Vormittagssitzung.

[484] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Mit Erlaubnis des Tribunals möchte ich meine restlichen Urkunden vorlegen und dann als ersten Zeugen den Admiral Wagner rufen.

Mein nächstes Dokument ist Dönitz 37, ein Auszug aus den »Dokumenten der deutschen Politik« über den »Altmark«-Fall. Ich werde ihn nicht verlesen; er zeigt aus dem Bericht des Kapitäns der »Altmark«, wie auf die Seeleute der »Altmark« geschossen wurde, als sie teils im Wasser, teils über das Eis flüchteten. Es gab sieben Tote. Es ist abgedruckt auf Seite 78, Herr Präsident, im Urkundenbuch 2. Auf Seite 79 ist gezeigt, daß diese Aktion im ganzen volle Anerkennung fand, trotz der blutigen Zwischenfälle, die ohne Zweifel auch von der Admiralität sehr bedauert wurden.

Das nächste Dokument Dönitz 39 ist zum Teil von Sir David Maxwell-Fyfe schon im Kreuzverhör verlesen worden. Es ist auf Seite 81 und folgenden abgedruckt. Es behandelt die Fragen der Repressalien im Anschluß an eine Meldung über die Beschießung von Schiffbrüchigen des deutschen Minenschiffes »Ulm«.

Auf Seite 83 findet sich eine Zusammenstellung von Vorfällen, die damals der deutschen Seekriegsleitung gemeldet worden waren und die Beispiele enthalten über die Beschießung von Schiffbrüchigen durch alliierte Seestreitkräfte. Mir kommt es hier nicht auf die zwölf Beispiele an, sondern allein auf die Stellungnahme der Skl, mit der sie diese Beispiele dem OKW übermittelt. Sie ist so wichtig, daß ich die drei Sätze verlesen möchte. Sie sind auf Seite 83 oben:

»Nachfolgend werden weisungsgemäß früher gemeldete Vorfälle mitgeteilt, für deren Auswertung ebenfalls zu berücksichtigen ist, daß a) ein Teil der Vorfälle im Verlauf von noch nicht abgeschlossenen Kampfhandlungen stattgefunden hat; b) im Wasser schwimmende Schiffbrüchige für andere Ziele bestimmte Fehlschüsse leicht auf sich beziehen; c) bisher von keiner Stelle ein schriftlicher oder mündlicher Befehl zum Waffeneinsatz gegen Schiffbrüchige nachweisbar ist.«

Der Gedanke an Repressalien ist nicht nur in der Führung aufgetaucht, sondern auch bei den Booten an der Front.

Das nächste Dokument, Dönitz 41, abgedruckt auf Seite 87, zeigt ein Gespräch eines Kommandanten mit Großadmiral Dönitz. Das Gespräch ist vom Juni 1943 und wird berichtet in einer eidesstattlichen Erklärung des Korvettenkapitäns Witt. Im Anschluß an[484] Erzählungen über Angriffe britischer Flieger auf schiffbrüchige deutsche U-Boote wurde damals der Gedanke bei den Booten laut, man solle als Vergeltung ebenfalls auf Schiffbrüchige versenkter feindlicher Schiffe schießen. Es heißt dann in dem Affidavit im dritten Absatz:

»Der Großadmiral lehnte diese Gedanken, den im Kampfe wehrlos gewordenen Gegner weiter anzugreifen, auf das schärfste ab; sie seien mit unserer Kriegführung unvereinbar.«

Ich möchte dann im Anschluß an das Dokument der Anklage GB-205 ein eigenes Dokument vorlegen, das zur Frage der Terrorisierung Stellung nimmt. Es ist ein Auszug aus einem Dokument der Anklage GB-194, abgedruckt auf Seite 91. Es behandelt die Frage, ob im Falle der Selbstversenkung deutscher Schiffe eine Pflicht zur Rettung der Besatzung bestehe. Die französische Presse möchte eine solche Pflicht verneinen im Hinblick auf den dringenden Bedarf der Alliierten an Frachtraum. Die Eintragung enthält ferner eine Meldung, daß auch die englischen Kriegsschiffe besondere Anweisungen erhalten haben zur Verhütung weiterer Selbstversenkungen deutscher Schiffe.

Ich möchte nur noch den Grundsatz beweisen, daß kein Kommandant Rettungsmaßnahmen ergreift, wenn er damit ein wertvolles Schiff gefährdet. Dazu lege ich vor Dönitz 90, abgedruckt im Urkundenbuch, Band 4, Seite 258. Es ist eine eidesstattliche Erklärung des Vizeadmirals a. D. Rogge. Er berichtet, daß er im November 1941 mit seinem Hilfskreuzer aus großer Entfernung von einem britischen Kreuzer versenkt wurde. Die Überlebenden retteten sich in Boote und wurden von einem deutschen U-Boot abgeschleppt zu einem deutschen Versorgungsschiff. Auch dieses Versorgungsschiff wurde wenige Tage später aus großer Entfernung von einem britischen Kreuzer versenkt und die Überlebenden retteten sich wiederum in Boote und auf Flöße.

Die eidesstattliche Erklärung schließt mit den Worten:

»In beiden Untergangsfällen ist – wohl wegen der eigenen Gefährdung der britischen Kreuzer – kein Versuch zur Rettung auch nur einzelner Besatzungsteile unternommen worden.«

Der Grundsatz, daß ein wertvolles Schiff für Rettungsmaßnahmen sogar eigene Leute nicht riskieren darf, ist in klassischer Klarheit und Härte ausgesprochen in den britischen Admiralitätsbefehlen, die ich als Dönitz 67 eingereicht habe. Der Auszug ist abgedruckt auf Seite 96; es heiß dort:

»Hilfeleistung für Schiffe bei einem Unterseebootangriffe: Kein britisches Hochseehandelsschiff soll einem von einem U-Boot angegriffenen Schiff Hilfe leisten. Kleine Küstenfahrzeuge, Fischdampfer und andere kleine Fahrzeuge mit geringem Tiefgang sollen jede mögliche Hilfe leisten.«

[485] Als nächstes Dokument lege ich vor Dönitz 44, abgedruckt auf Seite 97. Es ist ein Fragebogen für den Vizeadmiral Kreisch, der auf Grund eines Beschlusses des Tribunals in britischer Kriegsgefangenschaft vernommen worden ist. Er war vom Januar 1942 bis Januar 1944 Führer der U-Boote in Italien, also verantwortlich für den U-Bootkrieg im Mittelmeer. Nach seiner Aussage kennt er keinen Befehl oder keine Anregung zur Vernichtung Schiffbrüchiger. Er hat seine Kommandanten dahin belehrt, daß Rettungsmaßnahmen die Aufgabe und die Sicherheit des Bootes nicht gefährden dürfen.

Ich möchte nun im Anschluß an die Frage, ob Admiral Dönitz ein Mitglied der Reichsregierung war, das Gericht bitten, amtlich Kenntnis zu nehmen von dem deutschen Wehrgesetz von 1935, das abgedruckt ist auf Seite 105 des Urkundenbuches 2. Der Paragraph 3 zeigt, daß es für die Wehrmacht nur einen Minister gab, den Reichskriegsminister. Paragraph 37, der auf der nächsten Seite abgedruckt ist, zeigt, daß diesem einen Minister das Verordnungsrecht übertragen war.

Auf Seite 107 habe ich noch einmal den Erlaß abgedruckt, der dem Tribunal als Dokument 1915-PS bereits vorliegt. In diesem Erlaß vom 4. Februar wird der Reichskriegsminister abgeschafft und die Aufgaben des Ministeriums dem Chef des OKW übertragen; ein neues Ministerium für das Heer oder für die Marine wird dagegen nicht gegründet.

Die Anklage bezeichnet Admiral Dönitz als einen fanatischen Anhänger der Nazi-Partei. Das erste Dokument zum Beweis dieser Behauptung datiert vom 17. Dezember 1943; es ist GB-185. Ich verzichte mit Rücksicht auf die Zeit darauf, daraus einige Sätze zu verlesen, die zeigen sollen, daß alles, was Admiral Dönitz über politische Fragen gesagt hat, unter dem Gesichtspunkt der Einigkeit und Stärke seiner Truppe stand. Ich bitte das Gericht, von sich aus Kenntnis zu nehmen von diesem Dokument, das ich noch einmal auf den Seiten 103 und 104, Band 2, abgedruckt habe.

Hinweisen möchte ich nur auf den letzten Absatz auf Seite 104. Er behandelt die Abgabe der Marinewerften an das Rüstungsministerium im Herbst 1943. Diese Frage ist bedeutsam für die Verantwortung für den Einsatz von Arbeitern auf den Werften, die ja mehrfach angeschnitten worden ist.

Die alleinige Tendenz zur Einigkeit ergibt sich aus einem weiteren Dokument der Anklage, aus dem ich einen. Satz vorlesen möchte. Es ist GB-186, im britischen Anklagebuch auf Seite 7 abgedruckt. Ich lese nur den zweiten und dritten Satz:

»Wir haben als Offiziere die Verpflichtung, die Wächter dieser Einheit unseres Volkes zu sein. Jede Uneinheitlichkeit würde auch auf unsere Truppen zurückwirken.«

Dieser Gedanke ist in den folgende Sätzen näher ausgeführt.

[486] VORSITZENDER: Britischer Schriftsatz Seite 7? Meiner hat nur fünf Seiten. Sprechen Sie vom Dokumentenbuch?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Im britischen Dokumentenbuch, nicht Trial-Brief, sondern Dokumentenbuch, auf Seite 7 der zweite und dritte Satz, Herr Präsident, den ich verlesen habe.

Daß Admiral Dönitz kein fanatischer Parteianhänger war, sondern sich im Gegenteil zur Wehr gesetzt hat gegen einen politischen Einfluß der Partei auf die Wehrmacht, zeigt mein nächstes Dokument Dönitz 91; es ist abgedruckt auf Seite 260 des Urkundenbuches 4. Es ist eine eidesstattliche Erklärung des Chefs der Rechtsabteilung im OKM, Oberkommando der Kriegsmarine, Dr. Joachim Rudolphi. Von diesem Dokument hat die Sowjetische Anklagevertretung im Kreuzverhör bereits Gebrauch gemacht. Ich möchte den Inhalt kurz zusammenfassen:

Im Sommer 1943 machte der Reichsleiter Bormann über den Justizminister einen Versuch, den Wehrmachtsgerichten die Rechtsprechung in sogenannten politischen Strafsachen abzunehmen und sie auf den Volksgerichtshof und die sonstigen Gerichte zu über tragen. Dieser Versuch scheiterte an einem Vortrag, den Admiral Dönitz über diese Frage beim Führer hielt und in dem er den Absichten der Partei energisch widersprach. Nach dem Attentat vom 20. Juli erneuerte Bormann seinen Versuch. Admiral Dönitz widersprach erneut, aber diesmal ohne Erfolg. Es kam zu einer Verordnung vom 20. September 1944, durch die den Wehrmachtsgerichten die Rechtsprechung in den sogenannten politischen Strafsachen entzogen wurde. Diese von Adolf Hitler unterschriebene Verordnung wurde auf ausdrücklichen Befehl des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine in der Kriegsmarine nicht durchgeführt.

