Nachmittagssitzung.

[433] GERICHTSMARSCHALL: Hoher Gerichtshof! Ich möchte mitteilen, daß die Angeklagten Kaltenbrunner und Seyß-Inquart an der heutigen Nachmittagssitzung wegen Krankheit nicht teilnehmen werden.

M. DUBOST: Meine Herren, wir waren bei den Ausführungen über die Schreckenspolitik stehen geblieben, die die Wehrmacht, die Deutsche Polizei und die SS ohne Unterschied und einig in ihren schändlichen Handlungen gegen die französischen Patrioten trieben.

Nicht allein die kämpfenden Patrioten wurden Opfer dieser Schreckenspolitik, selbst ihre Familien wurden verfolgt. Vergeltungsmaßnahmen wurden ihren Angehörigen angedroht und diese Drohungen wurden auch in die Tat umgesetzt.

Wir unterbreiten Dokument 719-PS als RF-406, Seite 147 des Dokumentenbuches. Es handelt sich um eine Mitteilung der Deutschen Botschaft in Paris zur Weiterleitung an das Auswärtige Amt in Berlin. Der Deutsche Botschafter teilt hier eine Unterredung mit, die die Botschaftsabteilung Vichy mit Laval hatte.

Der Autor dieser Mitteilung, wahrscheinlich Abetz, führt aus, daß Bousquet, mit dem Laval bei dieser Unterredung zusammen war, erklärt habe, nichts über die kürzliche Flucht des Bruders von Giraud zu wissen:

»Frau Giraud mit drei Töchtern sowie die Mutter, ein anderer Bruder und die Schwiegertochter Girauds befänden sich im Lager von Vals-les-Bains. Ich erwiderte, daß diese Maßnahmen nicht ausreichend seien, und daß er sich nicht wundern dürfe, wenn eines Tages die deutsche Polizei wieder schärfer zufasse, nachdem die französische Polizei in zahlreichen Fällen ausgesprochen versagt habe.«

Die Drohung wurde ausgeführt. Wir haben Ihnen gesagt, daß die Familie des Generals Giraud deportiert wurde. Ich unterbreite Dokument F-717 als RF-407, Seite 149.

»Paris, 10.30 Uhr 101 amtliches Staatstelegramm, Paris.

An die Französische Abordnung beim Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg.«

Es geht aus diesem Telegramm hervor, daß siebzehn Mitglieder der Familie des Generals Giraud nach Deutschland verschleppt wurden. Frau Granger, Tochter des Generals Giraud, 32 Jahre alt, wurde ohne jeden Grund im April 1943 mit ihren vier Kindern im Alter von 2 bis 11 Jahren, ihrem jungen Kindermädchen und ihrem Schwager, Herrn Granger, in Tunis verhaftet.

[433] Die Familie des Generals wurde am 9. Oktober 1943 ebenfalls verhaftet. Ich bitte um Entschuldigung, der Telegrammstil ist hier schwerlich zu verstehen.

»Verschickung nach Berlin, danach nach Thüringen, Frauen und Kinder von M. Granger nach Dachau.«

Ich glaube, man muß darunter verstehen, daß es sich um die Frau des Herrn Granger und um das Kindermädchen, das sie begleitete, handelt.

VORSITZENDER: Herr Dubost, um welches Dokument handelt es sich?

M. DUBOST: Sie haben das Original, Herr Vorsitzender; es ist ein amtliches französisches Telegramm, das ich hier erhalten habe. Obenan steht: »Amtliches Staatstelegramm Paris«. Mit der Maschine auf das Telegramm gedruckt.


VORSITZENDER: Können wir ein von irgend jemand an den Gerichtshof gerichtetes Telegramm annehmen?


M. DUBOST: Es ist nicht an den Gerichtshof gerichtet, sondern an die Französische Delegation, Herr Vorsitzender. Es stammt von der Französischen Regierung, »Amtliches Staatstelegramm Paris«, und ist als amtliches französisches Telegramm aufgegeben worden.


VORSITZENDER: Was bedeutet Délégation Française, TMI in Paris?


M. DUBOST: TMI, Tribunal Militaire International in Paris, das ist unsere Dienststelle in Paris, Place Vendome beim französischen Justizministerium. Das Telegramm beginnt mit »Durch General Giraud«, es ist eine telegraphische amtliche Erklärung. Die drei Buchstaben OFF bedeuten: »Offiziell«. Ich muß nochmals betonen, die drei Buchstaben im Kopf, OFF, bedeuten: »Amtliches Staatstelegramm«. Kein französisches Postamt kann ein solches Telegramm befördern, es sei denn, daß es von einer amtlichen Behörde stammt, und diese französische Behörde ist die Französische Delegation des TMI in Paris, die die Erklärung des Generals Giraud in Empfang nahm und übermittelte. »Durch General Giraud, Französische Abordnung des Internationalen Militärgerichtshofs Paris«.


VORSITZENDER: Gut. Der Gerichtshof wird dieses Dokument gemäß Artikel 21 des Statuts annehmen.


M. DUBOST: Wir danken dem Gerichtshof.

Wir lesen weiter:

»Demgegenüber: Tod von Mme Granger, 24. September 1943, infolge Mangels an Pflege und Arzneimitteln, trotz wiederholter Bitten, beides zu erhalten. Nach Autopsie ihrer Leiche in Anwesenheit eigens nach ihrem Tode von Paris [434] gerufener französischer Ärzte, erhielt Dr. Claque die Genehmigung, die vier Kinder zuerst nach Frankreich, dann nach Spanien zu bringen, wo sie ihrem Vater übergeben werden sollten. Die Gestapo in Paris widersetzte sich dieser Freilassung und die Kinder wurden als Geiseln nach Deutschland zurückgeschickt, wo ihre Großmutter sie erst sechs Monate später wiederfand.«

Die letzten vier Zeilen:

»Gesundheit von Mme Giraud, ihrer Tochter Marie-Therese und zweier ihrer Enkelkinder durch die physischen und besonders moralischen Leiden dieser Verschickung schwer erschüttert.«

Siebzehn Personen, alle unschuldig an der Flucht des Generals Giraud, wurden also verhaftet, einzig und allein als Repressalie für seine Flucht.

Ich habe wiederholt dem Gerichtshof gezeigt, daß die Deutschen in ihrem Willen, den Terror herrschen zu lassen, Mittel anwendeten, die das Gewissen der ehrlichen Menschen empörten. Von diesen Mitteln war der Aufruf zur Angeberei eines der widerlichsten.

Dokument F-278 b, Seite 152, das wir als RF-408 dem Gerichtshof vorlegen, stellt eine Verordnung vom 27. Dezember 1941 dar, die so augenscheinlich im Gegensatz zum Menschenrecht steht, daß sich das Deutsche Auswärtige Amt darüber erregte.

Die Verordnung vom 27. Dezember 1941 besagt folgendes:

»Jeder, der Kenntnis davon hat, daß sich Waffen im Besitz oder in Verwahrung von unbefugten Personen befinden, hat darüber der nächst gelegenen Auslieferungsdienststelle eine Erklärung abzugeben.«

Das Auswärtige Amt, Berlin, den 29. Juni 1942, erhebt Einspruch gegen die entworfene Antwort auf die französische Note, die wir nicht besitzen, die aber ein Protest gegen diese Verordnung vom 27. Dezember 1941 sein muß. Der Gerichtshof weiß, daß während der Kriegshandlungen, zur Zeit der Befreiung unseres Landes, viele Archive verschwunden sind. Wir können daher dem Gerichtshof die Protestnote nicht angeben, auf die sich die Antwort des deutschen Außenamtes vom 29. Juni 1942 bezieht.

Absatz 2 dieser Note faßt die Argumente des französischen Protestes zusammen. Es scheint, die Franzosen hatten geschrieben: Wenn die Franzosen deutsches Gebiet besetzten, würden wir sicherlich jeden Deutschen als ehrlos ansehen, der der Besatzungsmacht einen Verstoß gegen ihre Vorschriften melden würde und diesen Gesichtspunkt nahm das Auswärtige Amt an und pflichtete ihm bei.

In der Note heißt es weiter:

[435] »Aus dieser Erwägung hält das Auswärtige Amt eine Strafbestimmung für bedenklich, die allgemein jeden bestraft, der einen ihm bekannt gewordenen verbotenen Waffenbesitz nicht zur Anzeige bringt. Eine solche Bestimmung erscheint übrigens in dieser allgemeinen Fassung dem Auswärtigen Amt auch deswegen als unzweckmäßig, weil sie den Franzosen die Möglichkeit gibt, darauf hinzuweisen, daß die Deutsche Wehrmacht von Franzosen etwas verlangt, was bei Deutschen als verwerflich angesehen würde.«

Dieses deutsche Schreiben, ich wiederhole, stammt vom Auswärtigen Amt und ist unterschrieben »Strack.« Es gibt keine schwerere Verurteilung der Wehrmacht, als die, welche das Deutsche Auswärtige Amt selbst ausgesprochen hat.

Und hier die Antwort der Deutschen Wehrmacht:

»Berlin, 8. Dezember 1942. OKW.

Das Oberkommando der Wehrmacht folgert: ›Da es nicht angebracht erscheint, mit der Französischen Regierung über die aufgeworfenen Rechtsfragen in eine Diskussion zu geraten, wird es auch hier als zweckmäßig betrachtet, die französische Note unbeantwortet zu lassen‹.«

Diese Note beginnt übrigens mit der Behauptung, daß jede Erleichterung der erteilten Befehle in Frankreich und Belgien als Schwächezeichen ausgelegt würde.

