins Sachwalter protestierte feierlich und energisch gegen diese Anklage und wies ihre vollständige Ungerechtigkeit nach, hauptsächlich aber dadurch, daß Hochstraten, der sich durchweg feindselig gegen ihn erwiesen, sich zu Reuchlins Ankläger und Richter aufgeworfen habe, ohne die geringste richterliche Gewalt über ihn zu haben. Natürlich gaben der Ketzermeister und die von ihm gewählte Kommission nichts darauf, und so blieb denn Reuchlins Vertreter – als auch sein Vorschlag, die Sache von zwei Schiedsrichtern entscheiden zu lassen, verworfen worden war – nur übrig, an den päpstlichen Stuhl zu appellieren und den Gerichtssaal zu verlassen. Nichtsdestoweniger wurde der Prozeß gegen Reuchlins »Augenspiegel« ohne Beisein des Angeklagten oder seines Prokurators eingeleitet und fortgesetzt; nur hatte Hochstraten doch so viel Schamgefühl als Richter zurückzutreten. Aber seine Sache sollte nichts dabei verlieren. Auf Grund einer erschlichenen oder gefälschten Vollmacht vom Kaiser ernannte er mit Bewilligung[129] des getäuschten Erzbischofs von Mainz eine Untersuchungskommission, bestehend aus lauter Thomisten und Gegnern der Reuchlinschen Richtung, und diese beschleunigte das Verfahren, um nur schnell zur Verurteilung zu gelangen. Um aber der öffentlichen Meinung nicht geradezu ins Gesicht zu schlagen, daß sie den Angeklagten ohne Verhör verdammt hätten, schlug sie an die Kirchtüren eine Art Vorladung an (26. September), nicht direkt für Reuchlin sondern für »denjenigen, der ein Interesse an der Sache hat«, sich auf den andern Tag 3 Uhr nachmittag zu stellen. Tags darauf hielt die Kommission Sitzung, und Hochstraten las die Anklagepunkte gegen Reuchlin und den Talmud abermals ab. Die Inquisitionsrichter nahmen zum Schein das Zeugenverhör vor – natürlich lauter Dominikaner – auch sie waren einig darüber, daß der »Augenspiegel« verbrannt werden sollte. Am nächsten Tage sollte schon das Endurteil öffentlich verkündet werden, und schon wurde in den Kirchen bekannt gemacht, daß jeder Besitzer eines Exemplares bei Vermeidung des Kirchenbannes dasselbe dem Ketzermeister zu überliefern habe. Damit wäre folgerichtig auch der Talmud und das ganze jüdische Schrifttum vielleicht nicht einmal die Bibel in der Ursprache ausgenommen, zum Scheiterhaufen verurteilt gewesen. Die Cölner Dominikaner rieben sich bereits die Hände, sie glaubten ihrem Ziele nahe zu sein. Es sollte aber doch anders kommen als sie freudigen Herzens erwartet hatten.

Das Rechtsgefühl vieler war denn doch über einen solchen mit Unrecht begonnenen und mit Verletzung aller Formen geführten Prozeß empört. Die von der Fäulnis der Theologie noch nicht angesteckte, von der Scholastik noch nicht verkleisterte und von Rücksichten freie studierende Jugend der Mainzer Universität gab ihren Unwillen über dieses schamlose Inquisitionsverfahren laut zu erkennen, riß die Doktoren der Rechtsgelehrsamkeit mit hin, und das bewog auch ernste Männer von Einfluß einzuschreiten. Einige hochgestellte Personen vom erzbischöflichen Kapitel, namentlich der Dechant Lorenz von Truchseß, verwendeten sich bei dem Ketzermeister, da weder Reuchlin noch sein Sachwalter vernommen worden, den Urteilsspruch noch hinauszuschieben, um eine Vermittelung herbeiführen zu können. Obwohl Hochstraten weit davon entfernt war, die Sache auf friedlichem Wegebeilegen zu lassen, ging er doch auf eine Verlängerung des Termins um 14 Tage ein, in der Voraussetzung, daß Reuchlin zu erscheinen sich schämen würde. Das Domkapitel richtete aber ein dringendes Schreiben an Reuchlin, ja nicht beim Endtermin zu fehlen. Groß war die Spannung in vielen Kreisen, welchen Veerlauf dieser Ketzerprozeß noch nehmen würde.

Zur Überraschung der Dominikaner erschien der bereits gealterte, ehrwürdige Reuchlin in Mainz, begleitet von zwei angesehenen Räten [130] des Herzogs von Württemberg. Nun gab sich das Kapitel die größte Mühe, einen Vergleich zustande zu bringen. Aber Hochstraten, welcher den Rauch des Scheiterhaufens aufwirbeln sehen wollte, ließ sich auf nichts ein und verzögerte die Unterhandlung bis zum 12. Oktober, dem Endtermin, an welchem, wenn kein Vergleich zustande gekommen das Endurteil gefällt werden sollte. Schon hatte der Ketzermeister an alle Geistliche in Mainz den Befehl erteilt, von den Kanzeln zu verkünden, daß jedermann, Christen wie Juden, gehalten sei, bei Vermeidung empfindlicher Strafen, die Exemplare des »Augenspiegels« für den Scheiterhaufen auszuliefern. Außerdem wurde dem Volke 300 Tage Ablaß verheißen, wenn es sich am anberaumten Tage auf dem Kirchplatze einfinden würde, um dem Autodafe beizuwohnen und ihm Glanz zu verleihen. Am 12. Oktober war der Platz vor der Kirche in Mainz gedrängt voll von Zuschauern, Neugierigen, Teilnehmenden und Ablaßbedürftigen. Pfauengleich aufgeblasen schritten die Väter und Brüder des Dominikanerordens und Theologen von den Universitäten Cöln, Löwen und Erfurt, welche dazu eingeladen waren, auf die Tribüne zu, die dazu errichtet war, und »die Erde zitterte unter ihren Füßen«. Hochstraten, bisher Ankläger, nahm wieder den Platz unter den Richtern ein. Schon schickten diese sich an, die Verwünschungsformel auszusprechen und das Feuer anschüren zu lassen, als ein Bote vom Erzbischof Uriel eiligen Schrittes herankam, mit einem Schreiben, welches ihre Lippen verstummen machte.

Das Kapitel und namentlich der Dechant von Truchseß hatten diesem von der halsstarrigen Bosheit der Dominikaner gegen Reuchlin berichtet, daß dadurch jeder Vergleichsversuch gescheitert war, und ihn bestimmt, einen neuen Aufschub des Spruches zu befehlen. Uriel von Gemmingen war, wie die meisten Bischöfe jener Zeit, mehr weltlich als kirchlich gesinnt, und auch gegen Juden hatte er keinen kanonischen Fanatismus. Er hatte ihnen, welche seine Vorgänger schmählich ausgewiesen hatten, wieder gestattet, sich im Mainzer Erzbistum niederzulassen mit Ausnahme der Stadt Mainz. Er hatte einen Rabbiner namens Beifuß, der zugleich Arzt war, kurz vorher (Juli 1513) über dieselben gesetzt, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wiesenau in der Nähe von Mainz. Diesem hatte er Macht über die Gemeinde eingeräumt, nach dem rabbinischen Gesetze zu verfahren, Strafen über die Übertreter zu verhängen und überhaupt alles zu tun, wozu ein jüdischer Hochmeister befugt ist.30 Wenn Uriel sich auch nicht bei der seiner Kommission überwiesenen Frage wegen der jüdischen Schriften zu deren Gunsten ausgesprochen, so hatte er doch nichts dagegen getan. Die Anmaßung der Cölner Dominikaner und ihr ungerechtes Verfahren [131] gegen Reuchlin empörten aber auch ihn. Daher erließ er ein Handschreiben an die aus seinem Stifte gewählten Kommissäre, das Urteil für einen Monat bis zu neuer Vermittlung aufzuschieben. Sollten sie aber nicht darauf eingehen wollen, so enthebe er sie mit dem Schreiben ihrer Befugnisse als Inquisitionsrichter, und alles, was sie bisher beschlossen hätten, sei null und nichtig. Mit verblüfften Gesichtern hörten die Dominikaner das laute Verlesen dieses ihre Machinationen vereitelnden Schreibens durch den Mund des Notars an. Hochstraten allein wagte zuerst freche Äußerungen über versagtes Recht zu sprühen. Die übrigen Genossen schlichen sich beschämt davon, verfolgt von dem Gespötte der Gassenjugend und dem Rufe der Erwachsenen: »Möchten doch diese Brüder auf Scheiterhaufen verbrannt werden, welche einem Biedermann solche Schmach antun wollen.« Noch einen verzweifelten Versuch machte der giftige Hochstraten. Er drängte die Mainzer theologische Fakultät, ihr Gutachten endlich abzugeben, und sie erklärte, daß Reuchlins angeschuldigte Schrift Irrtümer, Judenbegünstigung und Ketzereiverdächtiges enthalte (13. Oktober).31 Dann meldete Hochstraten eine Appellation an den Papst an, er, der früher eine solche von Reuchlin vorgeschlagene mit Hohn zurückgewiesen hatte, gab sie aber nach reiflicher Beratung wieder auf. So ging der schwer angeklagte Reuchlin, der Verteidiger der Juden und ihres Schrifttums, aus dem harten Kampfe als Sieger hervor.

Als solchen feierten ihn nicht lange darauf Hermann vom Busche, der Missionär für die humanistische Bildung (wie ihn David Friedrich Strauß treffend nannte) und Ulrich von Hutten, der Ritter für Recht und Wahrheit, in einem schwärmerischen Lobliede »Reuchlins Triumph«.32

»Jauchze, wofern Du dich selbst erkennst, ja jauchze, mein Deutschland!«

Das ist der Refrain. Deutschland sollte die Augen öffnen und dem Besieger der boshaften Dominikaner bei seiner Heimkehr ins Vaterland einen glänzenden Triumph bereiten, oder wie die dichterische Fiktion lautet: Deutschlands Söhne und Töchter bereiten seinem großen, seinem unsterblichen Reuchlin einen erhebenden Empfang im schönsten Schmucke unter Blumengewinden und rauschender Musik. Hochstraten wird als überwundener, gefährlichster Feind in Fesseln geführt, »der häßliche Feuermann, dessen steter Ruf es ist: ›ins Feuer mit Schriftstellern und ihren Schriften!‹ Magst du Wahres oder Falsches, Gerechtes oder Ungerechtes erdenken, er hat immer Feuer für dich bereit. Er verschlingt Feuer, er nährt sich davon, er haucht [132] Flammen aus.« Mit ihm werden seine Spießgesellen in Ketten geschleppt, Ortuin Gratius, Arnold von Tongern und Pfefferkorn. Diesen Erzschelm zerfleischte die dichterische Jugend am schonungslosesten:


»Rufet herbei mir zwei Henkersknechte zum neuen Triumphe!

Bringet, ihr Schergen, das Werkzeug nur mit, vergesset das Kreuz nicht.

Bringet die Stricke und den mit Seilen umwundenen Haken.

So nun gerüstet, erweiset, ihr Henker, folgenden Dienst mir:

Schleudert ihn hin, das verhaßte Gesicht zur Erde gewendet,

Aufwärts richtet die Knie, daß er den Himmel nicht schaue,

Daß sein stierender Blick euch nicht berühre. Mit seinem

Lästernden Mund beiß er den Boden und speise den Staub auf.

Zaudert ihr noch, ihr Henker? So sperrt doch ihm hurtig den Mund auf.

Reißet die Zunge ihm aus, dem Stifter unsäglicher Übel,

Daß er mir im Triumphzuge Verruchtes nicht spreche.