Ich lese den vorletzten Absatz der eidesstattlichen Erklärung:

»Diese Haltung des Ob.d.M. ermöglichte es der Kriegsmarine als einzigem Wehrmachtsteil, bis zum Kriegsende keine Strafverfahren politischer Färbung an den Volksgerichtshof oder an ein Sondergericht abgeben zu brauchen.«

Auf Seite 113 im Band 2 meines Urkundenbuches habe ich einen längeren Auszug abgedruckt aus dem Dokument der Anklage GB-211; das ist der Antrag des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine an den Führer, Mittel für Kriegsmarine und Handelsschiffahrt zum Neubau und zur Reparatur einzusetzen. Dieses Dokument ist bereits in der Vernehmung, in dem Kreuzverhör von Admiral Dönitz, behandelt worden. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß es eine Denkschrift von über 20 Seiten ist, aus der die Anklage zwei Punkte herausgegriffen hatte.

Die Entstehung dieses Dokuments zeigt Dönitz 46, abgedruckt auf Seite 117 und folgende. Es ist eine eidesstattliche Erklärung des [487] Offiziers, der diese Denkschrift aufgesetzt hat. Ich kann den Inhalt zusammenfassen. Es handelt sich in der Denkschrift um Maßnahmen, die eigentlich nicht in das Verantwortungsgebiet des Oberkommandos der Kriegsmarine gehörten. Sie entstanden auf Grund einer Besprechung aller an Bau und Reparatur von Kriegs- und Handelsschiffen beteiligten Ressorts. Die Denkschrift faßt alle diese Maßnahmen zusammen. Zu dem von der Anklage besonders beanstandeten Punkt des Vorschlages, Sühnemaßnahmen auf Werften zu ergreifen, in denen Sabotage vorkommt, ist auf Seite 119 Näheres ausgeführt. Ich weise insbesondere darauf hin, daß damals von acht Schiffen, die gebaut wurden, sieben durch Sabotage zerstört wurden.

Bei den Sühnemaßnahmen war nicht an Terrormaßnahmen gedacht, sondern an die Entziehung von Vorteilen und gegebenenfalls an die Konzentrierung der Werftarbeiter in Lagern bei der Werft, um sie so von Sabotageagenten abzuschneiden.

Im Anschluß an das Dokument GB-209 der Anklage, das den angeblichen Austritt aus der Genfer Konvention behandelt, lege ich vor Dönitz 48, auf Seite 122 und folgenden abgedruckt. Es zeigt die vorbildliche Behandlung, die die alliierten Kriegsgefangenen in dem einzigen Gefangenenlager erhielten, das dem Admiral Dönitz als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterstand.

Das Dokument enthält zuerst eine eidesstattliche Erklärung der beiden Offiziere, die die Gefangenenfragen im Oberkommando der Kriegsmarine bearbeiteten. Diese Erklärung besagt, daß alle Anregungen des Internationalen Roten Kreuzes in Bezug auf diese Lager befolgt wurden.

Der nächste Auszug ist ein Bericht des letzten Kommandanten dieses Lagers, Korvettenkapitän Rogge. Ich möchte den zweiten Absatz dieses Berichtes verlesen:

»In dem Lager Westertimke waren zu meiner Zeit etwa 5500-7000, zuletzt 8000 Kgf und Internierte verschiedener Nationen, hauptsächlich britische Marineangehörige, untergebracht. Das Lager hatte einen sehr guten Ruf, was allgemein bekannt war, es war das beste in Deutschland. Dieses wurde ausdrücklich bestätigt auf einem Kongreß der britischen und sonstigen Kriegsgefangenenärzte aller Lager Deutschlands, der etwa im Dezember 1944 auf Schwanenwerder bei Berlin in der Villa Goebbels tagte. Diese Feststellung wurde bestätigt von dem britischen Chef-Lagerarzt in Westertimke, Major Dr. Harvey, Brit. Royal Army, den ich als Zeugen benenne.«

Ich lese dann noch von Seite 126 den letzten Absatz:

»Ich bin als stellvertretender Kommandant bis zur Kapitulation im Lager geblieben und habe das Lager ordnungsmäßig den britischen Truppen übergeben, die mit der Übergabe sehr zufrieden waren. Letzteres wurde mir durch Squadron-Leader [488] A. J. Evans schriftlich bestätigt. Von diesem Schreiben füge ich meine Photokopie bei.«

Diese Photokopie folgt auf der nächsten Seite. Sie lautet:

»Korvettenkapitän W. Rogge was for ten months Chief Lager Officer at the Marlag Camp at Westertimke.

Without exception all the prisoners of war in that camp have reported that he treated them with fairness and consideration.«

(»Korvettenkapitän W. Rogge war zehn Monate lang Hauptlageroffizier vom Marlag-Lager in Westertimke. Alle Kriegsgefangenen dieses Lagers haben ohne Ausnahme berichtet, daß er sie mit Gerechtigkeit und Rücksicht behandelte.«)

Es folgt dann noch eine eidesstattliche Erklärung des Vernehmungsoffiziers in diesem Lager. Ich möchte darauf hinweisen, daß dieser Offizier am 17. Februar 1865 geboren ist und daß allein dieses Alter die Anwendung von Terrormethoden wohl ausschließt. Ich lese von Seite 129 den dritten Absatz von unten:

»Druckmittel wurden in keiner Weise angewandt. Wenn ein Mann log, dann wurde er auf sein Zimmer zurückgeschickt und erst nach zwei oder drei Tagen wieder vernommen. Ich glaube sagen zu können, daß in der ganzen Zeit kein Schlag in Dulag Nord gefallen ist.«

Ich möchte nur noch kurz eingehen auf den Vorwurf, daß der Angeklagte als fanatischer Nazi einen hoffnungslosen Krieg verlängert habe. Ich lege vor als Dönitz 50 Äußerungen von Admiral Darlan, von Chamberlain und Churchill aus dem Jahre 1940. Sie sind abgedruckt auf Seite 132 und 133 des Urkundenbuches, Sie zeigen, daß die genannten Persönlichkeiten es ebenfalls für richtig gehalten haben, in kritischen Lagen ihr Volk zum äußersten Widerstand aufzurufen, zum Teil mit Erfolg, zum Teil ohne Erfolg.

Admiral Dönitz hat in seiner Vernehmung hier als Grund für seine Einstellung angegeben, daß er deutsches Volkstum aus dem Osten retten wollte. Zum Beweis dieser Aussage verweise ich auf das Dokument der Anklage GB-212 auf Seite 73 des britischen Anklage-Urkundenbuches. Das ist ein Erlaß vom 11. April 1945, und ich lese zwei Sätze aus der Ziffer 1:

»Kapitulation bedeutet mit Sicherheit Besetzung des gesamten deutschen Landes durch unsere Feinde nach der von ihnen in Yalta besprochenen Aufteilung, also auch Auslieferung beträchtlichen wei teren deutschen Landes westlich der Oder an Rußland. Oder glaubt etwa jemand, daß dann die Angelsachsen ihre Abmachungen nicht einhalten und sich mit Waffengewalt dem weiteren Vordringen der russischen Horden in Deutschland entgegensetzen und unseretwegen mit Rußland [489] Krieg anfangen? Insofern ist also auch der Gedanke falsch: Laßt doch die Angelsachsen ins Land, dann kommen wenigstens die Russen nicht.«

Ich lese ferner aus dem Dokument GB-188 auf Seite 10 des Urkundenbuches der Anklage – Verzeihung, auf Seite 11 – aus dem Befehl an die Wehrmacht vom 1. Mai 1945 den zweiten Absatz:

»Der Führer hat mich zu seinem Nachfolger als Staatsoberhaupt und als Oberster Befehlshaber der Wehrmacht bestimmt. Ich übernehme den Oberbefehl über alle Teile der deutschen Wehrmacht mit dem Willen, den Kampf gegen die Bolschewisten fortzusetzen, bis die kämpfende Truppe und bis Hunderttausende von Familien des deutschen Ostraums vor der Versklavung und der Vernichtung gerettet sind.«

Damit ist mein Urkundenbeweis abgeschlossen, Herr Präsident.

Es fehlen noch zwei Fragebogen für den Kapitän zur See Rösing und den Fregattenkapitän Suhren. Es fehlt ferner noch, und ich bedauere das besonders, der Fragebogen für den amerikanischen Flottenchef Admiral Nimitz. Ich werde diese Beweisdokumente ein reichen, sobald sie eingegangen sind.

Mit Erlaubnis des Tribunals möchte ich jetzt als Zeugen den Admiral Wagner rufen,

MR. DODD: Herr Vorsitzender! Während der Zeuge nun hereingerufen wird, möchte ich eine Sache vor den Gerichtshof bringen. Soweit ich höre, erhob sich am Samstag vor dem Gerichtshof die Frage, wann der Zeuge Puhl gerufen werden würde. Und wie ich aus der Niederschrift entnehme, wurde es Vertretern der Anklage und der Verteidigung überlassen, festzulegen, ob er vor dem Fall Raeder gerufen werden sollte oder nach dem Fall Raeder.

Ich möchte sagen, daß wir einige Gründe hätten, daß er vor dem Fall Raeder gerufen werden sollte, und zwar sind da zwei Gründe: Erstens befindet er sich hier in Haft unter anderen Verhältnissen, als er durch die Franzosen auf französischem Gebiet gehalten wurde, und zweitens ist dem Offizier, Leutnant Meltzer, der in dem Falle Funk uns behilflich war, sehr daran gelegen – und zwar aus zwingenden persönlichen Gründen – nach den Vereinigten Staaten zurückzukehren, und natürlich wird ihm dies vor Beendigung des Falles Funk nicht möglich sein. Und, Herr Vorsitzender, nach meiner Meinung wird es nicht lange dauern, diesen Zeugen zu verhören. Er ist lediglich hier, um über das von ihm abgegebene Affidavit kreuzverhört zu werden, und wir würden es begrüßen, wenn er bei Abschluß des Falles Dönitz an die Reihe käme.


