Inneres Wesen der Geschichte

[184] 104. Während die Anthropologie das Wesen des Menschen und den allgemeinen Gang seiner Entwicklung zu erkennen sucht und daher die Zustände der einzelnen Völker, welche die Völkerkunde (Ethnologie) darstellt, und die geschichtlichen Ereignisse nur als ein empirisches Material von Tatsachen zur Ableitung und Illustration ihrer Sätze verwertet, ist die Aufgabe der Geschichtswissenschaft eben die wissenschaftliche Erkenntnis dieser Ereignisse und die Darstellung ihres äußeren Verlaufs und inneren Zusammenhangs. Sie geht aus von einzelnen Tatsachen der Wirklichkeit, und endet mit eben diesen einzelnen Tatsachen; ihr Geschäft besteht in der Läuterung des von der Empirie in unreiner, durch Beimischungen und Entstellungen getrübter Gestalt gegebenen Materials durch den Denkprozeß, den wir wissenschaftliche Methode nennen. Jede Einzelerscheinung der realen Welt und so auch jedes geschichtliche Ereignis entsteht durch das Zusammenwirken unendlich vieler Faktoren in einem Zeitpunkt; diese zeitliche Coincidenz und Durchkreuzung von Kausalreihen nennen wir Zufall; der Zufall ist daher das Moment, welches alles empirisch Gegebene beherrscht und jedem Einzelwesen und Einzelvorgang seine individuelle, von allen anderen ähnlichen Erscheinungen spezifisch abweichende Gestaltung gibt. Zu dem Zufall tritt bei allen geistigen Vorgängen des Menschenlebens – und, in geminderter Intensität, alles animalischen Lebens überhaupt – als ein zweites ebenso wesentliches Moment der freie zwecksetzende Wille hinzu. [184] Auch die Willensentschlüsse bilden sich nach den Bedingungen einer inneren Gesetzmäßigkeit, deren Darlegung die Aufgabe der Psychologie ist; aber sie lassen sich niemals, wie äußere Vorgänge, in Kausalreihen auflösen, sondern treten in die Erscheinung als spontane Akte, mit denen eine neue Kausalreihe anhebt: die Freiheit des Willens und die Einwirkung desselben auf die Außenwelt sind eine unmittelbare Erfahrung unseres Bewußtseins. Der Mensch handelt nicht nach Ursachen, die von außen auf ihn einwirken, sondern nach Zwecken, die er sich selbst setzt. Allerdings sind diese durch Gründe bestimmt und der Willensentschluß daher durch Motive beeinflußt. Diese Gründe und Motive lassen sich darlegen, so gut wie bei einem zufälligen Ereignis, etwa dem Ausbruch einer Epidemie oder dem Tode eines Menschen, die medizinischen Gesetze der Krankheit oder die mechanischen Gesetze der todbringenden Waffe und die äußeren Momente sich darlegen lassen, welche in dem realen Einzelfall den Verlauf bestimmt haben; aber so wenig wie hier eine innere Notwendigkeit vorliegt, daß die Krankheit oder die Kugel gerade diesen oder jenen getroffen und daß sie ihn getötet hat, so wenig ist der Willensentschluß mit der Darlegung dieser Motive erklärt. Vielmehr tritt immer als das Entscheidende ein spontanes Moment hinzu, das wir als Äußerung der schöpferischen Eigenart, der Individualität der wollenden Persönlichkeit betrachten. Wenn daher die Geschichtswissenschaft die Tatsachen des historischen Geschehens zu ermitteln sucht, wenn sie, nach dem RANKEschen Wort, »sagen will wie es eigentlich gewesen ist«, und wenn sie zugleich alles Sein nur als ein Werden fassen und begreifen kann, so liegt ihr doch der Gedanke, das Sein und Werden als eine Gesetzmäßigkeit aufzufassen, vollständig fern; dieser Gedanke würde vielmehr einen Widerspruch gegen ihr wahres Wesen enthalten (§ 99). Die allgemeine Gesetzmäßigkeit der Vorgänge der Außenwelt wie der Innenwelt und die allgemeinen Formen, in denen diese verlaufen, sind für sie lediglich Voraussetzung; in der Welt, die sie darstellt, herrscht [185] statt dessen die Kausalität des Zufalls und des freien Willens. Sie hat so wenig die Aufgabe, die allgemeinen Formen menschlicher Entwicklung, welche die Anthropologie darlegt, aufzuweisen und am Einzelvorgang zu exemplifizieren, oder gar – auch diese Forderung ist aufgestellt worden – sich in eine empirische Psychologie umzuwandeln, daß sie vielmehr die Lehren dieser Wissenschaften ebensogut als anerkannt und selbständig begründet voraussetzt und zur wissenschaftlichen Erfassung und Darstellung des Einzelvorgangs benutzt, wie die Gesetze der Naturwissenschaften, etwa der Mechanik oder