Es sind keine Zeichen der Schwäche, die die Wehrmacht in unseren besetzten Westgebieten gezeigt hat. Sie hat mit Terror regiert und in allen unseren Ländern eine Schreckensherrschaft errichtet, um die Politik der Ausrottung der besiegten Völker entwickeln zu können, die nach Ansicht aller Nazi-Führer das Hauptziel, wenn nicht das einzige Ziel dieses Krieges war.

Diese Terrorpolitik, von der der Gerichtshof soeben Beispiele hinsichtlich der Unterdrückung unserer Widerstandsbewegung durch den Feind gehört hat, hat sich ohne jede militärische Notwendigkeit in allen Westländern entwickelt. Die vom Feind begangenen Zerstörungen sind sehr zahlreich. Wir werden unsere Ausführungen auf die Zerstörung von Rotterdam beschränken, da die Stadt bereits kapituliert hatte und nur noch die Art der Übergabe zu regeln war; und zweitens auf die Beschreibung der Überschwemmungen, die die Wehrmacht ohne jede militärische Notwendigkeit im Jahre 1945 am Vorabend ihrer Vernichtung ausführte, da sie bereits wußte, daß das Spiel für sie verloren war.

Wir haben als Beispiel Rotterdam gewählt, weil es der erste Terrorakt der Wehrmacht im Westen war.

Wir haben diese Überschwemmungen gewählt, weil Holland ohne Deiche und ohne Süßwasser zu bestehen aufhört; Holland verschwindet an dem Tage, an dem seine Deiche zerstört sind.

[436] Man sieht hier die Ausführung des Zerstörungsplanes des Feindes, den Deutschland schon lange vorher gefaßt hatte, so wie es Hitlers Erklärung bezeugt, mit der ich meine Ausführungen begann, ein Ziel, das Deutschland bis zum letzten Augenblick verfolgte, wie diese unnötigen Überschwemmungen beweisen.

Wir unterbreiten Dokument F-719 als RF-409. Dieses Dokument besteht aus holländischen Berichten über die Bombardierung von Rotterdam und über die Kapitulation des holländischen Heeres.

Die Seiten 38 und 39 des zweiten Dokumentenbuches enthalten Übersetzungsabschriften der Dokumente, die zwischen dem Befehlshaber der deutschen Truppen vor Rotterdam und dem Oberst-Kommandanten der holländischen Truppen, die die Stadt verteidigten, gewechselt wurden.

Der Pionierhauptmann Bakker berichtet über die Zwischenfälle dieses Abends, die mit dem Brand der Stadt endeten:

Um 10.30 Uhr zeigte sich ein deutscher Unterhändler mit einem Ultimatum, das weder Unterschrift noch Herkunftsbezeichnung trug und den Holländern vorschrieb, sich vor 12.30 Uhr zu übergeben. Dieses Dokument schickte der holländische Oberst zurück, da er den Namen und Dienstgrad des Offiziers wissen wollte, der ihn zur Übergabe aufforderte.

Um 12.15 Uhr stellte sich Hauptmann Bakker in den deutschen Linien ein und wurde von einem deutschen Offizier empfangen. Um 12.35 Uhr hatte er mit ihnen in einem Milchladen eine Unterredung.

Ein deutscher General schrieb die Kapitulationsbe dingungen auf das Antwortschreiben, das der Beauftragte des holländischen Generalstabes ihm soeben überbracht hatte.

Um 13.20 Uhr verließ Hauptmann Bakker mit den zu unterschreibenden Bedingungen in Begleitung von zwei deutschen Offizieren den Milchladen, wo die Verhandlungen stattgefunden hatten. Deutsche Flieger überflogen dieses Geleit. Um 13.22 Uhr und 13.25 Uhr wurden rote Leuchtraketen abgeschossen, um 13.30 Uhr fielen die ersten Bomben auf Rotterdam, das bald vollständig in Brand stehen sollte.

Der Einzug der deutschen Truppen sollte um 18.50 Uhr stattfinden; er wurde doch auf 18.20 Uhr vorverlegt.

Später sagten die Deutschen dem Hauptmann Bakker, die roten Leuchtraketen hätten den Zweck gehabt, die Bombardierung einzustellen. Jedoch bestand eine ausgezeichnete Funkverbindung zwischen Boden und Fliegern. Hauptmann Bakker sprach mir sein Erstaunen aus, daß dies mittels Leuchtraketen geschah.

Die Überschwemmungsarbeit des Polder-Wieringermeeres begann am 9. und 10. April 1945. Ich berufe mich auf ein holländisches Dokument.

[437] An diesem Tage erschienen deutsche Soldaten auf dem Polder, gaben Befehle und ließen den Deich bewachen.

»Am 17. April 1945 um 12.15 Uhr ließ man den Deich sprengen, und zwar so, daß die beiden Teile des Deiches bis etwas unter die Höhe des Wasserstandes des Ijsselmeeres zerstört wurden....

Was die Bevölkerung anbelangt, wurde sie in der Nacht vom 16. zum 17. April, das heißt zu der Zeit, in der das Wasser in den Polder eindrang, benachrichtigt.... Die vom Bürgermeister erhaltene Nachricht, daß der Deich um 12.00 Uhr mittags zerstört werde, wurde in Wieringerwerf von Haus zu Haus weitergeleitet. Alles in allem betrug die Frist für die Räumung des etwa 20000 Hektar großen Polders nur 81/2 bis 9 Stunden....

Die telefonischen Verbindungen waren vollständig unterbrochen und man konnte keine Kraftwagen benutzen, sodaß dadurch einige Arbeiter erst um 8 Uhr morgens benachrichtigt wurden....

Die der Bevölkerung zugestandene Zeit zur Räumung des Polders war demnach viel zu kurz....

Die Plünderung des überschwemmten Polders ist bereits erwähnt worden. Sofort am Morgen des 17. April, dem Tag des Unheils, begannen Abteilungen deutscher Soldaten zu plündern.... Diese Soldaten kamen von Wieringen.... man zerbrach außerdem alles, was man nicht haben wollte.«

Dieser Polder allein umfaßt die Hälfte aller in Nordholland überschwemmten Gebiete. Er wurde am 17. April überschwemmt, als die Deutsche Wehrmacht bereits wußte, daß sie geschlagen sei.

Die Holländer versuchen schon wieder, das Land der See zu entreißen. Ihr Mut, ihr Fleiß, ihre Tatkraft werden von uns bewundert, aber es ist ein riesiger Verlust, den die Wehrmacht diesem Volke am 17. April zugefügt hat.

Terror und Ausrottung sind in allen Ländern des Westens eng miteinander verbunden.

Befehl vom 10. Februar 1944. Dokument C-45, das erste im Dokumentenbuch, das wir als RF-410 unterbreiten, ist ein Befehl vom 10. Februar 1944 und zeigt uns, daß die Unterdrückung nach dem Willen der deutschen Heerführer ohne irgendwelche Rücksicht stattzufinden hat:

»Es wird sofort wiedergeschossen! Wenn dabei Unschuldige mitgetroffen werden, so ist das bedauerlich, aber es ist ausschließlich Schuld der Terroristen.«

Diese Zeilen tragen die Unterschrift eines Offiziers des Stabes des Militärbefehlshabers in Belgien und Nordfrankreich. Dieser [438] Offizier wurde niemals von seinen Chefs desavouiert, wie das Dokument bezeugt.

Dokument F-665, welches wir als RF-411 einreichen, Seite 2 des Dokumentenbuches, sagt:

»Das ›Überholen‹ bandenverdächtiger Dörfer erfordert Erfahrung. SD- oder GFP-Kräfte sind heranzuziehen. Die wirklichen Bandenhelfer müssen erkannt und mit aller Härte erfaßt werden. Kollektivmaßnahmen gegen die Einwohnerschaft ganzer Dörfer (dazu gehört auch das Abbrennen der Ortschaften) dürfen nur in Ausnahmefällen und ausschließlich durch Divisionskommandeure oder SS- und Polizeiführer angeordnet werden.«

Dieses vom 6. Mai 1944 datierte Dokument stammt vom Oberkommando der Wehrmacht und ist, wenigstens soweit es das Begleitschreiben betrifft, von Jodl unterzeichnet.

Dieses Dokument belastet übrigens nicht nur das OKW, sondern auch den Arbeitsdienst, das heißt Sauckel, und die Organisation Todt, das heißt Speer.

In der Tat lesen wir im vorletzten Absatz: Dieses Merkblatt

»... hat für alle Wehrmachtsteile sowie für alle in den besetzten Gebieten eingesetzten Organisationen (RAD, OT usw.) Gültigkeit.«

Diese Befehle, die in ihrem Geist auf die Ausrottung unschuldiger Zivilbevölkerung zielen, werden streng durchgeführt; dies konnte nur im Wege einer beständigen geheimen Zusammenarbeit zwischen Wehrmacht, SS, SD und Sipo geschehen, einer Zusammenarbeit, die die Menschen aller Westgebiete mit dem gleichen Abscheu erfüllen.

Das Kriegstagebuch des Generals von Brodowski, das wir heute morgen als RF-405 unterbreiteten und von dem Sie einen Auszug auf den Seiten 3, 4 und 5 des Dokumentenbuches finden werden, zeigt, daß Unterdrückungsoperationen durchgeführt wurden.

