Vormittagssitzung.

[7] [Der Angeklagte Sauckel im Zeugenstand.]


DER VORSITZENDE, LORD JUSTICE SIR GEOFFREY LAWRENCE: Der Gerichtshof wird sich heute nachmittag um 4.00 Uhr vertagen, um eine geschlossene Sitzung abzuhalten.

MR. THOMAS J. DODD, ANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Herr Vorsitzender! Der Gerichtshof hat uns vorgestern gebeten, festzustellen, ob Dokument D-880 als Beweismittel eingereicht worden ist. Es bestand aus Auszügen der Aussage Admiral Raeders. Wir haben festgestellt, daß es unter GB-483 eingereicht wurde. Während des Kreuzverhörs hat Herr Elwyn Jones es einem Zeugen vorgelegt.


VORSITZENDER: Danke.


MR. DODD: Auf die Frage des Gerichtshofs, wie es mit den anderen Angeklagten und ihren Dokumenten steht, können wir heute morgen sagen, daß die Dokumente des Angeklagten Jodl übersetzt und vervielfältigt werden und daß vor dem Gerichtshof keine Verhandlung darüber stattzufinden braucht.

Über die Seyß-Inquart-Dokumente ist bereits verhandelt worden; sie werden jetzt übersetzt und vervielfältigt.

Die Dokumente im Falle von Papen sind erledigt; zwischen der Anklagebehörde und dem Angeklagten von Papen besteht keine Meinungsverschiedenheit. Sie werden gerade vervielfältigt und übersetzt.

Eine Verhandlung bezüglich des Angeklagten Speer halten wir nicht für notwendig. Ich erwarte, daß die Dokumente heute gegen Ende des Tages an die Übersetzungs- und Vervielfältigungsabteilung geschickt werden.

Der Angeklagte von Neurath hat seine Dokumente noch nicht der Anklagebehörde unterbreitet.

Unsere russischen Kollegen werden im Laufe des Tages uns bezüglich des Angeklagten Fritzsche genauere Informationen zukommen lassen. Ich hoffe, in der Lage zu sein, dem Gerichtshof noch vor der Vertagung über den Angeklagten Fritzsche Bescheid geben zu können.


[7] VORSITZENDER: Schließt das auch alle Fragen wegen der Zeugen mit ein?


MR. DODD: Ja, ich glaube; wenigstens erheben wir keinen Einwand gegen irgendeinen der Zeugen.

VORSITZENDER: Gut. Dann sind weitere Verhandlungen über die Fälle der Angeklagten Jodl, Seyß-Inquart, von Papen und Speer in öffentlicher Sitzung nicht mehr notwendig, bis ihre Fälle tatsächlich vorgetragen werden.


MR. DODD: Jawohl, Herr Vorsitzender!


VORSITZENDER: Ich danke Ihnen.


DR. ROBERT SERVATIUS, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SAUCKEL, VERTEIDIGER FÜR DAS KORPS DER POLITISCHEN LEITER: Herr Präsident! Ich habe zunächst eine technische Frage. Gestern ist der Zeuge Hildebrand erschienen, aber es war wieder der falsche Hildebrand. Es ist dies der dritte Zeuge, der in dieser Komödie der Irrungen hier erschien. Für Mende war ein falscher, für Stothfang ein falscher, und nun auch für Hildebrand. Aber dieser Zeuge weiß, wo die richtigen sich befinden.

Diese Zeugen hatten in ihrem Camp eine Nachricht bekommen, daß sie hier erscheinen sollten und sind dann anschließend nach Berlin in das Ministerial-Directors Collecting Center in Berlin-Lichterfelde gekommen. Vielleicht ist es möglich, diese beiden Zeugen noch nach hier zu bekommen. Gerade der Zeuge Hildebrand, der über die französischen Angelegenheiten aussagen kann, wäre von Bedeutung, wenn wir ihn jetzt noch bekommen könnten.

VORSITZENDER: Wurde der genaue Name dem Generalsekretär angegeben?


DR. SERVATIUS: Der Name war richtig. Der andere hieß auch Hildebrand, nur hieß er nicht Hubert, sondern Heinrich. Er war auch ein Ministerialdirektor...


VORSITZENDER: Ich meine nicht nur den Vornamen, sondern sämtliche Taufnamen.


DR. SERVATIUS: Ja, ein Name war Heinrich und der andere Hubert, und abgekürzt hatten die beiden ein »H«, Dr. H. Hildebrand, und so ist die Verwechslung anscheinend entstanden.


VORSITZENDER: Ja, die Zeugen sollten mit ihren vollen Namen angegeben werden. Ich sage volle Namen, nicht nur die Anfangsbuchstaben.


DR. SERVATIUS: Ich hatte den Namen ganz angegeben. Auch der Arzt, der Zeuge Dr. Jäger, von dem habe ich heute morgen seine Privatadresse bekommen. Er ist nicht verhaftet. Er war [8] zuerst Zeuge der Staatsanwaltschaft. Er hat seine Privatadresse in Essen auf dem Viehplatz. Er befindet sich dort.


VORSITZENDER: Ich glaube, es wäre zweckmäßiger, alle diese Einzelheiten mit dem Generalsekretär zu besprechen; er wird Ihnen in jeder Weise behilflich sein.

DR. SERVATIUS: Im Falle Sauckel selbst möchte ich noch eine Bemerkung vor Gericht machen.

Es liegen etwa 150 Dokumente vor, die von der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden sind, die mit Sauckel zum Teil entfernt zu tun haben. Es ist kein Trialbrief gegen Sauckel vorgelegt worden, und es ist auch keine Spezialanklage hier mündlich vorgetragen worden, so daß ich im einzelnen nicht sehen kann, inwieweit Sauckel nun verantwortlich gemacht wird. Der Fall ist unter dem Titel »Sklavenarbeit« vorgetragen, so daß der Boden der Verteidigung etwas unsicher ist.

Ich habe nun nicht vor, diese 150 Dokumente alle zu besprechen, möchte mir aber das Recht vorbehalten, auf Dokumente noch besonders einzugehen, falls sich das später als notwendig erweisen sollte. Ich will nur die wichtigsten herausgreifen, um dann im weiteren Verlauf des Verfahrens darauf zurückzukommen. Jedenfalls bitte ich, es nicht so anzusehen, als ob ein Geständnis vorläge, wenn gegen ein solches Dokument von mir jetzt nicht Einspruch erhoben wird.


VORSITZENDER: Daraus schließen wir auf kein Geständnis.