der Biologie. Wenn die Geschichte den Verlauf einer Schlacht erzählt, hat sie nicht die Gesetze der Flugkraft der Geschosse, wenn sie von der Produktion oder dem Import von Nahrungsmitteln redet, nicht die Bedürfnisse und Gesetze der Ernährung zu erläutern, ebensowenig aber, wenn sie die Motive eines Willensentschlusses aufdeckt, Psychologie zu lehren, oder wenn sie die Entstehung und Umbildung einer Religion aufhellt, allgemeine anthropologische Sätze zu entwickeln: sondern diese allgemeinen Sätze und Lehren sind für sie etwas Gegebenes, das sie diesen Wissenschaften entnimmt und auf den empirischen Einzelfall anwendet. Dieses Einzelne, Singuläre, das sich niemals wiederholt, sondern immer wieder anders gestaltet, ist das Gebiet der Geschichtswissenschaft. Sie gehört daher nicht zu den philosophischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen, und jeder Versuch, sie mit dem Maße jener zu messen, ist unzulässig und verfälscht ihr Wesen. Jene Wissenschaften versuchen die allgemeinen Formen der Erscheinungen, abstrahiert von ihrer individuellen Gestaltung in der realen Welt, zu erkennen und die Einzelerscheinungen unter einen Begriff zu subsumieren, der ihr inneres Gesetz enthält, losgelöst von den Bedingungen, unter denen sich dieser Begriff in jedem Einzelfalle realisiert; die Geschichte dagegen beschäftigt sich eben mit dieser Einzelgestaltung, also im Gegensatz zu den beschreibenden Naturwissenschaften nicht mit den typischen Formen, sondern mit den Varietäten oder vielmehr mit den einzelnen Individuen.


[186] Für eine weitere Ausführung und Begründung der hier kurz zusammengefaßten Sätze [in deren Gestaltung ich die Darlegungen in der ersten Auflage mehrfach berichtigt und vertieft habe] verweise ich auf die § 99 A. angeführten Schriften. – Zufall und freier Wille sind vollständig klare, von der Erfahrung gegebene Begriffe; und es ist lediglich ein Trugschluß, wenn man glaubt, sie widersprächen den Forderungen der Kausalität, die vielmehr in ihnen ebensogut waltet, wie in den gesetzmäßigen Vorgängen, nur in anderer Weise. – Die Grenze zwischen Anthropologie und Geschichte ist vollständig klar. Der Historiker ist so wenig Anthropologe, wie er Philosoph ist, oder Naturforscher, wenn er die Geschichte der Naturwissenschaften behandelt oder deren Lehren anwendet, um den geschichtlichen Einzelfall zu begreifen; nur muß er von ihnen so viel Kenntnis haben, wie notwendig ist, um sie richtig anwenden zu können. Allerdings kann er auch durch rein geschichtliche Arbeit indirekt diese Wissenschaften fördern; und das gilt namentlich von einer Wissenschaft, die noch so wenig selbständig ausgebildet ist, wie die Anthropologie, und die zugleich, da »der Mensch« nur in den konkreten Einzelgestalten des hi storischen Lebens in die Erscheinung tritt, das historische Material in weitestem Umfang verwenden muß, nur zu anderen Zwecken als der Historiker: was bei diesem das Ziel ist, ist bei jenem Voraussetzung oder Mittel, und umgekehrt. Das Verhältnis zwischen Anthropologie und Geschichte ist in dieser Beziehung dem zwischen Philologie und Geschichte gleichartig. So wenig es Berechtigung hat, diese beiden Wissenschaften zu identifizieren, so wenig ist eine Identifizierung von Anthropologie und Geschichte berechtigt, so oft auch beides versucht worden ist. Die modernen Versuche, das Wesen der Geschichte umzugestalten, ihr andere und »höhere« Aufgaben zu stellen, können den Historiker völlig kalt lassen: sie existiert nun einmal so wie sie ist und wird sich in dieser Gestalt immer behaupten, und er hat es nur mit Dingen zu tun, die wirklich existieren, nicht mit theoretischen Abstraktionen. Wie hoch oder wie niedrig man sie wertet, kann ihm vollständig gleichgültig sein. – Die in den letzten Jahren bis zum Überdruß wiederholte Äußerung RANKES (in der Vorrede zu den Geschichten der romanischen und germanischen Völker, 1824), mit der er die moralisierende Geschichtsbetrachtung ablehnt, ist von modernen Theoretikern in sehr naiver Weise mißverstanden worden, wenn sie ihr das Schlagwort entgegenstellen, die Geschichte solle vielmehr sagen, »wie es geworden ist«; als ob zwischen beiden Formulierungen, wenn sie ernst genommen werden, ein Unterschied auch nur denkbar wäre!


