Vormittagssitzung.

[75] VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat die von Dr. Siemers für den Angeklagten Raeder vorgelegten Dokumente sorgfältig und lange durchgesehen. Wir wünschen deshalb nicht, die Dokumente, die wir für zulässig erklären werden, verlesen zu lassen, weil wir sie ohnedies alle gelesen haben.

Ich will mich jetzt mit den Dokumenten im einzelnen befassen:

Dokument 66 wird für Zwecke der Argumentation zugelassen, aber nicht zum Beweis.

Dokument 101 ist abgelehnt,

Dokumente 102 bis 105 sind zugelassen,

Dokument 106 ist abgelehnt,

Dokument 107 ist zugelassen,

Dokument 39 ist abgelehnt,

Dokument 63 ist zugelassen,

Dokument 64 ist abgelehnt,

Dokument 99 ist abgelehnt,

Dokument 100 ist zugelassen,

Dokumente 102 bis 107 sind zugelassen,

Dokument 38 ist abgelehnt,

Dokument 50 ist abgelehnt,

Dokument 55 ist abgelehnt,

Dokument 58 ist abgelehnt,

Dokumente 29, 56, 57, 60 und 62 sind abgelehnt.

Ich hätte in diese Gruppe auch Dokument 28 einschließen sollen, welches auch abgelehnt ist.

Dokumente 31, 32, 36, 37 und 39 sind abgelehnt,

Dokument 41 ist zugelassen,

Dokument 99 ist schon abgelehnt worden und auch

Dokument 101 ist schon abgelehnt.

Dokument 59 ist zugelassen,

Dokument 68 ist abgelehnt,

Dokument 70 ist abgelehnt,

Dokument 72 ist abgelehnt,

Dokument 74 ist abgelehnt,

Dokument 75 ist zugelassen,

Dokument 77 ist zugelassen,

Dokument 79 ist zugelassen,

Dokument 80 ist zugelassen,

[75] Dokument 84 ist zugelassen,

Dokument 85, das sich auf Seite 82, Band 5, befindet, ist zugelassen.

Dokument 87 ist abgelehnt,

Dokument 88 ist zugelassen,

Dokument 91 ist zugelassen,

Dokument 13 ist zugelassen,

Dokument 27 ist zugelassen.

Die Anklagevertretung kann, wenn sie es wünscht, den Zeugen, der dieses Dokument ausgestellt hat, zum Kreuzverhör rufen.

MR. FRANCIS BIDDLE, MITGLIED DES GERICHTSHOFS FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Das ist Admiral Boehm.

VORSITZENDER: Admiral Boehm, ja.

Dokument 83 ist zugelassen,

Dokument 34 ist zugelassen,

Dokument 48 ist abgelehnt.

War ich zu schnell für Sie, Dr. Siemers? Haben Sie die letzten Punkte?

DR. SIEMERS: Ich habe alles gehört.

MR. DODD: Herr Präsident! Gestern nachmittag hat der Gerichtshof von uns verlangt, daß wir wenn möglich die Herkunft des Dokuments 1014-PS feststellen. Dieselbe Frage hat Dr. Siemers gestellt; es ist Beweisstück US-30.

Ich habe Nachforschungen anstellen lassen, und ich habe einige Informationen über das Dokument, die wir vorbringen möchten.

Ich möchte darauf hinweisen, daß 1014-PS, 798-PS und L-3 Dokumente sind, die dieselbe Rede vom 22. August 1939 auf dem Obersalzberg betreffen. Sie wurden von Herrn Alderman von der Amerikanischen Anklagevertretung am 26. November 1945 zum Beweis eingeführt. Ich möchte gerne darauf hinweisen, daß L-3, das Dr. Siemers gestern erwähnt hatte, nur zur Identifikation vorgelegt worden ist, wie das Protokoll der Verhandlung dieses Tages, des 26. November, zeigt. Es erhielt die Bezeichnung Beweisstück US-28 nur zur Identifikation. Herr Alderman wies darauf hin, wie das Protokoll zeigt, daß er es nicht zum Beweismittel anbot, daß es ein Schriftstück war, welches ursprünglich durch die Gefälligkeit eines Journalisten in unsere Hände gelangte und daß später die Dokumente 798-PS und 1014-PS unter erbeuteten Dokumenten gefunden wurden. Sie betrafen dieselbe Rede auf dem Obersalzberg. Herr Alderman hat diese beiden damals angeboten.

Nun wurden diese beiden Dokumente 798-PS, Beweisstück US-29, und 1014-PS, Beweisstück US-30 von den Streitkräften der Vereinigten Staaten gefunden, und zwar auf folgende Weise:

[76] Sie waren aus den OKW-Gebäuden in Berlin weggebracht worden und im Verlauf der verschiedenen Transporte der damaligen Tage, bevor sie endgültig irgendwo ankamen, wurden sie, wie es sich jetzt herausstellt, vom OKW an verschiedenen Orten unter Kontrolle des Generals Winter von der Deutschen Wehrmacht untergebracht. Sie wurden dann in drei Eisenbahnzügen nach Saalfelden im österreichischen Tirol verbracht. Später gab General Winter den Befehl, daß alle Dokumente, die sich in seiner Obhut befanden, den alliierten Streitkräften übergeben werden sollten, und das geschah auch. Diese besonderen Dokumente wurden zusammen mit anderen Papieren von General Winter und Angehörigen seines Stabes übergeben. Am 21. Mai 1945 wurden sie von Saalfelden, wo sie unter Kontrolle General Winters waren, weggebracht und der Dokumentenabteilung der dritten Amerikanischen Armee in München Übergeben. In München wurden sie von der Department G-2 Supreme Headquarters of the American Expeditionary Force mit Hilfe von Beamten des OKW und des OKH geordnet und katalogisiert. Am 16. Juni 1945 wurden diese Dokumente zusammen mit anderen auf sechs Lastwagen von dem Stabsquartier der dritten Armee in München zum US-Group Control Council Nummer 32 in Seckenheim, Deutschland, gebracht, welcher sich in den früheren Büros der I. G. Farbengesellschaft befand. Sie wurden in Regalen im dritten Stock des Gebäudes untergebracht und unter Bewachung gehalten. Die Arbeit des Sammelns, Ordnens, Zusammenstellens und Katalogisierens dieser Dokumente wurde zwischen dem 16. Juli 1945 und 30. August 1945 unter Aufsicht des britischen Oberst Austin mit Personal vom Supreme A. G., dem G-2 Document Center der G-2 Operational Intelligence Section, 6889 Berlin Document Section und der British Enemy Document Unit, sowie der British Military Intelligence Research Section durchgeführt. Beginnend mit dem 5. Juli 1945 bis zum 30. August 1945 wurden diese Dokumente von Mitgliedern des Stabes des Hauptanklägers für die Vereinigten Staaten durchgesehen. Leutnant Margolis, ein Mitglied unseres Stabes, der sich auch hier im Gerichtssaal befindet, entnahm diese Dokumente, die sich in Ihrer Mappe befinden, 798-PS und 1014-PS, persönlich den erbeuteten Akten des OKW, brachte sie nach Nürnberg und hinterlegte sie im Dokumentenzimmer, wo sie seither unter strengen Sicherheitsmaßnahmen verwahrt wurden.