VORSITZENDER: Gut, Herr Dodd, er kann nach dem Dönitz-Fall zum Kreuzverhör geladen werden.


[Der Zeuge Gerhard Wagner betritt den Zeugenstand.]


[490] VORSITZENDER: Wollen Sie Ihren vollen Namen angeben?

ZEUGE GERHARD WAGNER: Gerhard Wagner.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir den folgenden Eid nachsprechen:

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


Sie können sich setzen.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Admiral Wagner! Wann sind Sie in die Kriegsmarine eingetreten?

WAGNER: Am 4. Juni 1916.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Welche Stellung bekleideten Sie im Oberkommando der Kriegsmarine, und zu welcher Zeit?


WAGNER: Ich war vom Sommer 1933 bis Sommer 1935 Referent in der Operationsabteilung des Oberkommandos als Kapitänleutnant und Korvettenkapitän. Im Jahre 1937 vom Januar bis September in der gleichen Stellung. Von April 1939 bis Juni 1941 Leiter der Operationsgruppe, zugleich Erster Operationsreferent, genannt Ia, in der Operationsabteilung der Seekriegsleitung. Vom Juni 1941... Vom Juni 1941 bis Juni 1944 Chef der Operationsabteilung der Seekriegsleitung. Vom Juni 1944 bis Mai 1945 Admiral zur besonderen Verwendung beim Oberbefehlshaber der Kriegsmarine.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie waren also praktisch während des ganzen Krieges in der Seekriegsleitung?


WAGNER: Ja, das war ich.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Welche Aufgaben hatte die Seekriegsleitung allgemein?


WAGNER: Alle Aufgaben der Seekriegführung, und zwar sowohl auf dem Wasser wie in der Küstenverteidigung wie bezüglich des Schutzes der eigenen Handelsschiffahrt...

VORSITZENDER: Einen Augenblick, Zeuge, wollen Sie bitte eine kleine Pause machen, nachdem die Frage gestellt wurde, zwischen Frage und Antwort.


WAGNER: Jawohl. Die Aufgaben der Seekriegsleitung waren alle Aufgaben der Seekriegführung sowohl auf dem Wasser wie in der Küstenverteidigung, wie bezüglich des Schutzes der eigenen Handelsschiffahrt. Territoriale Aufgaben hatte die Seekriegsleitung weder im Heimatgebiet noch in den besetzten Gebieten.


[491] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: War die Seekriegsleitung ein Teil des Oberkommandos der Kriegsmarine?


WAGNER: Die Seekriegsleitung war ein Teil des Oberkommandos der Seekriegsmarine.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie war das Verhältnis zwischen der Seekriegsleitung und dem Oberkommando der Wehrmacht?


WAGNER: Das Oberkommando der Wehrmacht gab im Aufträge Hitlers, als dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht, Weisungen und Befehle bezüglich der Kriegführung, und zwar soweit die Seekriegführung speziell betroffen war, meistens nach Vorschlag oder nach Mitprüfung der Seekriegsleitung, in allen allgemeinen Fragen der Kriegführung ohne vorherige Beteiligung der Seekriegsleitung.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In welcher Art vollzogen sich die Vorbereitungen des Oberkommandos der Kriegsmarine auf den Kriegsfall?


WAGNER: Sie bestanden im allgemeinen in Mobilmachungsvorbereitungen, der taktischen Ausbildung und strategischen Überlegungen für einen möglichen Konflikt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Erhielt die Seekriegsleitung zu Ihrer Zeit den Befehl zur Vorbereitung einer bestimmten Kriegsmöglichkeit?


WAGNER: Der erste Fall war der Befehl für den Fall »Weiß«, der Krieg gegen Polen. Vorher sind nur Sicherungsaufgaben gestellt worden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurden Pläne ausgearbeitet für den Seekrieg gegen England?


WAGNER: Einen Kriegsplan gegen England gab es vor Kriegsbeginn überhaupt nicht. Ein solcher Krieg schien uns außerhalb jeglicher Möglichkeit zu liegen. Bei der erdrückenden Überlegenheit der englischen Flotte, die sich kaum in einem Zahlenverhältnis ausdrücken läßt, und bei der beherrschenden seestrategischen Lage Englands, schien ein solcher Krieg völlig hoffnungslos. Das einzige Mittel, mit dem man England bei sonstiger Unterlegenheit wirksam hätte schädigen können, war das Unterseeboot. Aber auch die U-Bootwaffe war keineswegs bevorzugt oder beschleunigt ausgebaut worden, sondern lediglich entsprechend den übrigen Schiffstypen im Rahmen des Aufbaues einer gleichmäßig zusammengesetzten homogenen Flotte. Wir besaßen zu Beginn des Krieges ganze vierzig frontbereite Unterseeboote, von denen nach meiner Erinnerung knapp die Hälfte nur im Atlantik eingesetzt werden konnte. Das ist im [492] Weltmacht England so gut wie nichts. Ich möchte zum Vergleich anführen, daß sowohl die englische wie die französische Kriegsmarine zur gleichen Zeit jede über mehr als 100 U-Boote verfügte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hatte der damalige Kapitän zur See Dönitz als Führer der Unterseeboote irgend etwas zu tun mit der Kriegsplanung?


WAGNER: Der Kapitän zur See Dönitz war damals ein untergeordneter Frontbefehlshaber, der dem Flottenchef unterstand und der die Aufgabe hatte, auf Grund seiner Kriegserfahrungen die junge U-Bootwaffe auszubilden und taktisch zu führen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Hat er von sich aus zu irgendwelchen Kriegsplanungen Anregungen gegeben oder Vorschläge gemacht?

WAGNER: Nein. Diese Vorbereitungen für Kriegsplanungen, speziell im Falle »Weiß«, waren ausschließlich Aufgabe der Seekriegsleitung.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Erhielt Admiral Dönitz von den militärischen Absichten der Seekriegsleitung zu irgendeinem früheren Zeitpunkt Kenntnis...


WAGNER: Nein.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Erhielt Admiral Dönitz von den militärischen Absichten der Seekriegsleitung zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis, als es nötig war zur Durchführung der ihm erteilten Befehle?


WAGNER: Nein, er erhielt Kenntnis durch die an ihn gelangenden Befehle der Seekriegsleitung.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Admiral Wagner! Sie kennen das Londoner Protokoll von 1936 über die U-Bootkriegführung. Hat die Seekriegsleitung aus diesem Protokoll irgendwelche Folgerungen gezogen für die Kriegsvorbereitungen, insbesondere für die Führung eines etwaigen Handelskrieges?


WAGNER: Ja, die aus dem Weltkriege noch vorhandene Prisenordnung wurde neubearbeitet und mit dem Londoner Protokoll in Übereinstimmung gebracht. Dazu wurde ein Ausschuß gebildet, der aus Vertretern des Oberkommandos der Kriegsmarine, des Auswärtigen Amtes, des Reichsjustizministeriums und der Wissenschaft bestand.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurde die so geschaffene Prisenordnung schon längere Zeit vor dem Kriege den Kommandanten zur Kenntnis gegeben oder erst in dem Zeitpunkt, in dem kurz Kriegsausbruch veröffentlicht wurde?


[493] WAGNER: Die neue Prisenordnung wurde im Jahre 1938 als interne Dienstvorschrift der Kriegsmarine herausgegeben und stand für den Unterricht der Offiziere zur Verfügung. Bei den Herbstübungen der Flotte 1938 wurde eine Reihe von Übungen angelegt zu dem Zweck, das Offizierskorps mit der neuen Prisenordnung vertraut zu machen. Ich selbst habe damals...


VORSITZENDER: Wo ist die neue Prisenordnung, von der Sie sprechen?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich spreche von der Prisenordnung, Herr Präsident, die am 26. August 1939 veröffentlicht worden ist und die ich in meinem Urkundenbuch abgedruckt habe, und zwar auf Seite 137 im Urkundenbuch Band 3.

VORSITZENDER: Danke!


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Verzeihung, Herr Vorsitzender; es ist nicht der 26., sondern der 28. August, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Der Zeuge sagte, daß Übungen durchgeführt wurden?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ja, und zwar im Jahre 1938.


VORSITZENDER: Ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: [zum Zeugen gewandt] Welche Vorstellungen machte sich die Seekriegsleitung bei Kriegsausbruch über die Entwicklung des Seekrieges gegenüber England?


WAGNER: Die Seekriegsleitung glaubte, daß England etwa da anfangen würde, wo es beim Schluß des ersten Weltkrieges aufgehört hatte, und das bedeutete Hungerblockade gegen Deutschland, Handelskontrolle der Neutralen, Einführung des Kontrollsystems, Bewaffnung der Handelsschiffe und Erklärung von Operationsgebieten.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich lasse Ihnen jetzt übergeben die Kampfanweisung vom 3. September 1939, die unter Dönitz 55 eingereicht ist. Sie ist abgedruckt auf Seite 139 im Band 3 des Doku mentenbuches. Sie sehen daraus, daß die U-Boote zunächst Befehl erhielten, wie alle Seestreitkräfte den Handelskrieg nach Prisenordnung zu führen.

Dann sehen Sie am Schluß einen Befehl, den ich Ihnen verlesen möchte, auf Seite 140.

»Vorbereiteter Befehl für die Verschärfung des Handelskrieges wegen der Bewaffnung feindlicher Handelsschiffe.

1. Mit Bewaffnung Mehrzahl englischer und französischer Handelsschiffe, daher mit Widerstand, ist zu rechnen.

[494] 2. U-Boote Handelsschiffe nur anhalten, wenn Gefährdung Bootes ausgeschlossen erscheint. Warnungsloser Angriff U-Boote auf einwandfrei als feindliche erkannte Handelsschiffe freigegeben.

3. Panzerschiffe und Hilfskreuzer bei Anhaltung Möglichkeit Waffengebrauchs der Handelsschiffe beachten.«

Ich möchte Sie fragen, ob das ein lang vorbereiteter Befehl war, oder ob er im letzten Augenblick improvisiert war?

WAGNER: Wir waren zu Kriegsbeginn gezwungen, die Befehle, die wir herausgaben, stark zu improvisieren, weil sie nicht gründlich vorbereitet waren.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist dieser Befehl überhaupt in Kraft getreten?


WAGNER: Nein.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Warum nicht?