105. Die Einzelvorgänge des realen Lebens der Menschen sind in jedem Moment der Zahl nach unendlich; und ein jeder von ihnen gehört, sobald er geworden ist, d.h. in die Erscheinung [187] getreten ist, damit zugleich der Geschichte an. Die Aufgabe der Geschichtswissenschaft kann niemals eine vollständige Reproduktion aller dieser Vorgänge sein; denn alsdann müßte sie ununterbrochen jede Vergangenheit in ihrer Totalität wiederholen und würde eben deshalb gar nicht im stande sein, sie aufzufassen und einen Abschnitt der Vergangenheit als eine Einheit im Gegensatz zu anderen in seiner Eigenart zu begreifen. So ist nicht nur die Zusammenfassung einer Gruppe von Einzelvorgängen zu komplexen historischen Begriffen erforderlich, wie sie schon die Begriffs- und Sprachbildung schafft, wenn sie Ausdrücke wie Volksabstimmung, Beratung, Prozeß, Verhandlung, Schlacht, Krieg u.a. bildet, oder wenn sie von den Bestrebungen einer Partei oder einer Generation, von dem Geist eines Zeitalters oder Jahrhunderts redet; sondern weiter eine Auswahl unter all den zahllosen Vorgängen menschlichen Lebens, die auch alsdann noch bleiben. So erhebt sich die Frage: welche dieser Vorgänge sind historisch, welche hat die geschichtliche Darstellung zu berücksichtigen? Die allgemeine Antwort darauf kann nur sein: historisch ist derjenige Vorgang der Vergangenheit, dessen Wirksamkeit sich nicht in dem Moment seines Eintretens erschöpft, sondern auf die folgende Zeit erkennbar weiter wirkt und in dieser neue Vorgänge erzeugt. Die Wirkungen erkennen wir unmittelbar, zunächst in der Gegenwart, dann in einer Vergangenheit, in die wir uns hineinversetzen und die wir für die geschichtliche Darstellung als Gegenwart betrachten: die Aufgabe der geschichtlichen Forschung ist, das Entstehen dieser Gegenwart, dieser Wirkungen zu begreifen, indem sie ihre Ursachen zu erkennen sucht, die Faktoren, welche sie herbeigeführt haben, und dann von diesen weiter aufsteigt zu den Momenten, welche die Bildung dieser Faktoren bestimmt haben. Die Wirkungen, die in jeder Gegenwart vorliegen, sind der Zahl nach immer noch unendlich; aber sie sind ihrer Bedeutung nach verschieden an Wert, sie stufen sich ab nach Umfang und Intensität: und so ist ein Vorgang in um so höherem Maße historisch, je intensiver und umfassender seine [188] Wirkung ist oder gewesen ist. Daraus erhellt zugleich, daß auch die Auswahl immer nur relativ sein kann und notwendig stets ein subjektives Element enthält: sie richtet sich nach dem Urteil des Forschers, und dieses wird durch das Endziel bestimmt, das seine Darstellung erstrebt; von diesem aus bestimmt sich der Umfang des Stoffs, d.h. der wirkenden Tatsachen, die er berücksichtigt. Daher kann das historische Material, mag es für eine Epoche auch noch so reichhaltig vorliegen, doch niemals vollständig sein. Denn für die Forschung tauchen immer wieder neue Fragen auf, indem sie fortwährend neue Wirkungen erkennt, zu deren allseitiger Erklärung das Material schließlich nicht mehr ausreicht. Umgekehrt aber kann aus demselben Grunde auch die eingehendste Behandlung niemals das Material, das für eine Epoche vorliegt, vollständig erschöpfen, da sie immer je nach ihren Zielen eine Auswahl treffen und an irgend einem, von dem historischen Takt des Darstellers bestimmten Punkte von der weiteren Verfolgung der zusammenwirkenden Momente absehen muß.

