II

[91] ANKLAGE: Verletzung der Konvention für friedliche Regelung von Internationalen Streitfragen, unterzeichnet im Haag, am 18. Oktober 1907.


BEGRÜNDUNG: Deutschland überfiel am oder um das Datum, angeführt in Spalte 1, mit Waffengewalt die Gebiete der souveränen Staaten, angeführt in Spalte 2, ohne zuerst versucht zu haben, seine Meinungsverschiedenheiten mit den besagten souveränen Staaten auf friedlichem Wege zu schlichten.


Spalte 1Spalte 2

1. September 1939Republik Polen

9. April 1940Königreich Norwegen

9. April 1940Königreich Dänemark

10. Mai 1940Großherzogtum Luxemburg

10. Mai 1940Königreich Belgien

10. Mai 1940Königreich der Niederlande

22. Juni 1941Union der Sozialistischen

[91] Sowjet-Republiken


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 91-92.
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