Hauet die Nase und Ohren ihm ab, und treibet den Haken

Fest in die Füße hinein, an den aufgerichteten Knien,

Zerrt ihn herum, daß Gesicht und Brust den Boden mir fege,

Schlagt das Gebiß ihm heraus und machet die Lippen unschädlich.

Habt ihr die Hände hinter dem Rücken ihm fest auch geknebelt?

Stutzet dennoch ihm ab die Fingerspitzen, ihr Henker.

›Schrecklich! Unmenschlich!« (rufet entrüstet mir Tongern entgegen.)

»Schrecklich, unmenschlich wär solch ein Beginnen? Schrecklicher, glaub ich,

Waren die Laster, die Ihr mit frechem Sinne begangen«33.


Daß die Juden auch ihre Freude34 an dem Ausgang dieses Ketzergerichtes hatten, läßt sich denken. Handelte es sich doch dabei in erster Reihe um sie selbst. Denn wenn Reuchlins »Augenspiegel« verurteilt worden wäre, so hätte kein noch so wohlwollender Christ sich ihrer annehmen dürfen, wenn er sich nicht als Judengönner dem Verdacht der Ketzerei und der Kirchenstrafe hätte aussetzen wollen. Sodann wäre damit auch das jüdische Schrifttum in feierlicher Weise verketzert worden. Wenn es wahr ist, was die Dominikaner erzählten, daß die Rabbiner infolgedessen aus ganz Deutschland zu einer Synode in Worms zusammengekommen wären und in der Niederlage der wütenden Dominikaner durch Reuchlin ein Vorzeichen von dem Untergang des römischen (päpstlichen) Reiches gefunden hätten, so hätten sie allerdings einen[133] prophetischen Blick bekundet. Die Dominikaner erzählten sich auch, daß Reuchlin mit Rabbinern heimlich verkehrt habe. Joselin hatte zur selben Zeit vom Kaiser Maximilian ein Privilegium erlangt, des Inhalts, daß die Juden in Deutschland unter kaiserlichem Schütz stehen. Dieses Privilegium sollte sie besonders gegen die boshaften Wühlereien Pfefferkorns und der Dominikaner schirmen (1513).35

Indessen war Reuchlin noch lange nicht so weit, über seine und der Juden Feinde triumphieren zu können. Diese waren, wenn auch für den Augenblick gedemütigt, noch lange nicht überwunden. Reuchlin kannte ihre List und Bosheit zu sehr, als daß er sich der Siegesfreude untätig hätte überlassen sollen. Er wußte wohl, daß sie ihre Verfolgung gegen ihn von jetzt an verdoppeln würden. Daher beeilte er sich auch, die Berufung an den päpstlichen Stuhl anzumelden, damit von dort aus seinen erbitterten Feinden Stillschweigen auferlegt werde. Reuchlin fürchtete aber mit Recht, daß bei der Unzuverlässigkeit und Käuflichkeit der päpstlichen Kurie seine Sache eine schlimme Wendung nehmen könnte, wenn die Untersuchung außerhalb seines Gerichtsbezirkes unter dem Einfluß der Cölner Dominikaner geführt werden sollte. Daher wandte er sich an den jüdischen Leibarzt des Papstes Leo X., an Bonet de Lates36 mit einem hebräischen Briefe, in welchem er ihn bat, den Papst günstig für seine Sache zu stimmen.

Leo aus der erlauchten florentinischen Familie der Mediceer, von dem sein Vater sagte, er sei der klügste seiner Söhne, hatte erst einige Monate vorher den päpstlichen Stuhl bestiegen. Er war ein vornehmer Herr, der sich mehr für Politik als für Religion interessierte, mehr römischer Heide als katholischr Christ war, der von seiner olympischen Höhe mit Verachtung auf theologische Streitfragen wie auf Kinderspiele herabsah und nur darauf bedacht war, wie er zwischen den zwei einander befehdenden Staaten oder richtiger Häusern, Habsburg und Valois, ohne Gefährdung der weltlichen Interessen des Papsttums hindurchlavieren könnte. Mit einer heute überraschenden Offenheit durfte dieser Papst die Äußerung tun: »Wie viel die Fabel von Christus uns und den Unsrigen genützt hat, ist bekannt«.37 Ihm war nun die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Reuchlins »Augenspiegel« nach Ketzerei rieche und ob er die Juden nach Gebühr oder über Gebühr begünstigt habe. Leo, dessen päpstliche Regierung in eine Zeit fiel, wo die theologischen Fragen Europa in Brand zu stecken drohten, verstand aber davon vielleicht weniger als sein Koch. Es kam also darauf an, in welchem Lichte ihm die Streitfrage zwischen Reuchlin und den [134] Dominikanern gezeigt wurde. Darum bat Reuchlin den Leibarzt Bonet de Lates, da er sich stets in den päpstlichen Gemächern bewege und der »Leib seiner Heiligkeit« seiner Hand übergeben sei, Leo X. dafür zu gewinnen, daß die Untersuchung nicht in Cöln oder in dessen Nähe geführt werden sollte; denn da wäre seine Sache verloren. Reuchlin teilte ihm den ganzen Hergang mit, wie Pfefferkorn und die Cölner Dominikaner sich gegen die Juden und den Talmud verschworen und wie nur seine außerordentliche Bemühung den Talmud bisher vor dem Scheiterhaufen gerettet habe. Hätten die Dominikaner diesen Brief in die Hände bekommen und lesen können, so hätten sie den vollgültigen Beweis von Reuchlins Judenfreundlichkeit führen können; denn darin gab er vieles zu, was er öffentlich bestritten hatte.

Es läßt sich denken, daß Bonet de Lates seinen Einfluß beim Papst zugunsten Reuchlins geltend gemacht hat. Wahrscheinlich ist es seinem Eifer zuzuschreiben, daß Leo sogleich (schon am 21. November 1513) ein Breve an die Bischöfe von Speyer und Worms erließ, die Streitfrage zwischen Reuchlin und Hochstraten zusammen oder je einer, selbst oder durch delegierte Richter zu untersuchen und mit Ausschluß jedes anderen Tribunals das Urteil zu fällen, dem sich die besiegte Partei ohne Widerrede zu unterwerfen habe.38 Der Bischof von Worms, ein Dalberg, mit dem Reuchlin auf freundschaftlichem Fuße stand, mochte die Kommission nicht annehmen. So setzte der junge Bischof von Speyer, Georg, Pfalzgraf und Herzog von Bayern, zwei Richter ein, Thomas von Truchseß und von Schwalbach, welche beide Parteien binnen Monatsfrist (20. Dezember) vor ihr Tribunal in Speyer vorluden. Reuchlin erschien, von einem Prokurator und anderen Freunden begleitet, pünktlich. Hochstraten dagegen, auf die Macht der Dominikaner vertrauend, stellte sich nicht, noch sandte er einen förmlich genügenden Sachwalter. Er trug ganz offen Verachtung gegen die Kommission, den Bischof, ja selbst gegen den Papst zur Schau. Die Richter betrieben den Prozeß anfangs nicht mit gebührendem Nachdruck, vielmehr mit einer gewissen Mattherzigkeit, vielleicht aus Furcht vor der Rache der Dominikaner. Und so zog sich der Prozeß ein Vierteljahr hin (Januar bis April 1514). Die Cölner Dominikaner hatten sich sogar erlaubt, auf Grund der Mainzer Sentenz [135] (obwohl sie nicht publiziert und von dem betreffenden Hauptkommissarius vernichtet war), mit Verhöhnung des Speyerschen vom Papste autorisierten Tribunals, Reuchlins »Augenspiegel« in Cöln öffentlich zu verbrennen (10. Februar). Diese Rotte hatte eine unwiderstehliche Sehnsucht nach den Flammen des Scheiterhaufens. Hochstraten entschuldigte sich später, der Befehl dazu sei nicht von ihm, sondern von einem andern Inquisitor ausgegangen.39 Die Cölner Dominikaner trieben ihre Frechheit noch weiter. Sie beauftragten den unverschämten Pfefferkorn, die Verurteilung des »Augenspiegels« als »ketzerisch, ärgerlich und judengönnerisch«, im Gerichtssaale zu Speyer, gewissermaßen unter den Augen des Tribunals anzuschlagen, und nur mit großer Mühe gelang es Reuchlin und seinem Sachwalter, daß diesem frechen Gesellen dafür ein Verweis erteilt wurde. Es bedurfte überhaupt aller Anstrengung Reuchlins, um ein Schlußurteil in dem sich verschleppenden Prozesse herbeizuführen. Erst als er zwei deutsche Schriften über die Streitsache selbst und den Gang des Prozesses veröffentlicht hatte, würdigte der Bischof von Speyer, Einsicht davon zu nehmen und den Spruch zu fällen,40 der durchweg zugunsten Reuchlins ausfiel, daß Reuchlins »Augenspiegel« weder Irrtümer, noch Ketzereien enthalte oder »danach röche«, daß er nicht über Gebühr die Juden begünstige, daß demnach Hochstraten den Verfasser verleumdet habe, ihm daher Stillschweigen über diese Materie aufzulegen sei, daß die Schrift von jedermann gelesen und gedruckt werden dürfe, und daß Hochstraten in die Kosten verurteilt sei (111 rheinische Goldgulden), die er innerhalb der gesetzlichen Frist zu zahlen habe, widrigenfalls er zuerst mit dem leichten und bei fortgesetztem Ungehorsam mit dem schweren Banne zu belegen sei.

Die Cölner Dominikaner aus dem ganzen Orden knirschten mit den Zähnen, tobten und rasten über diesen Ausfall des Prozesses zu ihrer Beschämung, dachten aber nicht daran, sich dem Urteilsspruch [136] des apostolischen Kommissars zu unterwerfen. Die Predigermönche in Nürnberg ließen nichtsdestoweniger den Augenspiegel öffentlich verbrennen.41 War es damals bei der Zerfahrenheit Deutschlands überhaupt schwer, den Urteilsspruch eines Richters in Vollzug zu setzen, so waren die Dominikaner noch weniger geneigt, etwas darauf zu geben, sobald er gegen sie ausgefallen war. Das Erkenntnis des Bischofs von Speyer verlachten sie als ein von einem dummen Jungen ausgegangenes. Den Anschlag des Urteils in Cöln riß der freche Pfefferkorn ab.42 Hochstraten hatte außergerichtlich (extrajudicialiter), d.h. ohne auch nur dem als apostolischen Richter fungierenden Bischof von Speyer eine Anzeige davon zu machen, an den Papst appelliert, obwohl er früher eine solche Berufung verworfen hatte. Seine Hoffnung, den Prozeß gegen Reuchlin dennoch zu gewinnen und den Augenspiegel verdammt zu sehen, gründete er auf die Käuflichkeit am römischen Hofe: »In Rom ist alles für Geld zu haben,« äußerte er sich offen, »Reuchlin ist arm, sie, die Dominikaner, sind reich, daher wird das Recht durch Geld unterdrückt werden«.43 Hochstraten konnte auch auf Gesinnungsgenossen unter den Kardinälen zählen, die, mit demselben Geifer gegen die freie Wissenschaft schäumend, jedenfalls den Prozeß so lange hinzuschleppen imstande sein würden, daß Reuchlins Vermögen zur Bestreitung der Kosten nicht ausreichen würde. Außerdem rechneten die Dominikaner darauf, von einigen Universitäten, namentlich von der tonangebenden in Paris, ein Verdammungsurteil gegen den Augenspiegel zu erlangen und damit auf die päpstliche Kurie einen Druck ausüben zu können. Sämtliche Dominikaner, Thomisten und Finsterlinge innerhalb und außerhalb Deutschlands machten daher gemeinschaftliche Sache, Reuchlin zu Falle zu bringen.