106. Die Geschichte sucht das Sein einer Gegenwart zu erfassen, indem sie es als ein Werden aus einer Vergangenheit betrachtet. Ihre Aufgabe ist daher nicht die Schilderung von Zuständen, sondern die Darstellung einer Entwicklung. Sie setzt die Kenntnis der bestehenden Zustände ebenso voraus, wie die der allgemeinen Formen menschlichen Lebens überhaupt; und wenn der Historiker etwa die Darstellung eines in der Vergangenheit geltenden Rechtssystems (z.B. des Staatsrechts) oder eines Kulturzustandes ausführt, oder ein Werk der dichtenden oder bildenden Kunst allseitig interpretiert, so ist dies für ihn nur eine vielleicht unumgängliche Hilfsarbeit, so gut wie wenn er eine systematische Darstellung der Anthropologie entwirft. Für die Geschichte kommen alle diese Gestaltungen des menschlichen Lebens nur insofern in Betracht, als sie Voraussetzungen und wirkende Faktoren des Werdens und Vergehens sind und in diesem Prozeß sich selbst verändern. Ihr Gegenstand ist nicht das Zuständliche und Bleibende, sondern die Bewegung und der ununterbrochene [189] Wandel, nicht das Allgemeine, sondern das Individuelle, das Singuläre der Einzelerscheinung. Danach bestimmt sich denn auch die Auswahl der Objekte der historischen Forschung und das historische Interesse. Eine Entwicklung nimmt dieses Interesse in um so höherem Maße in Anspruch, je stärker ihre Eigenart ausgebildet ist, je mehr die allgemeinen Faktoren menschlichen Lebens hinter dem Individuellen zurücktreten, und je mehr daher in ihr Bewegung und Leben herrscht. Wenn in einer Kultur oder dem äußeren und inneren Leben des Staats, mag es noch so hoch entwickelt sein, das Zuständliche und Dauernde in den Vordergrund tritt, wenn sich die gleichen Lebensbedingungen und Tendenzen im wesentlichen unverändert behaupten, tritt das historische Interesse sofort zurück; je stärker der Konflikt, je lebhafter die Bewegung ist, je mehr daher die individuellen Kräfte zur Wirkung gelangen können, um so lebendiger wird es – z.B. in Zeiten einer großen geistigen oder politischen Krisis, einer Revolution, eines in gewaltigem Ringen verlaufenden Krieges, der Entstehung und Durchsetzung einer neuen Idee, einer neuen Religion, einer neuen sozialen Ordnung. Daher treten denn auch in der historischen Darstellung die allgemeinen Faktoren notwendig zurück hinter den individuellen Motiven. Jene bilden die Voraussetzungen und Bedingungen alles menschlichen Handelns, deren Wirksamkeit in jedem Einzelfalle daher nur angedeutet, aber nicht in ihren stets gleichbleibenden Momenten ausgeführt werden darf. Eine eingehendere Analyse verdienen und erfordern sie nur insoweit, als sie bei ihrem Eintreten in die Wirklichkeit sich unter der Einwirkung der Sonderbedingungen des Moments modifizieren und damit eine von der Regel abweichende Gestalt, einen individuellen Charakter annehmen. Das Zuständliche und Gleichmäßige an sich ist dem geschichtlichen Interesse gleichgültig; denn um dies zu erkennen, würde es nicht erforderlich sein, den gesamten geschichtlichen Entwicklungsprozeß zu erforschen, sondern genügen, einzelne Beispiele zur Feststellung des allgemeinen Satzes herauszugreifen, [190] ebenso wie z.B. die Psychologie nicht etwa alle einzelnen Gedanken und seelischen Vorgänge eines jeden Menschen sammelt, sondern sich mit einer Auswahl passend gewählter Beispiele begnügt. Es ist daher eine vollständige Verkennung des Charakters der Geschichte, wenn moderne Theoretiker der Geschichtsschreibung die Darstellung von Massenerscheinungen und Massenvorgängen als ihre eigentliche Hauptaufgabe zugewiesen haben; vielmehr bilden die Massen nur das Substrat der geschichtlichen Entwicklung, während ihr Schwerpunkt durchaus in den Einzelerscheinungen und den individuellen Faktoren liegt und diese daher auch allezeit im Mittelpunkt des geschichtlichen Interesses stehen.

107. Objekt der geschichtlichen Forschung und. Darstellung kann jede Erscheinung und jede Epoche der menschlichen Entwicklung sein, die sich begrifflich zu einer Einheit zusammenfassen läßt, die eines jeden Zweiges der materiellen und geistigen Kultur ebensogut wie die der politischen Entwicklung eines Volkes, eines Staatensystems, einer Epoche, oder die Geschichte der Menschheit in ihrer Gesamtheit. Doch stufen sich diese verschiedenen Geschichten ab nach dem Werte, den wir ihnen beilegen. Dieses Werturteil beruht einmal darauf, daß die Geschichtsbetrachtung immer von der Gegenwart ausgeht, und daß daher im Vordergrunde des historischen Interesses zunächst die Frage nach dem geschichtlichen Werden dieser Gegenwart steht – daher die dominierende Bedeutung der nationalen Geschichte für jedes Volk –, sodann aber die Frage, welche Vorgänge und Kulturschöpfungen der Vergangenheit eines fremden Volkes auch für unsere Gegenwart noch inneren Wert besitzen und in ihr als bedeutsame Faktoren weiter wirken und daher geschichtlich begriffen werden müssen, um richtig beurteilt und gewertet zu werden – daher z.B. das Interesse an der geschichtlichen Entwicklung