Von Papen.

[367] Von Papen ist nach den Anklagepunkten 1 und 2 angeklagt. Er wurde am 1. Juni 1932 zum Reichskanzler ernannt. Am 2. Dezember [367] 1932 wurde von Schleicher sein Nachfolger. In der Regierung Hitlers wurde von Papen am 30. Januar 1933 Vizekanzler und am 13. November 1933 Bevollmächtigter für das Saargebiet. Am 26. Juli 1934 wurde er zum Gesandten in Wien ernannt und am 4. Februar 1938 wurde er abberufen. Am 29. April 1939 wurde er Botschafter in der Türkei. Er kehrte nach Deutschland zurück, als die Türkei im August 1944 die diplomatischen Beziehungen zu Deutschland abbrach.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 367-368.
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