Das ist die Geschichte dieser beiden Dokumente, über die Dr. Siemers gestern Fragen stellte, wie ich sagen möchte eine schwerwiegende Frage, und folgerte, daß mit ihrem Inhalt etwas nicht stimme. Ich glaube, daß der von mir in Form einer von Kapitänleutnant Hopper unterschriebenen Erklärung gegebene Bericht die Herkunft und den seitherigen Aufbewahrungsort der Dokumente klar feststellt. Und ich halte es nur für fair zu sagen, da Dr. Siemers [77] es für angebracht hielt, auf die außerordentlich barsche Sprache hinzuweisen, die Hitler zugeschrieben wurde, daß diese Dokumente vorgelegt wurden, um zu zeigen, daß diese Leute tatsächlich von Angriffskrieg sprachen. Die Lektüre der drei Dokumente wird dem Gerichtshof klar zeigen, daß sie im wesentlichen übereinstimmen; natürlich gibt es Unterschiede der Ausdrucksweise, aber der wichtige Umstand und der Zweck, warum sie vorgelegt wurden, war, zu zeigen, daß diese Leute von Angriffskrieg gesprochen haben. Ich darf sagen, es überrascht mich nicht, daß mein Kollege hinsichtlich dieser Bemerkung empfindlich ist, aber ich denke, der unbeantwortete Beweis, soweit die Sache bis jetzt gediehen ist, zeigt, daß diese Dinge nicht nur gesagt, sondern auch getan worden sind.


M. DUBOST: Hoher Gerichtshof! Zweifelsohne handelt es sich um einen Irrtum in der Übersetzung. Wir haben verstanden, daß Nummer 106 das erstemal abgelehnt und das zweitemal in die Gruppe der Dokumente 102 bis 107 zugelassen worden ist.


VORSITZENDER: Ich fürchte, es war mein Irrtum. Ich habe gesagt, daß die Gruppe 102 bis 107 zugelassen wäre, ich habe aber auch gesagt, daß 106 abgelehnt wurde, und es ist zurückgewiesen. Es ist durchaus mein Fehler. 106 ist also abgelehnt.


M. DUBOST: 106 ist zurückgewiesen worden. Aber sind die Dokumente von 102 bis 107 auch zurückgewiesen worden?


VORSITZENDER: Nein, ich will die genauen Nummern angeben: 102, 103, 104, 105 und 107 sind zugelassen.


M. DUBOST: Sehr gut, Herr Präsident! Wir werden im Laufe der Verhandlungen noch weitere Erklärungen zu den Dokumenten 102 bis 107 abgeben.


VORSITZENDER: Ja.


DR. SIEMERS: Herr Präsident! Darf ich ein Wort sagen zu den Ausführungen von Mr. Dodd? Ich hatte keine Zweifel und habe erst recht jetzt keinen Zweifel, daß die Behandlung der Dokumente seit der Auffindung absolut korrekt vor sich gegangen ist, und nur darüber hat Mr. Dodd gesprochen. Ich glaube, was wichtig ist, ist folgendes, ob sich feststellen läßt, in welchem Zusammenhang diese Papiere mit anderen Papieren lagen, weil man daraus ersehen kann, ob es Papiere waren, die einem bestimmten Adjutanten gehörten. Zum Beispiel, waren sie zusammen mit den Hoßbach-Papieren? Oder waren sie zusammen mit den Schmundt-Papieren? Wenn die Urkunden zum Beispiel mit dem Schmundt-Dokument lagen, wäre es wahrscheinlich, daß sie Papiere dieses Adjutanten gewesen sind?


VORSITZENDER: Das alles betrifft den Wert des Dokuments, nicht wahr? Ein Dokument, das unterzeichnet ist, hat doch ohne Zweifel mehr Gewicht als ein Dokument, das nicht unterzeichnet ist. [78] All dies wird bei Prüfung der Dokumente vom Gerichtshof in Betracht gezogen werden. Aber die Zulässigkeit des Dokuments hängt von dem Umstand ab, daß es ein deutsches gefundenes oder erbeutetes Dokument ist.


DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich wollte das nur sagen, weil es mir unangenehm ist, wenn die Amerikanische Delegation meinen Antrag bezüglich der Urkunde falsch verstanden hat. Ich mache keinen Vorwurf wegen der Art der Auffindung, sondern sage nur, es ist zweifelhaft, unter welchen Papieren sie lag, und mir ist aufgefallen, daß Mr. Dodd heute den Ursprung der drei fraglichen Dokumente völlig gleich behandelt hat, während Mr. Alderman am 26. November 1945 (Band II, Seite 320) gesagt hat, daß eine der drei Urkunden wegen ihrer zweifelhaften Herkunft augenscheinlich nicht in Ordnung sei, nämlich L-3 und deshalb die Urkunde zurückzog.

Ich darf dann, wenn es dem Gericht recht ist, mit der Vernehmung des Angeklagten Raeder fortfahren?


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Großadmiral! Wir haben noch ein paar letzte Fragen bezüglich der Verschwörung. Ich glaube, die Fragen gehen schnell. Ich bitte Sie, die Urkunde C-155 zur Hand zu nehmen. Es handelt sich um GB-214, im Dokumentenbuch 10, Seite 24; Dokumentenbuch der Britischen Delegation Seite 24, Dokumentenbuch 10.

Es ist Ihre Schrift vom 11. Juni 1940, die an 74 Marinedienststellen gegangen ist und die die Anklageschrift eine Rechtfertigungsschrift genannt hat. Die Anklage will hieraus herleiten, daß Sie bereits im Sommer 1939 wußten, daß ein Krieg bevorstand. Ich bitte Sie, nur ganz kurz zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen.

RAEDER: Es liegen die verschiedensten Beweise dafür vor, daß ich in gar keiner Weise mit einem Krieg zum Herbst rechnete, und bei dem geringen Maß der Aufrüstung der deutschen Marine war das natürlich. Ich habe das in der Rede zu den U-Boot-Offizieren in Swinemünde ganz klar zum Ausdruck gebracht, daß nicht damit zu rechnen sei.

DR. SIEMERS: Und was war der Anlaß dieser Schritt von C-155?


RAEDER: Der Anlaß dieses Briefes war, daß eine Anzahl von Torpedoversagern vorgekommen waren, die darauf zurückzuführen war, daß sie noch nicht so vollkommen entwickelt waren, wie das bei Beginn eines Krieges hätte sein müssen, und weiter war der Anlaß, daß die Offiziere, wo nun der Krieg so plötzlich ausgebrochen war, vielfach glaubten, es wäre richtiger gewesen, zunächst die U-Bootwaffe möglichst stark zu entwickeln, damit diese für den Fall eines Kriegsausbruches wenigstens in größerer Zahl bereit war. Diesen Auffassungen bin ich entgegengetreten, eben mit der Begründung, daß mit einem solchen Kriege gar nicht zu rechnen war; und auf [79] der Seite 6, Absatz 8, bringe ich nochmals besonders zum Ausdruck – in der 2. Zeile, daß der Führer bis zuletzt hoffte, die drohende Auseinandersetzung mit England bis zum Jahre 1944/1945 verlegen zu können. Ich spreche hier von einer drohenden Auseinandersetzung. Eine drohende Auseinandersetzung ist etwas, was man nicht gerade erstrebt, sondern was man eher befürchtet.