Dr. Servatius! Ich habe ein Dokument vor mir, das von der Französischen Anklagebehörde gegen den Angeklagten Sauckel vorgelegt worden ist. Ich nehme an, Sie meinen, daß dieses Dokument, dieser Trial brief mit der Aufschrift »Responsibilité Individuelle«, nicht auf jedes dieser 150 Dokumente Bezug nimmt.


DR. SERVATIUS: Vor allem war doch ein Dokumentenbuch »Sklavenarbeit« von der Amerikanischen Anklagebehörde vorgelegt worden; und das heißt nicht »Sauckel«, sondern »Sklavenarbeit«, so daß ich nicht sagen kann, welche Teile sich besonders auf »Sauckel« beziehen.


VORSITZENDER: Es heißt doch »und die besondere Verantwortung der Angeklagten Sauckel und Speer dafür«. Das ist das amerikanische Dokumentenbuch. Es erwähnt doch Sauckel.


DR. SERVATIUS: Ja.


VORSITZENDER: Dann ist von Herrn Mounier noch ein anderer Trialbrief für die Französische Delegation vorgelegt worden, welcher sich besonders gegen Sauckel richtet. Aber es besteht kein Zweifel, daß er nicht alle die 150 Dokumente, welche Sie erwähnen, einzeln aufzählt.


[9] DR. SERVATIUS: Ja.


[Zu dem Zeugen Sauckel gewandt:]


Herr Zeuge! Wir hatten gestern gegen Ende der Sitzung zuletzt von einem Manifest gesprochen, dieser Schrift, die dazu bestimmt war, die Dienststellen auf ihre Pflichten hinzuweisen, ihre Anordnungen nun auch auszuführen und die Widerstände, die dort vorhanden waren, zu beseitigen. Nun haben Sie selbst Äußerungen gemacht, die mit Ihren Richtlinien schwer vereinbar sind, wie es den Anschein hat. Ich lege Ihnen hier das Dokument R-124 vor, das ist eine Sitzung der Zentralen Planung vom 1. 3. 1944. Dort haben Sie bezüglich der Werbung gesagt, man müßte einmal »shanghaien«, wie das früher Mode gewesen wäre, um die Arbeiter zu bekommen. Sie haben gesagt:

»Ich bin da sogar den Weg gegangen, mir einen Agentenstab von Franzosen und Französinnen heranzubändigen, die auf Menschenfang ausgehen und durch Schnäpse und Überredung die Leute betören, um sie nach Deutschland zu bringen.«

Haben Sie das gefunden?

FRITZ SAUCKEL: Ich habe es gefunden.

VORSITZENDER: Wo ist das ungefähr in 124?


DR. SERVATIUS: Das ist R-124.


VORSITZENDER: Ja, das ist aber ein sehr langes Dokument.


DR. SERVATIUS: Das ist im Dokument selbst, Seite 1770.

VORSITZENDER: Jawohl, ich habe es.


SAUCKEL: Es handelt sich, wie ich sehe, um einen Bericht oder ein Protokoll der Zentralen Planung vom Frühjahr 1944. Es war mir in diesem Jahr sehr schwer geworden, die Forderungen der verschiedenen in der Zentralen Planung vereinigten Bedarfsträger zu erfüllen. Ich habe niemals Anordnungen oder auch nur Empfehlungen gegeben, zu »shanghaien«. Ich habe lediglich aus einer seemännischen Reminiszenz heraus in dieser Sitzung denjenigen gegenüber, die von mir Arbeiter forderten, mich wehren wollen, und habe dieses Wort angewandt, um den Herren klarzumachen, wie schwer die Aufgabe gerade im Jahre 1944 geworden war. In Wirklichkeit liegt dem ein sehr naheliegender Vorgang zugrunde. Nach deutschen Arbeitsgesetzen und nach meiner eigenen Überzeugung war die Arbeitsvermittlung – das alte Wort für Arbeitseinsatz – ein staatliches Hoheitsrecht; und es war bei uns auch von mir verpönt, sich privater Vermittlungsmethoden zu bedienen.

Im Jahre 1944 hat mir aber auch der Ministerpräsident Laval, der Chef der Französischen Regierung, erklärt, daß er größere [10] Schwierigkeiten hätte, auch in seiner eigenen Arbeiterschaft die Durchführung der Arbeitsgesetze überall durchsetzen zu können. Es sind daraufhin im Einvernehmen mit einem meiner Mitarbeiter, Dr. Didier, in der Deutschen Botschaft Besprechungen zustande gekommen – darüber kann der Zeuge Hildebrand, glaube ich, noch besser Auskunft geben – mit dem Chef kollaboristischer Verbände, das heißt von Verbänden der französischen Bevölkerung, die auf der Grundlage der Zusammenarbeit mit Deutschland bestanden haben. Diese Verbände haben mir bei diesen Besprechungen über die Deutsche Botschaft erklärt, daß nach ihrer Ansicht die amtliche Werbung in Frankreich ungünstig geworden sei. Sie wollten das mit übernehmen, sie wollten von sich aus aus ihren Mitgliedern Werber aber auch Leute bereitstellen, die freiwillig nach Deutschland aus ihren eigenen Reihen gehen wollten. Die Rekrutierung sollte sich nicht durch amtliche Stellen abspielen, sondern in Cafés vor sich gehen. In diesen Cafés wurden natürlich gewisse Spesen notwendig, die erstattet werden müßten; und es müßte für den Werber eine Prämie bezahlt oder er müsse durch ein Glas Wein oder einige Schnäpse entschädigt werden. Diese Art war mir persönlich natürlich unsympathisch, aber ich war in so großen Schwierigkeiten angesichts der mir gestellten Forderungen, daß ich mit einwilligte, ohne natürlich zu beabsichtigen, daß der Begriff von »shanghaien« mit seiner Reminiszenz aus Übersee und so weiter ernstlich in Erwägung gezogen würde.


DR. SERVATIUS: Kam dieser Vorschlag von den Franzosen oder war es Ihr Vorschlag?

SAUCKEL: Wie ich schon sagte, wurde dieser Vorschlag von den französischen Führern dieser Verbände gemacht.


DR. SERVATIUS: Wenn Sie in dem Dokument einige Zeilen weiterlesen, ist dort von einer eigenen Exekutive, welche Sie für den Arbeitseinsatz schaffen wollten, die Rede. Es heißt dort:

»Ich habe darüber hinaus ein paar tüchtige Männer mit dem Aufbau einer eigenen Arbeitseinsatzexekutive beauftragt, und zwar unter der Ägide des Höheren SS- und Polizeiführers eine Anzahl einheimischer Mannschaften ausgebildet und bewaffnet, und muß jetzt das Munitionsministerium noch um Bewaffnung für diese Leute bitten.«

Wie erklären Sie sich dazu?

