E. Die Erlangung totalitärer Kontrolle

in Deutschland – wirtschaftlich –

und die Planung und Mobilmachung

der Wirtschaft für einen Angriffskrieg.

[37] Nach Erlangung der politischen Macht organisierten die Verschwörer die Wirtschaft Deutschlands zur Erreichung ihrer politischen Ziele.

1. Um die Möglichkeit eines Widerstandes auf dem Gebiet der Wirtschaft auszuschließen, nahmen sie der Arbeiterschaft das Recht zum freien industriellen und politischen Zusammenschluß, wie dies im einzelnen in Paragraph D 3 (c) (1) dargetan worden ist.

2. Sie bedienten sich deutscher Geschäftsorganisationen als Mittel zur Mobilisierung der Kriegswirtschaft.

3. Sie richteten die deutsche Wirtschaft auf die Vorbereitung und Ausrüstung der Militärmaschine aus. Zu diesem Ziel lenkten sie Finanz, Geldanlage und Außenhandel.

4. Die Nazi-Verschwörer, und unter ihnen besonders die Industriellen, wandten sich einem riesigen Wiederaufrüstungsprogramm zu und gingen daran, gewaltige Mengen von Kriegsmaterial zu entwickeln und herzustellen und ein mächtiges Kriegspotential zu schaffen.

[37] 5. Zur Durchführung der Kriegsvorbereitungen richteten die Nazi-Verschwörer eine Reihe von Verwaltungsstellen und -behörden ein. So schufen, sie für diesen Zweck im Jahre 1936 mit dem Angeklagten Göring als Bevollmächtigtem das »Amt zur Durchführung des Vierjahresplanes«, dem eine allumfassende Kontrollgewalt über die deutsche Wirtschaft eingeräumt wurde. Ferner ernannten sie am 28. August 1939, unmittelbar vor ihrem Angriff auf Polen, den Angeklagten Funk zum Bevollmächtigten für die Wirtschaft und am 30. August 1939 setzten sie den Ministerrat für die Reichsverteidigung als Kriegskabinett ein.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 37-38.
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