Diese Kraftanstrengung der Dominikanerpartei hatte aber die Wirkung, daß sich auch die Freunde der freien Wissenschaft, die Feinde der Scholastik, der Verdummung und der kirchlichen Theologie, mit einem Worte die Humanisten, aufrafften und zum gemeinsamen Handeln verbanden. Es bildete sich ein förmlicher Humanistenorden, eine Reuchlinistische Partei (exercitus Reuchlinistarum) im westlichen Europa, deren Mitglieder stillschweigend einander und[137] Reuchlin in die Hände arbeiteten. »Einer unterstützte den andern und sprach zum Genossen: sei mutig.« »Alle, die wir zur Schar der Pallas gehören, sind dem Reuchlin nicht minder ergeben als Soldaten dem Kaiser.«44 Es war ein förmlicher Bund, dessen Glieder zur Unterstützung Reuchlins um neue Anhänger förmlich warben. Selbst in dem kleinen Städtchen Oels in Schlesien gab es einen Humanisten, der sich mit Stolz einen Reuchlinisten nannte und sich stets so zeichnete. So entstanden in der Christenheit infolge der giftigen Feindseligkeit gegen Juden und Talmud zwei Parteien: Reuchlinisten und Arnoldisten, die einander bitter bekämpften. Es war ein Kampf des mittelalterlichen Dunstes mit dem aufgehenden Tageslicht einer bessern Zeit.

Am kräftigsten arbeitete für Reuchlin und gegen die Finsterlinge das damalige junge Deutschland; nächst Hermann vom Busche, Crotus Rubianus (Johann Jäger) und der feurige Ulrich von Hutten, die kräftigste, männlichste Erscheinung in dieser Zeit. Ja, Huttens Tatendrang erhielt erst durch diese leidenschaftliche Fehde zwischen Reuchlin und den Dominikanern ein rechtes Ziel. Bisher hatte er nur Fechterstreiche in die leere Luft geführt, seinen ritterlichen Mut und seinen feurigen Genius an phantastischen Gegnern ausgelassen. Nun erst gingen dem sechsundzwanzigjährigen Jüngling die Augen auf, und er erblickte den wahren Feind, den mit seinem Ritterschwerte und seiner noch schärferen Geistesklinge auf Tod und Leben zu bekämpfen eine preiswürdige, ruhmreiche Lebensaufgabe wäre. Die Dominikaner, die Pfaffen, die Dunkelmänner zu vernichten, das Reich des Geistes, der freien Wissenschaft aufzurichten, Deutschland von dem Alpdrucke des kirchlichen Aberglaubens und der Barbarei zu erlösen, es aus seiner Niedrigkeit zu erheben und es zum Schiedsrichter Europas zu machen, wozu es vermöge seiner kräftigen Söhne, des todesmutigen Ritterstandes, berufen sei, das schien ihm ein Ziel, nach dem er zu ringen habe. Sobald Hutten dieses Bewußtsein klar wurde, arbeitete er mit dem Aufgebot seiner ganzen Kraft rastlos darauf hin, und zunächst für Reuchlin, welcher als Fahne der humanistischen Bestrebung galt, um ihm zum Siege über seine Todfeinde zu verhelfen.

Aber auch reife Männer in Ansehen und Würden traten immer mehr für Reuchlin auf, der Herzog Ulrich von Württemberg und sein ganzer Hof, Graf von Helfenstein in Augsburg, der Domherr Graf von Nuenaar, die Patrizier Welser, Pirkheimer und Peutinger in Regensburg, Nürnberg und Augsburg mit ihrem Anhange, viele Pröpste, Domherrn und Kapitularen, sogar Kardinäle und hohe Geistliche in Italien und namentlich Egidio von Viterbo, General des Augustinerordens in Rom, [138] der Gönner und Schüler des jüdischen Grammatikers Elias Levita, der in die jüdische Literatur verliebt war. Egidio schrieb an Reuchlin45: »Die Lehre (Thora), die den Menschen im Feuer offenbart wurde, ist zum erstenmal aus dem Feuer gerettet worden, als Abraham dem glühenden Kalkofen entkam, und jetzt ist sie zum zweitenmal durch Reuchlin vor dem Feuer bewahrt worden, da die Schriften gerettet sind, wodurch das Gesetz erst Licht erhält, durch deren Untergang ewige Finsternis wieder eintreten würde. Indem wir für deine Sache uns abmühen, verteidigen wir nicht dich, sondern das Gesetz, nicht den Talmud, sondern die Kirche.« Bemerkenswert ist es, daß der ganze Fraziskanerorden aus Haß gegen die Dominikaner für Reuchlin Partei nahm.46

Fast in jeder größeren Stadt gab es Reuchlinisten und Antireuchlinisten, die nicht selten bis zur Schlägerei einander befehdeten.47 Das Losungswort der einen war: Rettung des Augenspiegels und Erhaltung des Talmud und der andern: Verdammung und Verbrennung beider. Unwillkürlich wurden die Reuchlinisten auch Judenfreunde und suchten nach Gründen, sie zu verteidigen. Die Anhänger der Dominikaner dagegen wurden nur noch erbittertere Judenfeinde und stöberten nach jedem verschollenen Buche, um daraus die Bosheit der Juden zu belegen. Namentlich war das judenfeindliche Buch des Spaniers Alfonso de Spina, die »Glaubensfeste« (Fortalitium Fidei), mehrere Jahre vorher in Nürnberg gedruckt (o. S. 50), eine Fundgrube für die Ankläger der Juden. Alle Freunde Reuchlins wurden natürlich von diesen als Judaisierende und Talmudisten beschimpft.48

[139] Immer mehr Geräusch machten diese Händel in Europa. Waren sie bisher nur auf Deutschland beschränkt, so begannen sie jetzt auf zwei entlegenen Schauplätzen zu spielen, in Rom und Paris. Hochstraten und die Dominikaner arbeiteten mit aller Energie daran, daß das Speyersche Urteil hier von der bedeutendsten Universität und dort von der päpstlichen Kurie verworfen und Reuchlins Schrift zum Scheiterhaufen verurteilt werden sollte. Sie hatten hier wie dort mächtige und einflußreiche Verbündete, welche ihrer Partei mit Hingebung dienten. Sie rechneten am meisten auf einen fanatisch kirchlichen Kardinal in Rom, Bernardinus de Santa Croce, der vielleicht ehrlicher, aber jedenfalls nicht minder leidenschaftlich die Wissenschaft und ihre Pfleger haßte und sie vertilgt wünschte. An diesen wandten sich sofort der Dekan und die ganze theologische Fakultät von Cöln und machten ihm blauen Dunst vor, daß der Augenspiegel gar nicht von Christen, sondern nur von Juden gekauft und verbreitet worden wäre und legten ihm ans Herz, ihre Sache beim päpstlichen Stuhl warm zu vertreten.49

Reuchlin war daher auch seinerseits genötigt, obwohl sein Prozeß formgültig vor dem apostolischen Gericht in Speyer gewonnen war, Schritte zu tun, damit die Appellation durch die Intrigen seiner Feinde keine Wirkung erlange. Er wendete sich an seine Freunde in Rom an den päpstlichen Staatssekretär Questenberg, an den wissensfreundlichen Kardinal Adrian, an den österreichischen Minister-Kardinal von Gurk, an den Augustinergeneral Egidio von Viterbo, an den Regensburger Propst Welser und an an dere, seine Sache beim Papst zu unterstützen.50 Vorher hatte er auf Veranlassung seiner Freunde eine Sammlung von Briefen von angesehenen Männern in Deutschland und Italien an ihn und seine Sendschreiben an diese veröffentlicht, damit Rom und der Papst aus seinen ausgedehnten Verbindungen und aus seinem eleganten lateinischen Stile, der in Italien als Empfehlung galt, ersehen sollten, mit welchen Männern die Rotte der Dominikaner angebunden hatte. Unter den »Briefen berühmter Männer«51 waren nicht bloß lateinische, sondern auch griechische und hebräische enthalten, letztere von Reuchlin an seinen Lehrer, den jüdischen Leibarzt Loans und von dem Rabbiner Jakob Margoles (o. S. 79) an Reuchlin. Es fehlte nicht darin die Urkunde des Kaisers Friedrich, womit er Reuchlin hohe Ehren und Würden übertragen hatte, und auch nicht ein Schreiben, woraus hervorgehen [140] sollte, wie beliebt Reuchlin beim Vater des Papstes Leo X., bei Lorenzo von Medici von Florenz, gewesen war.

Am meisten war es Reuchlin darum zu tun, daß die Untersuchungskommission in Rom nicht aus feindlichen Parteigenossen, aus Dominikanern oder Thomisten zusammengesetzt würde.52 Und es gelang auch seinen Freunden, den Papst dazu zu bestimmen. Leo X. ernannte als Untersuchungsrichter den Kardinal und Patriarchen Domenico Grimani. Es war bekannt, daß dieser philosophisch gebildete Kirchenfürst, der Freund Elia Delmedigos und Abraham de Balmes'53, ein »Judengönner« war, als Patron des Franziskanerordens die Dominikaner haßte und also Partei für Reuchlin genommen hatte.54 Ohne Zweifel waren angesehene Juden in Rom ebenfalls für Reuchlin tätig; aber sie wie die deutschen Juden hatten den richtigen Takt, sich im Hintergrund zu halten, um die Streitfrage nicht durch ihr offenes Hervortreten als eine Judensache erscheinen zu lassen und zu kompromittieren. Kardinal Grimani erließ hierauf (Juni 1514) eine Vorladung an beide Parteien, jedoch mit offenbarer Begünstigung für Reuchlin, wegen seines vorgerückten Alters einen Vertreter zu senden, an Hochstraten aber sich persönlich zu stellen. Mit Empfehlungen und gespicktem Geldbeutel versehen, erschien der Ketzermeister in Rom mit unerschütterlicher Zuversicht, den Sieg zu erringen. War nicht alles für Geld in Rom zu erlangen! Es ist nicht übertrieben, wie Hutten den damaligen Petrusstuhl in scharfen Versen schilderte:


»Auf! ihr Männer, wohlauf, legt Hand an, lebet vom Raube,

Mordet, vom heiligen Gut stehlet, verletzet das Recht.

Eure Rede sei Gräuel und Eure Händel Verbrechen.

Wälzt Euch im Pfuhle der Lust, leugnet im Himmel den Gott.

Bringet Ihr Geld nach Rom, so seid ihr die rechtlichsten Leute:

Tugend und Seligkeit kauft und verkauft man zu Rom.

Ja, auch künftig Verruchtes zu tun, verkauft man in Rom sich.