der Griechen und Römer, der mittelalterlichen Kultur, der Renaissance. Dazu kommt dann aber eine innere Abstufung der Objekte der Geschichtsforschung nach ihrer Bedeutung. Das entscheidende Moment [191] ist immer die Eigenart und der innere Wert der historischen Wirkung. Rein persönliche Tätigkeiten ohne äußere Wirkung, wie z.B. ein Spiel, äußerliche Einrichtungen des Lebens, wie die Tracht oder eine Sitte, wie z.B. die Form des Grußes oder die Bereitung bestimmter Lebensmittel, erstrecken sich zwar auch über weite Gebiete, ja dringen weit über die Grenzen eines Volks und selbst eines Kulturkreises hinaus, und sind, da sie sich in ihrer Erscheinungsform ändern, Objekte geschichtlicher Forschung. Aber ihr Wert, und daher ihr historisches Interesse, ist sehr geringfügig; größere Bedeutung können sie nur insofern gewinnen, als sie entweder auf die Gestaltung bedeutsamerer geschichtlicher Ereignisse einwirken – so die Ernährung und Bewaffnung u.a. teils unmittelbar, teils durch das Bedürfnis nach Beschaffung ihres Materials in Produktion, Industrie und Handel – oder in ihnen, z.B. in den Formen des Grußes, eine Manifestation geistiger Vorgänge zum Ausdruck gelangt, die ehemals eine tiefere Bedeutung gehabt hat und auf die Eigenart der geschichtlich wirkenden Momente einen Rückschluß gestattet. Ähnlich steht es mit der Geschichte unentwickelter Völker und Kulturen. Gewiß haben auch sie ein Werden und Vergehen, das unter den heftigsten äußeren und inneren Bewegungen, unter entscheidender Betätigung einzelner Persönlichkeiten sich vollziehen kann; und der Zufall kann es fügen, daß wir davon, etwa durch Vermittlung eines Volks von höherer Kultur, eingehende Kunde besitzen: aber über dem allen liegt eine Gleichmäßigkeit, bei der sich monoton dieselben Vorgänge immer von neuem wiederholen und daher auch ein neues und individuelles Ergebnis, ein Fortschritt der Entwicklung nicht erreicht wird. Die Ereignisse, die sich hier abspielen, sind vorwiegend oder fast ausschließlich typisch, nicht individuell (vgl. § 100f.). Daher bezeichnet der Sprachgebrauch diese Völker als geschichtslos4. Nicht viel anders [192] liegt es gar nicht selten im Bereich weit höher entwickelter Kulturen. Niemals kann die Geschichte des alten Orients das gleiche Interesse erwecken, wie die Griechenlands oder Roms; und dasselbe gilt von der Geschichte zahlreicher islamischer Dynastien oder von den ephemeren und in ihrem Umfang beschränkten Staatenbildungen des Mittelalters und der ersten Jahrhunderte der Neuzeit, oder z.B. auch von der der Kleinstaaten Griechenlands und Italiens. Nicht nur ihr innerer Wert ist gering, sondern auch ihre geschichtliche Wirkung. Dabei ist jedoch keineswegs der äußere Umfang der von ihnen zu einer Einheit zusammengefaßten Menschengruppe das Entscheidende. Entwickelt sich in einem dieser Gebilde eine hohe Kultur von ausgeprägter Eigenart, wie etwa bei den Israeliten oder in Milet oder Florenz, so wächst sofort ihr Wert und sie können den höchsten Grad des historischen Interesses erreichen: die Intensität ihrer Wirkung gleicht den Mangel an expansiver Wirkung vollständig aus, nicht die Quantität, sondern die Qualität ist, wie bei allen Werturteilen, das Entscheidende. Aber ebenso steigert sich das historische Interesse gewaltig, wenn kleine, an sich völlig irrelevante Bildungen im weiteren Verlauf des geschichtlichen Prozesses der Ausgangspunkt großer Wirkungen werden; dann führt das Bestreben, diese Wirkungen historisch zu begreifen, von ihnen aufwärts zu eingehender Erforschung ihrer Anfänge. Darauf beruht es, daß wir der älteren Geschichte von Athen und Sparta, von Rom, von Preußen ein ganz anderes Interesse entgegenbringen als der zahlreicher anderer Staaten, die damals mit ihnen auf gleicher Linie standen, ja vielleicht sie an zeitweiliger Bedeutung weitaus überragt haben. Das historische Interesse wird eben immer von der Gegenwart bestimmt. Eben darum kann [193] auch die geschichtliche Würdigung einer Persönlichkeit und ihrer Bedeutung in verschiedenen Zeiten sehr verschieden sein: so etwa die des Stifters einer zu universeller Bedeutung gelangten Religion im Gegensatz zu zahlreichen Parallelgestalten, die nicht etwa infolge ihrer individuellen Eigenart, sondern durch die Verkettung der geschichtlichen Faktoren eine derartige Wirkung nicht haben ausüben können, oder die Bedeutung des Gründers eines zu mächtiger Entwicklung gelangten Staats, wie Friedrich Wilhelms I. Ebenso steht es z.B. mit dem Interesse, das wir an den oft an sich höchst gleichgültigen Mythen und Sagen des Alten Testaments oder der griechischen Mythologie nehmen, und mit dem wir ihren Ursprung zu erforschen suchen5, im Gegensatz zu tausend oft ihrem Inhalte nach sehr viel höher stehenden Erzählungen, an denen wir gleichgültig vorübergehen. Die geschichtliche Wirkung eines Ereignisses ist eben erst im Verlauf der weiteren Entwicklung erkennbar, und tritt oft erst nach Jahrhunderten und Jahrtausenden voll hervor, wie z.B. beim Alten Testament.