WAGNER: Nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt waren wir entschlossen, uns so lange strikt an das Londoner Protokoll zu halten, bis wir klare Beweise für die militärische Verwendung der Handelsschiffe – der englischen Handelsschiffahrt – in Händen hatten. Wir wollten der feindlichen Propaganda, deren Macht wir vom Weltkriege her kannten, keinesfalls Anlaß geben, uns wiederum als Piraten der See zu verschreien.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wann, zu welchem Zeitpunkt stand für die Seekriegsleitung die militärische Verwendung der feindlichen Handelsschiffe fest?


WAGNER: Bezüglich der Bewaffnung der feindlichen Handelsschiffe schon nach wenigen Kriegswochen. Wir bekamen eine größere Zahl von Meldungen über Artilleriegefechte zwischen U-Booten und bewaffneten feindlichen Handelsschiffen. Wir haben dabei mindestens eins, wahrscheinlich mehrere Boote verloren. Ein englischer Dampfer – ich glaube er hieß »Stonepool« – wurde um diese Zeit von der britischen Admiralität wegen erfolgreicher U-Bootbekämpfung öffentlich belobt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Dem Tribunal sind bereits bekannt der Befehl vom 4. Oktober, der den Angriff freigibt auf alle bewaffneten feindlichen Handelsschiffe und der Befehl vom 17. Oktober, der den Angriff freigibt auf alle feindlichen Handelsschiffe mit gewissen Ausnahmen.

Waren diese Befehle das Ergebnis der Erfahrung, die die Seekriegsleitung über den militärischen Einsatz der feindlichen Handelsschiffe hatte?


WAGNER: Ja, ausschließlich.


[495] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In beiden Befehlen sind nun Ausnahmen gemacht zugunsten von Passagierdampfern. Es durften sogar Passagierdampfer in feindlichen Geleitzügen nicht angegriffen werden. Worauf beruhen diese Ausnahmen?


WAGNER: Sie beruhen auf einer Weisung des Führers. Er hatte zu Kriegsbeginn bekanntgegeben, daß Deutschland nicht die Absicht habe, gegen Frauen und Kinder Krieg zu führen. Aus diesem Grunde wünschte er auch im Seekriege jegliche Zwischenfälle zu vermeiden, bei denen Frauen und Kinder umkommen konnten. So wurde sogar das Anhalten aller Passagierdampfer verboten. Mit der militärischen Notwendigkeit des Seekrieges war dieser Befehl sehr schwer zu vereinbaren, vor allem, solange die Passagierdampfer innerhalb von feindlichen Geleitzügen fuhren. Der Befehl wurde dann später schrittweise abgebaut, als es einen friedlichen Passagierdampfer überhaupt nicht mehr gab, nachdem uns bekannt war, daß die feindlichen Passagierdampfer besonders bevorzugt und besonders stark bewaffnet wurden, und als die Passagierdampfer, soweit sie überhaupt in Fahrt blieben, mehr und mehr nur noch als Hilfskreuzer und Truppentransporter Verwendung fanden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurden die Befehle der deutschen Seekriegsleitung über die Bekämpfung der bewaffneten feindlichen Schiffe und später der feindlichen Schiffe allgemein der britischen Admiralität bekanntgegeben?


WAGNER: Eine Bekanntgabe von Kriegsmaßnahmen hat es während des Krieges auf beiden Seiten nicht gegeben und ist auch in diesem Falle nicht erfolgt. Jedoch ließ die deutsche Presse im Oktober schon keinen Zweifel mehr, daß wir jedes bewaffnete feindliche Handelsschiff warnungslos versenken würden und später, daß wir die gesamte feindliche Handelsschiffahrt als militärisch gesteuert und militärisch eingesetzt ansehen mußten. Diese Presseäußerungen mußten zweifellos der britischen Admiralität und auch den Neutralen bekannt sein. Außerdem hat, glaube ich, im Oktober Großadmiral Raeder ein Presseinterview im gleichen Sinne gegeben.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Mitte Oktober ist eine Denkschrift der Seekriegsleitung entstanden: »Über die Möglichkeiten zu einer Verschärfung des Handelskrieges.« Ich lasse Ihnen die Denkschrift übergeben, sie hat die Nummer GB-224.

Wollen Sie mir sagen, nachdem Sie sich die Denkschrift angesehen haben, welchen Zweck verfolgte sie, und was enthält sie?

Herr Präsident! Einige Auszüge sind abgedruckt auf der Seite 199 im Urkundenbuch Band 4.


WAGNER: Die Lage, aus der diese Denkschrift entstanden war, erfolgte mit Kriegsbeginn. Am 3. September 1939 hat England die [496] totale Hungerblockade gegen Deutschland verhängt. Diese war naturgemäß nicht nur gegen die Kämpfer, sondern gegen alle Nichtkämpfer, Frauen, Kinder, Greise und Kranke gerichtet. Sie bestand darin, daß England alle Lebensmittel, alle Genußmittel, die gesamte Bekleidung und alle für diese Produkte gehörenden Rohstoffe als Konterbande erklärte, im Zusammenhang mit einer scharfen Kontrolle des neutralen Schiffsverkehrs, der diesen praktisch von Deutschland abschnitt, soweit er von England kontrollierte Gewässer passieren mußte. Außerdem begann England einen wachsenden politischen und wirtschaftlichen Druck auf die europäischen Festlandnachbarn Deutschlands, jeden Handel mit Deutschland einzustellen.

Diese Absicht der totalen Hungerblockade war von dem Chef der Britischen Regierung, Ministerpräsident Chamberlain, in einer Unterhausrede Ende September 1939 ausdrücklich bestätigt worden, indem er Deutschland als eine belagerte Festung bezeichnete und hinzufügte, daß es nicht üblich sei, einer belagerten Festung freie Rationen zu gewähren. Dieser Ausdruck der belagerten Festung wurde auch von der französischen Presse übernommen.

Des weiteren erklärte Ministerpräsident Chamberlain etwa anfangs Oktober, nach der Denkschrift am 12. Oktober, daß England in diesem Kriege seine gesamte Stärke zur Vernichtung Deutschlands zum Einsatz bringen würde. Daraus zogen wir die Schlußfolgerung, im Zusammenhang mit den Erfahrungen des Weltkrieges, daß England alsbald gegen die deutsche Ausfuhr vorgehen würde unter irgendeinem Vorwand.

Unter diesem Eindruck der totalen Hungerblockade, die zweifellos in langer Friedensarbeit völlig vorbereitet war, mußten wir nun außerordentliche Versäumnisse nachholen, den Krieg gegen England nicht vorbereitet zu haben. Wir suchten sowohl nach der rechtlichen wie nach der militärischen Seite die Möglichkeiten, die sich nunmehr uns boten, auch England von seiner Zufuhr abzuschneiden.

Das war der Zweck der Denkschrift.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sagen also, daß die Denkschrift Überlegungen darüber enthält, wie man den britischen Maßnahmen begegnen kann mit entsprechend wirksamen deutschen Maßnahmen?


WAGNER: Jawohl, das war der ausdrückliche Zweck dieser Denkschrift.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In dieser Studie befindet sich nun ein Satz, und zwar im zweiten Abschnitt C. Eins, daß die Seekriegsführung grundsätzlich im Rahmen des geltenden Völkerrechts bleiben müsse, daß aber kriegsentscheidende Maßnahmen auch dann durchzuführen seien, wenn das geltende Völkerrecht nicht auf sie Anwendung finden könne.

[497] Wollte sich die Seekriegsleitung damit vom Völkerrecht allgemein lossagen, oder was ist die Bedeutung dieses Satzes?


WAGNER: Diese Frage ist seinerzeit innerhalb der Seekriegsleitung sehr eingehend studiert und erörtert worden. Ich möchte darauf hinweisen, daß auf Seite 2 der Denkschrift im ersten Absatz ausgedrückt ist, daß die volle Achtung der Gebote der soldatischen Kampfsittlichkeit über allen Maßnahmen des Seekrieges zu stehen habe. Damit war von vorneherein einer Verwilderung des Seekrieges vorgebeugt. Wir waren allerdings der Auffassung, daß die moderne technische Entwicklung Bedingungen des Seekrieges geschaffen habe, die durchaus auch eine Weiterentwicklung des Seekriegsrechts rechtfertigte und forderte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Welche technische Entwicklungen meinen Sie dabei?


WAGNER: Ich meine in erster Linie zwei Punkte. Zunächst den in diesem Umfange erstmaligen Einsatz des Flugzeuges im Seekriege. Durch die Geschwindigkeit und den weiten Überblick des Flugzeuges wurden vor den Küsten aller Kriegführenden militärisch gesicherte Zonen geschaffen, in denen von einem freien Meer nicht mehr die Rede sein konnte.

Der zweite Punkt ist die Einführung der elektrischen Ortungsgeräte, die es schon bei Kriegsbeginn gestatteten, einen Gegner, den man nicht sah, festzustellen und gegen ihn Streitkräfte einzusetzen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In der Denkschrift heißt es, daß kriegsentscheidende Maßnahmen auch dann getroffen werden sollen, wenn damit neues Seekriegsrecht geschaffen werde. Ist es zu solchen Maßnahmen gekommen?


WAGNER: Nein, jedenfalls nicht unmittelbar. Inzwischen wurde, ich glaube es war am 4. November, von den Vereinigten Staaten von Nordamerika die sogenannte amerikanische Kampfzone erklärt. Sie wurde ausdrücklich damit begründet, daß in dieser Zone die tatsächlichen Kampfaktionen die Schiffahrt für amerikanische Schiffe gefährlich machten. Durch diese Bekanntmachung waren einige Punkte der Denkschrift alsbald überholt. Wir haben uns praktisch im Rahmen der Maßnahmen gehalten, wie sie von beiden Parteien auch schon während des Weltkrieges angewandt worden waren.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Meinen Sie mit diesen Maßnahmen die Warnung vor dem Befahren bestimmter Seegebiete?


WAGNER: Ja.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In einigen Dokumenten der Anklage mit den Nummern GB-194 und 226 wird den U-Booten [498] der warnungslose Angriff auf alle Schiffe in bestimmten Gebieten freigegeben, und zwar vom Januar 1940 an. Dabei sollte der Angriff möglichst ungesehen erfolgen, unter möglichster Aufrechterhaltung der Fiktion von Minentreffern.

Wollen Sie dem Tribunal einmal sagen, um welche Seegebiete es sich dabei handelte? Ich überreiche Ihnen zu diesem Zweck eine Seekarte, die ich dem Tribunal als Dönitz 93 anbiete.

Wollen Sie mal erläutern, was auf der Seekarte zu sehen ist?