»Einsatz gegen Terroristen im südwestlichen Teil des Departements Dordogne, bei Lalinde, mit einer Kompanie Georgier, FG-Trupp und SD.«

14. Juni 1944, Bericht über die Zerstörung von Oradour s/Glane; über die Vernichtung dieser französischen Stadt werde ich noch später sprechen.

General von Brodowski schreibt:

»600 Menschen sollen umgekommen sein.« Im Text unterstrichen. »... Gesamte männliche Bevölkerung von Oradour wurde erschossen. Frauen und Kinder waren in die Kirche geflüchtet. Kirche fing Feuer. In Kirche lagerte Sprengstoff. Auch Frauen und Kinder kamen ums Leben.«

[439] Wir werden Ihnen sogleich das Ergebnis der französischen Untersuchung über die Zerstörung von Oradour unterbreiten, und der Gerichtshof wird sehen, inwieweit der deutsche General von Brodowski gelogen hat, wenn er mit diesen Worten die Zerstörung von Oradour s/Glane schildert.

Ich zitiere über Tulle:

»Am 8. Juni abends Angriff der Terroristen gegen Kaserne, Unterkunft des 13./Sich. Regt. 95. Wurde beendet durch Eingreifen der Panzerdivision ›Das Reich‹. 120 männliche Einwohner von Tulle wurden aufgeknüpft, rund 1000 zur Überprüfung zum SD nach Limoges verbracht.«

VORSITZENDER: Herr Dubost, könnten wir das Original dieses Dokuments sehen?

M. DUBOST: Ich habe es Ihnen gezeigt, Herr Vorsitzender, als ich es heute Morgen vorgelegt habe; Sie haben es gesehen, es handelt sich um ein sehr großes Buch, wie Sie sich erinnern werden.

VORSITZENDER: Ja, wir möchten es sehen.


DR. ROBERT SERVATIUS, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SAUCKEL: Ich will hier kurz einen Irrtum klarstellen, ehe er sich weiter fortschleppt.

Der Vertreter der französischen Anklage hat darauf hingewiesen, daß bestimmte Leute dem Arbeitsdienst zur Verfügung gestellt werden konnten. Ich möchte hier klarstellen, daß der Arbeitsdienst nicht mit dem Arbeitseinsatz zu verwechseln ist. Der Arbeitseinsatz wurde letzten Endes von Sauckel gesteuert, während der Arbeitsdienst absolut nichts mit ihm zu tun hat. Ich möchte das Gericht bitten, von dieser Unterscheidung Kenntnis zu nehmen. Das ist, was ich ausführen wollte.


VORSITZENDER: Wegen einer technischen Störung wird die Sitzung für eine halbe Stunde unterbrochen.


[Das Gericht setzt die Verhandlung

für 30 Minuten aus.]


VORSITZENDER: Ich glaube, der Verteidiger für den Angeklagten Sauckel hatte sich an den Gerichtshof gewandt.

DR. SERVATIUS: Ich hatte auf den Unterschied zwischen Arbeitsdienst und Arbeitseinsatz hingewiesen. Der Vertreter der Französischen Anklagebehörde hat offensichtlich Arbeitsdienst und Arbeitseinsatz verwechselt, denn er sagte, der Arbeitsdienst hätte mit Sauckel zu tun. Das trifft nicht zu.

Der Arbeitsdienst war eine vormilitärische Ausbildungseinrichtung, die schon vor dem Kriege bestand, um junge Leute zur Arbeit einzusetzen. Diese jungen Leute sind teilweise auch militärisch eingesetzt worden.

[440] Der Arbeitseinsatz befaßte sich nur mit der Erfassung von Arbeitskräften, um sie in Fabriken oder sonstigen Arbeitsplätzen zu beschäftigen. Es folgt daraus, daß Sauckel mit diesen Vorwürfen, die hier erhoben werden, nachts zu tun hat.

Das war das, was ich sagen wollte.


M. DUBOST: Die beiden deutschen Worte sind auf die gleiche Weise ins Französische übersetzt worden. Nach erfolgter Nachprüfungen ist die Bemerkung der Verteidigung richtig. Daher ist Sauckel nicht mit im Spiele, sondern nur die Wehrmacht.


VORSITZENDER: Sehr gut.


M. DUBOST: Hier einige Beispiele terroristischer Ausrottungen in Holland, Belgien und anderen besetzten. Westgebieten.

In Holland ist das Blutbad von Putten am 30. September 1944 ein Beispiel unter tausenden. Es bildet den Gegenstand des Dokuments F-719, das wir als RF-409 einreichen und befindet sich auf Seite 46 des Dokumentenbuches des Gerichtshofes. Am 30. September 1944 wurde in Putten von Mitgliedern der holländischen Widerstandsbewegung ein Anschlag gegen einen deutschen Kraftwagen verübt. Die Deutschen schlossen daraus, daß das Dorf als Unterschlupf für Partisanen diene. Sie durchsuchten die Häuser und brachten die Bevölkerung in die Kirche.

Ein verwundeter deutscher Offizier war von Mitgliedern der holländischen Widerstandsbewegung gefangengenommen worden. Die Deutschen erklärten, daß, wenn dieser Offizier innerhalb von vierundzwanzig Stunden wieder freigelassen sei, keine Maßnahmen ergriffen werden würden. Der von den Soldaten der holländischen Widerstandsbewegung gefangengenommene Offizier wurde gepflegt und danach freigegeben. Jedoch wurden trotz des gegebenen Versprechens an dem Dorfe Putten, dessen Einwohner sämtlich unschuldig waren, Repressalien vorgenommen.

Absatz 2 des holländischen Berichts, welchen ich jetzt verlese, lautet:

»Der in der Kirche versammelten Einwohnerschaft wurde erklärt, daß die Männer verschleppt würden, die Frauen das Dorf zu verlassen hätten, und daß der Ort zerstört werden würde. 105 Häuser wurden in Brand gesteckt, schätzungsweise bestand das Zentrum des Ortes aus 2000 Häusern. Acht Personen, darunter eine Frau, die zu flüchten versuchten, wurden erschossen.

Die Männer wurden in das Konzentrationslager Amersfoort gebracht, darunter waren zahlreiche Leute, die sich dort zufällig befanden, die das abgeriegelte Dorf betreten hatten, aber nicht mehr verlassen konnten. In Amersfoort wurden ungefähr 50 Männer wieder freigelassen, zwölf sprangen[441] während des Transportes aus dem Zug; die verbleibenden 622 Männer wurden nach Auschwitz gebracht. Die Mehrzahl von ihnen starb im Verlaufe der ersten zwei Monate. Von den so verschleppten 622 Männern kehrten nach der Befreiung nur 32 Einwohner von Putten und 10 aus der Umgebung zurück.«

Was Belgien betrifft, wollen wir nur einige Vorfälle aus Dokument F-685 verlesen, das als RF-394 dem Gerichtshof bereits vorgelegt wurde, Seite 48 des Dokumentenbuches. Es handelt sich um die Ermordung eines jungen Mannes, der sich in einem Unterstand versteckt hatte und welcher von den Deutschen umgebracht wurde, als sie nach Mitgliedern der belgischen geheimen Armee suchten.

In Herve schossen die Deutschen auf einen Lastwagen, auf dem sich junge Leute befanden und töteten sie. Zivilisten wurden am gleichen Tage von einem Tank getötet.

In Anhée fanden Hinrichtungen von Mitgliedern der Geheimarmee ohne Verfahren statt. Ich zitiere:

»Da in Anhée auf die Deutschen Schüsse abgefeuert wurden, überschritten sie die Maas, steckten 58 Häuser in Brand und erschossen dreizehn Personen. Am 4. überschritten die Deutschen in Annevoie die Maas und steckten 58 Häuser in Brand.

In Arendonck wurden am 3. achtzig Menschen getötet und fünf Häuser in Brand gesteckt.

In St. Hubert wurden am 6. drei Männer getötet und vier Häuser in Brand gesteckt.

Am 6. die systematische Vernichtung des Dorfes Hody; 40 Häuser wurden zerstört, sechzehn Personen getötet.

In Marcourt wurden am 8. zehn Personen erschossen und 35 Häuser eingeäschert.

In Neroeteren wurden am 9. neun Menschen, in Oost-Ham am 10. fünf Menschen und am 11. in Balen-Neet zehn Personen erschossen.«

Es folgt eine Beschreibung der deutschen Erpressungen während der zeitweiligen Stabilisierung der Kampffront:

»Weil sich die Deutschen vor der britischen Vorhut zurückgezogen hatten, flaggten die Einwohner von Hechtel. Deutsche Verstärkungen drängten jedoch die britische Vorhut zurück und Vergeltungsmaßnahmen erfolgten: 31 Menschen wurden erschossen, 80 Häuser in Brand gesteckt und eine allgemeine Plünderung fand statt.

In Helchteren wurden unter ähnlichen Verhältnissen 34 Häuser in Brand gesteckt und 10 Perso nen getötet.«

[442] In Herenthout die gleichen Vorkommnisse:

»Die Umstände unter denen diese Leute getötet wurden, sind stets die gleichen. Die Deutschen durchstöbern die Keller, lassen die Männer heraustreten, längs der Straße antreten und schießen auf sie, nachdem sie ihnen den Befehl zu laufen erteilt hatten. Währenddessen werden Handgranaten in die Keller hineingeworfen und Frauen und Kinder dadurch verwundet.