SAUCKEL: Auch das kann ich nur im Zusammenhang mit dem eben geschilderten Vorgang klar erläutern. Es haben damals ja schon viele Überfälle auf deutsche Dienststellen und gemischte deutsch-französische Arbeitseinsatzdienststellen stattgefunden. Der Leiter der Abteilung »Arbeitseinsatz beim Militärbefehlshaber in Frankreich«, Präsident Dr. Ritter, war ermordet worden, eine [11] Anzahl von Werbestellen überfallen und zerstört worden. Aus diesem Grunde haben dann die Verbände, die auf dem Boden der Zusammenarbeit standen, vorgeschlagen, für den Schutz ihrer eigenen Mitglieder eine Art Werbeschutz aufzustellen. Selbstverständlich konnte ich das nicht selbst tun, denn ich hatte dazu weder eine Befugnis noch einen Apparat, sondern es mußte dies nach der Vorschrift des Militärbefehlshabers durch den Höheren SS- und Polizeiführer, das heißt unter dessen Aufsicht oder Registrierung geschehen. Es ist dies erfolgt gemeinsam mit dem damaligen französischen Innenminister Darnand, und ich hatte aus denselben Gründen mich der Vorwürfe in dieser Zentralen Planung zu erwehren, das heißt ein Beispiel in drastischer Form gebracht. Praktisch ausgeführt wurden die theoretisch aufgeführten Vorschläge meines Wissens nicht mehr.

DR. SERVATIUS: Wer führte nun die Erfassung der Fremdarbeiter praktisch durch?


SAUCKEL: Die praktische Durchführung der Erfassung der fremden Arbeiter war Aufgabe der in den betreffenden Gebieten eingesetzten deutschen Dienststellen, der Dienststellen der Militärbefehlshaber oder ähnlicher ziviler deutscher Einrichtungen.


DR. SERVATIUS: Sie haben dazu freiwillige Werbung befohlen. Was war der Erfolg dieser freiwilligen Werbung?


SAUCKEL: Es sind, da ja die freiwillige Werbung der Grundsatz gewesen ist, mehrere Millionen fremder Arbeiter freiwillig nach Deutschland gekommen.

DR. SERVATIUS: Dann haben Sie in einer Sitzung der Zentralen Planung, es ist die gleiche Sitzung, von der wir eben sprachen, eine Bemerkung gemacht, die dem widerspricht, und zwar ist es Seite 67 der deutschen Photokopie, Seite 1827 des englischen Textes. Ich lese Ihnen den Satz vor. Es spricht dort Kehrl und sagt:

»Während dieser ganzen Zeit ist von Ihnen durch freiwillige Werbung eine große Zahl von Franzosen nach dem Reich gekommen«,

dann kommt ein Zwischenruf Sauckels:

»Auch durch Zwangswerbung.«

Der Redner fährt fort:

»Die Zwangswerbung setzte ein, als die freiwillige Werbung nicht mehr genug ergab.«

Nun kommt die Bemerkung, zu der Sie Stellung nehmen sollen. Sie antworteten:

»Von den fünf Millionen ausländischen Arbeitern, die nach Deutschland gekommen sind, sind keine 200000 freiwillig gekommen.«

[12] Erklären Sie diesen Widerspruch.

SAUCKEL: Ich sehe, es ist dies auch ein Zwischenruf von mir und ich wollte zu der Ansicht von Herrn Kehrl, daß alle Arbeiter freiwillig gekommen seien, durch diesen Zwischenruf sagen, daß das nicht ganz richtig war. Dieses Zahlenverhältnis, das hier von dem Stenographen oder Protokollführer niedergelegt ist, ist vollständig unmöglich. Wie der Irrtum zustande gekommen ist, weiß ich nicht. Ich habe das Protokoll nie gesehen. Darüber kann auch der Zeuge Timm oder andere entsprechend aussagen.

DR. SERVATIUS: Ich nehme Bezug auf das Dokument S-15. Es ist die bereits zitierte Anordnung Nr. 4, wo über die Anwerbemaßnahmen im einzelnen Bestimmungen getroffen sind. Es ist bereits vorgelegt als 3044-PS. Warum wurde nun von dem Grundsatz der Freiwilligkeit abgegangen?


SAUCKEL: Es erfolgten natürlich mit Fortschreiten des Krieges auch von gegnerischer Seite sehr beachtliche und umfassende Gegenaktionen. Die Notstände im deutschen Arbeitseinsatz auf der anderen Seite waren sehr groß geworden. Es ist in der damaligen Zeit auch von französischer, belgischer Seite, holländischer Seite an mich der Wunsch gegangen, um einen besseren Ausgleich innerhalb der Wirtschaften der Gebiete herbeizuführen, selbst zu einer, wie wir es nannten, Dienstverpflichtung überzugehen, damit der propagandistische Druck der Gegenseite gemildert würde und die Holländer, Belgier, Franzosen selbst die Möglichkeit hatten, zu erklären, daß sie nicht freiwillig, sondern daß sie auf Grund einer Dienstverpflichtung und auf Grund von Gesetzen nach Deutschland gegangen wären.

DR. SERVATIUS: Übte auch die Nähe der Front einen Einfluß darauf aus, daß die Leute nicht mehr freiwillig kommen wollten?


SAUCKEL: Ich habe das natürlich zu spüren bekommen, und es ist sehr erklärlich, daß die Chancen des Siegers oder des Unterliegenden sehr starke Erregungen bei den Arbeitern hervorriefen, und es hat sicher eine wesentliche Rolle mit gespielt, wie es an der Front aussah.


DR. SERVATIUS: Veranlaßten auch unmittelbar militärische Überlegungen die Einführung...


MR. FRANCIS BIDDLE, MITGLIED DES GERICHTSHOFS FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Dr. Servatius! Wollen Sie bitte den Zeugen fragen, was er mit dem Arbeitseinsatzgesetz meint? Meint er ein Gesetz Deutschlands oder ein Gesetz der besetzten Gebiete?


DR. SERVATIUS: Zeuge! Sie haben die Frage gehört, ob Sie ein deutsches Gesetz meinen oder ein Gesetz der Macht des besetzten Gebietes?