WAGNER: In der Mitte der Karte sind die Britischen Inseln dargestellt. Das große Seegebiet, das am Rande schraffiert ist, stellt die vorhin erwähnte amerikanische Kampfzone dar. Die schraffierten Seegebiete in der Nähe der englischen Küsten bedeuten die den deutschen U-Booten befohlenen Operationsgebiete. Sie sind nach dem Zeitpunkt ihrer Einführung mit Buchstaben von A bis F bezeichnet.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Können Sie sagen, bis zu welchen Meerestiefen diese deutschen Operationsgebiete gingen?


WAGNER: Ich glaube, daß es etwa bis zur 200-Meter-Linie gegangen ist.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist das eine Tiefe, die eine günstige Verwendung von Minen gewährleistet?


WAGNER: Jawohl. Mit 200 Metern ist jede Verwendung von verankerten Minen ohne weiteres möglich.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Nun sind in diesen Operationsgebieten bestimmte Daten eingetragen. Wollen Sie einmal erläutern, wie es dazu kam, daß gerade an diesen Daten und in dieser Reihenfolge die Gebiete zu Operationsgebieten erklärt wurden?


WAGNER: Als Operationsgebiete wurden diejenigen Gebiete erklärt, in denen sich durch die Bindung des feindlichen Verkehrs und die Konzentration der feindlichen Abwehr im Zusammenhang mit unseren dagegen eingesetzten Streitkräften Zentren der Kampfhandlungen ergaben. Dies waren zunächst die Gebiete am Nordende und Südende des englischen Minenwarngebietes, das an der Ostküste Englands erklärt worden war; außerdem der Bristol-Kanal. Man sieht daher bei dem Gebiet »A« im Raum ostwärts Schottland das Datum vom 6. Januar, im Bristol-Kanal. das Datum vom 12, Januar, und schließlich am Südende des Warngebietes, also ostwärts London, den 24. Januar.

Später wurden je nach Entwicklung der tatsächlichen Kampflage weitere Gebiete rund um die Britischen Inseln und schließlich auch vor der französischen Küste erklärt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Bis wann dauerte diese


[499] WAGNER: Das letzte Gebiet wurde am 28. Mai 1940 erklärt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Waren die Neutralen vor dem Befahren dieser Gebiete gewarnt worden?


WAGNER: Ja, den Neutralen war in einer offiziellen Note mitgeteilt worden, daß die gesamte USA-Kampfzone als gefährdetes Gebiet anzusehen sei und daß sie sich in der Nordsee ostwärts und südlich des deutschen Minenwarngebietes, das sich nördlich Hollands befand, halten sollten.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Welchen Unterschied bedeutet nun der Zustand, wie er in dieser Seekarte hier beschrieben ist, gegenüber der deutschen Blockadeerklärung vom 17. August 1940?

Das ist die Erklärung, Herr Präsident, die ich als Dönitz 104 überreicht habe, und die auf der Seite 214 Ihres Urkundenbuches abgedruckt ist.


[Zum Zeugen gewandt:]


Welchen Unterschied bedeutete der Zustand gegenüber der Blockadeerklärung vom 17. August?

WAGNER: Bezüglich der Ausdehnung des als gefährdet erklärten Gebietes bestand praktisch kein Unterschied, wie das auch seinerzeit Ministerpräsident Churchill im Unterhaus erklärte. Der Unterschied lag darin, daß wir uns bis zu diesem Zeitpunkt selbst auf die ebenerwähnten Gebiete in der Nähe der englischen Küste beschränkt hatten, während wir nunmehr die gesamte USA-Kampfzone als Operationsgebiet in Anspruch nahmen. Die Blockadeerklärung beruhte auf der Tatsache, daß inzwischen Frankreich aus dem Kriege ausgeschieden war und nunmehr England im Mittelpunkt allen Kampfgeschehens stand,

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Entsprach das deutsche Blockadegebiet in seinen Ausmaßen genau oder ziemlich genau der USA-Kampfzone?


WAGNER: Es entsprach der USA-Kampfzone fast genau; es waren nur einige kleine Begradigungen vorgenommen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich überreiche noch eine weitere Seekarte als Dönitz 92, in der...


VORSITZENDER: Ich glaube, es wird ein passender Zeitpunkt sein, die Sitzung jetzt zu unterbrechen.


[Pause von 10 Minuten.]


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Vorsitzender! Ich übergebe als Dönitz 94 eine Karte des deutschen Blockadegebietes

[500] [Zum Zeugen gewandt:]


Admiral Wagner! Wie war, um das nochmals zu wiederholen, die Abgrenzung des deutschen Blockadegebietes im Verhältnis zur USA-Kampfzone?

VORSITZENDER: Ich glaube, das haben Sie uns schon gesagt. Sie haben uns gesagt, daß das Blockadegebiet dasselbe war wie die USA-Zone, nicht wahr?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ja, Herr Vorsitzender, ich habe gedacht, daß das vor der Pause nicht mehr richtig verstanden worden wäre.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wie war die Seekriegspraxis auf der gegnerischen Seite im Hinblick auf Operationsgebiete? Gab es so etwas auch?

WAGNER: Jawohl, die Seekriegspraxis des Gegners war genau so wie die unsere. In den von uns kontrollierten Seegebieten der Ostsee, der östlichen Nordsee, des Skagerraks und später auch der norwegischen und französischen Gewässer, setzte der Gegner alle geeigneten Kampfmittel warnungslos ein, ohne uns vorher mitzuteilen, mit welchem Kampfmittel andere Schiffe versenkt wurden, U-Boote oder Minen oder Flugzeuge oder Überwasserschiffe. Genau so ging es dann in diesen Seegebieten den Neutralen und insbesondere den Schweden.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich möchte Ihnen jetzt vorhalten eine Erklärung des Ersten Lords der Britischen Admiralität, die abgedruckt ist auf Seite 208 im Urkundenbuch, Band 4. Es ist eine Erklärung vom 8. Mai 1940. Ich habe festgestellt, Herr Vorsitzender, daß sie bedauerlicherweise falsch abgeschrieben worden ist im britischen Urkundenbuch. Ich möchte sie deshalb aus dem Original verlesen:

»Therefore we limited our operations in the Skagerrak to the submarines. In order to make this work as effective as possible, the usual restrictions which we have imposed on the actions of our submarines were relaxed.

As I told the House, all German ships by day and all ships by night were to be sunk as opportunity served.«

(»Wir beschränken deshalb unsere Tätigkeit im Skagerrak auf Unterseeboote. Um diese Tätigkeit so wirkungsvoll wie möglich zu gestalten, wurden die dem Vorgehen unserer Unterseeboote gewöhnlich auferlegten Beschränkungen gelockert. Wie ich dem Hause gesagt habe, waren alle deutschen Schiffe bei Tag und alle Schiffe bei Nacht zu versenken, wo sich Gelegenheit dazu bot.«)

Ich übergebe dieses als Dönitz 102.

[501] VORSITZENDER: Was ist der Unterschied, den Sie gemacht haben in dem Exemplar, das wir vor uns haben – »... alle Schiffe werden bei Tag versenkt und deutsche Schiffe bei Nacht...«. Ist das so?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Vorsitzender! Es muß richtig heißen: »... alle deutschen Schiffe bei Tag und alle Schiffe bei Nacht...«.


VORSITZENDER: Ja, ich habe es verkehrt gesagt – »... und alle Schiffe bei Nacht...«. Ja, sehr gut.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Admiral Wagner! Was bedeutet diese Erklärung und diese Praxis für die deutschen Schiffe?


WAGNER: Es bedeutet, daß sämtliche deutschen Schiffe bei Tag und bei Nacht in diesem Seegebiet warnungslos versenkt werden sollen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Und was bedeutet es für die neutralen Schiffe?


WAGNER: Es bedeutet, daß sämtliche neutralen Schiffe in diesem Seegebiet bei Nacht warnungslos...


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Das Dokument spricht doch sicherlich für sich selbst. Man braucht es uns nicht auslegen von einem Zeugen, der kein Jurist ist.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sehr gut.


[Zum Zeugen gewandt:]


Dann sagen Sie mir bitte noch, von welchem Datum ab nach den deutschen Erfahrungen diese Seekriegspraxis bestand im Skagerrak.

WAGNER: Mit Sicherheit vom 8. April 1940 ab. Ich glaube aber, mich zu entsinnen, daß auch am 7. April bereits danach verfahren wurde.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: War dieses Gebiet zu diesem Zeitpunkt, also 7. oder 8. April, bereits zum Warngebiet erklärt worden?


WAGNER: Nein, die erste Warngebietserklärung erfolgte am 12. April 1940 für dieses Gebiet.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich lasse Ihnen eine Seekarte überreichen der britischen Warngebiete. Sie erhält die Nummer Dönitz 92. Bitte, erläutern Sie die Karte kurz dem Tribunal in ihrer Bedeutung.


WAGNER: Diese Karte enthält die von England erklärten Warngebiete in den europäischen Gewässern auf Grund der [502] deutschen Unterlagen. Von Bedeutung sind vor allem folgende Gebiete:

Zunächst das in der Deutschen Bucht abgeteilte Gebiet, das am 4. September 1939, also am zweiten Kriegstage, erklärt wurde. Es kommt dann das schon vorher erwähnte Warngebiet Skagerrak und südlich Norwegen, das am 12. April 1940 erklärt wurde. Dann noch Warngebiete in der Ostsee vom 14. April 1940; daran anschließend die übrigen Warngebiete im Laufe des Jahres 1940. Ich möchte noch bemerken, daß nach meiner Erinnerung diese Warngebiete alle als Minenwarngebiete erklärt wurden, mit der einen Ausnahme des Gebietes vom Kanal und der Biskaya vom 17. August 1940, das allgemein als gefährdete Zone bezeichnet wurde.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurden diese Gebiete nun tatsächlich von britischen See- und Luftstreitkräften beherrscht, oder fand dort auch deutscher Verkehr nach wie vorstatt?


WAGNER: In diesen Gebieten fand sogar ein sehr lebhafter deutscher Verkehr statt. So wurde die Ostsee, die in ihrer gesamten Ostwestausdehnung von etwa 400 Seemeilen Länge zum Warngebiet erklärt worden war, praktisch während des ganzen Krieges von uns kontrolliert. Auf ihr lief ein umfangreicher Handelsverkehr, der gesamte Erzverkehr von Schweden und die entsprechende Ausfuhr nach Schweden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Lief der Verkehr nur auf deutschen oder auch auf neutralen Schiffen?