DR. SIEMERS: Es gibt dann noch ein »Schlüssel-Dokument«, das ist 789-PS, US-23, die sehr lange Rede Hitlers vom 23. November 1939 vor den Oberbefehlshabern.

Die Urkunde befindet sich, Herr Präsident, im Dokumentenbuch 10 a, Seite 261. Es ist wiederum eine Hitler-Rede, von der man nicht weiß, wer dieses Protokoll aufgesetzt hat; es fehlt die Unterschrift, es fehlt das Datum. Da es gleich liegt wie bei den anderen Dokumenten, brauche ich Sie über diesen Punkt nicht weiter zu fragen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ich wüßte nur gerne, Herr Großadmiral, hatte auch diese Rede wieder einen bestimmten Hintergrund, einen bestimmten Hintergedanken Hitlers?

RAEDER: Jawohl. Es war damals ein ziemlich scharfer Konflikt zwischen Hitler und dem Oberbefehlshaber des Heeres, und eine Meinungsverschiedenheit auch mit den führenden Generalen wegen der Offensive im Westen; und der Führer nahm die oberen Führer zusammen, um ihnen über diese ganzen Dinge seine Ansicht zu sagen. Er führte aus – ich war selbst dabei – daß er bisher mit seinen Entscheidungen immer recht behalten hätte und daß er auch mit der Auffassung, daß man diese Westoffensive möglichst noch im Herbst vornehmen müsse, auch recht behalten werde. Er brachte zum Schluß sehr scharfe Worte; es ist im drittletzten Absatz des Dokuments, da steht: Ich werde vor nichts zurückschrecken und jeden vernichten, der gegen mich ist. Das war gegen die Generale gerichtet. Die Westoffensive fand dann doch erst im Frühjahr statt, weil die Wetterverhältnisse sie verhinderten.

DR. SIEMERS: Die Einzelheiten darüber haben wir schon in früherer Beweisaufnahme gehört, ich glaube, die können wir uns sparen.

Es kommt dann in diesem Zusammenhang das letzte Dokument C-126, das Sie ebenfalls vor sich haben, GB-45. Es befindet sich im Dokumentenbuch 10a, Seite 92.

Bezüglich der Vorbereitung des Krieges in Polen hat die Anklage dieses Dokument vom 22. Juni 1939 vom OKW, von Keitel unterschrieben, vorgelegt, weil mit diesem Dokument eine Zeittafel für den Fall »Weiß«, also für den Fall Polen, gegeben wurde.

[80] Enthält dieses Dokument, oder enthielt diese Anweisung für Sie eine erkennbare bestimmte Angriffsabsicht?


RAEDER: Nein, eine erkennbare Angriffsabsicht keineswegs. Es waren auf alle Fälle gewisse Fragen zu klären auf lange Sicht, wie zum Beispiel die Frage, ob unsere Schulschiffe, die im Sommer hinauszugehen pflegten, hinausgehen oder warten sollten. Diese Entscheidung sollte aber erst Anfang August getroffen werden. Im Anschluß an diesen Befehl erließ ich den ebenso zu diesem Dokument gehörenden Befehl vom 2. August an die einzelnen oberen Marine-Dienststellen, nämlich, eine operative Weisung für Einsatz der Atlantik-U-Boote im Fall »Weiß«; und ich darf die ersten Zeilen verlesen, weil es auf den Wortlaut ankommt:

»Anliegend wird eine operative Weisung für den Einsatz der im Falle der Beibehaltung der Durchführungsabsicht Fall ›Weiß‹ vorsorglich in den Atlantik zu entsendenden U-Boote übersandt. F.d.U. reicht seine Operationsbefehle bis 12. 8. an Skl ein. Die Entscheidung über das Auslaufen der U- Boote in den Atlantik wird voraussichtlich vor Mitte August fallen.

Diese Weisung ist bei Ausfall der Operationen, spätestens am 1. Oktober 39 zu vernichten.«

Es stand also keineswegs fest, daß solche Operationen stattfinden würden, sondern es war eine vorsorgliche Vorsichtsmaßnahme, die unter allen Umständen getroffen werden mußte für den Fall »Weiß«.

DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Sie haben ausgesagt, daß Hitler Ihnen immer wieder, speziell wenn Sie ihn allein sprachen, sagte, es kommt kein Krieg.

RAEDER: Jawohl.


DR. SIEMERS: Insbesondere kein Krieg mit England?


RAEDER: Jawohl.


DR. SIEMERS: Nun kam am 3. September 1939 doch der Krieg mit England. Haben Sie im Anschluß daran und gegebenenfalls wann mit Hitler nun über diese Frage gesprochen?


RAEDER: Ich war am 3. September vormittags, ich glaube zwischen 10.00 und 11.00 Uhr, die genaue Uhrzeit kann ich nicht sagen, in die Reichskanzlei gerufen worden. Die Skl hatte mir schon übermittelt, daß das Ultimatum von England und Frankreich eingelaufen sei. Ich kam in das Arbeitszimmer des Führers, wo eine Anzahl von Personen versammelt war. Ich erinnere mich nur noch, daß der Stellvertreter des Führers, Heß, zugegen war; ich kann nicht sagen, wer sonst noch da war. Es fiel mir auf, daß Hitler mir gegenüber außerordentlich befangen war, als er mir sagte, daß gegen alle seine Hoffnungen nunmehr doch der Krieg mit England bevorstehe, daß das Ultimatum eingelaufen sei. Es war ein Ausdruck von Befangenheit, wie ich ihn sonst an Hitler eigentlich noch nie beobachtet hatte.


[81] DR. SIEMERS: Ich komme nun zu dem Vorwurf der Anklage, daß Sie, Herr Großadmiral, den Nationalsozialismus bejahten und weitgehend unterstützten.

Ich darf das Hohe Tribunal bitten, sich das Dokument D-481 zu betrachten. Es ist GB-215 im Dokumentenbuch 10a, Seite 101. Es handelt sich hierbei um den Diensteid der öffentlichen Beamten und den Diensteid der Soldaten. Die Anklage hat unter Bezugnahme auf diese Urkunde ausgeführt, daß Sie, Herr Großadmiral, am 2. August 1934 unter besonderer Zeremonie auf Adolf Hitler einen Eid ablegten und nicht mehr auf das Vaterland; am 15. Januar 1946 (Band V, Seite 298) wurde wörtlich gesagt: »Das Gericht wird daraus ersehen, daß Raeder«, in dem Eid, »›Vaterland‹ durch ›Führer‹ ersetzte.« Dies verstehe ich nicht und darf Sie bitten, mir zu sagen, ob es richtig ist, daß Sie an der Änderung des Eidestextes von »Vaterland« in »Hitler« irgendwie mitgewirkt haben?