[13] SAUCKEL: Das war verschieden. Es sind durch die Reichsregierung in einem Teil der Gebiete Gesetze eingeführt worden, die den Gesetzen entsprochen haben, die für das deutsche Volk selbst Gültigkeit gehabt haben. Diese Gesetze konnte ich nicht erlassen, sondern sie wurden auf Veranlassung der Deutschen Regierung von den Chefs der Gebietsverwaltungen oder Gebietsregierungen erlassen. In Frankreich wurden diese Gesetze von der Regierung Laval erlassen nach Zustimmung durch den Marschall Pétain, in Belgien nach Abstimmung mit den dort noch vorhandenen belgischen Generalsekretären oder Generaldirektoren oder Ministerien.


VORSITZENDER: Meinen Sie, in den anderen Ländern durch die Deutsche Regierung oder durch einen Vertreter der Deutschen Regierung? Sie sprachen nur von...


SAUCKEL: Die Anordnung in den besetzten Gebieten, die deutschen Arbeitsverordnungen einzuführen, erfolgte auf Anordnung des Führers. Sie wurde verkündigt und eingeführt von den Chefs, die vom Führer in diesen Gebieten eingesetzt gewesen sind; denn ich selbst konnte ja dort keine Verfügungen, Gesetze oder Anordnungen erlassen.


VORSITZENDER: Fahren Sie fort.


DR. SERVATIUS: Wie wurden diese Gesetze zur Durchführung gebracht?


SAUCKEL: Die Gesetze wurden in der Weise zur Durchführung gebracht, daß sie in den Verordnungsblättern und Gesetzblättern sowie in der Presse und durch Anschlag in diesen Gebieten veröffentlicht wurden.


DR. SERVATIUS: Ich meine jetzt die praktische Durchführung. Wie ging das vor sich, daß die Leute nun nach Deutschland herüber kamen?


SAUCKEL: Auf dem Verwaltungsweg durch Vorladung auf das dortige Arbeitsamt, das meist von einheimischen Behörden besetzt war. Die einzelnen Fälle mußten nach meinen Vorschriften, die hier als Dokument mit vorliegen, geprüft werden. Härtefälle familiärer oder sonstiger Art mußten berücksichtigt werden; und dann auf normalem Weg, wie in Deutschland auch, wurden die einzelnen Arbeiter oder Verpflichteten nach Deutschland gebracht.


DR. SERVATIUS: Sind Sie zugegen gewesen? Haben Sie einmal einen solchen Vorgang besichtigt?


SAUCKEL: Ich habe solche Vorgänge in einer Anzahl von Städten in Rußland, in Frankreich und in Belgien selbst angesehen und mich von der ordnungsgemäßen Durchführung überzeugt.


DR. SERVATIUS: Wenn nun Zwang angewandt werden mußte, welche Zwangsmaßnahmen wurden dann ergriffen?


[14] SAUCKEL: Es wurden zunächst die Zwangsmaßnahmen ergriffen, wie sie in jedem geordneten Verwaltungsverfahren ziviler Behörden anwendbar und auch berechtigt und notwendig sind.


DR. SERVATIUS: Und wenn dies nicht genügte?


SAUCKEL: Dann wurde Vorführung beantragt.


DR. SERVATIUS: Das waren also gesetzliche Maßnahmen?


SAUCKEL: Es waren nach meiner Überzeugung gesetzliche Maßnahmen.


DR. SERVATIUS: Sie haben nun wiederholt gesagt in Dokumenten, die vorliegen, es soll ein gewisser Druck ausgeübt werden. Was haben Sie darunter verstanden?


SAUCKEL: Ich verstehe unter jeder Verwaltungsmaßnahme auf Grund staatlicher Gesetze oder Verpflichtungen, im eigenen Volk oder sonst irgendwie, einen Druck, eine Verpflichtung, einen Nachdruck.


DR. SERVATIUS: Wurden nun nicht Maßnahmen angewandt, die einen Kollektivzwang brachten?


SAUCKEL: Ich habe jeden Kollektivzwang abgelehnt, und die Ablehnung dieses Kollektivzwanges kommt ja auch in den Verordnungen, die von den anderen deutschen Reichsstellen erlassen worden sind, zum Ausdruck.


DR. SERVATIUS: Wurden denn nicht im Osten die Dörfer aufgefordert, eine gewisse Anzahl von Leuten zu stellen?


SAUCKEL: Es war natürlich im Osten das Verwaltungsverfahren auf Grund der Entfernungen erschwert. Es waren in den unteren Instanzen meines Wissens ausnahmslos die einheimischen Bürgermeister im Amt und eingesetzt. Es ist möglich, daß einem Bürgermeister die Auflage gemacht worden ist, aus seiner Ortschaft oder aus seinem Dorf einige Arbeiter für die Arbeit in Deutschland auszusuchen.


DR. SERVATIUS: Ist das dasselbe wie der Kollektivzwang, daß, wenn niemand kam, das ganze Dorf bestraft werden sollte?


SAUCKEL: Derartige Maßnahmen habe ich auf meinem Gebiet vollkommen abgelehnt, denn ich konnte ja unmöglich in die deutsche Wirtschaft und wollte in die deutsche Wirtschaft keine Arbeiter bringen, die auf eine Art und Weise nach Deutschland gebracht worden sind, die ihnen den Aufenthalt in Deutschland und die Arbeit in Deutschland von vornherein verhaßt gemacht hätte.


DR. SERVATIUS: Welche polizeilichen Mitteil standen Ihnen zur Verfügung?

SAUCKEL: Mir standen keine polizeilichen Mittel zur Verfügung.


[15] DR. SERVATIUS: Wer übte den polizeilichen Zwang aus?


SAUCKEL: Den polizeilichen Zwang konnte in den besetzten Gebieten auf Anordnung oder auf Antrag der jeweilige Gebietschef, beziehungsweise der Höhere SS- und Polizeiführer, soweit er beauftragt war, durchführen.


DR. SERVATIUS: Für den direkten Zwang waren Sie also nicht zuständig?


SAUCKEL: Nein.


DR. SERVATIUS: Haben Sie einen mittelbaren Zwang ausgeübt durch Ihre Anordnungen, durch Sperrung der Lebensmittel und dergleichen?


SAUCKEL: Nach dem Fall von Stalingrad hat in Berlin ja der Reichsminister Dr. Goebbels bei der Verkündung des totalen Kriegszustandes sehr in alle diese Fragen eingegriffen. Auf seine Veranlassung sollte bei beharrlichen Weigerungen oder bei Vorliegen von Widerstandserscheinungen ein Zwang angewandt werden durch Nichtgewährung von Nahrungsmittelzulagen bis zur Sperrung der Verpflegskarten. Ich für meine Person habe energisch ein, solches Ver fahren abgelehnt, denn es war mir sehr wohl bekannt, daß in den westlichen Gebieten die sogenannte Lebensmittelkarte eine untergeordnete Rolle spielte und daß die Versorgung der Widerstandsbewegung und ihrer Anhänger eine so umfassende war, daß dies einen Schlag ins Wasser bedeutete. Es sind also diese Maßnahmen nicht auf meine Initiative noch auf meine Verordnungen zurückzuführen.