In Lommel fanden die Deutschen bei ihrer unvorhergesehenen Rückkehr das Dorf beflaggt vor. 17 Personen, die in einem Unterstand Zuflucht genommen hatten, wurden von einem Deutschen aufgestöbert, welcher einen Panzerwagen herbeirief. Dieser kam auf den Unterstand zu und zerstörte ihn, wobei 12 Personen ums Leben kamen.«

Über Norwegen werden wir aus dem bereits als RF-323 vorgelegten Schriftstück, Seite 51 und 52 des Dokumentenbuches, als erstes Beispiel verlesen:

»Am 13. April 1940 wurden zwei Frauen im Alter von 30 Jahren in Ringerike erschossen. Am 15. April wurden vier Zivilisten, darunter zwei Knaben im Alter von 15 und 16 Jahren, in Aadal erschossen. Eines der Opfer erhielt einen Kopfschuß und Bajonettstiche in den Bauch. Am 19. April wurden vier Zivilpersonen, darunter zwei Frauen und ein dreijähriger Junge in Ringsaker erschossen.

Um zwei am 26. April in Televaag ermordete deutsche Polizisten zu rächen, wurde der gesamte Ort zerstört, und zwar über 80 Besitze mit 334 Gebäuden. Der verursachte Schaden belief sich auf 4.200.000 Kronen.«

In diesem Dokument findet der Gerichtshof die Fortsetzung der Beschreibungen über die deutschen Greueltaten in Norwegen, die ohne jede militärische Notwendigkeit, einzig und allein zum Zwecke der Aufrechterhaltung ihrer Schreckensherrschaft begangen wurden.

In Frankreich waren die Hinrichtungen und Zerstörungen ohne jeden militärischen Nutzen sehr zahlreich und alle sehr eng miteinander verbunden. Wir reichen als RF-412 das Schriftstück F-243 ein, Seite 178 bis 193 des Dokumentenbuches. Es ist eine lange Aufstellung von Ortschaften, die ohne jede militärische Notwendigkeit zerstört und geplündert wurden. Diese Aufstellung wurde von der französischen Untersuchungsstelle für Kriegsverbrechen gefertigt. Der Gerichtshof wird ohne Zweifel beim Lesen dieses Schriftstücks genügende Aufklärung erhalten. Wir werden nur einige Beispiele geben.

Wir legen das Schriftstück F-909 als RF-413 vor und wollen schildern, unter welchen Bedingungen ein ganzer Stadtteil von Marseille zerstört wurde. Dies geht aus den Seiten 56, 57 und [443] 58 des dem Gerichtshof vorliegenden Dokumentenbuches hervor. Die Zahl der evakuierten Personen wird auf ungefähr 20000 geschätzt. Diese Evakuierung wurde am 23. Januar befohlen und wurde ohne vorherige Ankündigung in der Nacht vom 23. zum 24. vorgenommen. Ich lese:

»Die Zahl der evakuierten Personen erreichte schätzungsweise die Zahl von 20000. Einige aus Frejus wurden in das Konzentrationslager Compiegne verbraucht.....

Die Zerstörungen begannen am 1. Februar um 9.00 Uhr früh und wurden von deutschen Pioniertruppen ausgeführt....

... Die zerstörte Fläche hat ein Ausmaß von 14 Hektar, das sind ungefähr 1200 Gebäude.«

Eine Untersuchung wurde durchgeführt, um die Verantwortlichen für diese Zerstörungen zu finden. Nach der Befreiung von Marseille wurde der deutsche Konsul in Marseille, von Spiegel, vernommen. Seine Aussage bildet Gegenstand des Schriftstücks F-908, das wir als RF-414 vorlegen, Seite 53 des Dokumentenbuches. Von Spiegel erklärt:

»Ich weiß, daß ganz kurze Zeit nach der Evakuierung des alten Hafens (Vieux-Port) sich das Gerücht verbreitete, daß diese Maßnahme durch finanzielle Interessen hervorgerufen worden war. Ich kann Ihnen erklären, daß meines Erachtens diese Mutmaßung falsch ist. Der Befehl wurde von einer höheren Dienststelle der Reichsregierung gegeben und verfolgte nur zwei Ziele: Die Sicherheit der Truppe und die Seuchengefahr.«

Ich beabsichtige nicht, eine vollständige Beschreibung der von den Deutschen begangenen Untaten zu geben, sondern nur einige einleuchtende Beispiele. Wir legen Schriftstück F-600 als Beweisstück RF-415 vor, Seite 59:

In Ohis, Aisne, will ein Zivilist einem amerikanischen Soldaten Apfelwein zu trinken geben. Die Deutschen kommen zurück:

»Der amerikanische Soldat wurde gefangengenommen, ebenso M. Hennebert, der von den Deutschen zu einem Ort namens ›La Montagne Noire‹, Gemeinde Orignyen-Thierarche, verschleppt wurde, wo seine Leiche etwas später unter einem Holzhaufen verborgen aufgefunden wurde. Die Leiche zeigte die Spur zweier Bajonettstiche im Rücken....«

Ich lege Dokument F-604 als Beweisstück RF-416 vor, Seite 61:

»In Lagniew wurde eine Zivilperson in ihrem Weinberg getötet. Junge Leute, die mit Mädchen auf der Landstraße spazierengingen, wurden ermordet.«

[444] Als Grund wird angeführt:

»Anwesenheit von Mitgliedern der Widerstandsbewegung in der Gegend.«

Alle diese Opfer waren vollkommen unschuldig.

Ich lege Dokument F-904 als Beweisstück RF-417 vor, Seite 62:

»In Culoz wurden zwei junge Leute verhaftet, weil sie angesichts der Deutschen die Flucht ergriffen... Sie wurden deportiert.

Keiner gehörte der Widerstandsbewegung an.«

Ich lege Dokument F-906 als RF-418 vor, Seite 63. In Saint-Jean-de-Maurienne:

»Am 23. August wurden die Landjäger Chavanne und Empereur in Zivilkleidung und Herr Taravel, Albert, von deutschen Soldaten ohne jeden rechtmäßigen Grund verhaftet. Der Leutnant, Chef der Kommandantur, versprach dem Gendarmerie-Offizier die Freilassung dieser beiden Männer. Dieser deutsche Chef gab heimlich seinen Leuten den Befehl, diese Gefangenen zu erschießen.

Am 1. September wurde Frl. Lucie Perraud, 21 Jahre alt, Hausmädchen im Café Dentroux, von einem deutschen Soldaten russischer Abstammung unter Drohung eines Revolvers vergewaltigt.«

Ich erwähne hier einfach alle die Greueltaten, die in diesem Dokument aufgeführt sind.

Ich komme jetzt zum Vercors: Diese Gegend war unbestreitbar ein wichtiges Sammelzentrum der französischen Widerstandsbewegung. Dokument F-611, RF-419, berichtet über die Greueltaten, die an der unschuldigen Bevölkerung dieser Gegend als Repressalie für die Gegenwart der Maquismänner begangen wurden. Dieses Dokument befindet sich auf Seite 69 und folgenden in Ihrem Dokumentenbuch.

3. Absatz: Aufzählung von Polizeioperationen im Vercors:

»1. Polizeioperation vom 15. Juni 1944 in der Gegend von Saint Donat (Vergewaltigungen und Plünderungen).

2. Hinrichtung in Portes-les-Valence, am 8. Juli 1944, von 30 Geiseln, die aus den im Fort Montluc in Lyon internierten politischen Gefangenen ausgewählt worden waren.

3. Polizeioperationen gegen den Maquis von Vercors vom 21. Juli bis zum 5. August 1944:

Vergewaltigungen und Plünderungen in der Gegend von Crest, Saillant und St. Die.

Fliegerbombardements zahlreicher Dörfer des Vercors, insbesondere La Chapelle und Vassieux- en-Vercors. Summarische [445] Hinrichtungen von Einwohnern dieser Ortschaften, Plünderungen....

Hinrichtung nach summarischem Verfahren von rund 100 jungen Burschen in Saint Nazaire-en- Royans; Verschleppung nach Deutschland von 300 weiteren Personen dieser Gegend.

Ermordung von 50 Schwerverwundeten in der Grotte von La Luire.«

Am 15. Juni 1944 Angriff deutscher Truppen in Saint Donat. Ich zitiere:

»Der Maquis hatte die Stadt seit mehreren Tagen geräumt. 54 junge Frauen oder Mädchen im Alter von 13 bis 50 Jahren wurden von losgelassenen Soldaten vergewaltigt.«

Der Gerichtshof wird entschuldigen, wenn ich die folgenden scheußlichen Einzelheiten übergehe, nämlich: Die Bombardierungen der Dörfer Combevin, La Baune-Cornillane, Ourches und so weiter.

»Die durch die Bombardierungen verursachten Verluste unter der Zivilbevölkerung sind ziemlich hoch, denn in den meisten Fällen hatten die überraschten Einwohner keine Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. In Crest wurden 2 Frauen vergewaltigt. In Saillans wurden 3 Frauen vergewaltigt. Ein verwundetes, 12 Jahre altes Mädchen, dessen Füße unter Balken eingezwängt waren, wartete 6 Tage auf den Tod, ohne sitzen noch schlafen zu können und ohne jede Nahrung, und dies in Gegenwart der Deutschen, die das Dorf besetzt hielten.«

Ärztliche Bescheinigung des Dr. Nicolaides, der die vergewaltigten Frauen in dieser Gegend untersuchte.