RAEDER: Nein, mir ist dieser Vorwurf völlig unverständlich. Die ganze Angelegenheit war auch keine besondere Zeremonie. Ich weiß nicht, wer das beobachtet haben will, so daß er das behaupten kann. Der Oberbefehlshaber von Blomberg und die drei Wehrmachtsbefehlshaber wurden am Vormittag des 2. August zu Hitler gebeten; wir waren in seinem Arbeitszimmer und Hitler ließ uns an seinen Schreibtisch herantreten, ohne jede Zeremonie und Aufmachung, und dort leisteten wir den Eid, den er als Staatsoberhaupt und Oberster Befehlshaber der Wehrmacht uns vorlas. Diesen Eid sprachen wir nach. Es hatte keiner von uns an der Fassung des Eides mitgewirkt, es war auch gar nicht von uns verlangt worden. Das wäre ja auch ganz ungewöhnlich gewesen. Der Eid ging auf die Person Hitlers, er ist niemals auf das Vaterland gegangen, vorher im Wortlaut, sondern ich habe einmal einen Eid auf den Kaiser und Obersten Kriegsherrn geleistet, einen Eid auf die Weimarer Verfassung und den dritten Eid auf die Person des Staatsoberhauptes und Obersten Befehlshabers der Wehrmacht, Hitler. In allen drei Fällen habe ich den Eid meinem Volk und Vaterland geleistet, das ist ganz selbstverständlich.


DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Als Sie zu dieser Sitzung am 2. August hinbestellt wurden, wußten Sie vorher, um was es sich handelte?


RAEDER: Das möchte ich annehmen, daß wohl durch die Adjutantur an meine Adjutantur gesagt worden ist, ich möchte hinkommen und es würde sich um die Eidesleistung handeln; ich kann es aber nicht mehr mit voller Sicherheit sagen, ich nehme es an.


DR. SIEMERS: War es der Morgen nach dem Tode Hindenburgs?


RAEDER: Jawohl.


DR. SIEMERS: Am Tage nach dem Tode Hindenburgs?


[82] RAEDER: Jawohl.


DR. SIEMERS: War Ihnen der Wortlaut des Eides vorher bekannt?


RAEDER: Nein. Er war aber aufgeschrieben auf einem Blatt, und ich möchte annehmen, daß wir den Wortlaut vorher zur Kenntnis bekommen haben, an dem Schreibtisch.

DR. SIEMERS: Ich darf hier einschalten, Herr Präsident, daß der Wortlaut in dieser eben genannten Urkunde enthalten ist und ein Reichsgesetz darstellt.


[Zum Zeugen gewandt:]


Die Anklage behauptet, daß Sie am 30. Januar 1937 Parteimitglied geworden seien, und zwar dadurch, daß Sie das Goldene Parteiabzeichen erhielten. Ich bitte Sie, auf diesen schon in anderen Fällen besprochenen Punkt nur ganz kurz zu antworten.

RAEDER: Bei der Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens sagte der Führer ausdrücklich, es handle sich um die Verleihung der höchsten Auszeichnung, die er zur Zeit verleihen könne. Parteimitglied konnte ich gar nicht werden, denn das war ja ausgesprochen, daß Soldaten nicht Parteimitglieder sein konnten. Das war auch allgemein bekannt, und deswegen ist die Behauptung ebenfalls nicht zu verstehen.

DR. SIEMERS: Die Mitgliedschaft von Soldaten war durch die Verfassung verboten?


RAEDER: Ja, verboten. Darf ich noch etwas sagen, um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen? Sie war sowohl nach der Weimarer Verfassung verboten, als auch nach den Bestimmungen, die Hitler erlassen hatte.

DR. SIEMERS: Standen Sie im Gegensatz zur Partei infolge Ihrer allgemein bekannten stark christlichen und kirchlichen Einstellung? Und wie hat sich dies ungefähr, in kurzen Worten, entwickelt? Haben Sie deshalb Schwierigkeiten mit der Partei gehabt oder nicht?


RAEDER: Ich habe im allgemeinen keine größeren Schwierigkeiten mit der Partei gehabt, was ich darauf zurückführe, daß die Marine ein erhebliches Ansehen wie in Deutschland so auch in der Partei hatte. Reibungen, die an unteren Stellen vorkamen, habe ich stets durch obere Stellen, zumindest die Stationschefs und Flottenchefs, mit den betreffenden Instanzen beseitigen lassen. Wenn sie größer waren, wurden sie mir vorgelegt, und ich regelte sie dann; oder wenn es sich um ganz grundsätzliche Sachen handelte, gab ich sie an das OKW. Da ich niemals irgendwelche Dinge durchgehen ließ, falls sie von seiten der Partei angestiftet waren, so hat sich das ganze Verhältnis bald gut eingespielt, und ich konnte der Truppe [83] alle Reibungen abnehmen, so daß bald kaum noch welche vorkamen. Wir hatten es in dieser Beziehung in der Marine günstiger, weil wir keine territorialen Dinge zu bearbeiten hatten und weil wir eben unseren Blick auf die See gerichtet hatten und nur in den Küstenstädten arbeiteten, wo eigentlich alles nur Marine war. Schwierigkeiten hatte ich, und das ist wesentlich, durch die Persönlichkeit von Heydrich, den ich im Jahre 1928/1929 aus der Marine entfernt hatte, nachdem ein Ehrengericht ihn verurteilt hatte wegen gewissenloser Behandlung eines jungen Mädchens. Dies hat er mir die ganze Zeit lang nachgetragen und hat verschiedentlich versucht, mich bei der Obersten Parteiführung oder bei Bormann und auch beim Führer anzuschwärzen. Ich konnte diese Angriffe aber stets zurückweisen, so daß sie keinerlei Folgen für mein Verhältnis im ganzen hatten.

Diese Einstellung von Heydrich übertrug sich in gewisser Weise auch auf Himmler, so daß ich auch da hin und wieder einen scharten Brief schreiben mußte, aber gerade die Schärfe dieser Briefe wirkte in den meisten Fällen abhelfend.

Ich möchte nicht die Zeit in Anspruch nehmen, indem ich noch irgendwelche Einzelfälle, zum Beispiel mit dem Sicherheitsdienst, hier erwähne, aber Angriffe, direkte Angriffe wegen meiner Stellung zur Kirche sind nicht erfolgt. Es lag nur die Äußerung von Goebbels vor, die ich durch den Mitangeklagten Hans Fritzsche erfahren habe, daß ich ein rotes Tuch für die Partei wäre wegen meiner Einstellung zur Kirche; aber, wie gesagt, man hat mich das nicht in irgendeiner unangenehmen Weise merken lassen.


DR. SIEMERS: Ich glaube, die starke kirchliche Betonung, auf die Sie bei der Marine Gewicht legten, brauche ich Sie hier nicht mit langem Zeitverlust zu bitten, auszuführen, denn ich werde dazu noch ein Affidavit vorlegen, ohne es zu verlesen, und zwar von Ihrem Ihnen durch lange Jahre bekannten Marinedekan Ronneberger, der die Sachen geschildert hat und dadurch alles klarstellt. Ich darf nur in diesem Zusammenhang noch eine Frage stellen: Haben Sie Hitler gegenüber immer wieder oder des öfteren betont, daß eine kirchliche Einstellung des Soldaten und der Marine notwendig sei?