108. Inhaltlich stellen sich die einzelnen Objekte der Geschichte zu den beiden großen Gruppen der politischen und der Kulturgeschichte zusammen. Den Gegenstand der ersteren bilden die staatliche Gestaltung und die äußeren Schicksale der Menschengruppen (Stämme, Völker, Staaten u.s.w.), den der letzteren ihre materielle und geistige Entwicklung (Wirtschaft, Religion, Ethik, Literatur, Kunst). Mit dem Gegensatz dieser beiden Gruppen kreuzt sich ein Gegensatz der Betrachtungsweise: sie kann den Hauptnachdruck auf die allgemeinen Faktoren in ihrer Sondererscheinung und historischen Einzelgestaltung, oder aber auf die wirkenden und schaffenden Persönlichkeiten legen. Es ist ein weitverbreiteter aber gänzlich unbegründeter Irrtum, daß diese [194] beiden Gegensätze sich deckten, daß die Kulturgeschichte es wesentlich mit Massenerscheinungen, die politische mit persönlichen Wirkungen zu tun habe, und vollends, daß dieser Gegensatz wieder identisch sei mit dem früher erörterten zwischen allgemeinen und individuellen Faktoren, typischen und singulären Erscheinungen, und daß daher die Kulturgeschichte die individuellen Wirkungen und singulären Gestaltungen zu eliminieren und die Gesetzmäßigkeit der Geschichte darzulegen vermöge, somit die einzig wissenschaftliche Behandlung der Geschichte sei. Auf dieses Phantom, das alle Geschichte aufhebt, brauchen wir nicht weiter einzugehen. Aber es ist auch ein Wahn, daß in der Kulturgeschichte die individuellen und persönlichen Momente zurückträten; vielmehr wirken sie oft gerade in ihr noch viel stärker als in der politischen Geschichte. Das lehrt jeder Blick in die Geschichte der Religionen, der Literatur, der Kunst, der Wissenschaft, die ohne die Persönlichkeiten, welche die in ihnen waltenden Ideen schaffen, gestalten und tragen, gar nicht denkbar sind. Ebenso ist in der Gestaltung des Rechts der Wille des Gesetzgebers das ausschlaggebende Moment. Aber auch in der Geschichte der Sitten spielt die Persönlichkeit eine viel größere Rolle, als gewöhnlich zum Bewußtsein kommt, weil die Vorgänge, welche eine neue Sitte (z.B. eine Mode oder auch eine rituelle Handlung) schaffen, an sich völlig gleichgültig sind und sich daher der historischen Erkenntnis entziehen. Dem Wirken des Einzelnen kommt hier immer die Stimmung der Massen entgegen, aber wie in allem geschichtlichen Leben nur als Substrat, nicht als schöpferische Kraft: dadurch, daß die von dem Einzelnen ausgehende Idee in die Massen eindringt und sie mit sich fortreißt (oder umgekehrt von ihnen bekämpft sind), erhält sie ihre geschichtliche Gestalt und der einzelne Vorgang seinen Charakter. Das gleiche gilt auch vom Wirtschaftsleben, das nach einer modernen Theorie der eigentliche Träger der geschichtlichen Erscheinungen sein und nach ewigen ehernen Gesetzen, ohne Möglichkeit einer individuellen Wirkung, verlaufen soll. Freilich[195] strafen die Vertreter dieser Theorie selbst sie durch ihr Handeln Lügen. Denn sie verkünden nicht nur ihre Wirtschaftslehre und werben für sie Anhänger, sondern sie organisieren sich als eine Macht und versuchen, in den Verlauf des Prozesses selbständig lenkend einzugreifen; und dieser Prozeß ist, aller theoretischen Formulierung zum Trotz, auch für ihre eigene Anschauung und politische Tätigkeit nicht ein notwendiges Naturereignis, sondern ein vom menschlichen Willen gesetzter Zweck, der durch dieselben Mittel verwirklicht werden soll, welche bei allem geschichtlichen Handeln angewandt werden. Tatsächlich ist denn auch das Wirtschaftsleben keineswegs lediglich von natürlichen Bedingungen und allgemeinen Faktoren abhängig, sondern es erhält seine Gestaltung durch die Tätigkeit Einzelner, durch den Volkscharakter, durch die Einwirkung der kulturellen Faktoren (z.B. der Fortschritte der technischen Wissenschaften) und in allerersten Linie durch die Wirkung der politischen Verhältnisse; und diese Gestaltung wird dann wieder zu der wirkenden Ursache seiner weiteren Entwicklung. – Daß aber auch umgekehrt in der politischen Geschichte die allgemeinen Momente und die Massenerscheinungen eben so stark und oft noch viel stärker wirken können, als die Einzelpersönlichkeiten, ist so offenkundig, daß es einer näheren Darlegung nicht bedarf.