Drum wenn ihr toll, so seid gut, wenn ihr verständig, seid schlecht.55


Reuchlin konnte nichts dergleichen bieten; er war arm. Ihm stand nicht die Wünschelrute über die Goldschätze bigotter Weiber zu Gebote und auch nicht die Zauberformel über Beichtväter, welche geschickte Schatzgräber waren.56 So weit war aber damals das Gemeingefühl nicht, daß Reuchlins Freunde zur Bestreitung der Prozeßkosten [141] Gelder für ihn zusammengeschossen hätten; er mußte gewärtig sein, dieselben allein zu tragen. An Empfehlungen ließen es aber seine Freunde und Gönner nicht fehlen. Der Kaiser Maximilian, der Urheber aller dieser Wirren – weil er Pfefferkorns Gemeinheiten und der hysterischen Frömmigkeit seiner Schwester ein allzu geneigtes Ohr geliehen, später aber seine Unklugheit bereute – verwendete sich öfter beim Papste für Reuchlin. Er sehe ein, schrieb der Kaiser, daß die Cölner widerrechtlich und durch Ränke den Streit in die Länge ziehen wollten, um den unschuldigen, vortrefflichen, gelehrten und mit der Kirchenlehre wohl übereinstimmenden Reuchlin aufzureiben. »Das was jener (zugunsten des jüdischen Schrifttums) geschrieben, sei in seinem, des Kaisers, Auftrag zu gutem Zwecke und Frommen der Christenheit geschehen.«57 Auch der vielvermögende Minister des Kaisers, Kardinal von Gurk, verwendete sich bei Leo X. für Reuchlin, ferner einige Fürsten, sein Herr, der Herzog Ulrich von Württemberg, der Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen, welcher einige Jahre später für Luther und die Reformation gegen dieselben Dominikaner eintreten sollte, der Markgraf von Baden, welcher sich im Anfang für die Juden verwendet hatte, der Meister des deutschen Ritterordens, die Bischöfe von Straßburg, Konstanz, Worms und Speyer, endlich noch fünfzehn Äbte und dreiundfünfzig schwäbische Städte.58 Daraus konnte der Papst ersehen, wie sehr die öffentliche Meinung gegen die Dominikaner eingenommen war. Die Streitfrage schien auch anfangs eine günstige Wendung für Reuchlin zu nehmen trotz Hochstratens Geldverschwendung und polternden Auftretens. Seine und seiner Gesinnungsgenossen Anstrengung, den Kardinal Bernardino de Santa Croce als zweiten Richter in die Kommission zu bringen, wurde durch die Gegenmine der Reuchlinisten vereitelt. Der Papst er nannte dazu einen zweiten Gönner Reuchlins, den Kardinal Pietro Anconitani de St. Eusebio. Diese zwei Kommissarien erließen ein Mandat, daß sich kein anderer Richter und keine Körperschaft mit dem Prozesse befassen oder ein Urteil abgeben dürfe, bis der Spruch in Rom gefällt sein würde.

Aber die Dominikaner trotzten der öffentlichen Meinung, der Kommission und dem Papste. Den Kardinal Grimani verdächtigten und verlästerten sie als einen Dummkopf. Vom Papst sprachen sie wie von einem Schulbuben, der unter ihrer Zuchtrute stünde. Wenn er nicht in ihrem Sinne die Entscheidung treffen sollte, so würden sie ihm den Gehorsam aufkündigen, von ihm abfallen und selbst eine Kirchenspaltung nicht scheuen. Sie ließen Drohungen fallen, daß sie[142] im Falle Reuchlin den Sieg davon tragen sollte, sich mit den Hussiten in Böhmen gegen den Papst verbinden würden. So verblendet war diese Rotte in ihrem Rachegefühl, daß sie aus bloßer Rechthaberei den Katholizismus untergrub. Auch die Majestät des Kaisers schonten sie nicht, als sie erfuhren, daß Maximilian sich für Reuchlin beim Papst verwendet hatte, und häuften Schmähungen auf ihn.59

Ihre Hoffnung setzten die Dominikaner auf den Ausspruch der Pariser Universität, der Mutter sämtlicher europäischer Hochschulen. Wenn diese angesehenste theologische Fakultät Reuchlins Schrift und den Talmud verdammte, dann würde der Papst selbst nicht wagen, sich mit ihr in Widerspruch zu setzen. Alle Hebel setzten sie daher in Bewegung, von Paris aus ein ihnen günstiges Gutachten zu erlangen. Besonders wurde der König von Frankreich, Ludwig XII., durch seinen Beichtvater Guillaume Haquinet Petit bearbeitet, auf die theologische Fakultät zugunsten der Dominikaner einen Druck auszuüben. Die Politik, welche Frankreich und den deutschen Kaiser entzweit hatte, spielte ebenfalls in diesen Streit hinein. Weil der Kaiser von Deutschland für Reuchlin war, entschied sich der König von Frankreich für die Dominikaner und gegen den Talmud. – Wie sehr das Ansehen des Papsttums selbst bei den Rechtgläubigen damals gelitten hatte, zeigt sich an diesem Beispiele. Die Pariser theologische Fakultät durfte die Entscheidung gar nicht in die Hand nehmen, nachdem die päpstliche Kommission ein Verbot hatte ergehen lassen, daß kein Tribunal sich damit befassen dürfte. Nichtsdestoweniger setzte die Pariser theologische Fakultät selbständig die Prüfung fort, ob Reuchlins Schrift zugunsten der Juden und des Talmud Ketzerei enthalte oder nicht. Die Entscheidung war aber nicht leicht getroffen, da Reuchlin auch in Paris viele und warme Freunde zählte, namentlich den königlichen Leibarzt Cope und den griechischen Humanisten Jakob Lefebred' Etaple, der ein angesehenes Mitglied der Hochschule war. Daher zog sich die Beratung in die Länge (Mai bis anfangs August 1514).

In siebenundvierzig Sitzungen wurde darüber verhandelt. Es gab unter den Stimmenden manche, welche sich teils zugunsten Reuchlins aussprachen, teils die Ungesetzlichkeit der Verhandlung hervorhoben, aber sie wurden von den Fanatikern so sehr überschrien, daß sie gar nicht zu Worte kommen konnten.60 Für viele französische Theologen [143] war das Beispiel maßgebend, daß Ludwig der Heilige auf Drängen des getauften Juden Nikolaus Donin61 und im Auftrage des Papstes Gregorius IX. drei Jahrhunderte vorher den Talmud hatte verbrennen lassen. Und in diesem Sinne fällte die Pariser theologische Fakultät den Spruch, daß Reuchlins Augenspiegel, der Ketzereien enthalte und mit allem Eifer die talmudischen Schriften verteidige, zum Feuer verurteilt und daß der Verfasser zum Widerruf gezwungen zu werden verdiente (2. August 1514). Sie scheute sich nicht hinzuzufügen, daß die Verurteilung auf Drängen des französischen Königs geschehen sei. Ludwig XII. sagte zum Leibarzt Cope, welcher zugunsten Reuchlins ein gutes Wort einlegte, er judaisiere ebenfalls.62 An den Papst soll dieser König besonders geschrieben haben, er solle es mit dem Augenspiegel streng nehmen.63

Groß war der Jubel der Dominikaner und namentlich der Cölner über dieses Urteil. Sie glaubten da durch gewonnenes Spiel zu haben und den Papst selbst zwingen zu können, sich demselben zu unterwerfen. Sie säumten nicht, diese mühsam durchgesetzte Errungenschaft durch eine neue Schmähschrift dem Publikum bekannt zu machen. Unter Pfefferkorns Namen verfaßte ein Dominikaner, wie man sagte, Wigand Wirth, eine neue Schmutzschrift unter dem Titel »Sturmglocke.«64 »Sturm über und wider die treulosen Juden, Anfechter des Leichnams Christi und seiner Gliedmaßen; Sturm über [144] einen alten Sünder Johann. Reuchlin, Zuneiger der falschen Juden und des jüdischen Wesens. Der Augenspiegel mit Recht und Urteil in Cöln abgetan, vertilgt und am Feuer verbrannt, welche Verbrennung durch die ehrwürdige und allerhöchste Universität von Paris bestätigt ist.« Dadurch war aber des Kaisers Befehl, der beiden Parteien Stillschweigen auferlegt hatte, gebrochen, und Pfefferkorn wurde dafür von dem kaiserlichen Fiskal zur Verantwortung gezogen, weil diese Schmähschrift unter seinem Namen erschienen war. Das war natürlich den Cölner Dominikanern doppelt unangenehm, daß ihnen, die das Recht zu haben glaubten, immer das große Wort zu führen, untersagt wurde, zu schmähen und daß Pfefferkorn für einen andern bestraft werden sollte. Wie es scheint, hat hierbei wieder des Kaisers Schwester Kunigunde ausgeholfen; sie übergab abermals Pfefferkorn ein Empfehlungsschreiben an den Kaiser.65 Auf diese bigotte Fürstin gestützt, wagten die Dominikaner sich noch mehr über des Kaisers Befehl hinwegzusetzen. Sie veröffentlichten (Dez. 1514) sämtliche Aktenstücke zu ihren Gunsten, welche den »Augenspiegel« verurteilt hatten, die Urteile der vier Universitäten Löwen, Cöln, Erfurt und Mainz.66

Der Zufall aber spielte ihnen wieder einen Streich, der ihren Helfershelfer Pfefferkorn in der öffentlichen Meinung brandmarkte. Ein getaufter Jude, namens Pfaff Rapp, nach andern ebenfalls Pfefferkorn genannt, war nur wenige Tage vor der Verdammung des »Augenspiegels« in Paris, wahrscheinlich wegen Kirchendiebstahls in Halle im Auftrag des Bischofs Albert von Magdeburg, zugleich Kurfürsten von Mainz, zum Tode verurteilt und mit glühenden Zangen zerfleischt worden. Es scheint, daß Ulrich von Hutten dabei als Richter fungiert hatte. Dieser oder andere Reuchlinisten beeilten sich, diesen Vorfall gegen die Dominikaner auszuspielen und auf den ersten Urheber dieses ganzen Streites, auf Johann Pfefferkorn, einen Schlagschatten zu werfen. Hutten schilderte die Verbrechen dieses getauften Missetäters von Halle in lateinischen Versen mit geflissentlicher Übertreibung. Bei dieser Gelegenheit zeigte er sich auch lieblos gegen die Juden, als wenn nur Judäa und nicht Germanien ein solches Scheusal hervorbringen könnte. Man solle, warnte er, Juden gar nicht zur Taufe zulassen; denn nur getrennt und geschieden von ihnen könnten sich [145] Christen vor ihnen hüten.67 Andere Reuchlinisten beschrieben diesen Vorfall in deutscher und lateinischer Prosa68, ebenfalls mit Übertreibung der Verbrechen dieses Schelmes, als wenn er, obwohl ungeweiht, als Priester fungiert und Messe gelesen, dabei es heimlich mit den Juden gehalten, so und so viel Hostien geschändet, so und so viel Christenkinder geschlachtet, viele erwachsene Christen durch ärztliche Behandlung umgebracht, ja, durch jüdisches Geld bestochen, den Vorsatz [146] gehabt hätte, ganze Landstriche zu vergiften, und nahe daran gewesen wäre, den Erzbischof Albert und seinen Bruder, den Kurfürsten Joachim von Brandenburg, aus der Welt zu schaffen. Alle diese Verbrechen waren rein erfunden, nur um Pfefferkorn und seine Bundesgenossen damit zu verunglimpfen, als wenn er selbst es gewesen wäre oder doch sein könnte. Zu einem Bilde des Heiligen Christophorus in Berlin hätte Rapp oder Pfefferkorn die lästerlichen Worte gesprochen: »Was stehst du da, langer Schalk, und trägst ein H ... Kind auf den Schultern?« Ein scheußliches Bild veranschaulichte, wie diesem Schelm Glied nach Glied mit glühenden Zangen ausgerissen worden. Das Publikum sollte durch Schmähschriften gegen den Hallischen Pfefferkorn gewarnt werden, dem judenfeindlichen Cölner Pfefferkorn Vertrauen zu schenken, da er es auf Schwindelei gegen die Christen abgesehen habe und es heimlich mit den Juden hielte.