DR. SERVATIUS: In der Sitzung der Zentralen Planung vom 1. März 1944 haben Sie dann geäußert, wenn die Exekutive der Franzosen nicht funktionierte, dann müßte man mal einen Präfekten an die Mauer stellen.

Halten Sie das noch für einen gesetzlich zulässigen Zwang?


SAUCKEL: Es ist dies eine ähnliche drastische Äußerung in der Zentralen Planung, der nie eine dienstliche Weisung oder auch nur eine amtliche Beeinflussung meiner Seite tatsächlich gefolgt ist. Es war so, daß mir gemeldet worden war, daß in Frankreich in einigen Departements die verantwortlichen Präfekten oder Chefs die Widerstandsbewegung außerordentlich unterstützten. Es waren Dammstrecken gesprengt, Brücken gesprengt, und es war dies eine Gesprächsreaktion meinerseits. Ich glaube aber, ich habe ausdrücklich auch bei dieser Gelegenheit nur eine gesetzliche Maßnahme gemeint, denn es hat ja tatsächlich ein französisches Gesetz bestanden, wonach Sabotage mit dem Tode bestraft werden sollte.


DR. SERVATIUS: Darf ich vielleicht hierzu auf das Dokument hinweisen?


[16] VORSITZENDER: Ist das im R-124 enthalten?


DR. SERVATIUS: Und zwar auf Seite 1776, wo gesagt ist, daß auf Grund der gesetzlichen Unterlagen es nötig ist, dann einen Bürgermeister an die Wand zu stellen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wissen Sie, welche Gesetze in Frankreich bestanden bezüglich Erzwingung der Mitarbeit der französischen Behörden, oder ob solche Gesetze bestanden?

SAUCKEL: Ja, solche Gesetze haben bestanden.

DR. SERVATIUS: Über die Durchführung des Zwanges ist eine Reihe von Berichten eingegangen und hier vorgelegt worden, zunächst über Mißbräuche und unerhörte Zustände, die durch Rekrutierungsmethoden hervorgerufen worden sein sollen. Was können Sie hierzu generell erklären?


SAUCKEL: Ich habe Ihre Frage nicht ganz mitbekommen.


DR. SERVATIUS: Über die Durchführung des Zwanges liegen ja nun eine Reihe von Berichten vor, die Sie ja hier auch gehört haben, die Methoden dartun, die ja wohl von jedem unbedingt abzulehnen sind. Sie haben gehört vom Abbrennen von Dörfern, Erschießen von Menschen.

Wie stellen Sie sich generell dazu?


SAUCKEL: Alle diese Methoden widersprechen eindeutig den Anordnungen und Weisungen, die ich gegeben habe und die ja aus der damaligen Zeit zahlreich hier vorliegen und auf die ich mich berufen muß. Es handelt sich hier um Methoden, die ich, wenn ich davon auch nur andeutungsweise erfahren habe, schärfstens bekämpft habe.


DR. SERVATIUS: Wer trägt denn die unmittelbare Verantwortung für solche Vorfälle?


SAUCKEL: Für solche Vorfälle tragen die Verantwortung die örtlichen Stellen, die das ausgeführt haben.


DR. SERVATIUS: Gab es auch noch andere Stellen als die örtlichen Stellen, die sich mit Arbeitererfassung befaßt haben?


SAUCKEL: Es war ja gerade von Anfang an mein Kampf, das Durcheinander von Stellen, die auf wilde Art Arbeiter angeworben und gezwungen haben, auszuschalten und zu bekämpfen. Das war ja ein Teil meines Auftrages.


DR. SERVATIUS: Was waren das für Dienststellen, waren es örtliche Dienststellen?


SAUCKEL: Das waren Dienststellen der verschiedensten Art. Ich selbst habe ja in der Hauptsache von diesen Dienststellen erst hier erfahren.


[17] DR. SERVATIUS: Wie war es mit der »Organisation Todt«?


SAUCKEL: Die »Organisation Todt« hat selbständig sehr lange Arbeiter angeworben und eingestellt in allen Gebieten.


DR. SERVATIUS: Hatte der Arbeitsdienst etwas damit zu tun?


SAUCKEL: Sie meinen den Arbeitsdienst des Reichsarbeitsführers Hierl?


DR. SERVATIUS: Jawohl.


SAUCKEL: Das kann ich nicht sagen. Das war ja eine deutsche militärische Organisation für die Erziehung zur Arbeit.


DR. SERVATIUS: Wurden von der Wehrmacht Leute genommen?


SAUCKEL: Es wurden von den Heeresgruppen, vom Festungsbau oder Befestigungsbataillonen und dergleichen, selbstverständlich bei örtlichen Aufgaben, die ich weder kannte noch kontrollieren konnte, Arbeiter aus jenen Gebieten in Anspruch genommen für Arbeiten, die diese schnell erledigt haben wollten. Straßenbau..


DR. SERVATIUS: Wie war es mit der Reichsbahn?


SAUCKEL: Die Reichsbahn hat ihre Strecken selbst repariert und hat auch selbst die Arbeiter für ihren Bedarf angeworben oder verpflichtet, wenn sie sie brauchte.


DR. SERVATIUS: Diese Stellen unterstanden Ihnen nicht?


SAUCKEL: Nein.


DR. SERVATIUS: Befolgten sie Ihre Anordnungen, oder mußten sie sie befolgen?


SAUCKEL: Sie mußten sie nicht befolgen; aus diesem Grunde habe ich ja auch in einer demonstrativen Art dieses Manifest, von dem gestern die Rede war, verschickt. Aber, da ich keine eigene Aufsicht zur Vollzugsbehörde hatte, mußte ich es den Dienststellen überlassen, diese Anordnungen zu berücksichtigen.


DR. SERVATIUS: Waren das große Mengen von Arbeitern, die so in den Gebieten erfaßt wurden?


SAUCKEL: Es waren sicher sehr große Mengen.


DR. SERVATIUS: Auch Reichsdienststellen befaßten sich mit der Arbeiterfrage. Wie ist es mit den Deportationen durch Himmler, stehen Sie damit im Zusammenhang?