WAGNER: Der Verkehr lief auf deutschen und schwedischen Schiffen, aber auch andere Neutrale waren beteiligt, wie zum Beispiel Finnland. Ähnlich war die Lage im Skagerrak, wo neben dem deutschen Nachschubverkehr auch ein großer Teil der Lebens mittel für die norwegische Bevölkerung transportiert wurde. Natürlich sind während dieser Zeit auch deutsche und neutrale Schiffe verloren gegangen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich nehme an, daß dabei auch deutsche und neutrale Seeleute ums Leben gekommen sind? Ist das richtig?


WAGNER: Selbstverständlich gab es auch Personalverluste auf den Schiffen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Waren die deutschen Handelsschiffe zu der Zeit, in der die Operationsgebiete erklärt wurden, bewaffnet, also Ende 1939 – Anfang 1940?


WAGNER: Bis Mitte 1940 waren die deutschen Handelsschiffe überhaupt nicht bewaffnet. Von da ab wurde eine verhältnismäßig schwache Bewaffnung vor allem durch leichte Flugabwehrwaffen eingeführt; zunächst für die besonders gefährdeten Fahrgebiete. Von [503] vorneherein bewaffnet waren die Troßschiffe der Kriegsmarine, also Staatsschiffe, die für die Versorgung der deutschen Kreuzer und Hilfskreuzer im Atlantik eingesetzt waren.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich lege Ihnen jetzt vor das Dokument der Anklage GB-193, abgedruckt in dem Dokumentenbuch der Anklage auf Seite 29. Es beschäftigt sich mit einem Antrag des Befehlshabers der U-Boote: »... im Kanal abgeblendete Schiffe dürfen warnungslos versenkt werden«. Können Sie mir sagen, um wessen Erwägungen es sich bei den Ausführungen handelt, die hier niedergeschrieben sind?


WAGNER: Aus der Unterzeichnung dieses Papiers geht hervor, daß es sich um eine Niederschrift des Iu, das ist der U-Bootreferent der Seekriegsleitung, handelt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wer war das?


WAGNER: Dies war der Kapitänleutnant Fresdorf, der mir unterstand.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Entsprachen diese Erwägungen dem wirklichen Sachverhalt, und wurden sie von der Seekriegsleitung gebilligt, oder was hatte es mit ihnen für eine Bewandtnis?


WAGNER: Es handelt sich hier um die etwas romantischen Ideen eines jungen Referenten, die keineswegs der Lage entsprachen. Die Lage war vielmehr folgende: Zu dieser Zeit, also im September 1939, wurde die zweite Welle des englischen Expeditionskorps von England nach Frankreich überführt. Die Transporte liefen überwiegend bei Nacht und abgeblendet. Zu dieser Zeit bestand gleichzeitig noch aus politischen Gründen der Befehl, französische Schiffe weder anzuhalten noch anzugreifen.

Es liegt auf der Hand, daß man bei Nacht ein abgeblendetes französisches Schiff nicht von einem abgeblendeten englischen Schiff unterscheiden kann, genau wie man ein Handelsschiff auch von einem Kriegsschiff bei Nacht nicht oder schwer unterscheiden kann.

Diese Befehle bedeuten also, daß praktisch zur Vermeidung von Verwechslungen man bei Nacht überhaupt nicht schießen konnte und deswegen der englische Truppenverkehr vollkommen ungefährdet liegt. Dies führte zu ganz grotesken Situationen. So wurde festgestellt, daß ein deutsches U-Boot mit guter Angriffsposition einen vollgeladenen englischen Truppentransporter mit 20000 Tonnen hatte passieren lassen, weil eine Verwechslung möglich schien. Die Seekriegsleitung gab dem Führer der Unterseeboote vollkommen darin recht, daß man auf diese Weise keinen Seekrieg führen kann. Wenn sich ein abgeblendetes Schiff im Kriegsgebiet befindet, noch dazu in einem Gebiet, in dem ein starker Truppen- und Nachschubverkehr [504] läuft, so macht es sich verdächtig und kann nicht erwarten, daß seinetwegen der Krieg bei Nacht eingestellt wird.

Es handelte sich also keineswegs um die Frage, daß wir die warnungslose Versenkung eines solchen Schiffes damit erklären oder entschuldigen müßten, daß wir es verwechselt hätten, sondern es handelt sich um die klare Situation, daß das abgeblendete Schiff selbst schuld daran ist, wenn es verwechselt und warnungslos versenkt wird.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: In dem Vermerk ist ausgeführt, daß die U-Bootskommandanten bei warnungsloser Versenkung eines Handelsschiffes im Logbuch angeben sollten, sie hätten es für ein Kriegsschiff gehalten und daß ein entsprechender Befehl an die U-Bootskommandanten mündlich gegeben werden solle.

Ist dieser Gedanke richtig und ist er verwirklicht worden?


WAGNER: Nein, so etwas gab es bei uns überhaupt nicht.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ist dem Führer der Unterseeboote klipp und klar befohlen worden, daß er im Kanal bei Nacht abgeblendete Schiffe warnungslos angreifen lassen darf?


WAGNER: Jawohl, dieser klare Befehl wurde erteilt und weiter nichts.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wenn diese Erwägungen des jungen Offiziers nun nicht richtig sind und auch nicht entsprechende Befehle ergingen, woher kommt es, daß sie im Kriegstagebuch der Seekriegsleitung erscheinen?


WAGNER: Dieses Papier bildet keinen unmittelbaren Teil des Kriegstagebuches der Seekriegsleitung. Das Kriegstagebuch selbst, in dem die täglichen Ereignisse niedergelegt wurden, wurde von dem Bearbeiter, von mir, vom Chef des Stabes der Seekriegsleitung und vom Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterzeichnet. Hier handelt es sich um die Niederschrift des Referenten, die zu einer Aktensammlung gegeben worden ist und die als Anlage des Kriegstagebuches bezeichnet wurde.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das heißt also, daß Überlegungen von Sachbearbeitern als Anlagen gesammelt wurden, ohne Rücksicht darauf, ob sie gebilligt wurden und ob sie verwirklicht wurden?


WAGNER: Jawohl. Alle diese Unterlagen wurden für spätere Auswertung gesammelt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Kannte die Seekriegsleitung die Vorfälle, die sich nach der Versenkung der »Laconia« abspielten, und billigte sie die vom Befehlshaber der Unterseeboote getroffenen Maßnahmen?


[505] WAGNER: Die Seekriegsleitung hat, wie immer, den ganzen Funkverkehr des Befehlshabers der Unterseeboote im »Laconia«-Fall mitgehört. Sie billigte seine Maßnahmen, sie hätte sich allerdings nicht gewundert, wenn der Befehlshaber der Unterseeboote die ganze Rettungsaktion bereits bei dem ersten Luftangriff auf das U-Boot abgebrochen hätte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: War der Seekriegsleitung der Befehl des Befehlshabers der Unterseeboote vom 17. September bekannt, in dem er das Retten durch Unterseeboote grundsätzlich verbot?


WAGNER: Auch dieser Befehl ist als Funkspruch des Befehlshabers der U-Boote abgehört worden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurde der Befehl in der Seekriegsleitung dahin verstanden, daß er eine Anordnung zum Abschießen Schiffbrüchiger bedeutet?


WAGNER: Nein, auf diese Idee ist kein Mensch gekommen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich möchte an dieser Stelle dem Zeugen gern einige Fragen stellen, die mit der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Zeugen Heisig zusammenhängen. Ich möchte aber vorher fragen, ob gegen solche Fragen an den Zeugen Bedenken bestehen, weil mir ja meine Urkunden über den Zeugen Heisig gestrichen worden sind als nicht zulässig.

VORSITZENDER: Wäre der Zweck der Fragen, die Sie an diesen Zeugen stellen wollten, zu zeigen, daß der Zeuge Heisig jemand sei, dessen Eid man nicht glauben könne? War das Ihr Ziel?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das allgemeine Ziel ist zu zeigen, wie die Aussagen des Zeugen Heisig zustandegekommen sind. Es ist dies die Aussage, die hier dem Gericht vorgelegt worden ist.


VORSITZENDER: Was meinen Sie mit »zustandegekommen«?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das soll heißen, auf Grund welcher Einflußnahme auf den Zeugen Heisig diese Aussage zustandegekommen ist.


VORSITZENDER: Wie lautet nun genau die Frage, die Sie stellen wollten? Sie können die Frage stellen, und wir werden den Zeugen warten lassen, bis wir sehen, wie die Frage lautet.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich möchte den Zeugen fragen: Hat Ihnen der Zeuge Heisig berichtet über die Art und Weise, wie seine eidesstattliche Erklärung zustandegekommen ist, die dem Gericht hier als Beweismittel von der Anklage vorgelegt wurde?


VORSITZENDER: Die Frage, die Sie stellen, lautet also, so wie ich sie hier notiert habe: Was hat der Zeuge Heisig Ihnen gesagt [506] über die Art und Weise, auf welche sein Affidavit zustandegekommen ist? Ist das die Frage?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl, jawohl.


VORSITZENDER: Was wollen Sie damit beweisen, mit der Meldung, die Heisig diesem Zeugen erstattet haben könnte?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich möchte damit beweisen, Herr Präsident, daß Heisig unter einem gewissen Einfluß stand, und zwar in der Richtung, daß er zu Unrecht annahm, er könne mit seiner Aussage einem Kameraden helfen.


VORSITZENDER: Wer hat das Affidavit von Heisig beantragt?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe nicht verstanden, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Heisig hat doch ein Affidavit abgegeben?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ja.


VORSITZENDER: Das war doch für die Anklage, nicht wahr?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ja, das stimmt.


VORSITZENDER: Und Sie baten, ihn ins Kreuzverhör zu nehmen?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe ihn über dieses Affidavit befragt, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Sie haben das gemacht?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe ihn befragt, jawohl. Ich habe ihm auch vorgehalten die Widersprüche zwischen seinem Affidavit und zwischen seinen Aussagen hier vor Gericht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Mylord! Ich habe das Protokoll in dieser Angelegenheit seit ungefähr zehn Tagen nicht gelesen. Ich habe es aber seinerzeit gelesen, und wenn ich mich richtig erinnere, so ist dem Zeugen Heisig niemals vorgehalten worden, daß er sein Affidavit unter Druck abgegeben habe, was wohl jetzt behauptet werden soll. Euer Lordschaft werden sich entsinnen, daß, obwohl wir das Affidavit besaßen, wir doch den Zeugen Heisig geladen haben. Er sagte aus, daß der Inhalt seines Affidavits wahr sei, und dann hat er in allen Einzelheiten über alle erheblichen Fragen Zeugnis abgelegt. Und dann haben wir es Dr. Kranzbühler ermöglicht, ihn ins Kreuzverhör zu nehmen, um alle Widersprüche zwischen Affi davit und mündlichem Zeugnis klarzulegen, ganz wie Dr. Kranzbühler eben sagte, daß er jetzt beabsichtige.