Indessen schleppte sich der Reuchlin-Hochstratensche Prozeß in Rom durch die Ränke und den Goldregen der Dominikaner lange hin. Kaum daß Reuchlin einen Rechtsanwalt finden konnte, weil die Juristen es scheuten, sich mit den boshaften Predigermönchen aufzulegen. Er hatte bei Einsendung der Akten erster und zweiter Instanz (Mainzer und Speyerscher Verhandlung) versprochen, die verbrieften Privilegien der Juden beizulegen, um für seine Behauptung den Nachweis zu führen, daß nicht er es gewesen wäre, der den Juden das Wort geredet. Aber das, was er als Beleg auftreiben konnte, entsprach sehr wenig dem Satze, den er in edelmütiger Regung aufgestellt hatte, sie sollten von jeher als Mitbürger im deutsch-römischen Reiche anerkannt worden sein. Er konnte aber nur vergilbte Pergamente beibringen, daß sie vom päpstlichen Stuhl einige Privilegien erhalten hätten, daß sie in ihrer Religion und ihren heiligen Schriften nicht belästigt werden sollten und daß sie des Kaisers Kammerknechte wären.69 Das letztere hätte Reuchlin nicht durch Schriftstücke zu belegen brauchen, die deutschen Juden waren allzu sehr Kammerknechte des Kaisers. Aber gerade aus diesem ihren Kammerknechtschaftsverhältnis folgerten die Judenfeinde, der jedesmalige Herrscher habe das volle Recht, nach Willkür mit ihnen zu verfahren, sie zu verjagen oder gar auszurotten und um wieviel mehr ihre Schriften zu vernichten; das sei keine Rechtsverletzung. Ohne Zweifel wurde diese schwache Beweisführung Reuchlins von den Privilegien der Juden von Hochstraten gebührend angefochten.

[147] Der Prozeßgang, an sich in Rom außerordentlich schleppend, wurde von den Dominikanern geflissentlich noch mehr hingehalten. Hochstraten hatte der Anklageschrift eine Übersetzung des »Augenspiegels« beigelegt, welche das Original an vielen Stellen geradezu gefälscht und dem Verfasser ketzerische Sätze in den Mund gelegt hatte. Die niedergesetzte Kommission ließ zwar von einem in Rom anwesenden Deutschen, Martin von Gröningen, eine andere und zwar wortgetreue Übersetzung veranstalten; aber daran mäkelte wieder die Gegenpartei. Durch solche Hindernisse rückte der Prozeß nicht von der Stelle und kostete bereits im ersten Verlauf Reuchlin über 400 Goldgulden.70 Das wars, worauf die Dominikaner gerechnet hatten, ihren Gegner, den Judengönner, der ihnen die Beute abgejagt, in Armut zu versetzen, damit er verhindert werde, sein Recht zu verfolgen. So schwand immer mehr die Aussicht, Reuchlins Sache in Rom triumphieren zu sehen. Daher waren Reuchlins Freunde darauf bedacht, einen andern Richterstuhl für diese Streitsache zu schaffen, von dem übelberatenen oder eingeschüchterten Papste an die öffentliche Meinung zu appellieren.

Während der Spannung der Gemüter, als kleine und größere Kreise, hohe und niedrige Geistliche, Fürsten und gebildete Bürger auf Nachrichten lauschten, wie der Reuchlinsche Prozeß in Rom ausgefallen sei oder ausfallen dürfte, dichtete einer der jüngeren Humanisten (wahrscheinlich zuerst Crotus Rubianus in Leipzig) eine Reihe von Briefen, welche ihresgleichen, was Witz, Laune und beißende Satire betrifft, noch nicht in der Literatur hatten. Die »Briefe der Dunkelmänner« betitelt (epistolae obscurorum virorum, verfaßt im Laufe des Jahres 1515)71, größtenteils an den schuftigen Ortuin Gratius gerichtet, reden die Sprache der ungehobelten Mönche. Sie legen deren niedrigen Sinn, ihren Hochmut, ihre erstaunliche Unwissenheit, Lüsternheit, Gehässigkeit und Unflätigkeit, ihr erbärmliches Latein und ihre noch erbärmlichere Moral, ihre logikalische Faselei, ihr widriges Geklätsche bloß, kurz sie führen alle ihre Untugenden und Unausstehlichkeiten so handgreiflich vor Augen, daß sie auch dem Halbgebildeten einleuchteten. Alle Feinde Reuchlins, Hochstraten, Arnold von Tongern, Ortuin Gratius, Pfefferkorn, alle ihre Helfershelfer, Peter Mayer, Wigand, die Pariser Universität mußten darin Spießruten laufen. Sie wurden mit Stacheln und Skorpionen gegeißelt, daß nicht ein gesunder Fleck an ihnen blieb. Diese künstlerischen Satiren, welche mehr als aristophanischen Spott enthalten, wirkten um so drastischer, als die Dominikaner, die Thomisten, die Doktoren der [148] Theologie, sich selbst gaben, wie sie waren, sich selbst in ihrer widrigen Blöße zeigten, gewissermaßen sich selbst an den Pranger stellten. Es konnte aber nicht fehlen, daß bei dieser Verhöhnung der Dunkelmänner auch die Schäden des Papsttums, der ganzen hierarchischen Tyrannei und der Kirche überhaupt bloßgelegt wurden. Waren doch die Dominikaner mit ihrer hochmütigen Unwissenheit und frechen Unzucht nur Ausflüsse und naturgemäße Wirkungen der katholischen Ordnung und Institution! So wirkten die satirischen Briefe der »Dunkelmänner« wie eine ätzende Säure, um den ohnehin faulen Leib der katholischen Kirche vollends zu durchfressen.

Die Juden und der Talmud waren die erste Veranlassung zu den Reuchlinschen Händeln, sie durften in den Dunkelmännerbriefen nicht fehlen. Solchergestalt wurden die so sehr verachteten Juden auf die Tagesordnung gebracht. Im zweiten Briefe legte angeblich der Magister Johannes Pellifex dem sogenannten Gewissensrat Ortuin Gratius eine Gewissensfrage vor. Er sei neulich mit einem jungen Theologen zur Zeit der Frankfurter Messe an zwei anständig aussehenden Männern vorübergegangen, welche schwarze Röcke und Kapuzen mit Mönchshüllen getragen, so daß er sie für Geistliche gehalten, vor ihnen eine Reverenz gemacht und das Barett gezogen habe. Sein Begleiter habe ihn aber zu seinem Entsetzen darauf aufmerksam gemacht, daß es Juden gewesen. Sein Begleiter habe gar behauptet, er habe damit eine Todsünde begangen, weil es an Götzendienst anstreife und gegen das erste der zehn Gebote verstoße. Denn wenn ein Christ einem Juden Ehre erweise, handle er gegen das Christentum und scheine selbst ein Jude zu sein, und die Juden könnten sich rühmen, sie seien mehr als die Christen, würden dadurch nur in ihrem Unglauben bestärkt, verachteten den Christenglauben und wollten sich nicht taufen lassen. (Es ist das dieselbe Anklagereihe, welche die Dominikaner gegen Reuchlin wegen seiner Begünstigung der Juden ausspintisiert hatten.) Der junge Theologe erzählt darauf eine Geschichte, wie er einmal vor dem Bilde eines Juden mit dem Hammer in der Hand in der Kirche, in der Meinung, es sei der heilige Petrus, das Knie gebeugt, dann bei näherer Betrachtung tiefe Reue darüber empfunden hätte. In der Beichte bei den Dominikanern hätte ihm der Beichtvater auseinandergesetzt, daß er damit, wenn auch unwissentlich, eine Todsünde begangen habe, und er, der Beichtvater, hätte ihm nicht die Absolution erteilen können, wenn er nicht zufällig bischöfliche Befugnis gehabt hätte. Wenn das aber wissentlich geschehen wäre, so hätte nur der Papst die Sünde tilgen können. Und so rät der junge Theologe dem Magister Pellifex wegen seiner Reverenz vor den zwei Juden vor dem Offizial zu beichten, weil er hätte genau hinsehen müssen und solchergestalt die Juden durch das gelbe Rad am Kleide von den Geistlichen unterscheiden [149] können. Pellifex richtet nun an Ortuin Gratius die gewichtige Frage, ob er damit eine Todsünde oder eine verzeihliche Sünde begangen, ob es ein einfacher oder ein vor den Bischof oder gar vor den Papst gehöriger Fall sei. Auch möge Ortuin ihm schreiben, ob die Frankfurter Bürger recht daran täten, die Juden in derselben Tracht wie die Doktoren der heiligen Theologie einhergehen zu lassen. Der Kaiser sollte solches nicht dulden, daß ein Jud, der wie ein Hund ist, ein Feind Christi ... (das war die Sprache der Dominikaner). Gewiß, nichts konnte besser die Erbärmlichkeit und Spitzfindigkeit der scholastischen Theologen geißeln, als dieser Brief es tut.

Ein Jünger Ortuins, Schirruglius, schüttet vor diesem sein beschwertes Herz aus, wie die zu Mainz gar nicht so fromm seien wie die Cölner. Ein Mainzer wage zu behaupten, der Rock von Trier sei gar nicht Christi Rock, sondern ein altes l .... ... Kleidungsstück, daß das Haar der gebenedeiten Jungfrau gar nicht mehr in der Welt existiere, und daß er den Ablaß der Dominikaner verachte, weil diese Schwindler seien und Weiber wie Bauern täuschten. Darauf ich: »Ins Feuer, ins Feuer mit diesem Ketzer,« – »Wenn das Hochstraten hörte, der Ketzermeister!« Der Mainzer aber lachte und sagte, Hochstraten sei ein abscheuliches Tier, Reuchlin aber ein Biedermann, die Theologen dagegen Teufel. Die Pariser Universität, welche Reuchlins Buch verdammt habe, sei von den Dominikanern bestochen gewesen; sie sei nicht die Mutter der übrigen Hochschulen, sondern die Mutter der Dummheit. Der Mainzer behauptete auch, der Talmud sei von der Kirche nicht verdammt worden. Darauf der Pfarrer Peter Mayer von Frankfurt: »Es steht aber in der Glaubensfeste des Spaniers Alfonso de Spina, daß der Talmud ein abscheuliches Buch sei.« Der Mainzer entgegnete darauf, die Glaubensfeste sei eine Schmutzschrift, und wer Beweise daraus ziehe, sei ein Dummkopf.72 In diesem läppischen Tone fährt der Brief fort, die Untaten der Dominikaner auseinanderzusetzen. Ein Professor der Theologie redet Ortuin ins Gewissen, daß er doch den Jüngern durch sträflichen Verkehr mit Frauenzimmern kein böses Beispiel geben solle. Aber er gleiche diese Sünde dadurch wieder aus, daß er gegen Reuchlin schriebe. Man erzählt sich aber, daß Pfefferkorn, den Ortuin verteidigt, ein nichtsnutziger Mensch sei, der nicht aus Liebe zum Glauben Christ geworden, sondern weil die Juden ihn wegen seiner Untaten hätten hängen wollen, da er ein Spitzbube und Angeber sei. Auch sagt man, er sei ein schlechter Christ und werde nicht im Glauben bleiben, wie der in Halle verbrannte Pfefferkorn; daher möge sich Ortuin vorsehen.73