SAUCKEL: Ich kann zu der Frage dieser Deportationen nur sagen, daß ich damit nicht das geringste zu tun hatte. Ich habe niemals und hätte das aus meiner Person heraus, meinem Werdegang und meinem Leben, niemals gut geheißen, Häftlinge oder Sträflinge zur Arbeit in dieser Weise einzusetzen. Ich kannte das [18] gar nicht. Ich bin auch der festen Überzeugung, daß man auf Grund meiner demonstrativen Äußerungen und Vorgehens diesen ganzen Komplex mir geflissentlich vorenthalten hat, denn das vertrug sich ja in keiner Weise mit der Anschauung, die ich von der Arbeit und den Arbeitern hatte.

Ich habe oft zum Ausdruck gebracht, und es liegt auch hier dokumentarisch vor, daß ich ja die Fremdarbeiter für Deutschland und für deutsche Verhältnisse gewinnen und nicht abstoßen wollte.


DR. SERVATIUS: Das sind also diese verschiedenen Stellen, die sich neben ihrer Tätigkeit mit der Arbeitererfassung beschäftigten?


SAUCKEL: Ich darf dazu noch eine kurze Erklärung abgeben: Ich habe das Wort »Deportation« in Deutschland einige Male gehört und habe es schärfstens abgelehnt, weil ich ja diese Vorgänge nicht kannte. Ich verstehe nach dem deutschen Sprachgebrauch unter Deportation die Verschickung von Häftlingen und von Menschen, die sich dem Staate gegenüber strafbar gemacht hatten. Ich habe aus meiner Auffassung der Ethik der Arbeit niemals Deportationen betrieben, sondern ich habe ja den Arbeitern, die über mein Amt gingen – und das war ja das, was ich bei Hitler zu Anfang meines Auftrages durchgesetzt habe, und das ist nicht leicht gewesen –, allen ausländischen Arbeitern rechtsgültige Verträge gegeben, ob sie freiwillig oder ob sie auf Grund einer deutschen Dienstverpflichtung kamen. So sollten und mußten sie dieselbe Behandlung, dieselben Löhne und Gehälter, dieselbe Ernährung bekommen, wie der deutsche Arbeiter auch. Deshalb habe ich den Begriff der Deportation für meine Arbeitsweise und mein Programm abgelehnt. Mit dieser Deportation, die ich tatsächlich in ihrem furchtbaren Ausmaß hier festgestellt habe und mit den Transporten dieser Deportation, habe ich gar nichts zu tun, das kann ich hier aus bestem Gewissen bezeugen.

DR. SERVATIUS: Nun haben Sie wiederholt betont, daß diese Arbeitskräfte unter allen Umständen nach Deutschland gebracht werden müssen, und daß man rücksichtslos vorgehen müsse, daß man unbedingt die Arbeiter herbeischaffen müsse. Zeigt das denn nicht, daß Sie mit solchen Maßnahmen einverstanden waren?


SAUCKEL: Ich bitte hier auf folgende Unterscheidung hinweisen zu dürfen:

In zahlreichen Dokumenten liegen ganz eindeutig meine Anordnungen und Anweisungen vor. Nur solche konnte ich erlassen, denn eine eigene Exekutive oder eigene Apparate hatte ich nicht. Alle diese Anordnungen schreiben von Anfang an eine gesetzmäßig einwandfreie und gerechte Behandlung vor. Es ist aber richtig, daß ich den deutschen Dienststellen gegenüber das Wort »unter allen Umständen«, das mir der Führer selbst eingeschärft [19] hat, gebraucht habe. Daß ich deutschen Dienststellen gegenüber das Wort »rücksichtslos« gebraucht habe, das ist auch richtig, aber nicht in Bezug auf die Behandlung der Arbeiter, sondern in Bezug auf die vielen Argumente, die vielen Widerstreitigkeiten und Eigenmächtigkeiten und eigenen Wünsche, die die deutschen Dienststellen, mit denen ich mich sehr hart auseinandersetzen mußte, untereinander und gegen mich hatten.

Sie haben zum großen Teil die Bedeutung des Ar beitseinsatzes als wirtschaftliche Maßnahme im Kriege nicht verstanden.

Von militärischer Seite ist mir zum Teil von den Armeebefehlshabern vorgehalten worden, das sei ja Unsinn, daß ich die Leute nach Deutschland brächte, es gäbe die »Wlassow-Armee« unter diesem russischen General und sie wollten, daß diese russischen Arbeiter in die »Wlassow-Armee« eintreten sollten. Dagegen habe ich mich gewehrt, ich hielt das nicht für richtig, auch nicht für zuverlässig genug. Das waren diese Momente, gegen die ich mich deutschen Gebietsstellen gegenüber rücksichtslos durchzusetzen hatte.


DR. SERVATIUS: Gab es noch andere Umstände, die zum Abtransport von Menschen nach Deutschland führten?


SAUCKEL: Ja, es gab noch andere Umstände, die aber nicht unmittelbar, sondern mittelbar mit dem Arbeitseinsatz zusammenhingen und die mich oft sehr überraschend getroffen haben. Es handelte sich da um die Räumung von militärischen Zonen, die oft überraschend oder nur nach kürzester Vorbereitung erfolgte. Es war dann im Verfolg der durchgeführten Räumung Aufgabe der örtlichen Arbeitsbehörde, die zurückgeführte Bevölkerung in Arbeit unterzubringen und in die rückwärts liegenden Gebiete oder, soweit es sich um einsetzbare Arbeiter in Deutschland handelte, sie nach Deutschland zu bringen.

Diese Art des Arbeitseinsatzes brachte natürlich erhebliche Erschwernisse für mich. Es befanden sich darunter Familien und Kinder und sie mußten ebenfalls selbstverständlich mit untergebracht werden. Es war oft der selbstverständliche Wunsch der russischen Väter und auch der russischen Mütter, ihre Kinder mitzunehmen. Das geschah, nicht weil ich das nicht wollte, sondern weil es unvermeidbar war.


DR. SERVATIUS: Und diese Kräfte wurden immer von Ihnen erfaßt oder nur gelegentlich?


SAUCKEL: Diese Kräfte wurden zu einem großen Teil von den gebietlichen Behörden in den dortigen Gebieten selbst erfaßt und in der Landwirtschaft oder in der Industrie dort untergebracht, Bahnbau, Brückenbau und so weiter.


DR. SERVATIUS: Hatten Sie mit der Umsiedlung zu tun?