109. Der tatsächliche Gegensatz der geschichtlichen Auffassung, der hier allerdings vorliegt, besteht vielmehr auf beiden Gebieten, dem politischen und dem kulturellen, darin, daß man in der Betrachtung des historischen Prozesses entweder die komplexen Erscheinungen (Völker und Kulturen) und deren Sondergestaltung oder die einzelnen Persönlichkeiten in den Vordergrund stellt. Jene Behandlung nähert sich der Schilderung des Zuständlichen, unterscheidet sich aber von dieser und wahrt ihren historischen Charakter dadurch, daß sie dieses Zuständliche immer als etwas Wirkendes, und damit zugleich als etwas Werdendes und sich fortwährend Umgestaltendes betrachtet. Für die geschichtliche Darstellung [196] haben beide Behandlungsweisen ihre Berechtigung und werden sich niemals vollständig ausgleichen lassen, eben weil jeder geschichtliche Prozeß an sich unendlich ist und daher der Subjektivität des Darstellers immer einen großen Spielraum gewährt. Klar ist aber, daß das Ideal nur in einer Zusammenfassung beider Richtungen liegen kann, da ja die Darlegung aller in einem historischen Ereignis wirksamen Momente immer die eigentliche Aufgabe der Forschung ist. Im übrigen scheiden sich die einzelnen Epochen nach diesem Gegensatz: in manchen treten die zuständlichen Momente und ihre Wandlungen, und darum die Massenerscheinungen, in anderen die von Persönlichkeiten ausgehenden Wirkungen in den Vordergrund. Auf den Höhepunkten der Geschichte greifen beide in unauflöslicher Wechselwirkung, im Wirbel gewaltiger sich kreuzender Strömungen in einander; denn je zahlreicher und komplizierter die Faktoren, desto eigenartiger wird die Gestaltung, und desto größer daher das historische Interesse.

110. Aber auch die Trennung von Kulturgeschichte und politischer Geschichte hat nur relative Berechtigung. Denn wie der Mensch und die Menschengruppe eine innere Einheit ist, so auch ihr geschichtliches Leben: die wahre und höchste Aufgabe der Geschichtswissenschaft kann daher nur die Darstellung dieses Lebens in seiner Totalität sein. Da ergibt sich dann ohne weiteres, daß von den beiden die politische Geschichte die dominierende Stellung einnimmt. Denn der staatliche Verband ist die maßgebende äußere Organisation, von der Dasein und Lebensgestaltung aller seiner Mitglieder abhängt; seine Schicksale wirken daher unmittelbar nicht nur auf jeden Einzelnen, sondern auch auf jede aus ihm hervorgehende Lebensäußerung zurück und sind somit auch für die Kultur und das Wirtschaftsleben von entscheidender Bedeutung. Umgekehrt wirken dann diese wieder in gleicher Weise auf die Gestaltung und die Schicksale des Staats ein. Aber erst in dieser Einwirkung (die auch eine zersetzende Gegenwirkung sein kann) erhalten sie alle ihre historisch maßgebende Bedeutung: denn wie keine andere Gestaltung des menschlichen[197] Lebens schließt der Staat alle zu ihm gehörigen Einzelwesen zu einer lebendigen Einheit zusammen und erfordert stets die volle Entfaltung und höchste Anspannung aller in ihm beschlossenen Kräfte, weil es sich bei ihm immer in letzter Linie um die Behauptung, und dann wieder um die möglichst vorteilhafte Gestaltung der Existenz handelt (vgl. Aristoteles' Äußerung § 5 A.). Wenn ein Staat dieser Forderung nicht entspricht und seine Aufgaben nicht voll zu er füllen im stände ist, so ist das ein negatives historisches Moment, das die Gültigkeit dieses Satzes nicht aufhebt, sondern bestätigt. Wenn nun auch der innere Wert und Charakter einer geschichtlichen Entwicklung (auch der der handelnden Persönlichkeiten) wesentlich auf der Kultur beruht, die sich auch in der Gestaltung und Aktion des Staats ausprägt, so ist sie doch in ihrer äußeren Erscheinung wieder von dieser abhängig, da auf dem staatlichen Dasein nicht nur der Umfang dieses Wirkungsgebiets, sondern sogar die Existenz ihrer Träger beruht. Daher ist jede Periodisierung nicht nur der politischen, sondern auch der Kulturgeschichte und aller Geschichte überhaupt von den politischen Momenten abhängig, selbst dann, wenn sie in einer großen kulturellen Wendung das Wesentliche sieht, wie bei dem Untergang des Altertums. Denn dieser Kulturprozeß vollzieht sich ganz allmählich im Lauf von Jahrhunderten, würde aber, für sich allein genommen, noch nicht eine allgemeine Umwälzung aller Lebensverhältnisse herbeigeführt haben, da sich auch überlebte und innerlich abgestorbene Formen noch viele Generationen hindurch erhalten können. Erst die Zersetzung der staatlichen und nationalen Gestaltung und das dadurch herbeigeführte Eingreifen neuer Völker gibt ihm seine welthistorische Bedeutung, wie sie in diesem Falle zugleich den charakteristischsten Ausdruck der großen Umwandlung bildet.