[150] Eitelnarrabianus von Pessenek teilt Ortuin mit, er habe jüngst in Worms mit zwei Juden disputiert, ihre Messiashoffnung als eine Täuschung dargestellt und sie auf Pfefferkorn verwiesen. Darauf hätten die Juden gelacht: »Euer Pfefferkorn in Cöln ist ein gemeiner Schwindler. Vom Hebräischen versteht er nichts, er ist nur Christ geworden, um seine Schlechtigkeit zu verbergen. Als er noch Jude in Mähren war, schlug er eine Frau, die vor einer Geldbank saß, ins Gesicht, damit sie nicht sehen konnte, wie er mehr als 200 Gulden daraus stahl und dann davonlief. Und an einem andern Orte war schon wegen Diebstahls ein Galgen für ihn aufgerichtet; er wurde aber, man weiß nicht wie, davon befreit. Wir haben den Galgen gesehen, auch einige Christen und Adlige, die wir Euch nennen können. Darum dürft ihr diesen Dieb nicht als Gewährsmann anführen.« Darauf habe Eitelnarrabianus geantwortet: »Ihr schlechten Juden lügt in euren Hals, und wenn ihr nicht ein Privilegium hättet, würde ich euch am Haar packen und in Kot werfen. Pfefferkorn ist ein guter Christ, da er mit seiner Frau viel bei den Dominikanern beichtet; er hört gern Messe, und wenn der Priester die Hostie in die Höhe hebt, sieht er nicht zu Boden, es sei denn, daß er gerade ausspeit. Meint ihr, daß die Gottesgelehrten und Bürgermeister in Cöln dumm sind, daß sie ihn zum Spitalaufseher und Salzvermesser gemacht haben? Das würden sie nicht getan haben, wenn Pfefferkorn nicht ein guter Christ wäre. Ihr sagt aber, nur wegen seines schönen Weibchens sei er den Gottesgelehrten und dem Bürgermeister angenehm. Das ist aber nicht wahr, denn die Bürgermeister haben selbst schöne Frauen, und die Gottesgelehrten kümmern sich nicht um Weiber. Man hat auch noch nie gehört, daß ein solcher Ehebrecher gewesen wäre.« Dann folgt eine unübersetzbare Bemerkung über Pfefferkorns Frau im zynischen Geschmack der Dominikaner und jenes Jahrhunderts.74 Von derselben Art ist auch der folgende Brief, eine theologisch-gelehrte Anfrage von Federfusius an Ortuin Gratius: Wie der Leib eines getauften Juden bei der einstigen Auferstehung wohl beschaffen sein werde, eine schmutzige subtile Auseinandersetzung, der scholastischen Dominikaner würdig.

Ein schallendes Gelächter ging durch das westliche Europa beim Lesen der Dunkelmännerbriefe. Alle, die in Deutschland, Italien, Frankreich und England Lateinisch verstanden, lachten oder kicherten über Form und Inhalt dieser Selbstbekenntnisse der Dominikaner und Scholastiker. Diese plumpen Gemeinheiten, diese dickköpfige Unwissenheit, diese überklug sich spreizende Albernheit, diese Unzüchtigkeit in Wort und Wendung stachen allzu grell ab gegen die äußerliche Gelahrtheit und Ehrbarkeit des Standes, dem alle diese Lächerlichkeiten [151] in den Mund gelegt wurden, und regten auch den ernstesten Mann zum Lachen an. Man erzählte sich, daß Erasmus, der beim Lesen dieser Briefe an einem Halsgeschwür gelitten, durch das krampfhafte Lachen davon befreit worden wäre. Die lustige Komödie der Einfältigen scharte vollends die Lacher auf Reuchlins Seite, und die Dominikaner waren in der öffentlichen Meinung gerichtet, wie auch das Urteil des päpstlichen Stuhles ausfallen mochte. Man riet hin und her, wer der Verfasser derselben sei. Einige meinten, Reuchlin selbst, andere Erasmus, Hutten oder der und jener aus dem Humanistenkreise. Hutten gab die rechte Antwort auf die Frage nach dem Verfasser: »Gott selbst wars.«75 Es zeigte sich in der Tat immer mehr, daß der so kleinlich begonnene Streit um Verbrennung des Talmud eine weltgeschichtliche Bedeutung angenommen hatte, in welcher der Einzelwille gewissermaßen untergeht und für den Dienst des Allgemeinen getrieben wird. In Rom erkannten tieferblickende Reuchlinisten darin das Werk der Vorsehung.

So rasch waren die Dunkelmännerbriefe vergriffen, daß in kurzer Zeit eine neue Auflage erscheinen mußte, welche einen neuen Anhang in demselben Genre enthält.76 Einer dieser neuen Briefe läßt Jakob von Hochstraten klagen: »Ich wollte, ich hätte die Sache gar nicht angefangen; alle lachen mich aus und necken mich. Man kennt hier (in Rom) Reuchlin besser als in Deutschland. Viele Kardinäle, Bischöfe, Prälaten und päpstliche Hofleute lieben ihn. Wenn ich nicht angefangen hätte, säße ich noch in Cöln, äße und tränke gut, während ich hier zuweilen nicht einmal trockenes Brot habe. Ich glaube auch, daß die Sachen in Deutschland während meiner Abwesenheit schlecht gehen. Alle schreiben nach Belieben Bücher über Theologie.« In diesem ärgerlichen und platten Tone ist der ganze Brief gehalten. Das gab neuen Stoff zum Lachen. Die Finsterlinge waren so dumm, daß sie anfangs glaubten, die Dunkelmännerbriefe wären zu ihren Gunsten verfaßt. Als sie aber an dem hellen Lachen ihrer Gegner merkten, es sei auf ihre Verspottung abgesehen gewesen, wurden sie voll Ingrimm, waren aber ohnmächtig gegenüber einer solchen Angriffsart, auf die sie nicht vorbereitet waren. Pfefferkorn und seine Einflüsterer wollten die Wirkung abschwächen und erließen wieder eine Schrift in deutscher und lateinischer Sprache unter dem Titel: »Verteidigung gegen die berüchtigten Dunkelmännerbriefe«; aber sie gossen damit erst recht Öl ins Feuer und erhöhten nur noch mehr das Lachen der Reuchlinisten.

Nur die deutschen Juden konnten sich dem Lachen nicht überlassen. Die Dominikaner hatten inzwischen auf einem anderen Wege daran [152] gearbeitet, zu ihrem Hauptziele zu gelangen oder wenigstens Rache an den Juden zu nehmen. Was frommte es ihnen, daß einige erleuchtete Christen, auf das Judentum aufmerksam gemacht, eine besondere Vorliebe für dasselbe faßten und ihre neugewonnene Überzeugung in Schriften kundgaben?77 Die christliche Gesellschaft im ganzen und großen war nun einmal gegen die jüdische Lehre und deren Anhänger eingenommen. Mit Recht sagte Erasmus damals: »Wenn es christlich ist, die Juden zu hassen, so sind wir sehr christlich.«78 Daher wurde es ihren Feinden leicht, sie zu schädigen. Pfefferkorn hatte öfter darauf hingewiesen, daß es in Deutschland nur noch drei große jüdische Gemeinden gäbe, Regensburg, Frankfurt und Worms, und mit der Vertilgung derselben würde es mit der Judenheit im deutschen Reiche ganz und gar zu Ende sein.

Wenn sich vielleicht viele Glieder des Humanistenkreises von dem entsetzlichen Wahne, daß die Juden darauf versessen wären, Christenkindern das Blut abzuzapfen und Hostien zu schänden, frei gemacht hatten, im allgemeinen fand eine solche Anschuldigung Glauben und wurde von ihren nach Rache schnauben den Feinden zu ihrem Unheil benutzt. Eine solche Anklage wurde während des Prozeßganges in Rom gegen die Gemeinde in einem elsässischen Städtchen (Mittelberg) erhoben und mehrere Personen in strenge Haft gebracht, darunter auch Joselin von Rosheim, der Verteidiger der Judenheit (1514). Er sollte verhindert werden, den Kaiser Maximilian um Schutz anzugehen. Erst nach sieben Wochen kam die Unwahrheit der Anschuldigung an den Tag, und die Verhafteten wurden entlassen. Im folgenden Jahre verschworen sich der Bischof von Straßburg mit den Adligen derer von Andlau und dem Bürgerrat von Obernai, welche von jeher erbitterte Feinde der Juden waren, die Gemeinden aus dem Elsaß auszuweisen. Glücklicherweise gelang es dem unermüdlichen Joselin, der mehrere Male den Kaiser aufsuchte und vor ihm über den geplanten Gewaltakt Klage führte, den Schlag abzuwenden.79

Um eine Austreibung der Juden aus Frankfurt und Worms zu bewirken, hatten die Judenfeinde ein zweckmäßiges Mittel ersonnen. Der junge Markgraf Albert von Brandenburg, bisher Bischof von Magdeburg, der später in der Reformationsgeschichte eine[153] traurige Berühmtheit erlangte, war zum Erzbischof von Mainz erwählt worden (März 1514). Er war ein vornehmer Herr, der sich mit hoher Politik beschäftigte und die Verwaltung seines Erzbistums dem Domkapitel überließ. Albert hatte einen Anstrich von Bildung und ließ sich auch gern als Freund der Humanisten rühmen, aber es war nicht mehr als Schein. Für die Juden hatte er kein besonderes Interesse, wenn er ihnen auch den Aufenthalt in Mainz wieder gestattet hat.80 Die Mehrzahl der Mainzer Domherrn verschmähte auch den Schein von Bildung, hielt mehr auf Hunde und Falken, als auf Bücher, auf Geld und Wohlleben mehr als auf klassische Gelehrsamkeit.81 Einige Herren vom Domkapitel waren mit Hochstraten und den Cölner Dominikanern befreundet und hatten dazu geholfen, Reuchlins »Augenspiegel zu verdammen (o. S. 129).« Diese Judenfeinde hatten wahrscheinlich auf Anregung von Cöln aus, den Erzbischof Albert bewogen, eine Einladung an geistliche und weltliche Herren und an einige Städte, namentlich Frankfurt und Worms, ergehen zu lassen, auf einer Tagsatzung in Frankfurt zusammenzukommen, um zu beraten, die Juden auszuweisen, daß sie nimmermehr zugelassen werden sollten. Der Einladung folgend, erschienen in Frankfurt (7. Januar 1516)82 Abgeordnete des Erzbistums Mainz und der Abtei Fulda, des Pfalzgrafen Ludwig, der Landgräfin Anna von Hessen, des Burggrafen von Friedberg und der Städte Worms, Frankfurt, Wetzlar, Hanau, Gelnhausen, der Fürsten von Nassau, Graf Michael von Wertheim in eigener Person und noch andere kleine Herrschaften. Sie traten tags darauf zu einer Beratung der Judenfrage zusammen. Das Programm lautete, daß sämtliche Stände sich einigen und bündig verpflichten sollten, auf alle Gerechtsame und Nutzen von den Juden zu verzichten, ihre jüdischen Untertanen auszuweisen und solche niemals mehr unter welchem Titel auch immer für die Dauer oder zeitweise aufzunehmen. Diesen gemeinsamen Beschluß sollten sie dem Kaiser unterbreiten und um dessen Bestätigung bitten.