[20] SAUCKEL: Ich hatte niemals etwas mit der Umsiedlung zu tun gehabt. Es ist das auf ausführlichen Führererlaß hin dem Reichsführer-SS vorbehalten gewesen.


DR. SERVATIUS: Hat Ihnen Rosenberg nun nicht berichtet über Mißstände, die in seinem Bereich vor gekommen sind?


SAUCKEL: Jawohl. Ich habe mich mit Rosenberg auf seine Bitte hin etwa viermal unterhalten. Er hat mir Mißstände vorgetragen und es lag von meiner Seite keinerlei Zweifel darüber vor, daß solche Mißstände strengstens zu verurteilen waren.


DR. SERVATIUS: Sprach er von Koch?


SAUCKEL: Es hat sich hier in der Hauptsache um das Reichskommissariat Ukraine gehandelt und es waren erhebliche Differenzen zwischen dem Ostminister Rosenberg und dem Reichskommissar Koch.


DR. SERVATIUS: Waren Sie in der Lage, gegen Koch vorzugehen?


SAUCKEL: Koch hat mir weder unmittelbar noch mittelbar unterstanden. Ich konnte ihm in solchen Angelegenheiten keine Anweisungen geben. Ich habe ihn von vornherein wissen lassen, daß ich unmöglich mit solchen Methoden einverstanden sein könnte, wie sie mir zum Teil, ohne daß ich sie beweisen konnte, über Rosenberg bekanntgeworden waren.

Koch hat auf dem Standpunkt gestanden und hat es auch in seinen Briefen Rosenberg gegenüber begründet, daß er in seinem Gebiet allein zuständig sei. Er hat das auch mir gegenüber betont.


DR. SERVATIUS: Sah Rosenberg nicht die Ursache dieser Zustände darin, daß Sie zu hohe Anforderungen stellten?


SAUCKEL: Auch darüber habe ich mit Herrn Rosenberg gesprochen. Ich persönlich habe auf dem Standpunkt gestanden, daß bei der Verteilung der Anforderungen und bei ordnungsgemäßer Werbung und ordnungsgemäßer Verpflichtung sehr wohl die Kontingente zu erfüllen seien. Letzten Endes aber haben ja für mich Anordnungen und Befehle des Führers und der Zentralen Planung vorgelegen.


DR. SERVATIUS: Haben Sie sich einmal darüber unterhalten, was nun die Methoden sein werden, die angewandt werden sollten?


SAUCKEL: Über die Methoden, die angewandt werden sollten, haben wir uns nicht nur sehr häufig unterhalten, sondern ich habe die Methoden ja in zahlreichen Verordnungen eindeutig niedergelegt, veröffentlicht und bin so weit gegangen, daß ich mein Manifest ja über den Kopf dieser Behörde hinweg selbst an die unteren Dienststellen geschickt habe, damit diese sich danach richten [21] sollen. Es handelte sich hier aber, das muß ich ausdrücklich betonen, um Vorgänge, die zum großen Teil vor dem Wirksamwerden meiner Anordnungen und vor meiner Berufung durchgeführt worden sind.

DR. SERVATIUS: Ich lege Ihnen das Dokument 018-PS vor, das ist in dem »Slave-Labor-Brief« Seite

10.

VORSITZENDER: Das ist nicht Seite 10. Es ist Nummer 10.


DR. SERVATIUS: Es ist US-Exhibit 186. In dem englischen »Slave-Labor«-Buch, Dokument 10. Es ist ein Brief vom 21. Dezember 1942.


[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]

[Zum Zeugen gewandt:]


Wenn Sie das Schriftstück durchgehen, sehen Sie, daß Rosenberg sich beschwert über die Methoden, die von Ihren Agenten und Mitarbeitern angewandt werden.

Was sind das für Stellen, für die Sie dort verantwortlich gemacht werden?

SAUCKEL: Es ist das in diesem Brief ein Irrtum von Herrn Rosenberg, denn nicht ich hatte dort Behörden, sondern der Reichskommissar hatte dort Behörden.

DR. SERVATIUS: Sie wollen also sagen, daß er sich an den falschen Mann wandte?


SAUCKEL: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Dann bitte ich, das Dokument beiseite zu legen.


SAUCKEL: Rosenberg schreibt ja auch auf Seite 2:

»... habe ich den Reichskommissar für die Ukraine ermächtigt.«


DR. SERVATIUS: Sie nehmen also an, daß der Schreiber dieses Briefes sich selbst nicht im klaren war, wie die Befugnisse in seinem Gebiet waren?

SAUCKEL: Ja, es war das insoweit möglich, als ich ja selbst erst geraume Zeit im Amte war.


DR. SERVATIUS: Was haben Sie nun auf die Vorstellung Rosenbergs hin veranlaßt? Haben Sie überhaupt etwas veranlaßt?


SAUCKEL: Ich habe auf diesen Brief Rosenbergs sofort mit ihm eine Unterredung gehabt. Ich habe selbst, da es gerade um Weihnachten war, am 21. Dezember 1942, habe telegraphisch nach Weimar für den 6. Januar eine Dienstbesprechung einberufen, zu der auch entsprechende Behördenvertreter aus den Ostgebieten[22] eingeladen waren. Ich habe zu dieser Tagung auch Herrn Reichsminister Rosenberg eingeladen. Und es ist auf dieser Tagung eindeutig und klar diesen Dienststellen noch einmal verpflichtend auferlegt worden, einwandfreie und gesetzliche Methoden anzuwenden.

DR. SERVATIUS: Darf ich in diesem Zusammenhang auf das Dokument S-82 verweisen; das ist Dokumentenbuch Sauckel 3, Seite 207. Ich überreiche hierzu das Handbuch selbst, in dem eine Reihe von Dokumenten sind.

Ich zitiere einen Satz aus der Ansprache, die Sauckel dort über die Grundsätze der Werbung gehalten hat an 800 Leute, die im Arbeitseinsatz beschäftigt waren.


VORSITZENDER: Haben Sie 800 gesagt?


DR. SERVATIUS: Seite 206.


VORSITZENDER: In meiner Abschrift ist von 8000 die Rede. Stimmt 8000 nicht?


DR. SERVATIUS: Das dritte Buch, Seite 206, Dokument Nummer 82.


VORSITZENDER: Ich habe Dokument Nummer 82. Ich dachte, Sie sagten 800 Leute wurden beschäftigt. Ich habe den Anfang des Dokuments Nummer 82.


DR. SERVATIUS: Es beginnt auf Seite 204.

Er sprach vor 800 Leuten, nicht vor 8000. Es sollten 800 sein. Es ist ein Fehler in der Übersetzung des Dokuments.