111. Aber der einzelne Staat lebt niemals isoliert, sondern steht, auch wenn er das Volkstum als Ganzes umfaßt und einen nationalen Charakter trägt, innerhalb eines Staatensystems, wo die Vorgänge in dem einen Staat ununterbrochen [198] mit denen in allen anderen in Wechselwirkung stehen, und weiter innerhalb eines Kulturkreises; und auch die verschiedenen Staatensysteme und Kulturkreise stehen wieder in Berührung mit einander, in Austausch und Wechselwirkung. Daher wird es eine der wichtigsten Aufgaben der Geschichtsforschung, die Entstehung dieser größeren Gruppen darzulegen. Von dem Moment an, wo sie sich gebildet haben und in ihren wirksamen Momenten die weitere Entwicklung der von ihnen umschlossenen kleineren Gruppen beherrschen, löst jede Geschichtsbetrachtung, die sich prinzipiell auf ein Einzelgebiet, einen einzelnen Staat, Volk, Kultur beschränkt, ihre Aufgabe nur unvollständig, da sie in diesem Rahmen die Totalität der Entwicklung nicht zu umfassen vermag. Alle Geschichte, die wirklich ihr Ziel erreichen will, muß ihrer Betrachtungsweise und Tendenz nach notwendig universalistisch sein, sei es, daß sie das Gesamtgebiet behandelt, sei es, daß sie ein Einzelobjekt mit dieser inneren Beziehung auf das Ganze darstellt. Die nächste größere Einheit bilden die großen Kulturkreise, die sich im Verlauf des historischen Prozesses gebildet haben. Aber auch von diesen sind der orientalische und der hellenische im Altertum (der dann zu dem hellenistisch-römischen erwächst) und der christliche und islamische in Mittelalter und Neuzeit so eng mit einander verwachsen und stehen die ihnen entsprechenden Staatensysteme ununterbrochen in so enger Wechselwirkung, daß nur eine beide gleichmäßig berücksichtigende Gesamtbetrachtung das volle Verständnis ihrer Geschichte ermöglicht. Der dritte große Kulturkreis, der ostasiatische (indochinesische), steht zwar mit jenen immer in Beziehungen – Beziehungen, die mit dem Einbruch der Arier in Indien beginnen, im Perserreich und weiter im Reich Alexanders und den hellenistischen Staatenbildungen sich lebhafter gestalten, in der Sassanidenzeit sich fortsetzen, und durch die islamische Eroberung und dann das Mongolenreich immer bedeutsamer werden –; aber diese Beziehungen sind doch weder intensiv noch umfassend genug, um seine Geschichte mit der der westlichen Völker zu einer Einheit zusammenfassen [199] zu können. Lediglich das Grenzgebiet, das nördliche Vorderindien, partizipiert an beiden Entwicklungen und erfährt abwechselnd Einwirkungen von beiden Seiten, während sich seine eigene Wirkung fast ausschließlich nach Osten und Norden hin erstreckt hat; eben darum kann es in der Geschichte der westlichen Kulturkreise und Staatensysteme nicht als selbständiges Glied, sondern nur als Grenzland berücksichtigt werden. Eine Zusammenfassung aller drei Gebiete zu einer wirklichen geschichtlichen Einheit mit ununterbrochener Wechselwirkung hat sich erst in den letzten Jahrhunderten allmählich vorbereitet und ist in den letzten Jahrzehnten zu voller Realität geworden. Seitdem gibt es tatsächlich eine Weltgeschichte, das ist eine allgemeine, die Menschheit des ganzen Erdballs zu einer Einheit zusammenfassende Geschichte. Von diesem Standpunkt der Gegenwart rückschauend, kann jetzt auch die Entwicklung dieser Weltgeschichte, die Darlegung der Momente, welche innerhalb der einzelnen Gruppen auf die Bildung dieser Einheit hingewirkt haben, einheitlich dargelegt und die Einzelgeschichte ihr untergeordnet werden. Dagegen für die älteren Stadien der Entwicklung bleiben die beiden großen Hauptgebiete, das des vorderasiatisch-europäischen und das des ostasiatischen Kulturkreises, nach wie vor gesonderte Einheiten mit selbständiger Geschichte.


Quelle:
Eduard Meyer: Geschichte des Altertums. Darmstadt 71965, Bd. 1/1, S. 184-200.
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