Bei der Beratung über das Wehe der Juden des westlichen Deutschlands stimmten Kurmainz, die Pfalz, die Vertreter der Landgräfin von Hessen und mehrere Stände unbedingt für die Ausweisung. Frankfurt, Worms und noch einige sagten nur bedingt zu, wenn eine vollständige Einigung zustande kommen sollte. Der Deputierte von Worms bemerkte, der Rat dieser Stadt habe früher schon darüber [154] verhandelt, die Juden auszuweisen; es sei aber bisher aus vielen Ursachen unterblieben. Nur die Vertreter der Abtei Fulda, der Graf von Wertheim und noch einige wenige Stimmen waren gegen die Ausweisung, freilich aus Eigennutz. Die Standschaft Fulda machte geltend, die Vertreibung der Juden würde dem Stifte zum Nachteile gereichen, weil die Ausgewiesenen in Unterhessen, Henneberg und Thüngen Aufnahme finden und die diesseitigen Untertanen mehr Beschwerden davon haben würden, als wenn sie im Lande blieben. Außer dem habe das Stift erst jüngst den aufgenommenen Juden Schutz auf einige Jahre verbrieft und wolle nicht gegen seine Zusage handeln. Kurmainz möge daher mit seinen Nachbarn verhandeln, daß auch sie die Juden verjagten. In demselben Sinne äußerte sich der Graf Michael von Wertheim, daß die aus seinem Gebiete ziehenden Juden in Würzburg, Thüngen und Rosenburg Schutz finden würden, wo ohnehin viele Juden wohnten, was zum Schaden seiner Untertanen ausschlagen würde. Keine einzige Stimme machte das Recht der Menschlichkeit geltend oder zeigte Mitleid darüber, daß die Juden ins Elend gestoßen werden sollten; so entmenscht und verstockt hatte die damalige Kirche das Herz der Gläubigen gemacht. Auf dieser Tagsatzung zu Frankfurt wurde indes nur – wie es bei den deutschen Ratsversammlungen zu geschehen pflegte – ein neuer Tag zur endgültigen Entscheidung (8. März) beschlossen.

Die Juden dieser Gegend sahen eine sichere Gefahr über ihrem Haupte schweben; denn wenn die deutschen Fürsten und Herren sonst uneinig und saumselig waren, in der Verfolgung der Juden waren sie stets einig und rührig. Es blieb ihnen daher nichts übrig, als eine Deputation an den Kaiser Maximilian zu senden und ihn anzuflehen, ihnen mit seiner Gnade gegen den Beschluß der ihnen übelwollenden Stände beizustehen. Vermutlich war bei dieser Gelegenheit Joselin von Roßheim für seine Glaubensgenossen tätig. Der Kaiser erinnerte sich glücklicherweise, daß die Juden, wenn auch unter verschiedener großer und kleiner Herren Untertänigkeit, doch im Grunde seine und des Reiches Kammerknechte wären, und daß ihre Vertreibung einem Eingriffe in seine Souveränitätsrechte gleichkäme. Maximilian beeilte sich demgemäß, ein sehr strenges Handschreiben an den Kurfürsten Albert und das Domkapitel von Mainz, an sämtliche geistliche und weltliche Herrschaften, sowie an die Städte zu richten (28. und 29. Januar 1516), drückte ihnen darin unumwunden sein Mißfallen an ihrer Beratung aus und untersagte ihnen, zur angemeldeten Zeit zusammen zu kommen. Die verabredete Tagsatzung unterblieb auch. Die Juden dieser Gegend waren für den Augenblick gerettet. Der Erzbischof von Mainz, oder in dessen Abwesenheit das Domkapitel, gab aber die Betreibung der Sache nicht auf. Es sollten Schritte [155] geschehen, um den Kaiser zu bewegen, die Ausweisung der Juden doch endlich zuzugeben, da sein Mandat doch nur »auf unwahrhaftiges, ungegründetes und ungestümes Drängen der Juden erlassen« sei. Die Judenfeinde, die Freunde der Cölner Dominikaner, hofften immer noch, den Kaiser gegen die Juden umzustimmen. Ihre Hoffnungen wurden aber getäuscht. Die Juden wurden vor der Hand nicht ausgewiesen. Der Kurfürst Albert nahm sogar wieder Eingewanderte als Judenbürger in sein Gebiet auf – weniger aus Wohlwollen als aus Eigennutz – erteilte ihnen die üblichen Privilegien – Zins nehmen zu dürfen, nur seiner Gerichtsbarkeit zu unterliegen – allerdings nur auf Zeit und für eine jährliche Judensteuer von 12 Gulden auf den Kopf. Der Kirchenfürst zeigte aber dabei die Herzlosigkeit, in dem Aufnahmebriefe ausdrücklich zu bemerken, daß, wenn nahe Verwandte aus einem andern Bezirke seine Schutzjuden besuchen sollten, dieselben – Eltern bei ihren Kindern oder umgekehrt – bei Geldstrafe nicht länger als zwei Nächte bleiben dürften.83 Welche Umwälzungen mußten erfolgen, bis dieses verstockte Geschlecht mit einem Herzen von Stein für die Stimme der Menschlichkeit und des Mitgefühls zugänglich gemacht wurde!


Fußnoten

1 Reuchlin. Defensio contra calumniatores Colonienses a.a.O. p. 57 b. f.


2 Reuchlins Briefs. II. Nr. 10. Dieser Brief mit seinem erbärmlichen Latein und seiner Petersimpel-Miene ist nicht als freundlicher Wink anzusehen, wie sämtliche Biographen Reuchlins ihn auffassen, sondern als ein Schreckschuß, um ihn zur Reue und zum Widerruf zu bewegen. Was liegt nicht alles in den Worten: Sunt diversae sententiae, ut audivi. Quidam, quia libellus (speculum oculare) combureretur. Quidam, quia autor inquireretur. Alii aliter etc ... Non dubito ita, ut scribo, bono animo accipietur. Concedo me Dominationi vestrae.


3 Erasmus' Sendschreiben an Pirkheimer in dessen opera p. 268.


4 Hutten, Einleitung zum Nemo.


5 Reuchlins Briefs II. Nr. 11, 12.


6 Das. Nr. 13.


7 Reuchlins Briefs. Nr. 14. Non mirum, si Jurista theologicas non attigit subtilitates.


8 Das. Nr. 15, 16.

9 Reuchlins Briefs. Nr. 17, 18.


10 Reuchlins Briefs. Nr. 19, 20.


11 Articuli sive propositiones de judaico favore nimis suspectae ex libello theutonico Doctoris Johannis Reuchlini; s. Note 2. Ein erschöpfender Auszug bei Majus, vita Reuchlini, p. 315 ff., 345 ff.


12 Das Aktenstück mitgeteilt in Pfefferkorns Brandspiegel, s. Note 2.


13 Urkunde in Pfefferkorns Brandspiegel.


14 Reuchlins Briefs. II. Nr. 40 und 42. Unus tantum est (quod sciam) ex optimatum factione (Coloniensium) tibi non admodum aequus, cui, ut mussitant quidam, morigera solet esse illa bellula (Pepricorni uxor).


15 Vergl. Note 2.


16 Vergl. Note 2.


17 Arnold hatte in einem lat. Verse die Worte gebraucht: Flet Jovis alma parens, repetit sua volnera Jesus.


18 Defensio a.a.O. p. 71 unten, vergl. mit Briefs. II Nr. 40.


19 Das war im Mittelalter keineswegs unbedingt wahr. Manche Richter hatten kaum ein halbes Jahrhundert vorher Gewissensbisse, wenn sie einem Juden in einem Prozesse mit einem Christen das Recht zuerkennen sollten. Der Kaiser Friedrich III. mußte erst die Kurie befragen, und der Papst Paulus mußte entscheiden, daß das keine Sünde sei; Aktenstück v. Jahre 1469, mitgeteilt von Chmel, Materialien z. östr. Gesch. II. S. 306 f. und Maskir, Jahrg. 1863 S. 67.


20 Exodus 22, 17 היחת אל הפשכמ übersetzte von Tongern; Maleficum non patiaris vivere super terram nach der Vulgata!


21 Reuchlins Briefs. II. vorletzter lat. Brief von Jakob Spiegel, Kaiserl. Sekretär, an Jakob Faber (Lefèvre); vergl. Note 2.


22 S. Note 2.


23 S. Note 2.


24 Die Verlogenheit Hochstratens oder des Dominikanerprovinzials ergibt sich aus der Konfrontierung zweier Äußerungen, die von Reuchlins Biographen unbeachtet geblieben ist. Der erstere behauptete bei der Eröffnung der Untersuchung, er habe dazu die Ermächtigung von seinem Ordensprovinzial: inserendo (Hochstraten) in eadem citatione commissionem sui provincialis cum privilegio ordinis (Acta Judiciorum bei von der Hardt a.a.O. p. 94 b). Dagegen schrieb später der Provinzial Everhard von Cleve im Namen des ganzen Ordens (Mai 1526) an den Papst: Hochstraten habe diesen Streit ohne Auftrag von seinem Orden unternommen und fortgeführt: Cum tamen neque auspiciis nostris, neque consilio aut subsidio ullo praedictus inquisitor (Hochstraten) hanc litem vel susceperit vel sit prosecutus (Friedländer, Beiträge zur Reformationsgeschichte, Briefe Nr. 14). Einer von beiden, Hochstraten oder Everhard von Cleve, hat also geradezu gelogen. – Den Tag der Zitation gibt Reuchlin selbst deutlich an im Sendschreiben an Wimphling (bei Majus l.c.p. 390): 17 Kal. Octobr. J. Hochstraten misit ad me scriptum. In den Act. Judiciorum l.c.p. 94a ist dagegen ein falsches Datum: die nona mensis Sept. Auch andere Daten in den Acta sind nicht zuverlässig. Bei Meiners a.a.O. p. 172 ist wohl als ein Druckfehler anzusehen: 5. Sept. statt 14. Sept.


25 Eingang der Acta Judiciorum.


26 28. Juli 1513 s. Note 2.


27 16. August dess. Jahres.


28 vom 3. Sept.


29 Vergl. w.u.


30 Gudenus Codex diplomaticus IV. p. 580.

31 Vergl. Note 2.


32 Über den oder die Verf. des Triumphus Capnionis vergl. David Strauß und Böckling über Hutten.


33 In Huttens Werken.


34 Pfefferkorn Defensio contra famosas. J. 4 b: Propter quod Judaei non solum maximopere gavisi sunt, verum etiam per hoc deteriores facti et eorum Rabini circa per totum imperium Wormatiae conventum habuerant. ... omnino arbitrantes, quando oculare speculum pro se et contra tot universitates et doctos admissum sit, verum haberi possit indicium a Deo destructionis Romani imperii et appropinquationis Messiae. ... Rabini Judaeorum petierunt loqui cum Reuchlino.. ipse cum Judaeis egressit diversorium.


35 Aktenstück des Frankfurter Stadtarchivs in Revue d. Et. XVI. 104.


36 Vergl. Note 2.


37 Quantum nobis nostrisque illa de Christo fabula profuerit, satis est omnibus saeculis notum (Mornaeus historia papatus p. 820).


38 Ausführlich in den Acta Judiciorum bei v. der Hardt a.a.O. von p. 98 bis p. 116. Auch Reuchlins Briefe in Friedländers »Beiträge« erstatten Bericht darüber, Nr. 5 an Kaspar Wikt und Nr. 2 an Questenberg. Der letztere trägt zwar das Datum April 1513; allein da darin vom Speyerschen Prozeß und von dem Verbrennen des Augenspiegels in Cöln die Rede ist, so ist das Datum offenbar korrumpiert; es muß heißen 1514, was der Herausgeber bei diesem und dem folgenden Brief an den Kardinal Hadrian vom 29. Dez. übersehen hat.


