Beweisstück IV A

zur Verlautbarung in der sowjetischen Besetzungszone.

[124] Generalsekretär

des Internationalen Militärgerichtshofes

Nürnberg


Bestätigung


Ich bestätige hiermit, daß die Ankündigung des Prozesses durch den Internationalen Militärgerichtshof in dem Kriminalfall gegen bestimmte Organisationen pflichtgemäß in deutscher Sprache in allen folgenden Zeitungen der Sowjetzone, die unter unserer Kontrolle stehen, veröffentlicht wurde: »Tägliche Rundschau«, »Berliner Zeitung«, »Deutsche Volkszeitung«, »Neue Zeit«, »Der Morgen«, »Das Volk« (alle in Berlin erscheinend), »Volksstimme«, »Volkszeitung«, »Thüringer Volkszeitung«, »Volksblatt« und »Sächsische Volksstimme« (alle in den Provinzen erscheinend).

Die Veröffentlichung wurde wöchentlich wiederholt und begann am 22. Oktober 1945. Überdies wurde sie wöchentlich über das Berliner Radio gegeben.

Weiter bestätige ich, daß diese Bekanntmachung auch in Zetteln angeschlagen wurde.


Chef des Nachrichten Bureaus

der Sowjet Militärischen Verwaltung

in Deutschland

Unterschrift: I. TUGARINOW


14. November 1945

17.11.45

Unterschrift: A. KUDROW


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 124-125.
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