Ich gehe weiter. Ich lege Dokument F-612 als RF-420 vor.

Um die Leute zu terrorisieren, erhängt man in Trebeurden Unschuldige und spickt sie mit Messerstichen, daß die Körper bluten.

Ich überspringe. Ich lege Dokument F-912 als RF-421 vor, Seite 82 des Dokumentenbuches. Es berichtet die Ermordung von fünfunddreißig Juden in St. Amand Mourrand. Diese Männer wurden verhaftet und von Gestapobeamten und deutschen Soldaten durch Revolverschüsse in den Rücken ermordet. Sie waren unschuldig.

Ich lege Dokument P-913 als RF-422 vor, Seite 96:

»Am 8. April 1944 nahmen uniformierte deutsche Gestapobeamte den jungen Bezillon (André), 18 Jahre alt, wohnhaft zu Oyonnax (Ain) fest, dessen Bruder dem Maquis angehörte. Die Leiche dieses jungen Mannes wurde am 11. April in Siege (Jura) schrecklich verstümmelt aufgefunden. Nase und Zunge waren abgeschnitten, der ganze Körper trug Striemen und die Beine Schnittwunden. Vier andere junge Leute wurden [446] gleichzeitig mit Bezillon in Siege aufgefunden. Alle waren derartig verstümmelt, daß man sie nicht identifizieren konnte. Da sie keine Schußwunden hatten, sind sie offensichtlich infolge der Mißhandlungen gestorben.«

Ich lege Dokument F-615 als RF-423 vor, Seite 98. Es berichtet über die Zerstörung des Dorfes Cerizay im Departement Deux-Sevres. Ich zitiere:

»Der Brand hat kein Menschenleben gefordert, aber die Leichen zweier Leute, die von deutschen Begleitzügen getötet wurden und zweier anderer Opfer der Bombardierungen wurden verbrannt.«

Dieses Dorf wurde durch Artilleriefeuer zerstört. 172 Häuser wurden zerstört und 559 beschädigt.

Wir unterbreiten jetzt Dokument F-919 als RF-424, Seite 103. Es handelt sich um die Ermordung eines Jünglings in Tourc'h, Finistere. Seine Mörder zwangen seine Mutter, ihnen eine Mahlzeit aufzutischen. Ich zitiere:

»Nachdem sie gesättigt waren, ließen sie das Opfer ausgraben, durchsuchten es und fanden bei ihm eine Ausweiskarte, die keinen Zweifel über seine wahren Personalien ließ. Der Führer dieser Abteilung, der für das Verbrechen verantwortlich war und angesichts dieser Tatsache keine Entschuldigung für seine Missetat fand, sagte trocken diese drei Worte: ›Nicht Terrorist, schade.‹ Dann ließen sie die Leiche aufs neue begraben.«

Dokument F-616, das wir als RF-425 unterbreiten, Seite 104, ist ein Bericht über die Operation der Wehrmacht in der Gegend von Nizza um den 20. Juli 1944. Ich zitiere:

»Da in Presle eine Abteilung Mongolen von mehreren Maquisgruppen der Gegend angegriffen worden war, wandte sich diese wie immer von der SS befehligte Truppe als Gegenmaßregel einem Bauernhof zu, in dem sich zwei französische Männer der Widerstandsbewegung verborgen hatten. Da sie sie nicht gefangennehmen konnten, haben diese Soldaten dann die Besitzer des genannten Hofes verhaftet, den Mann und die Frau, und, nachdem sie an ihnen mehrere Greueltaten verübt hatten, Messerstiche, Vergewaltigung usw., haben sie sie mit der Maschinenpistole niedergestreckt.

Dann haben sie sich des Sohnes ihrer Opfer bemächtigt, der nur 3 Jahre alt war, und, nachdem sie ihn abscheulich gefoltert hatten, an der Tür gekreuzigt.«

Ich gehe weiter:

Wir legen das Dokument F-914 als RF-426 vor, Seite 107. Es ist ein sehr langer Bericht über die ohne jede Entschuldigung begangenen Mordtaten der Wehrmacht in der Rue Trochet in Lyon. Ich lese:

[447] »Ohne vorherige Warnung oder irgendeinen Versuch, die richtige Sachlage nachzuprüfen, um gegebenenfalls die Verantwortlichen dieser Ansammlung festzunehmen, eröffneten die Soldaten das Feuer. Eine gewisse Anzahl von Zivilisten, Männer, Frauen und Kinder, brachen zusammen, während andere, die unversehrt oder leicht verwundet geblieben waren, eiligst davonliefen.«

Die Protokolle über die Wiedergabe dieser Morde liegen dem Gerichtshof vor.

Wir unterbreiten folgenden Bericht, ohne ihn zu zitieren, und bitten den Gerichtshof, davon nur Kenntnis zu nehmen. Es handelt sich hier um Verbrechen, die die Wehrmacht in der Gegend von Loches, Indre-et-Loire verübte. Sie sind Gegenstand des Dokuments F-617, welches wir als RF-427, Seite 11, unterbreiten.

Dokument F-607. das wir als RF-428 unterbreiten, Seite 119 in Ihrem Dokumentenbuch, berichtet über die im Laute der Monate Juli und August 1944 begangenen Plünderungen, Vergewaltigungen und Brandstiftungen in Saillans:

»Während ihres Aufenthaltes in dieser Gegend« – es handelt sich hier um deutsche Truppen – »wurden von den Deutschen drei Frauen aus dem Ort genotzüchtigt.«

Ich gehe weiter.

Dokument F-608 wird als RF-429, Seite 120, unterbreitet: Eine Person in Puiseaux wird bei einer Strafexpedition lebendig verbrannt. Sie ist unschuldig.

Ich unterbreite Dokument F-610 als RF-430, es ist auf Seite 122 in Ihrem Dokumentenbuch. Die ganze Gegend von Vassieux im Vercors ist verwüstet. Dieses Dokument ist der Bericht des Roten Kreuzes und schon vor der Befreiung aufgenommen worden.

Ich verlese:

»In einem Bauernhofe finden wir einen Verwundeten, der von 8 Kugeln unter nachstehenden Umständen verletzt wurde: Die Deutschen zwangen ihn, sein Haus selbst in Brand zu stecken und wollten ihn durch Revolverschüsse hindern, sich aus den Flammen zu retten. Trotz seiner Wunden konnte er wie durch ein Wunder entkommen.«

Wir unterbreiten Dokument F-618 als RF-431, Seite 124. Über die hingerichteten Leute zitiere ich:

»Diese Leute wurden vor ihrer Hinrichtung gefoltert. Einer unter ihnen, M. Francis Duperrier, hatte einen gebrochenen Arm, das Gesicht war blutig und geschwollen; einem anderen, M. Ferroud-Plattet, wurde der Bauch mit einem spitzigen Holzstück aufgeschlitzt; er hatte auch einen Unterkieferbruch.«

[448] Wir unterbreiten Dokument F-605 als RF-432, Seite 126. In diesem Dokument wird erzählt, wie der Weiler Plaines bei Moutiers im Departement Savoie in Brand gesetzt wurde:

»Zwei Frauen, die Witwe Romanet, 72 Jahre alt, und ihre 41jährige Tochter Marthe wurden beide in einem kleinen Raum ihrer Behausung, in den sie sich geflüchtet hatten, verbrannt und verkohlten. Ein Mann, Herr Charvaz, dessen Schenkel durch eine Kugel zerschmettert war, und der in dem gleichen Raum Zuflucht gesucht hatte, kam ebenfalls in den Flammen um.«

Wir unterbreiten als RF-433 das französische Dokument F-298, Seite 127 und folgende in Ihrem Dokumentenbuch. Es berichtet über die Zerstörung des Dorfes Maille im Departement Indre-et-Loire. Dieses Dorf wurde am 25. August dem Erdboden gleichgemacht, eine große Anzahl seiner Bewohner wurde getötet oder schwer verwundet. Keine terroristischen Handlungen oder Aktionen der französischen Widerstandsbewegung haben diese Zerstörungen und Verbrechen begünstigt.

Wir unterbreiten Dokument F-907 als RF-434, Seite 132 ff. Dieses Dokument berichtet über die Vorfälle und die darauf folgenden deutschen Verbrechen in Montpezat-de-Quercy. Es handelt sich um ein Schreiben an die Französische Delegation, das von dem Bischof von Montauban, Monsignore Theas, am 11. 12. 45 geschrieben wurde. Dieses Schreiben er läutert Dokument F-673, das wir bereits als RF-392 vorgelegt haben, und aus dem ich verlesen werde. Der erste Absatz ist ein Schreiben der Französischen Waffenstillstandskommission, das aus den Archiven der Deutschen Waffenstillstandskommission in Wiesbaden stammt:

»Im Laufe einer in der Gegend von Montpezat-de- Quercy unternommenen Aktion haben deutsche Truppen während der Nacht vom 6. zum 7. Juni d. J. die den Weiler ›Perches‹ bildenden 4 Bauernhöfe in Brand gesteckt. Drei Männer, zwei Frauen und zwei 14- bezw. 4jährige Kinder verbrannten dabei lebendigen Leibes; zwei Frauen und ein 10jähriges Kind, die vermißt wurden, erlagen wahrscheinlich dem gleichen Schicksal.