RAEDER: Jawohl, das ist verschiedentlich geschehen, und ich habe diesen Kurs in der Marine auch bis zuletzt ohne jedes Zögern durchgehalten.


DR. SIEMERS: In diesem Zusammenhang, Herr Präsident, darf ich Raeder-Exhibit Nummer 121 vorlegen. Das ist im Dokumentenbuch, in meinem Dokumentenbuch Raeder 6, Seite 523. Ich möchte die Zeit des Gerichtshofs nicht in Anspruch nehmen durch Fragen über die Gegensätzlichkeit in den kirchlichen Fragen zwischen Partei und Marine. Ich glaube, es ist durch diese Dokumente genug klargestellt, daß eine Verbindung zwischen Kirche und Nationalsozialismus letzten Endes nicht möglich ist. Bormann ist auf diesem Gebiet [84] der Repräsentant, und dieses Exposé, das ich hier gebracht habe, davon darf ich nun den ersten Absatz verlesen. Ich zitiere:

»Nationalsozialistische und christliche Auffassungen sind unvereinbar. Die christlichen Kirchen bauen auf der Unwissenheit der Menschen auf und sind bemüht, die Unwissenheit möglichst weiter Teile der Bevölkerung zu erhalten, denn nur so können die christlichen Kirchen ihre Macht bewahren. Demgegenüber beruht der Nationalsozialismus auf wissenschaftlichen Fundamenten.«

Und im zweiten Absatz, der letzte Satz:

»Wenn also unsere Jugend künftig einmal von diesem Christentum, dessen Lehren weit unter den unseren stehen, nichts mehr erfährt, wird das Christentum von selbst verschwinden.«

Und auf der zweiten Seite, am Schluß:

»Ebenso wie die schädlichen Einflüsse der Astrologen, Wahrsager und sonstigen Schwindler ausgeschaltet und durch den Staat unterdrückt werden, muß auch die Einflußmöglichkeit der Kirche restlos beseitigt werden. Erst wenn dieses geschehen ist, hat die Staatsführung den vollen Einfluß auf die einzelnen Volksgenossen. Erst dann sind Volk und Reich für alle Zukunft in ihrem Bestande gesichert.«

Da allgemein bekannt ist, wie kirchlich und christlich der Angeklagte eingestellt war, zeigt dies, glaube ich, genug den Gegensatz zwischen der Partei und dem Angeklagten.


[Zum Zeugen gewandt:]


Hinsichtlich der Verschwörung hat die Anklage Ihnen noch vorgeworfen, daß Sie zum Geheimen Kabinettsrat gehörten und zum Reichsverteidigungsrat. Ich bitte Sie, nur ganz kurz zu antworten, da diese Fragen schon so viel besprochen worden sind, daß ich vermute, daß niemand mehr im Gerichtssaal gerne mehr etwas über diese Dinge hören will. Waren Sie Mitglied der Reichsregierung?

RAEDER: Nein.

DR. SIEMERS: Nach dem Dokument 2098-PS, GB-206, Dokumentenbuch 10, Seite 39, ein Erlaß des Führers vom 25. Februar 1938, wurden Sie und der Oberbefehlshaber des Heeres den Reichsministern im Range gleichgestellt?

Die Anklage behauptet, daß Sie daher Kabinettsmitglied waren und an den Sitzungen teilnehmen durften und auch teilgenommen haben. Ist das richtig?


RAEDER: Nein. Ich war nicht Reichsminister, sondern nur im Range gleichgestellt. Die Ursache war, glaube ich, die, daß der Generaloberst Keitel damals den Reichsministern gleichgestellt [85] wurde, weil er ja in Ausübung der Geschäfte des Kriegsministeriums viel mit ihnen zu tun hatte und auf der gleichen Stufe stehen mußte, mit ihnen zu verhandeln. Und da Brauchitsch und ich rangälter als Generaloberst Keitel waren, so erhielten wir auch den gleichen Rang. Kabinettsmitglied war ich gar nicht, sondern es heißt in der Verfügung, daß ich auf Befehl oder Anordnung des Führers an einer Kabinettsitzung teilnehmen könnte. Es war wohl gedacht, daß ich dann, wenn es sich um Erklärung von Fachangelegenheiten handelte, in das Kabinett kommen durfte. Es ist aber nie vorgekommen, da nach dieser Zeit keine Kabinettsitzungen stattgefunden haben.


DR. SIEMERS: Ich darf noch darauf hinweisen, daß in Absatz 2 dieses Erlasses von Hitler steht:

»Die Oberbefehlshaber... nehmen nach meiner Anordnung an den Sitzungen des Reichskabinetts teil.«


RAEDER: Jawohl. Und was den Geheimen Kabinettsrat anbetrifft, so brauche ich nur zu bestätigen, daß, wie Hitler mir auch selbst gesagt hat, dieser Geheime Kabinettsrat nur gebildet wurde, um den abgehenden Außenminister, Herrn von Neurath, zu ehren und um nach außen, sowohl im Inlande wie auch im Auslande, den Eindruck zu erwecken, daß Herr von Neurath auch weiterhin in der Außenpolitik zu Rate gezogen werden würde. Zusammengetreten ist der Kabinettsrat nie.

DR. SIEMERS: Die Anklage hat Ihnen vorgeworfen, daß Sie am Heldengedenktag, am 12. März 1939, eine Rede gehalten haben und daß Sie in dieser Rede gesprochen haben von der schonungslosen Kampfansage an den Bolschewismus und das internationale Judentum. Ich darf noch bemerken, Hohes Gericht, die Rede ist leider von der Anklage nur in einem unter bestimmten Gesichtspunkten aufgestellten Auszuge im Dokumentenbuch seinerzeit enthalten gewesen, und ich glaube, es ist gut, die ganze Rede im Zusammenhang zu kennen. Selbstverständlich werde ich sie nicht verlesen, möchte sie aber gern als Raeder-Exhibit Nummer 46 überreichen. In meinem Dokumentenbuch 3, Seite 228, Seite 235, findet sich der Satz; die Seite auf der das Zitat der Anklage steht.

Ich bitte Sie, kurz dazu Stellung zu nehmen.


RAEDER: Darf ich dabei einige kurze Sätze, die den Gesamtcharakter der Rede kennzeichnen, verlesen?


DR. SIEMERS: Ich habe keinen Zweifel, daß das Gericht Ihnen das gestatten wird. Ich bitte allerdings, nur einige prägnante Sätze zu gebrauchen, wie die Anklage es gemacht hat.


RAEDER: Jawohl. Seite 7, Zeile 6 steht...


DR. SIEMERS: Verzeihung, das ist Seite 235, auf derselben Seite, auf der das Zitat der Anklage steht.