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler hat, glaube ich, eben gesagt, daß er ihn auch tatsächlich ins Kreuzverhör genommen hatte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Er hat ihn über diesen Punkt kreuzverhört, über die Unterschiede zwischen dem Affidavit und der [507] mündlichen Aussage. Aber er war hier, um einem Kreuzverhör unterzogen zu werden, und wenn nun behauptet wird, daß das Affidavit durch unzulässige Maßnahmen erhalten worden ist, hätte diese Behauptung damals schon aufgestellt werden müssen, und dann hätte das auch behandelt werden können.

Mylord! Ich erhebe Einspruch dagegen, die Sache zu diesem Zeitpunkt zu erörtern, nachdem der Zeuge Heisig nicht mehr hier ist und daher keine Möglichkeit besteht, weder die Sache zu untersuchen noch die Beweismittel zu beschaffen. Das hätte getan werden können, als Heisig aussagte; und dann wären wir jetzt vorbereitet auf eventuelle Gegenbeweise.

Mylord! Genau gesprochen, wenn ich so sagen darf, handelt es sich hier deutlich um zwei verschiedene Dinge. Wenn es sich um die Frage handelte, ob die Aussagen Heisigs zulässig sind oder ob sie unter Druck gemacht wurden, dann wäre es durchaus möglich, diesen Prozeß im Prozesse über die Zulässigkeit abzuhalten.

Falls es sich aber nur um die Glaubwürdigkeit der Aussagen Heisigs handelt, so gilt hier derselbe Einspruch, den ich am Samstag gegen die allgemeine Beweisaufnahme über die Glaubwürdigkeit eines Zeugen erhoben habe.


VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß behauptet wird, daß ein Druck von der Anklagebehörde auf Heisig ausgeübt wurde. Ich verstehe nicht; das behaupten Sie, Dr. Kranzbühler, nicht wahr?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Nein, keinen Druck, sondern eine unzutreffende Vorstellung bei dem Zeugen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe Dr. Kranzbühler so verstanden – falls ich ihn mißverstanden habe, um so besser – ich habe verstanden, daß er sagte, daß er diesen Beweis wegen einer bestimmten Beeinflussung liefern wollte. Das war, glaube ich, das Wort, welches er gebrauchte.


VORSITZENDER: Ich glaube, er meinte nicht eine Beeinflussung seitens der Anklagebehörde, sondern eine Beeinflussung durch eine falsche Vorstellung des Zeugen, damit einem Kameraden helfen zu können.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ach so; dann, Mylord, betrifft es nur die Glaubwürdigkeit und fällt daher unter meinen allgemeinen Einspruch, das heißt, wenn wir Beweise aufnehmen wollen über Glaubwürdigkeit, dann geht es ad infinitum.


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Der Gerichtshof wird diese Frage in diesem besonderen Fall zulassen, aber das ist keine allgemeine Regel über die Zulässigkeit solcher Fragen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Danke sehr, Herr Präsident.


[508] [Zum Zeugen gewandt:]


Admiral Wagner! Sie waren im Dezember mit dem Zeugen Heisig hier im Gefängnis zusammen. Ist das richtig?

WAGNER: Ja, vom 1. bis 5. Dezember.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was hat Ihnen Heisig erzählt über die Vorstellungen, auf Grund derer seine eidesstattliche Erklärung zustandegekommen ist?


WAGNER: Er hat mir persönlich gegenüber folgendes geäußert:

Ihm sei bei der Vernehmung gesagt worden, daß der Oberleutnant Hoffmann, Wachoffizier des Kapitänleutnants Eck, ausgesagt habe, daß er seinerzeit die Ansprache des Großadmirals Dönitz in Gotenhafen im Herbst 1942 als eine Aufforderung zur Tötung von Schiffbrüchigen aufgefaßt habe. Nun sei dem Heisig erklärt worden: »Wenn Sie diese Aussage des Hoffmann bestätigen, dann retten Sie so gut wie sicher sowohl den Eck wie den Hoffmann, wie die beiden anderen Mitverurteilten vom Tode. Sie werden verhindern, daß ein Gerichtsverfahren gegen den Kapitän Möhle überhaupt eingeleitet wird. Sie belasten allerdings dadurch den Großadmiral Dönitz, aber das Material gegen Großadmiral Dönitz ist so erdrückend, daß sein Leben ohnehin verwirkt ist.« Des weiteren erzählte er mir ohne Aufforderung, er habe seinerzeit bei der Ansprache des Großadmirals sich in einem Zustande sehr starker innerer Erregung befunden; er sei gerade in Lübeck gewesen und habe dort die furchtbaren Folgen eines Luftangriffes erlebt und gesehen, oder vielleicht nicht erlebt, sondern nur nachträglich gesehen. Er sei innerlich ganz auf Rache gegen diese brutalen Methoden eingestellt gewesen, und hielt es wohl für möglich, daß die Aufnahme der Äußerungen des Großadmirals Dönitz durch diese innere Einstellung beeinflußt gewesen sei.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich komme jetzt zu einem anderen Punkt.


VORSITZENDER: Sir David!


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, Mylord?


VORSITZENDER: Wenn die Anklagevertretung es wünscht, kann Heisig natürlich nochmals vorgeladen werden, um dieses noch weiter zu untersuchen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Heisig ist nicht mehr hier. Das ist die Schwierigkeit, wenn es in dieser Reihenfolge geschieht; jedenfalls können wir die Sache überlegen, Mylord, und wir sind dem Gerichtshof dankbar für die Erlaubnis.


VORSITZENDER: Ist Heisig nicht in Haft? Wollen Sie das sagen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, Mylord, er ist nicht mehr in Haft.


[509] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Heisig studiert in München Medizin, er ist sehr leicht erreichbar.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich danke Ihnen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: [zum Zeugen gewandt] Von wann ab waren Sie Admiral zur besonderen Verwendung beim Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, und welches waren dabei Ihre Aufgaben?

WAGNER: Von Ende Juni 1944 ab. Der Zweck meiner Kommandierung war folgender:

Nach Gelingen der angelsächsischen Invasion in Nordfrankreich rechnete Großadmiral Dönitz mit einer starken Verschärfung der Kriegslage. Er glaubte, daß er eines Tages gezwungen sein könnte, sich von der Seekriegsleitung zu trennen, sei es, daß er sich längere Zeit oder ständig im Führerhauptquartier aufhalten müsse, um mit der Entwicklung der gesamten Kriegslage in Fühlung zu bleiben, sei es, daß eine Verlegung der Seekriegsleitung als Folge der immer stärker werdenden Luftangriffe auf den Berliner Raum notwendig werden könnte. Zu diesem Zweck wollte der Großadmiral einen älteren Seeoffizier in seiner unmittelbaren Umgebung behalten, der mit den Problemen des Seekrieges vertraut war und den gesamten Dienstbetrieb der Seekriegsleitung kannte. Die Aufgabe war also eine Art Verbindungsstelle zwischen dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, der Skl und den übrigen Stellen des Oberkommandos für die Dauer der jeweiligen Trennung des Großadmirals vom Oberkommando.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Haben Sie den Großadmiral regelmäßig auf seinen Besuchen ins Führerhauptquartier begleitet?


WAGNER: Ja; von dem erwähnten Zeitpunkt ab war ich regelmäßig dabei.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich lasse Ihnen jetzt eine Liste dieser Besuche übergeben, die von der Anklage als GB-207 eingereicht worden ist. Sie befindet sich im Dokumentenbuch der Anklage auf Seite 56.

Bitte, sehen Sie sich diese Liste an und sagen Sie mir dann, ob die dort angegebenen Daten im wesentlichen richtig sind.


WAGNER: Die Daten sind im wesentlichen richtig. Am Schluß ist die Liste nicht vollständig, denn es fehlt der Zeitraum vom 3., nein vom 10. bis 21. April 1945. An diesem Tage nahm der Großadmiral zum letztenmal an der Lagebesprechung im Führerhauptquartier teil. Außerdem scheint mir die Liste der anwesenden Personen unvollständig zu sein. Ich weiß auch nicht, nach welchen Gesichtspunkten diese Liste aufgestellt worden ist.


[510] FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wenn Sie sich die Personen einmal genau ansehen, war dann Großadmiral Dönitz an den bezeichneten Daten mit diesen Personen immer zusammen? Oder bedeutet das nur, daß diese Personen gleichzeitig mit ihm im Führerhauptquartier waren? Können Sie das noch sagen?


WAGNER: Ja. Wenn diese Personen an der militärischen Lagebesprechung teilgenommen haben, so hat Großadmiral Dönitz sie auch zum wenigsten gesehen. Es waren aber häufig hochgestellte Persönlichkeiten im Führerhauptquartier, die an der militärischen Lagebesprechung nicht teilnahmen und die der Großadmiral nicht zu Gesicht bekam, wenn nicht gerade mit diesen spezielle Besprechungen angesetzt waren.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Aus welchem Anlaß begab sich Admiral Dönitz...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Mylord! Zu diesem Punkt: Wenn der Zeuge sagt, daß eine dieser Niederschriften unvollständig sei, so wäre ich dankbar, wenn er sie genau angeben würde, da uns das deutsche Original zugänglich ist und wir das Affidavit bestätigen können.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich glaube, der Zeuge hat nur gesagt, daß noch mehr Personen an diesen Besprechungen teilgenommen haben und daß am Schluß einige Konferenzen fehlen. Ich weiß nicht, was ich ihn darüber im einzelnen noch fragen soll. Vielleicht macht die Anklage das nachher im Kreuzverhör.


VORSITZENDER: Aber Sir David möchte, daß er die Betreffenden genau angibt, falls er es kann; er wollte, daß er sie genau angibt, falls er es kann.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sehr gut.


[Zum Zeugen gewandt:]


Können Sie bei einem dieser Daten genauer angeben, ob die anwesenden Personen richtig genannt sind, oder ob noch mehr da waren, oder ob der Admiral Dönitz gar nicht dabei war?

WAGNER: Ich kann genau angeben, daß die Liste unvollständig ist, denn es kam überhaupt nicht vor, daß entweder der Feldmarschall Keitel oder der Generaloberst Jodl im Hauptquartier nicht vorhanden waren. Hier sind aber zum Beispiel am 4. März 1945 beide nicht erwähnt; auch am 6. März nicht und auch am 8. März nicht. Daraus schließe ich, daß diese Liste keinesfalls vollständig sein kann – während an anderen Stellen wieder der Name von Jodl auftaucht, zum Beispiel am 18. März 1945.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Der entscheidende Punkt scheint mir zu sein, ob der Admiral Dönitz an allen diesen Tagen im Führerhauptquartier war. Können Sie das bestätigen?