39 In der Tat fungierte damals als Ketzermeister Dr. Call; Reuchlins Schreiben an Wikt bei Friedländer, Beiträge p. 29.


40 Das Datum 21. April in den Acta Judiciorum p. 111 b. gilt nicht vom ersten Urteilsspruch der Speyerischen Kommission; denn dieser war bereits früher gefällt c. 31. März, bei Böcking II suppl. 550 f., sondern von dem Schlußurteil des delegierten Bischofs von Speyer zur Kontumazierung der nicht erschienenen Partei (Hochstraten), worauf die Exkommunikation erfolgen sollte. Den ersten Urteilsspruch hatte Reuchlin bereits am 21. April in Händen und berichtet darüber an Questenberg: quam sententiam (definitivam) ad te cum praesentibus mitto, ut videas, triumphare veritatem. Es ist bereits o. S. 135 bemerkt, daß das Jahresdatum dieses Briefes (bei Friedländer p. 22, 23) 1513 falsch ist, statt 1514. Auch das Schreiben des späteren Papstes Hadrian vom 21. April 1514 (das. Nr. 28) berichtet schon von der in Speyer gefällten Sentenz.


41 Reuchlin Briefs. II. Nr. 42.


42 Bei Friedländer Beiträge 29 f.


43 Friedländers Beiträge Nr. 9, S. 46: Reuchlin an Questenberg: Coeperunt enim isti fraterculi apud nos famam spargere in vulgus: Romam esse venalem, me pauperem, se divites, omne jus meum auro posse oppugnari et supprimi. Ders. an dens. das. Nr. 4, S. 27: audio adversarii ad sedem apostoli appellarunt extrajudicialiter, ut me longius vexent et ad extremam tandem paupertatem redigant, freti eorum multitudine ac mendicitate pecunias vetularum semper corrodente.


44 Reuchlins Briefsammlung II, Nr. 44.


45 Data hominibus שאב הרות (doctrina igne Sinaitico) erepta primo nobis est a deo ex igne, cum Abraham ex igne servatum esse volunt. Nunc secundo a Reuchlin servata est ex igne, cum libri illi servati sunt, quibus stantibus lex panditur et lucem capit, intereuntibus autem tenebris aeternae noctis offunditur. Denique in hoc judicio tuo, ubi hac aestate periculoso aestu laboravimus, non te, sed legem, non Thalmud, sed ecclesiam, non Reuchlin per nos, sed nos per Reuchlin servatos et defensos intelligimus. Schreiben an Renchlin von 1516 in Briefsammlung II, gegen Ende.

46 Epistolae obscurorum virorum II, Nr. 18, Thomas Morus, ein Franziskaner, übersetzte damals das hebräische Tischgebet Benedicite Hebraeorum ins Deutsche und Lateinische. Panzer, Ergänzung zu Annalen der deutschen Literatur.


47 Epistolae obscc. virr. das.


48 Vergleiche den Brief des französischen Arztes Guillaume Cope an Reuchlin, Briefsammlung II, Nr. 38. Er hatte dem König von Frankreich Reuchlins Verdienste gerühmt: Tunc adversarius ille ... dicit: me pariter judaïzare. Hochstraten, Apologie II, bei Böcking: Ul. Hutteni operum suppl. I, p. 434. Isti Talmutphili sive Reuchlinistae.


49 Bei Friedländer, Beiträge, Nr. 27, 28.


50 Das. Nr. 2, 4, 5.


51 Epistolae illustrium sive clarorum virorum, März oder April 1514 erschienen, vergl. Note 2.


52 Bei Friedländer das. Nr. 2, S. 23; Nr. 4, S. 27 ff.


53 Vergl. oben, S. 40 und Bd. 8, S. 241.


54 Über dessen Stellung zum Streite, Reuchlins Brief an ihn das. Nr. 14, S. 56 ff.


55 Hutten an Crotus Rubianus, de statu Romano epigrammata, übersetzt von David Strauß, Hutten I, S. 120.


56 Vergl. oben, S. 137, Anmerk. 3.


57 Maximilians Brief in Briefsammlung II, Ende.


58 Reuchlins Schreiben an den Papst, bei Friedländer a.a.O., Nr. 13, Ende. Epilog zu dessende arte cabalistica und auch in Acta Judiciorum.


59 Kaiser Maximilians Brief an den Papst. Briefsammlung das. vom 23. Oktober 1515: qui (illi captiosi theologi) etiam non veriti sunt in commissione eorum nuper apud Beatitudinem vestram impetrata nos et alios principes nostros Germaniae taxare.


60 Die Vorgänge während der Verhandlung im Schoße der Pariser Universität sind anschaulich geschildert in der Piece: Contra Sentimentum Parrhisiense bei Friedländer a.a.O. Nr. 31, S. 118 ff. Diese Pièce ist eine sehr gelungene Satire auf die Dunkelmänner, ganz im Geiste der Epistolae obscurorum virorum, wahrscheinlich auch von Crotus Rubianus. Das. I, Nr. 35, wird der Beichtvater Ludwigs XII. persifliert in dem Schreiben an Guillelmus Hackinetus, qui est Theologorum Theologissimus. ... quod rex in Gallia diligit vos ... ac scitis regem cum regina optime informare in confessione. Auch Reuchlin hielt den Beichtvater Haquinet Petit für denjenigen, welchen die Cölner bewogen hätten, den König gegen ihn einzunehmen. (Brief an Ellenbog vom 8. Oktober 1514, in Reuchlins Briefwechsel von 1875, S. 228, Nr. 184): Invocaverunt regem Franciae per confessorem seu verius poenitentiarum suum, quendam fratrem de ordine praedicatorum, ut mandet ... librum meum condemnet. Der Herausgeber dieses Briefwechsels bemerkt irrtümlich, daß dieser Petit sich zugunsten Reuchlins ausgesprochen hätte (das. S. 226, Note 3). Er hat die Konstruktion in Lefebres Brief an Reuchlin vom 30. August mißverstanden (bei Friedländer, Beiträge, S. 34): licet enim habueris ... eximios et gravissimos patres, cancellarium Parisiensem, Poenitentiarum G. Castalium ... sibi faventes Der Pönitentiar Castellius war ein Gönner Reuchlins, aber nicht der Pönitentiar oder richtiger Beichtvater Haquinet Petit.


61 Vergl. Bd. VII, S. 94 f.


62 Briefsammlung II.


63 Pfefferkorn, Mitleidig Klag, Bl. G.


64 Gedruckt 1514: vergl. Note 2.


65 Pfefferkorn, Defensio contra famosas M. 3: Novum edidi libellum teutonice »Sturmglock« ... citatus tamen ab Caesareae Majestatis fiscali (velut Capnion ipse malevolis suis delationibus subornaverat).. Eo tempore, quo super memorato libello injuste accusatus essem, profectus sum continuo ... ad imperatorem cum literis promotorialibus ducissae de Monychen, sorore ipsius. Dieser Punkt ist in den Monographien gar nicht berührt.


66 Sentimenta quatuor universitatum, Note 2.


67 Hutten, Exclamatio in sceleratissimum Joannem Pfefferkorn, in dessen opera poetica.


68 Im Jahre 1514 erschien »die Geschichte und Bekenntnis des getauften Juden Johansen Pfefferkorn, verbrannt auf der St. Moriziensburg bei Halle«, auch lat. unter dem Titel: Baptizati Judaei Joan. Pf. ... Hallis assati historia etc. Ich halte diese Schrift nicht für eine geschichtliche Relation, sondern für ein tendenziöses Pamphlet der Reuchlinisten. Mehrere Umstände sprechen dafür. Pfefferkorn sagt es deutlich in seiner deutsch geschriebenen Defensio contra famosas oder »Beschyrmung« L. 2: »Auch ist ungehört, dessen einiger Jude ... Christ worden wäre, den man Pfefferkorn geheißen hätte; allein den man zu Magdeburg (?) verbrannt hat, hat sich Pfaff Rapp genannt, ein geborner Christ und kein Priester, sondern ein Schalksnarr, wann er unter die Juden gekommen ist, so hat er es mit ihnen gehalten, und wann er unter den Christen war, hat er sich für einen getauften Juden ausgegeben und pflog wider die Juden zu predigen. Denselben Pfaff Rappen hat man um seiner begangenen Missetat verbrannt. Und haben die Reuchlinischen mir zur Schmach davon gedruckt, als ob ich der Mann gewesen wär.« In der lat. Defensio contra famosas (M. 3) sagt Pf.: Impressus etiam est Moguntiae libellus contra Maleficum auctore Ulrico Hutteno igne combustum, in cujus praefatione mihi et prosapiae meae immerito maledicitur. Böcking, der gelehrte Herausgeber der Huttenschen Werke, versteht die Worte »auctore Hutteno ... combustum«, als ob Hutten bei der Verurteilung mitgewirkt hätte, assessore judice« (Einleitung zu Huttens Exclamatio). Es könnte auch dafür angeführt werden, daß nach Strauß' Kombination Hutten vom Kurfürsten Albrecht im Jahre 1414 als richterlicher Kommissar von Mainz nach Erfurt, also in die Magdeburger Diözese, gesandt wurde (Strauß, Hutten I, S. 110, Note 2). So könnte er wohl bei der Hinrichtung des Maleficus in Halle fungiert haben. Allein auctore Ulrico Hutteno bezieht sich richtiger auf impressus est libellus. Vergleicht man das Sündenregister des verbrannten Bösewichtes in der »Geschichte und Bekenntnis« mit dem, welches Hutten in der exclamatio davon aufgestellt, so stimmen die Vergehen keineswegs. Man darf daher nicht mit Böcking annehmen, Hutten habe diese »Geschicht« in Verse gebracht. Beide scheinen vielmehr selbständige Pamphlete zu sein. Daß das von Pfefferkorn zitierte libellus contra maleficum auctore ... Hutteno identisch sei mit der »Geschicht«, ist um so mehr zweifelhaft, als letzteres kein Vorwort hat, in dem Pfefferkorn und sein Geschlecht geschmäht worden wären. Möglich, daß noch ein drittes Pamphlet damals erschienen war. Jedenfalls ist es wohl als Tatsache anzunehmen, daß die Reuchlinisten aus der Hinrichtung des »Hallischen Pfefferkorn«, wie sie ihn nun einmal genannt wissen wollten, Kapital geschlagen haben.


69 Bei Friedländer, Beiträge Nr. 8, S. 44, Reuchlin an Kaspar (Wirth) vom 18. Oktober 1514: Mitto etiam privilegia quaedam Judaeorum, ex quibus videbitur, quod Judaei commorantes in Alemannia sint a sede apostolica privilegiati de non molestando eos in suis libris, et quod sint camerarii imperatoris.


70 Bei Friedländer, Beiträge Nr. 11, S. 49 Reuchlin an Kardinal de St. Eusebio vom 10. Febr. 1515.


71 Vergl. Note 2.


72 Epistolae Obscurorum I, Nr. 22.


73 Das. Nr. 23.


74 Epistolae Obscurorum Nr. 36.


75 Est Deusmet, eine glückliche Persiflage des damaligen Mönchslateins.


76 Epistolae obscc. virr. I. Appendix Nr. 7.


77 Erasmus' Brief an Capito v. Februar 1516: Nuper exierunt in vulgus aliquot libelli, merum Judaismum resipientes. Video quantum sudarit Paulus: ... quo Christum ex Judaismo vindicaret, et sentio quosdam eodem relabi clanculum.


78 Das. an Hochstraten 1519: Si Christianum est, odisse Judaeos, hic abunde omnes Christiani sumus.


79 Joselins Tagebuch Revue Nr. 6-7. Über die Feindseligkeit von Obernai und Colmar Rev. XIII 67 f.


80 Folgt aus der Urkunde bei Schaab, diplomatische Geschichte der Juden von Mainz S. 167 f.


81 David Strauß, Hutten I. S. 109.


82 Aktenstücke bei Schaab a.a.O. 104 ff.


83 Bei Schaab das. S. 164, 169.



Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig 1907, Band 9, S. 157.
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