[86] RAEDER: Kurz vor dem Zitat der Anklage steht Zeile 6:

»Er hat dem deutschen Volke das Vertrauen zu sich selbst und auf sein eigenes Können wiedergegeben und es so befähigt, sein heiliges Recht, das ihm in der Zeit seiner Ohnmacht verweigert war, mit eigener Kraft sich selbst zurückzunehmen und darüber hinaus mutig die ungeheueren Probleme der Zeit anzupacken und ihrer Lösung zuzuführen. Damit hat das deutsche Volk und sein Führer für den Frieden Europas und der Welt mehr getan, als manche Nachbarn heute zu erkennen imstande sind.«

Jetzt kommt der Satz, wo ich von Kampfansage an den Bolschewismus und das internationale Judentum spreche, der von der Anklagebehörde vorgetragen worden ist. Und ich möchte dazu kurz sagen, nach den Erfahrungen der Jahre 1917 bis 1919 hatte der Kommunismus und das internationale Judentum die Widerstandsfähigkeit des deutschen Volkes in erheblicher Weise zerstört und hatte danach einen unverhältnismäßig großen und drückenden Einfluß auf die deutschen Angelegenheiten, sowohl in staatlicher Beziehung wie in wirtschaftlicher Beziehung, wie auch zum Beispiel in der Justiz, gewonnen. Danach durfte man sich meines Erachtens nicht darüber wundern, daß die nationalsozialistische Regierung dahin strebte, diesen großen und drückenden Einfluß zu lockern und möglichst zu beseitigen.

Wenn nun die nationalsozialistische Regierung auf diesem Wege sehr scharfe Schritte tat, die zu den Gesetzen von Nürnberg führten, deren Überspitzung ich selbstverständlich bedauere, so konnte ich doch nicht in einer Rede, die ich im Auftrag der Staatsregierung vor der Öffentlichkeit hielt, meine grundsätzlich anderen Anschauungen persönlich zum Ausdruck bringen, soweit ich das mit meinem Gewissen vereinbaren konnte. Es war auch zu bedenken, daß eine solche Rede sich in einem gewissen Gesamtrahmen abspielen mußte; aber dies war nur ein kurzer Satz, während andere Punkte ganz erheblich im Vordergrund standen. Ich bitte, in diesem Zusammenhang noch zwei kleine Sätze verlesen zu dürfen:

»Und darum die Forderung der Gleichberechtigung und Gleichachtung mit allen anderen Völkern, die allein die Gewähr für ein friedliches Zusammenleben auf dem Erdball zu bieten vermag.«

Und dann der Schlußsatz auf Seite 235:

»Der Führer hat uns Soldaten im Rahmen der deutschen Volksgemeinschaft unsere Aufgabe zugewiesen als Schutz und Schirm unserer Heimat und unserer friedlichen, völkischen Aufbauarbeit, als Erzieher der uns anvertrauten jungen wehrfähigen Mannschaft, die geschlossen durch unsere Hände geht.«

[87] Den nächsten Satz hat die Anklagebehörde verlesen, weil ich da gesprochen habe davon, daß wir die junge Mannschaft nicht nur technisch erziehen müßten im waffentechnischen Sinne, sondern auch im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung und Lebensgestaltung und daß wir mit der Partei Schulter an Schulter marschieren müßten.

Ich habe stets den Standpunkt vertreten, daß die Wehrmacht kein völliger Fremdkörper im Staate sein dürfe. In einem monarchistischen Staat wäre also eine republikanische Wehrmacht unmöglich oder in einem demokratischen Staat etwa eine monarchistisch eingestellte Wehrmacht, und so müsse man auch unsere Wehrmacht soweit eingliedern in den nationalsozialistischen Staat, wie es notwendig wäre, daß eine wahre Volksgemeinschaft bestehen könne, und dazu sei es Aufgabe der Wehrmachtbefehlshaber, ihren Wehrmachtsteil so einzustellen, daß er die guten nationalen und sozialen Ideen des nationalsozialistischen Staates anerkenne und auch danach lebe, in gleicher Weise, wie ich als Oberbefehlshaber der Marine es getan habe. Auf diese Weise war es möglich, die Wehrmacht richtig einzugliedern, ihr alle Überspitzungen und Übertreibungen fernzuhalten, aber doch eine gute Volksgemeinschaft innerhalb des Staates zu bilden.

Und dann unten auf Seite 236:

»Diese Nation brauchte einen neuen, einen wahren Frieden, den Frieden der Gerechtigkeit und Ehre, den Frieden ohne Haß. Den Frieden braucht auch die Welt. Da ihn das schwache Deutschland nicht erhalten konnte, hat ihn das starke sich errungen. Diesen Frieden der deutschen Nation gegen jedermann zu sichern, ist die stolze Aufgabe der deutschen Wehrmacht.«

Und ganz zum Schluß noch unten, die 11. oder 12. Zeile von unten:

»Dem Soldaten drüben aber, den wir als den ritterlichen Vertreter seines Landes achten, mag ein Soldatenwort gelten: Was Deutschland braucht und will, ist Friede! Das ist nicht nur gesagt, sondern auch durch praktische Beispiele bewiesen worden. Die Aufbauarbeit Deutschlands bedarf einer vieljährigen, ruhigen Entwicklung.«

Ich glaube, daß das genügt...

DR. SIEMERS: Ich glaube, es genügt.

Ich darf nur das Hohe Tribunal darauf hinweisen, daß in der englischen Übersetzung auf Seite 236, soviel ich mich erinnere, ein Satz unterstrichen ist, und zwar der Satz:

»Wehrmacht und Partei sind... ein unteilbares Ganzes...«

Dieses hat die Anklage vorgelegt und sonst nichts unterstrichen.

In Wirklichkeit, im Original sind – das sei nur am Rande vermerkt – sehr viel mehr Stellen unterstrichen, insbesondere die [88] Sätze, die Großadmiral Raeder eben verlesen hat, die vom Frieden handeln.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Großadmiral! Die Anklage hat Ihnen Vorwürfe gemacht bezüglich aller politischen Handlungen des Nationalsozialismus. Ich bin daher gezwungen, Sie kurz über Ihre Beteiligung an denjenigen Ländern zu befragen, bei denen die Beteiligung der Marine zunächst überraschend erscheint. In welcher Weise waren Sie an den Maßnahmen bezüglich des Anschlusses von Österreich beteiligt?

RAEDER: Die Marine hatte mit dem Anschluß Österreichs überhaupt nichts zu tun und war in keiner Weise beteiligt daran.

DR. SIEMERS: Haben Sie irgendwelche Vorbereitungen getroffen?


RAEDER: Nein, im Falle Österreich waren keine Vorbereitungen zu treffen. Der Fall Österreich war erwähnt in dem Dokument C-175. Da handelt es sich aber nur um eine Weisung für die einheitliche Kriegsvorbereitung der Wehrmacht, gültig vom 1. Juli 1937.


DR. SIEMERS: Verzeihung. Ich darf darauf hinweisen, C-175 ist US-69, im Dokumentenbuch der Britischen Delegation 10a, Seite 117.

Die Anklage hat dieses Dokument sehr wichtig genommen, deshalb darf ich Sie um ein Wort dazu bitten.

RAEDER: Es handelt sich um eine Aufstellung, die in jedem Staate, meines Wissens, für jedes Jahr gemacht wird, indem, je nach der politischen Lage, die Fälle aufgeführt werden, die im Laufe des Jahres eintreten könnten und für die selbstverständlich Vorbereitungen getroffen werden müssen. Für die Marine hatte aber dieses Dokument keinerlei Folgen, was Österreich betrifft.