[511] WAGNER: Ich kann natürlich nicht aus dem Gedächtnis das bestätigen bezüglich der Richtigkeit jedes einzelnen Tages Ich habe aber den Eindruck, daß die Liste in dieser Beziehung richtig ist, denn die Häufigkeit der Besuche des Großadmirals entspricht durchaus den Angaben dieser Liste, und einige Stichproben beweisen mir, daß die Daten stimmen.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Aus welchem Anlaß begab sich der Großadmiral Dönitz ins Führerhauptquartier? Was waren die Gründe?


WAGNER: Der Hauptzweck der häufigen, am Kriegsende immer häufiger werdenden Besuche des Großadmirals Dönitz war die Absicht, sich mit der Entwicklung der allgemeinen Kriegslage in enger Fühlung zu halten, damit er die Führung der Kriegsmarine und des Seekrieges entsprechend handhaben konnte. Daneben gab es häufig oder meistens auch Punkte vorzutragen oder zu besprechen, die der Großadmiral nicht aus eigener Machtvollkommenheit entscheiden konnte, die er wegen ihrer Wichtigkeit persönlich vortragen wollte oder die er mit Vertretern des OKW oder der Generalstäbe persönlich zu besprechen beabsichtigte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Fand in allen diesen Fällen ein persönlicher Vortrag des Großadmirals beim Führer statt?


WAGNER: Die Sache war folgende: Das Gros der Fragen und Vorträge für den Führer wurde vom Großadmiral im Laufe der militärischen Lagebesprechung, anläßlich des Vortrages der Seekriegslage, erledigt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Einen Augenblick. War der Großadmiral jedesmal in der militärischen Lagebesprechung, wenn er im Führerhauptquartier war?


WAGNER: Der Großadmiral nahm mindestens an der Hauptlagebesprechung jedes Tages teil.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was nennen Sie Hauptlage?


WAGNER: Es fand zunächst jeden Mittag eine militärische Lagebesprechung statt, die mehrere Stunden dauerte. Diese nenne ich Hauptlagebesprechung. Daneben fand teilweise monatelang, teilweise aber auch in Ausnahmefällen eine Abend- oder Nachtlage statt, an der der Großadmiral nur teilnahm, wenn zu erwarten war, daß schwerwiegende, besonders für die Kriegführung wichtige Punkte zur Sprache kamen. Dann nahm er, wie gesagt, daran teil.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie sagen nun, daß die meisten Fragen, die der Großadmiral dem Führer zu stellen hatte, in der militärischen Lage erledigt wurden. Gab es außerdem noch persönliche Vorträge?


[512] WAGNER: Persönliche Vorträge des Großadmirals bei Hitler waren selten. Persönliche Besprechungen mit dem OKW und den übrigen militärischen Stellen im Hauptquartier waren dagegen an der Tagesordnung.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich möchte nun noch etwas Näheres von Ihnen hören über diese sogenannte Lagebesprechung.

Die Anklage stellt auch diese Lagebesprechung als eine Art Kriegskabinett hin, bei denen zum Beispiel Ribbentrop vortrug über Außenpolitik und Speer über Produktionsfragen und Himmler über Sicherheitsfragen. Ist dies richtig? Wer nahm überhaupt teil an dieser Lage? Wer nahm regelmäßig teil und wer nahm ausnahmsweise teil?


WAGNER: Die Teilnahme an der Lagebesprechung war im allgemeinen etwa folgende:

Ständige Teilnehmer: Vom OKW Feldmarschall Keitel, Generaloberst Jodl, General Buhle, Kapitän zur See Aßmann, Major Buchs und einige weitere Generalstabsoffiziere. Dann der Chef des Generalstabs des Heeres mit einem oder zwei Begleitern Meistens auch der Chef des Generalstabs der Luftwaffe mit einem Begleiter. Weitere ständige Teilnehmer: Der Chef des Heerespersonalamts, zugleich Chefadjutant beim Führer; der General Bodenschatz bis zum 20. Juli 1944; der Vizeadmiral Voß, der ständige Vertreter des Großadmirals; der Gruppenführer Fegelein als ständiger Vertreter von Himmler; Botschafter Hewel; der Gesandte Sonnleitner als ständiger Vertreter des Außenministers; der Reichspressechef Dr. Dietrich. Häufig nahmen teil: Der Oberbefehlshaber der Luftwaffe; seltener Himmler. Dazu kam eine wechselnde Teilnahme von Spezialoffizieren, hauptsächlich aus dem Generalstab des Heeres und von gerade im Hauptquartier anwesenden höheren Frontbefehlshabern des Heeres und der Luftwaffe. Außerdem nahm, gegen Ende des Krieges, in steigendem Maße der Reichsminister Speer als Rüstungsminister und in seltenen Fällen auch der Reichsaußenminister von Ribbentrop als Zuhörer an der militärischen Lagebesprechung teil.

Ich glaube, das ist die vollständige Liste.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wer trug nun bei dieser Lagebesprechung etwas vor und was wurde vorgetragen?


WAGNER: Die Lagebesprechung diente dem ausschließlichen Zweck, Hitler über die Kriegslage zu unterrichten, und zwar durch den Generalstab des Heeres über die Ostlage, durch das OKW über die Lage auf allen anderen Kriegsschauplätzen bei allen drei Wehrmachtsteilen. Die Lage wickelte sich folgendermaßen ab:

[513] Zunächst trug der Chef des Generalstabs des Heeres die Ostlage vor, dann Generaloberst Jodl die Lage auf allen übrigen Landkriegsschauplätzen. Anschließend oder aufgeteilt auf die Kriegsschauplätze trug Kapitän zur See Aßmann vom OKW die Seekriegslage vor und schließlich, als letzter, der Major Buchs vom OKW die Luftlage.

Zwischendurch fanden häufige, oft stundenlange Besprechungen militärischer Spezialfragen, Panzertypen, Flugzeugtypen und ähnliches statt. Mit Abschluß der Luftlage, war die Lagebesprechung beendet. Wir verließen den Lageraum. Ich habe oft gesehen, daß dann der Botschafter Hewel noch mit einem Bündel Meldungen, anscheinend des Auswärtigen Amtes, an Hitler herantrat und ihm davon Kenntnis gab, ohne daß wir von dem Inhalt der Vorlage erfuhren.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wurde in der Lagebesprechung irgendwie abgestimmt oder beraten, oder wer erteilte da Befehle?


WAGNER: In dieser Lagebesprechung wurden sämtliche militärischen Fragen besprochen und häufig vom Führer militärisch entschieden, wenn nicht noch weitere Vorbereitungen für eine Entscheidung notwendig waren.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was tat nun zum Beispiel der Außenminister von Ribbentrop da, wenn er anwesend war?


WAGNER: Ich habe Außenminister von Ribbentrop nur vielleicht fünf-, sechsmal bei der Lagebesprechung gesehen und kann mich nicht entsinnen, daß er sich während der ganzen Besprechung überhaupt geäußert hat. Er nahm lediglich zu seiner eigenen Information an der militärischen Lagebesprechung teil.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wie war es mit dem Minister Speer, was machte der?


WAGNER: Auch der Minister Speer kam mit Fragen der Rüstung während der Lage selten zu Wort. Ich weiß, daß Rüstungsfragen zwischen Hitler und Speer immer in Sonderbesprechungen behandelt wurden. Jedoch sind hier einzelne Ausnahmen möglich.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Was machte Himmler da oder sein ständiger Vertreter Fegelein? Sprachen Sie über Sicherheitsfragen, oder was war deren Aufgabe?


WAGNER: Nein, Sicherheitsfragen standen während der militärischen Lagebesprechung überhaupt nicht zur Diskussion. Himmler und sein Vertreter traten in Erscheinung, und zwar sehr viel in Erscheinung, im Zusammenhang mit der Waffen-SS, und zwar hatte Fegelein ständig Auskünfte zu geben über Aufstellung, Organisation, [514] Bewaffnung, Transportfragen und auch den Einsatz der SS-Divisionen. Zu dieser Zeit spielten noch die SS-Divisionen, nach meinem Eindruck, eine besonders große Rolle, weil sie augenscheinlich eine besondere strategische Reserve darstellten, und die sind viel behandelt worden.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe hier ein von Ihnen geschriebenes Protokoll der Sitzung, das die Nummer GB-209 hat. Es ist nicht im Urkundenbuch abgedruckt. Da heißt es im dritten Abschnitt, ich lese Ihnen einen Satz vor:

»Der Vertreter des Reichsführers-SS im FHQu, SS-Gruppenführer Fegelein, übermittelt die Rückfrage des Reichsführers, wann er mit dem Eintreffen der aus Libau zuzuführenden Panther« – also Tanks – »rechnen könne.«

Ist das die typische Beschäftigung des SS-Gruppenführers Fegelein?

WAGNER: Jawohl. Diese Art Fragen wurden in jeder Lage gestellt.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Am Schlusse des Krieges ist auch Kaltenbrunner einige Male aufgetaucht. Hat er da gesprochen oder vorgetragen?


WAGNER: Ich kann mich keiner einzigen Äußerung von Kaltenbrunner während der militärischen Lage erinnern.

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Welche Rolle spielte nun der Admiral Dönitz in dieser militärischen Lage?


WAGNER: Auch bei Anwesenheit des Großadmirals Dönitz wurde die Seekriegslage vom OKW-Vertreter, dem Kapitän zur See Aßmann, vorgetragen. Der Großadmiral benutzte aber die Seekriegslage, um im Zusammenhang mit den einzelnen Kriegsschauplätzen – oder zusammengefaßt am Schluß – die Fragen, die er sich vorgenommen hatte, zur Besprechung vorzutragen. Zu irgendwelchen Fragen des Landkrieges oder Luftkrieges, die mit der Seekriegsführung nichts zu tun hatten, wurde der Großadmiral weder gefragt, noch hat er sich dazu geäußert. Er hat sich in seinen Äußerungen streng auf das Gebiet der Kriegsmarine beschränkt, hat sich allerdings auch äußerst energisch verbeten, wenn jemand anderes während der Lage ihm in die Seekriegsfragen hineinzureden versuchte.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Präsident! Ich bin hier an einem Abschnitt. Wenn es dem Tribunal recht ist, jetzt eine Pause eintreten zu lassen...


VORSITZENDER: Gut. Wir vertagen uns.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 13, S. 484-516.
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