Am Samstag, den 10. Juni, streckten deutsche Truppen zwei Arbeitsverweigerer, die im Dorfe Marsoulas auf sie geschossen hatten, nieder. Außerdem metzelten sie alle Dorfbewohner, die sie ausfindig machen konnten, ohne weiteres nieder; auf diese Weise wurden sieben Männer, sechs Frauen und vierzehn Kinder getötet, die in der frühen Morgenstunde, als sich dieser Vorfall abspielte, zum großen Teil noch im Bette lagen.

Am 10. Juni gegen 19.00 Uhr belegten fünf Flugzeuge der Luftwaffe eine halbe Stunde lang die Stadt Tardes mit [449] Bomben und beschossen sie mit Maschinengewehren. Mehrere Gebäude, unter ihnen das ›Hotel des Ponts et Chausses‹ und die ›Inspection Academique‹, wurden zerstört; unter der Bevölkerung der Stadt wurden sieben Personen getötet und etwa zehn verletzt, die natürlich unter der Stadtbevölkerung aufs Geratewohl getroffen wurden. Bei dieser Gelegenheit teilte der Kommandierende General des V.S. 659 in Tarbes dem Präfekten des Departements Basses-Pyrenees sofort mit, daß diese Aktion von ihm weder veranlaßt noch angeordnet worden sei.

Anläßlich jedes einzelnen dieser Vorfälle richtete der Präfekt von der Toulouser Gegend an den Kommandierenden General des H.V.S. 564 Schreiben, in welchen er einen in würdiger und gemessener Form gehaltenen Protest gegen die in Frage stehenden Handlungen erhob, in deren Verlauf Unschuldige, Frauen und Kinder, absichtlich getötet wurden; dabei äußerte er mit Recht die Behauptung, daß Kinder in der Wiege keinesfalls als Mithelfer der Terroristen angesehen werden könnten. Er bat schließlich darum, daß Anweisungen erteilt würden, um die Wiederholung so schmerzlicher Vorfälle zu vermeiden.

Auf die drei Schreiben des Regionalpräfekten von Toulouse antwortete der Stabschef des Kommandierenden Generals des Hauptverbindungsstabes 564 mit einer einzigen Note vom 19. Juni, in welcher er den von seinem Vorgesetzten vertretenen ›grundsätzlichen Standpunkt‹ bekannt gab. Danach wird die Unterdrückungsaktion durch folgende Erwägungen gerechtfertigt:

Die französische Bevölkerung sei verpflichtet, nicht nur den Terroristen aus dem Wege zu gehen, sondern auch ihre Betätigung unmöglich zu machen, wodurch die Unterdrückung Unschuldigen gegenüber vermieden würde.

In der Bekämpfung des Terrorismus muß und wird die Deutsche Wehrmacht sämtliche zu ihrer Verfügung stehenden Mittel und sogar für Westeuropa neue Kampfmethoden anwenden.

Die englisch-amerikanischen Terrorluftangriffe metzeln auch Tausende und Abertausende von deutschen Frauen und Kindern nieder, dort werde auch unschuldiges Blut vergossen und durch das Verschulden des Feindes, dessen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten des Terrorismus den deutschen Soldaten gezwungen haben, in Südfrankreich von seinen Waffen Gebrauch zu machen.

Ich beehre mich, bei Ihnen anzufragen – beendigt General Bridoux in der Deutschen Kommission – ob die Französische [450] Regierung die oben kurz zusammengefaßten Ausführungen als genaue Wiedergabe der Stellungnahme des deutschen Oberkommandos zu dem im ersten Teil des gegenwärtigen Schreibens geschilderten Tatbestandes anzusehen hat.«

Wir legen nunmehr Dokument F-190 als RF-435 vor. Es befindet sich auf Seite 141 des Dokumentenbuches und beschreibt die Verbrechen, die von einer deutschen Einheit bei Ascq als Vergeltungsmaßnahme für die Sabotage der Eisenbahnlinie begangen worden waren. Siebenundsiebzig Männer aus allen Ständen und in jedem Alter, unter ihnen zweiundzwanzig Arbeiter oder Beamte der französischen Staatseisenbahnen, Gewerbs- und Geschäftsleute, Angestellte und Arbeiter wurden niedergemacht. Ich zitiere:

»Das älteste Opfer, M. Briet, Rentner, war 74 Jahre alt, und am 3. Oktober 1869 in Ascq geboren. Das jüngste, Jean Roques, Schüler, Sohn des Postbeamten, ebenfalls erschossen, war 15 Jahre alt und am 4. Juni 1928 in Saint-Quentin geboren. Der Geistliche Gilleron, Pfarrer in Ascq, und seine beiden Schützlinge, Vater und Sohn Averlon, Flüchtlinge von der Küste, wurden im Pfarrhaus erschossen.«

Dieses Gemetzel veranlaßte die damalige Französische Regierung zu einer Protestnote, auf welche der Oberbefehlshaber von Rundstedt am 3. Mai 1944 antwortete. Es ist Dokument F-673, das wir bereits als RF-392 vorgelegt haben. Die Antwort dieses hohen deutschen Offiziers befindet sich auf Seite 154, letzter Absatz:

»Die Bevölkerung von Ascq trägt die Verantwortung für die Folgen ihres hinterhältigen Verhaltens, das ich scharf verurteilen muß, selbst.«

General Bérard, Vorsitzender der französischen Abordnung bei der Deutschen Waffenstillstandskommission, gab sich mit der Antwort Rundstedts nicht zufrieden. Am 21. Juni 1944 wiederholte er den französischen Protest, indem er ihn dieses Mal an General Vogl, den Vorsitzenden der Deutschen Waffenstillstandskommission, richtete. Dieser Protest befindet sich im Dokument F-673, vorgelegt als RF-392. Ich zitiere:

»Vom 1. Oktober 1943 bis zum 1. Mai 1944 fielen auf diese Weise mehr als 1200 Personen diesen Unterdrückungsmaßnahmen zum Opfer.

... diese Gewaltmaßnahmen treffen Unschuldige und setzen die französische Bevölkerung einer Schreckensherrschaft aus...

Eine große Anzahl der mitgeteilten Vorfälle hat sich im Verlaufe von Unterdrückungsmaßnahmen gegen die Bevölkerung ereignet, die beschuldigt wurde, mit dem Maquis in Verbindung zu stehen. Bei diesen Operationen hat man sich nie bemüht, zu erfahren, ob die Personen, die unter dem [451] Verdacht standen, den Dienstverweigerern Hilfe geleistet zu haben, auch wirklich schuldig waren, und noch weniger in diesem Falle zu unterscheiden, ob diese Leute freiwillig oder unter Zwang gehandelt hatten. Die Anzahl der unschuldig Erschossenen ist unter diesen Umständen unvermeidbar bedeutend.

Die Unterdrückungsmaßnahmen in der Dordogne vom 26. März bis zum 3. April 1944 und insbesondere der schmerzliche Vorfall von Ascq (Nord), die beide schon zu einer Intervention des Chefs der Französischen Regierung geführt haben, liefern peinliche Beispiele hierzu: in Ascq nament lich haben 86 Unschuldige mit ihrem Leben einen Anschlag bezahlt, der nach den mir vorliegenden Meldungen den Tod keines einzigen deutschen Soldaten zur Folge hatte.«

Derartige Taten

»... können nur den Geist der Empörung fördern, aus dem letzten Endes nur die Feinde Deutschlands Nutzen ziehen.«

In der Antwort der Waffenstillstandskommission, Dokument F-707, die ich als RF-436 vorlege, werden die Einwendungen des Generals Bérard verworfen. Das Dokument liegt dem Gerichtshof vor und ich glaube nicht, daß ich es verlesen muß.

Am 3. August 1944 wiederholte General Bérard seinen Protest. Er befindet sich im Dokument F-673, das bereit als RF-392 vorgelegt wurde. Gegen Ende seines Protestes schreibt er wie folgt:

»Ein sich ergebender Feind, selbst wenn er Freischärler oder Spion ist, darf nicht getötet werden. Diese letzteren werden von den Gerichten in gerechter Weise bestraft.«

Aber dies ist nur der Text einer innerdeutschen Vorschrift.

Wir legen nunmehr Dokument F-706 als RF-437 vor, wiederum eine Note des Staatssekretärs für die Verteidigung an den deutschen General. Sie protestiert gegen Zerstörungsmaßnahmen, die von den deutschen Truppen in Chaudebonne und Chavroches ergriffen wurden. Wir wollen dieses Dokument nicht verlesen. Wenn der Gerichtshof es für nötig hält, wird er davon amtlich Kenntnis nehmen.

Wir wenden uns nunmehr den Ereignissen von Tulle zu, im Verlauf derer einhundertzwanzig Franzosen aufgehängt wurden.

»Am 7. Juni griff eine starke Gruppe von Freischärlern... die französischen Streitkräfte zur Aufrechterhaltung der Ordnung an, und es gelang ihr, sich nach einem bis zu einer vorgerückten Nachmittagsstunde dauernden Kampf des größten Teils der Stadt zu bemächtigen....

[452] Am selben Tage gegen 8.00. Uhr abends drangen der Garnison zu Hilfe eilende starke deutsche Panzerverbände in die Stadt ein, die die Terroristen schnell verließen.