DR. SIEMERS: Es ist also eine Urkunde, die zahlreiche...


VORSITZENDER: Ich bin nicht so sicher, daß wir die Bezeichnung dazu richtig gehört haben. Ich glaube, es kam durch C-157, US-69, 10a, und dann habe ich die Seitenzahl nicht verstanden.


DR. SIEMERS: Seite 117.


VORSITZENDER: Ist es C-157 oder 175?


DR. SIEMERS: C-175.

Handelte es sich hier um strategische Vorbereitungen für verschiedene Eventualfälle?


RAEDER: Jawohl. Es werden verschiedene Fälle genannt, der Fall »Rot«, Sonderfall »Erweiterung Rot/Grün«. Sie mußten alle durchgearbeitet, werden, ohne daß sie irgendwelche Folgen zu haben brauchten.


DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich wollte in diesem Zusammenhang verschiedene Dokumente, Raeder-Exhibits, überreichen, aus [89] denen sich ergibt, daß genau solche Vorbereitungen, weil sie wehrmachtsmäßig notwendig sind, strategisch notwendig sind, auch bei den Alliierten gemacht wurden, nur um die Notwendigkeit zu zeigen Ich möchte im Moment davon absehen, weil ich so schnell nicht übersehen kann, welche Dokumente genehmigt sind und welche nicht. Ich darf dann vielleicht dementsprechend kurz am Schluß die Dokumente zusammenhängend überreichen, um kein Mißverständnis jetzt durch falsche Zahlen aufkommen zu lassen.


[Zum Zeugen gewandt:]


In welcher Weise waren Sie und die Marine an den Maßnahmen bezüglich des Sudetenlandes beteiligt?

RAEDER: In einer Weisung...

DR. SIEMERS: Verzeihung. Ich darf Sie bitten, dazu das Dokument der Anklage 388-PS in die Hand zu nehmen. Es ist US-126, nein, Verzeihung, US-26, und findet sich im Dokumentenbuch der Britischen Delegation 10a, Seite 147. Es ist der Entwurf für die neue Weisung »Grün« vom 20. Mai 1938.


RAEDER: Ja, ich habe die Weisung hier. Sie ist vom 20 Mai 1938; für die Kriegsmarine ist da bestimmt:

»Die Kriegsmarine beteiligt sich durch den Einsatz der Donauflottille an den Operationen des Heeres. Die Flottille tritt hierzu unter den Befehl des Ob.d.H.

Hinsichtlich der Seekriegführung sind zunächst nur die Maßnahmen zu treffen, die zur vorsorglichen Sicherung der Nord- und Ostsee gegen ein überraschendes Eingreifen anderer Staaten in den Konflikt geboten erscheinen. Diese Maßnahmen haben sich auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Ihre Unauffälligkeit muß gewährleistet sein.«

Durch den ganzen Verlauf – Ende September, Anfang Oktober – wurden besondere Maßnahmen ja nicht nötig und die Donauflottille, die wir von Österreich übernommen hatten, trat unter den Oberbefehl des Heeres.

DR. SIEMERS: Wie groß war die Donauflottille?

RAEDER: Sie bestand aus einigen kleinen Flußfahrzeugen, Minensuchern und einem kleinen Kanonenboot.


DR. SIEMERS: Und das ist alles, womit die Marine beteiligt war?


RAEDER: Ja, womit die Marine beteiligt war.


DR. SIEMERS: In welcher Weise waren Sie und die Marine an den Vorbereitungen zur Besetzung der, wie es in der Urkunde heißt, »Rest-Tschechei« beteiligt?

Es handelt sich um die Urkunde C-136, US-104; im Dokumentenbuch der Britischen Delegation 10a, Seite 101. Sie stammt vom 21. Oktober 1938.

[90] Die Anklage weist darauf hin, daß Sie demnach schon im Oktober erfuhren, daß die Tschechei nach Verlauf längerer Zeit, also im März, wie es tatsächlich passierte, besetzt werden sollte. Ich bitte dazu Stellung zu nehmen.


RAEDER: Diese Weisung sieht zunächst bedenklich aus. Die Fassung aber zeigt, daß es sich nur wieder um Maßnahmen für Eventualfälle handelt. Es ist auch von der Sicherheit der Grenzen des Deutschen Reiches und dem Schutz gegen überraschende Luftangriffe als Punkt 1 die Rede. Dann Punkt 2 und 3 »Erledigung der Rest-Tschechei«, »Inbesitznahme des Memellandes«.

Unter Nummer 2 »Erledigung der Rest-Tschechei« lautet der erste Satz:

»Es muß möglich sein, die Rest-Tschechei jederzeit zerschlagen zu können, wenn sie etwa eine deutschfeindliche Politik betreiben würde.«

Dies ist also die Voraussetzung für den Fall eines Vorgehens gegen die Tschechei, das damit in keiner Weise sicher war. Ebenso ist es unter Nummer 3 mit der »Inbesitznahme des Memellandes«, wo es heißt:

»Die politische Lage, insbesondere kriegerische Verwicklungen zwischen Polen und Litauen, können es erforderlich machen, daß die Deutsche Wehrmacht das Memelland besetzt.«


DR. SIEMERS: Verzeihung, ich darf hierzu darauf hinweisen, daß nach meinen Unterlagen dieser Teil, den der Zeuge eben verlesen hat, in der englischen Übersetzung fehlt, nur damit da nicht unnötig gesucht wird.


[Zum Zeugen gewandt:]


Also auch hier wieder ein Eventualfall?

RAEDER: Ja.

DR. SIEMERS: Am 3. September 1939, gleich zu Beginn des Krieges, wurde die »Athenia« versenkt. Militärisch ist der Fall bereits durch Herrn Kranzbühler aufgeklärt worden. Ich bitte aber um Ihre Stellungnahme und Darstellung des Vorganges als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, mit Rücksicht darauf, daß die Anklagebehörde gerade in diesem Fall einen sehr schweren und beleidigenden Vorwurf erhoben hat, den Vorwurf, daß Sie absichtlich der Wahrheit zuwider England und Churchill für die Versenkung der »Athenia« verantwortlich gemacht haben, obwohl Sie genau wußten, daß die »Athenia« durch ein deutsches U-Boot versenkt worden war. Zum Beweis hat die Anklage den Artikel vom 23. Oktober 1939 im »Völkischen Beobachter« vorgelegt.

[91] Herr Präsident! Es ist dies 3260-PS, GB-218, im Dokumentenbuch 10 der Britischen Delegation Seite 97.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ich bitte diesen Fall aufzuklären!

RAEDER: Die Tatsache war, daß ein junger Unterseebootkommandant, der Kommandant des U-Bootes U-30, am 3. September abends, in der Abenddämmerung, ein englisches Passagierschiff, das abgeblendet war, torpedierte, weil er fälschlich annahm, daß es sich um einen Hilfskreuzer handelte. Um Mißverständnisse zu vermeiden, möchte ich hier einfügen, daß diese Überlegungen des Kapitänleutnants Fresdorf, die hier einmal erwähnt worden sind, in der Seekriegsleitung über das Torpedieren von abgeblendeten Schiffen im Kanal, damals noch gar keine Rolle gespielt hatten und daß dieser U-Bootkommandant gar nichts davon wissen konnte, sondern er wußte, Hilfskreuzer sind abgeblendet, und er nahm an, daß es sich um einen Hilfskreuzer handle, der vor dem Nord-Westkanal, England-Schottland, stünde. Eine Meldung erstattete er nicht, das war nicht erforderlich. Die Nachricht, daß ein deutsches U-Boot die »Athe nia« torpediert habe, wurde auf englischer Seite durch Funkspruch verbreitet und kam wohl in der Nacht vom 3. zum 4. auch zu uns und wurde auch dort an die einzelnen Nachrichtendienste weitergegeben. Am Morgen des 4. September hatten wir diese Nachricht auch in der Seekriegsleitung, und ich ließ mir melden, wie weitab unser nächstes Unterseeboot von der Torpedierungsstelle stünde. Es wurde mir gemeldet, 75 Seemeilen. Ungefähr gleichzeitig hatte der Staatssekretär von Weizsäcker im Auswärtigen Amt, der Seeoffizier im ersten Weltkrieg gewesen war, erfahren, daß diese Sachlage vorliege, und er hatte in der Seekriegsleitung antelephoniert und angefragt, ob das stimme. Er hat nicht mich persönlich antelephoniert. Er erhielt die Antwort, daß nach unseren Unterlagen es nicht stimmen könne und ließ daraufhin den Amerikanischen Geschäftsträger, ich glaube Mr. Kirk, zu sich kommen, um mit diesem über diese Angelegenheit zu sprechen, weil in den Funksprüchen mitgeteilt wurde, daß einige Amerikaner bei dem Unfall ums Leben gekommen wären. Er war sich aus den Erfahrungen des ersten Weltkrieges darüber klar, wie wichtig es war, daß mit Amerika kein Zwischenfall entstünde. Er teilte ihm infolgedessen das, was er bei der Seekriegsleitung erfahren hatte, mit. Dasselbe teilte ich persönlich dem amerikanischen Marineattaché Mr. Schrader mit, und zwar durchaus und voll bona fide. Ich glaubte, ihm das mit gutem Gewissen sagen zu können, da ja für uns auch keine andere Nachricht vorlag. Der Staatssekretär von Weizsäcker suchte mich dann, wenn ich mich recht erinnere, persönlich auf – wir standen uns sehr nahe – und sagte mir, was er dem Amerikanischen Geschäftsträger gesagt hatte. Er entschuldigte sich, glaube ich, auch bei mir, [92] daß er mich persönlich nicht angetroffen hätte, und damit war der Fall zunächst erledigt.

An sich war der Fall so, daß, wenn er normal gemeldet worden wäre, wir kein Bedenken gehabt hätten, ihn zuzugeben, den Grund anzugeben und die entsprechenden Entschuldigungen bei den beteiligten Staaten nachzuholen. Der Offizier wäre bestraft worden, disziplinarisch. Ich teilte das Ereignis auch im Hauptquartier dem Führer mit, dem ich meldete, daß nach unserer Überzeugung kein solcher Fall vorläge, und der Führer befahl, daß es dementiert werden sollte, was dann von seiten des Propagandaministeriums, dem der Befehl durch meine Presseabteilung mitgeteilt wurde, erfolgte. Das Unterseeboot kam am 27. September zurück...


DR. SIEMERS: Verzeihung, wenn ich einmal unterbreche. Dieses Datum, Herr Präsident, steht fest nach der von der Anklage überreichten Urkunde D-659, GB-221, im Dokumentenbuch 10 Seite 110.


RAEDER: Der U-Bootkommandant kam am 27. September nach Wilhelmshaven zurück, und Großadmiral Dönitz hat bereits geschildert, wie er ihn empfing und wie er ihn sofort zu mir nach Berlin schickte in einem Flugzeug. Der U-Bootkommandant meldete mir den ganzen Verlauf und bestätigte, daß ein reines Versehen vorliege und daß er erst im Laufe der ganzen Funksprüche, die er abhörte, selbst erfahren hätte, daß es sich nicht um einen Hilfskreuzer, sondern um einen Personendampfer handelte. Ich meldete diesen Sachverhalt, da er ja große politische Folgen haben konnte, dem Führer, der entschied, daß, nachdem die Sache einmal dementiert worden sei, sie weiter auf das äußerste geheimgehalten werden solle, und zwar nicht nur nach außen hin, sondern auch innerhalb der amtlichen Kreise, auch der Regierungskreise. Folgedessen war ich nicht in der Lage, dem Staatssekretär von Weizsäcker oder dem Propagandaministerium einen anderen Sachverhalt mitzuteilen. Mein Befehl an den Befehlshaber der U-Boote lautete: Erstens: Die Angelegenheit ist auf das äußerste geheimzuhalten, auf Befehl des Führers. Zweitens: Von meiner Seite wird kein kriegsgerichtliches Verfahren angeordnet werden, weil der Kommandant bona fide gehandelt hat und ein Versehen vorliegt, und drittens: Die weitere politische Behandlung erfolgt im Oberkommando der Kriegsmarine, soweit noch irgend etwas zu veranlassen war.

Damit ging der Kommandant nach Wilhelmshaven zurück, und der Großadmiral Dönitz hat bereits berichtet, daß er ihn dann disziplinarisch bestraft hat. Zu unserem großen Erstaunen erschien dann ungefähr einen Monat später dieser Artikel im »Völkischen Beobachter«, in dem Churchill beschuldigt wurde, er wäre der Urheber. Ich habe vorher von diesem Artikel auch nicht das geringste gewußt, und ich würde ihn ganz bestimmt verhindert haben, denn es wäre eine völlige Unmöglichkeit gewesen, wo ich wußte, daß[93] unser U-Boot das Schiff torpediert hatte, nun ausgerechnet dem Gegner, dem Ersten Lord der Admiralität, die Schuld in die Schuhe zu schieben. Ich habe nachträglich erfahren, daß der Befehl für einen solchen Artikel von Hitler ausgegangen und über den Reichspressechef an das Propagandaministerium gegangen ist und daß der Propagandaminister, soweit ich mich erinnere und mir gesagt worden ist, selbst diesen Artikel aufgesetzt habe. Nachher konnte ich es nicht mehr verhindern, ich habe den Artikel weder gesehen, noch hat irgendeiner meiner Offiziere vom Oberkommando der Kriegsmarine den Artikel gesehen. Er würde bestimmt sofort zu mir gekommen sein, damit ich verhindere, daß ein solcher Artikel in die Welt ginge. Es war aber auch gar nicht mehr zu erwarten, daß etwas erschien in dieser Richtung, denn es waren schon vier Wochen verflossen, seit die »Athenia« torpediert war. Das ist der »Athenia«-Fall.


DR. SIEMERS: Sie sagten soeben, daß Sie erfahren hätten, daß Hitler von dem Artikel wußte. Wann haben Sie das erfahren?


RAEDER: Hier von dem Mitangeklagten Hans Fritzsche.


DR. SIEMERS: Also nicht damals?


RAEDER: Nein, keineswegs.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.15 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 14, S. 75-95.
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