Die Truppen, die Tulle wieder eingenommen hatten, beschlossen, Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen. Die französischen inneren Streitkräfte, die sich der Stadt bemächtigt hatten, hatten sich zurückgezogen. Die Deutschen konnten keine Gefangenen nehmen, Vergeltungsmaßnahmen wurden an Zivilisten vorgenommen. Sie wurden ohne Unterschied verhaftet.

Die Opfer wurden ohne Untersuchung, sogar ohne Verhör, ausgesucht. Arbeiter, Studenten, Lehrer, Gewerbetreibende, sogar mit der Miliz sympathisierende Leute und zukünftige Freiwillige der Waffen-SS. Die auf einer 500 Meter langen Strecke, an den Balkonen und an den Laternen der Avenue de la Gare hängenden 120 Leichen boten einen grauenerregenden Anblick dar, der wohl lange in dem Gedächtnis der unglücklichen Bevölkerung von Tulle eingeprägt bleiben wird.«

Wir kommen zur Krönung dieser deutschen Greueltaten: Es handelt sich um die Zerstörung von Oradour-sur-Glane im Juni 1944. Ich hoffe, daß der Gerichtshof das Dokument F-236, RF-438, annimmt. Es ist ein amtliches Werk der Französischen Regierung, das eine vollständige Beschreibung der Ereignisse wiedergibt. Ich gebe Ihnen eine kurze Darstellung des Berichtes, den die damalige de facto-Regierung an den General und Oberbefehlshaber, West, sandte:

»Am Samstag, den 10. Juni, brach eine Abteilung SS, die wahrscheinlich der in der Gegend anwesenden Division ›Das Reich‹ angehörte, in den vorher gänzlich umstellten Ort ein und befahl der Bevölkerung, sich auf dem Marktplatz zu versammeln. Es wurde ihr mitgeteilt, daß einer Denunziation gemäß Sprengstoffe im Ort versteckt sein sollten, und daß Haussuchungen sowie Identitätsfeststellungen vorgenommen würden.

Die Männer wurden aufgefordert, sich in vier oder fünf Gruppen aufzustellen, von denen alsdann jede in einer Scheune eingesperrt wurde. Die Frauen und Kinder wurden in die Kirche geführt und dort eingeschlossen. Es war ungefähr zwei Uhr nachmittags. Bald darauf krachten M.G.-Salven, und das ganze Dorf sowie die umliegenden Bau ernhöfe wurden in Brand gesteckt. Die Häuser wurden eines nach dem andern angezündet. Bei der räumlichen Ausdehnung des Dorfes nahm diese Operation bestimmt mehrere Stunden in Anspruch.

[453] Während dieser Zeit lebten die Frauen und die Kinder, welche den Lärm der Feuersbrunst und der M.G.-Salven hörten, in höchster Angst. Um 17.00 Uhr drangen deutsche Soldaten in die Kirche ein und stellten auf der Kommunionbank ein Erstickungsgerät auf, das aus einer Art Kiste bestand, aus der brennende Zündschnüre hervorragten. In kurzer Zeit wurde die Luft nicht mehr atembar; jemandem gelang es jedoch, die Sakristeitüre aufzureißen, wodurch es möglich wurde, die von der Erstickung betroffenen Frauen und Kinder wieder zu beleben. Die deutschen Soldaten begannen dann durch die Kirchenfenster zu schießen, sie drangen hierauf in die Kirche ein, um die letzten Überlebenden durch Maschinenpistolenschüsse zu erledigen, und schütteten einen leicht entzündbaren Stoff auf den Boden.

Eine einzige Frau konnte sich retten. Sie war an einem Kirchenfenster emporgeklettert, um zu fliehen, als die Rufe einer Mutter, die dieser Frau ihr Kind anvertrauen wollte, die Aufmerksamkeit eines Postens auf sie lenkte. Er gab Feuer und verletzte sie schwer. Sie konnte ihr Leben nur dadurch retten, daß sie sich tot stellte und wurde nachher in einem Spital von Limoges gepflegt.

Gegen 18.00 Uhr hielten die deutschen Soldaten die in der Nähe vorbeifahrende Lokalbahn an und ließen die nach Oradour fahrenden Reisenden aussteigen. Sie streckten sie durch Maschinenpistolenschüsse nieder und warfen ihre Leichen in die Feuersbrunst.

Am Ende des Tages sowie am folgenden Sonntagmorgen versuchten die Einwohner der umliegenden Weiler, die durch das Feuer und wegen der Abwesenheit ihrer Kinder, die nach Oradour in die Schule gegangen waren, verängstigt waren, sich zu nähern, wurden aber von den deutschen Posten, die alle Ausgänge des Dorfes bewachten, entweder mit Maschinenpistolen beschossen oder mit Gewalt zurückgedrängt. Am Sonntagnachmittag jedoch konnten einige Personen in die Ruinen eindringen, und bezeugten, daß die Kirche mit zusammengekrümmten und verkohlten Frauen- und Kinderleichen angefüllt war.

Ein absolut zuverlässiger Zeuge konnte am Eingang der Kirche den Leichnam einer Mutter sehen, die ihr Kind in den Armen hielt, sowie vor dem Altar die Leiche eines knienden Kindleins und bei dem Beichtstuhl die zweier Kinder, die sich noch umschlungen hielten.

In der Nacht vom Sonntag auf Montag kamen die deutschen Truppen zurück und versuchten, die Spuren dadurch zu verwischen, daß sie Frauen und Kinder an der Außenseite der [454] Chornische der Kirche oberflächlich begruben. Im Laufe des Sonn tags, 11. Juni, begann die Nachricht von dem Drama sich in Limoges zu verbreiten.

Der Befehlshaber des Verbindungsstabes verweigerte abends die Ausstellung der Passierscheine, die der Regionalpräfekt für sich selbst und den stellvertretenden Präfekten erbeten hatte, um in der Gegend herumfahren zu können. Nur der Unterpräfekt von Rochechouart konnte sich nach Oradour begeben und seinem Chef am folgenden Tag berichten, daß das 85 Häuser zählende Dorf nur noch aus Ruinen bestehe, und daß der größte Teil der Bevölkerung samt Frauen und Kindern umgekommen sei.

Am Dienstag, den 13. Juni, erhielt schließlich der Regionalpräfekt die Reiseerlaubnis und konnte sich in Begleitung des stellvertretenden Präfekten und des Bischofs von Limoges an Ort und Stelle begeben.

In der teilweise eingestürzten Kirche befanden sich noch verkohlte, von Kinderleichen stammende menschliche Überreste. Gebeine waren mit der Asche des Holzgetäfels vermengt. Der Boden war überstreut mit Patronenhülsen, welche die Fabrikmarke S.T.K.A.M. trugen, und die Mauern wiesen zahlreiche Kugelspuren in Manneshöhe auf.

Auf der Außenseite der Chornische war die Erde frisch aufgeworfen und halbverbrannte Kinderkleider waren dort aufgehäuft. Auf den Plätzen, wo die Scheunen gestanden hatten, bildeten vollständig verkohlte und aufeinandergehäufte Leich name, die zum Teil mit den verschiedensten Materialien zugedeckt waren, ein gräßliches Beinhaus.

Obschon es unmöglich ist, die genaue Anzahl der Opfer anzugeben, kann sie annähernd auf 800 bis 1000 Tote geschätzt werden, unter denen sich zahlreiche, aus luftgefährdeten Gebieten geflüchtete Kinder befanden. Von den zu Beginn des Nachmittags des 10. Juni anwesenden Personen scheinen nicht mehr als 10 noch am Leben zu sein. Das sind die Tatsachen.

Ich beehre mich« – so schließt General Bridoux an seinen Feind – »Herr General, Sie zu bitten, den deutschen Oberbefehlshaber in Frankreich davon in Kenntnis zu setzen. Ich hege den dringenden Wunsch, daß wegen der damit verbundenen politischen Bedeutung die Reichsregierung von diesem unterrichtet wird, mit Bezug auf ihre Rückwirkung auf die Stimmung der französischen Bevölkerung.«

Seitdem wurde eine Untersuchung durchgeführt, die Sie in dem Buche, das Ihnen vorgelegt wurde, finden. Diese Untersuchung hat [455] bewiesen, daß sich kein Mitglied der französischen inneren Streitkräfte im Dorfe befand, auch nicht im Umkreis von mehreren Kilometern. Es scheint sogar bewiesen zu werden, daß die Gründe für dieses Blutbad von Oradour-sur-Glane ganz fernliegender Natur seien. Die Einheit, die dieses Verbrechen durchführte, verübte dieses anscheinend aus Rachegründen wegen eines Attentats, das gegen sie etwa 50 Kilometer weiter entfernt gerichtet worden sei, aus.

Die Wehrmacht befahl eine gerichtliche Untersuchung. Dokument F-673, bereits als RF-392 vorgelegt, Seite 175 und 176, dient als Beweis. Dieses Dokument ist vom 4. Januar 1945; zu jener Zeit waren keine Deutschen mehr da, wenigstens nicht in der Gegend von Oradour-sur-Glane. Die von den deutschen Behörden vertretene Ansicht war, daß »die geübte Vergeltung aus militärischen Gründen durchaus gerechtfertigt erscheint«. Der verantwortliche deutsche Kommandeur ist übrigens in den Kämpfen in der Normandie gefallen.

Wir werden uns an diesen Satz erinnern: »Die geübte Vergeltung erscheint... aus militärischen Gründen durchaus gerechtfertigt«, das heißt, in den Augen der Wehrmacht scheint das Verbrechen von Oradour-sur-Glane, das ich Ihnen in einfacher Weise beschrieben habe, ein Verbrechen zu sein, das völlig gerechtfertigt ist. Die Schuld Keitels in all diesen Angelegenheiten ist gewiß. Im Dokument RF-392 – und dieses wird das Ende meiner Erklärungen sein – findet sich ein einzigartiges Schriftstück, das von ihm unterzeichnet wurde. Es wurde am 5. März 1945 abgefaßt und bezieht sich auf »sogenannte Hinrichtungen französischer Bürger ohne Urteil«. Es zeigt dem Gerichtshof die Art und Weise, in welcher diese Untersuchungen von Verbrechen von der Wehrmacht bezüglich so ernster Vorfälle wie das von Oradour, welche auf alle Fälle gerechtfertigt werden mußten, auf Befehl durchgeführt wurden.

Aus diesem Dokument, das ich eigentlich vollständig verlesen müßte, möchte ich mich nur auf den letzten Absatz beschränken:

»Es lag im deutschen Interesse, sobald als möglich auf diese Vorwürfe zu antworten.«

VORSITZENDER: Dies ist kein Dokument, von dem wir amtlich Kenntnis nehmen können. Wenn Sie daher das ganze Dokument als Beweis vorlegen wollen, so müssen Sie das ganze Dokument verlesen.

M. DUBOST: Ich bin darüber erstaunt, Herr Präsident. Sie haben es bereits angenommen. Es ist Dokument F-613, und es wurde als RF-392 unterbreitet. Es sind sämtliche Dokumente von der Deutschen Waffenstillstandskommission Wiesbaden.


VORSITZENDER: Ja, aber es ist doch kein offizielles Dokument.


M. DUBOST: Ich glaube zu verstehen, der Gerichtshof wünscht, daß ich das Dokument vollkommen verlese.


[456] VORSITZENDER: Nun, Dokument F-673 stellt ein sehr großes Dokumentenbündel dar, nicht?

M. DUBOST: Ja.


VORSITZENDER: Dieser bestimmte Teil, der von Keitel unterschrieben ist, ist ein privates Dokument.


M. DUBOST: Dieses Dokument, das von der Waffenstillstandskommission Wiesbaden stammt, wurde vor einigen Stunden als Nummer 392 eingereicht, und der Gerichtshof hat es angenommen.


VORSITZENDER: Ich weiß, daß es schon vorgelegt wurde. Das bedeutete aber nicht, daß das gesamte Dokument als Beweismaterial vorliegt. Wir haben schon so oft entschieden, daß Dokumente, wovon der Gerichtshof nicht amtlich Kenntnis nimmt, verlesen werden müssen, damit die Verteidiger deren deutsche Übersetzung bekommen.


M. DUBOST: Herr Präsident, ich werde es somit verlesen.


VORSITZENDER: Jawohl.


M. DUBOST:

»Oberkommando der Wehrmacht, F.H.Qu., den 5. 3. 1945.

WEST/Qu. 2(I) Nr. 01487/45 g. – Geheim –

Sachbearbeiter: Hpm. Cartellieri.

Btr.: Angebliche Tötung französischer Staatsangehöriger ohne Urteil.

1. Deutsche Waffenstillstandskommission.

2. Ob.West.

Im August 1944 hatte die französische Abordnung der Deutschen Waffenstillstandskommission sich an die D.W.St.K. mit einer Note gewandt und in einer ausführlichen Schilderung Vorfälle über die angebliche unrechtmäßige Erschießung von Franzosen in der Zeit vom 9. bis 23. 6. 1944 behauptet. Die Angaben in der französischen Note waren zum großen Teil so eingehend, daß deutscherseits eine Nachprüfung ohne weiteres möglich war.

Das Oberkommando der Wehrmacht hat am 26. 9. 1944 die Deutsche Waffenstillstandskommission mit der Bearbeitung der Angelegenheit beauftragt. Die D.W.St.K. hat daraufhin Ob.West um Untersuchung der Vorfälle und Stellungnahme zu den in den französischen Noten gegebenen Sachdarstellungen gebeten.

Am 12. 2. 1945 erhielt die D.W.St.K. von der Heeresgruppe B, Heeresgruppenrichter, den Bescheid, daß sich der Vorgang seit November 1944 beim Pz.AOK. 6/Armeerichter befände, [457] sowie, daß das Pz.AOK. 6 und die 2. SSPz.Div. ›Das Reich‹ inzwischen aus der Heeresgruppe B ausgeschieden seien.

Zu der Art der Bearbeitung dieser Angelegenheit ist zu bemerken:

Die Franzosen, und zwar die Abordnung der Vichy-Regierung, hat mit dieser Note der Deutschen Wehrmacht den schweren Vorwurf zahlrei cher, durch die Kriegsgesetze nicht gerechtfertigter Tötungen französischer Staatsangehöriger also Morde gemacht.

Es lag im deutschen Interesse, sobald als möglich auf diese Vorwürfe zu antworten. In der langen Zeit, die seit der französischen Note vergangen ist, hätte es auch bei dem weiteren Gang der militärischen Ereignisse und den damit verbundenen Truppenverlegungen möglich sein müssen, wenigstens einen Teil der Vorwürfe herauszugreifen und sie durch tatsächliche Nachprüfung zu widerlegen.

›Wäre auch nur ein Teil der Vorwürfe‹ – dieser Satz ist wesentlich – ›alsbald widerlegt worden, hätte man den Franzosen zeigen können, daß ihre gesamten Angaben auf zweifelhaftem Material beruhen. Dadurch, daß deutscherseits in der Sache aber überhaupt nichts geschehen ist, muß auf der Gegenseite der Eindruck entstehen, daß wir nicht in der Lage sind, auf die Vorwürfe zu antworten.‹

Die Bearbeitung dieser Angelegenheit zeigt, daß über die Wichtigkeit, allen Vorwürfen gegen die Deutsche Wehrmacht und jeder Feindpropaganda entgegenzuwirken und sofort angebliche deutsche Greueltaten zu widerlegen, vielfach noch ein großes Unverständnis besteht.

Die Deutsche Waffenstillstandskommission wird hiermit beauftragt, die Bearbeitung dieser Sache mit allem Nachdruck fortzusetzen. Es wird gebeten, ihr hierbei jede Unterstützung zuteil werden zu lassen, insbesondere nunmehr für beschleu nigte Bearbeitung im eigenen Bereich Sorge zu tragen. Die Tatsache, daß das Pz.AOK. 6 aus dem Bereich des Ob.West ausgeschieden ist, ist keinerlei Hinderungsgrund, die notwendigen Ermittlungen zur Aufklärung und Widerlegung der französischen Vorwürfe fortzusetzen. Unterzeichnet: Keitel.«


VORSITZENDER: Herr Dubost, ich glaube, Sie haben erklärt, daß dieses Dokument Keitel belastet.

M. DUBOST: Ja, es ist von Keitel unterzeichnet.


VORSITZENDER: Unterschrieben von ihm? Aber wie wird er in die Angelegenheit von Oradour hineingezogen?


M. DUBOST: Die Französische Kommission hat verschiedentlich mit der de facto-Regierung von Vichy die Aufmerksamkeit der [458] deutschen Behörden nicht nur auf das Blutbad von Oradour, sondern auch auf andere Greueltaten gerichtet. Befehle wurden erteilt dahingehend, daß diese Vorfälle, die unwiderlegbare Tatsachen nicht nur in den Augen der Franzosen bilden, sondern auch in den Augen aller, die objektiv und unparteilich diese Frage erforscht haben, nachgeprüft und untersucht würden mit dem Ziele, einen Teil dieser Vorwürfe zu widerlegen. Dieser Brief bezieht sich auf frühere französische Proteste, die wir dem Gerichtshof bereits teilweise bei der Prüfung dieser Frage verlesen haben, insbesondere auf die Vorfälle, die in dem Schreiben Generals Bridoux ausgeführt werden, nämlich die Ermordung von Franzosen in Marsoulas, Haute Garonne, darunter vierzehn Kinder.


VORSITZENDER: Sie sagten, glaube ich, daß dies das letzte Dokument war, auf das Sie sich beziehen wollten.


M. DUBOST: Jawohl, das war das letzte Dokument.


VORSITZENDER: Es ist zehn Minuten nach 5.00 Uhr. Sollen wir vertagen? Herr Dubost, können Sie uns mitteilen, welcher Gegenstand morgen besprochen wird?


M. DUBOST: Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, behandelt von meinem Kollegen Herrn Faure. Gestatten Sie, daß ich heute Abend zur Schlußfolgerung komme; ich brauche nicht lange dazu. Unsere Arbeit wurde heute Nachmittag etwas verzögert.


VORSITZENDER: Wie lange, glauben Sie, werden Sie brauchen, Herr Dubost, um Ihre Schlußfolgerungen vorzubringen?


M. DUBOST: Ich glaube, daß ich sie um 5.30 Uhr beendet haben werde.


VORSITZENDER: Wenn es Ihnen recht ist, werden wir uns lieber vertagen und Sie morgen früh anhören. Wäre Ihnen das auch genehm?


M. DUBOST: Ich beuge mich dem Gerichtshof.


[Das Gericht vertagt sich bis

1. Februar 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 6, S. 433-460.
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