VORSITZENDER: Gut.


DR. SERVATIUS: Es ist dort folgendes ausgeführt:

»Grundsätze unserer Werbung:

1. Wo die Freiwilligkeit versagt (nach den Erfahrungen versagt sie überall), tritt die Dienstverpflichtung an ihre Stelle...«

Ich überschlage einige Sätze:

»Es ist bitter, Menschen von ihrer Heimat, von ihren Kindern loszureißen. Aber wir haben den Krieg nicht gewollt! Das deutsche Kind, das an der Front seinen Vater verliert, die deutsche Frau, die ihren gefallenen Mann beklagt, ist weit schlimmer getroffen. Schwören wir hier jeder falschen Gefühlsregung ab.«


VORSITZENDER: Sie haben einiges von dem Dokument ausgelassen, nicht wahr?

DR. SERVATIUS: Ich habe Sie nicht ganz verstanden.


VORSITZENDER: Sie haben einiges von dem Dokument ausgelassen?


[23] DR. SERVATIUS: Ja, ich habe einige Sätze ausgelassen und habe das auch mitgeteilt. Ich kann das Ganze lesen.


VORSITZENDER: Ich meine nur auf Seite 206. Ich meine nicht das ganze Dokument. Auf Seite 206 haben Sie zwei Sätze ausgelassen.


DR. SERVATIUS: Ich habe hier vier Sätze stehen. Ich kann sie noch einmal verlesen:

»Wo die Freiwilligkeit versagt,... tritt die Dienstverpflichtung an ihre Stelle.«

Jetzt habe ich zwei Sätze ausgelassen, die ich jetzt lesen werde:

»Das ist das eiserne Gesetz des Jahres 1943 beim Arbeitseinsatz: Es darf in wenigen Wochen kein besetztes Gebiet mehr geben, in dem nicht die Dienstverpflichtung für Deutschland das Selbstverständlichste von der Welt ist....«


VORSITZENDER: Dr. Servatius! Haben Sie nicht auch die Worte »nach den Erfahrungen versagte sie überall« ausgelassen?

DR. SERVATIUS: Ich habe das das erstemal gelesen. Ich wollte Zeit sparen.

»Wir werden die letzten Schlacken unserer Humanitätsduselei ablegen. Jede Kanone, die wir mehr beschaffen, bringt uns eine Minute dem Siege näher! Es ist bitter, Menschen von ihrer Heimat, von ihren Kindern loszureißen. Aber wir haben den Krieg nicht gewollt! Das deutsche Kind, das an der Front seinen Vater verliert, die deutsche Frau, die ihren gefallenen Mann beklagt, ist weit schlimmer getroffen. Schwören wir hier jeder falschen Gefühlsregung ab.

Wir lassen uns dabei auch von der Erkenntnis leiten, daß auf die Dauer von fremdvölkischen Ar beitskräften Produktionsleistungen nur dann verlangt werden können, wenn sie mit ihrem Los zufrieden sind. Ich dulde nicht, daß Menschen schlecht behandelt werden.

3. Sie dürfen als Anwerbekommission draußen unter gar keinen Umständen Dinge versprechen, die nach den gegebenen Richtlinien und Vorschriften nicht möglich sind und auch aus Kriegsgründen nie durchführbar sind. Es ist viel besser, zur Dienstverpflichtung zu schreiten und zu sagen: ›Das müßt Ihr auf Euch nehmen und dafür habt Ihr die Rechte der in Deutschland eingesetzten Arbeiter‹. Wer in Deutschland arbeitet, hat in Deutschland ein Lebensrecht und wenn er Bolschewist ist. Wir werden hier streng darüber wachen, damit man nicht dem deutschen Namen Schande macht. Sie können auf Ihrem Einsatzgebiet von mir jeden Schutz verlangen, nur keinen für Verbrechen. Der Name unserer Nation ist heilig. Sie haben zum erstenmal in der deutschen [24] Geschichte für das Reich die Prinzipien deutscher Arbeit zu vertreten. Seien sie sich dessen jederzeit bewußt.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Sind Ihnen außer den Mitteilungen Rosenbergs sonst Meldungen zugegangen über Werbemethoden?

SAUCKEL: Außer den Mitteilungen Rosenbergs und den seinerzeitigen Briefen sind mir unmittelbar keine Beschwerden zugegangen. Ich hatte aber strengstens angeordnet, daß irgendwelche Beschwerden, die bei mir ankommen, sofort den zuständigen Reichsbehörden zur Untersuchung und zur Bestrafung und Abstellung der Mängel zugeleitet werden. Ich darf, Herr Doktor, bitten, hier bemerken zu dürfen: Auf meinem Büro liefen sehr viele Beschwerden ein, für die ich zuständig war. Das waren aber die Beschwerden über zu wenig Arbeiter, die ich stellte. Dafür war ich zuständig, sie abzustellen. Für die Abstellung von Verwaltungsmängeln, für die Abstellung von ungerechten Maßnahmen in verschiedenen Gebieten oder bei verschiedenen Ressorts, konnte ich nicht zuständig sein, da waren diese Reichsbehörden selbst zuständig.

DR. SERVATIUS: Aber es mußte doch für Sie von großem Interesse sein, was dort geschah. Haben Sie denn sonst nichts gehört von den Vorfällen? Ist kein Fall gemeldet worden?


SAUCKEL: Daß ich dieses Interesse hatte, aus menschlicher und persönlicher Einstellung, beweist ja, daß ich mich um diese Dinge kümmerte, obwohl sie nicht meines Amtes waren.


DR. SERVATIUS: Sie haben hier aber von einem Fall erzählt, wo Ihnen von der Umstellung eines Kinos berichtet wurde; vielleicht erinnern Sie sich an diesen Fall?

SAUCKEL: Bei einem Besuch bei Feldmarschall Kluge erzählte mir dieser, er habe gehört, daß in seinem Armeebereich oder Heeresgruppenbereich ein Kino umstellt worden wäre, und daß die Insassen dieses Kinos zum Arbeitseinsatz nach Deutschland gekommen seien. Ich habe diesen Fall des Feldmarschalls Kluge sofort aufgegriffen und ihn auf das peinlichste untersuchen lassen, ein Vierteljahr lang. Das werden hier die Zeugenaussagen können, wenn Sie herankommen. Ich habe dann folgendes festgestellt: Es handelte sich nicht um eine Arbeitergruppe nach Deutschland, sondern um eine Baugruppe in der Nähe von Rowno. Sie hatte den Abschluß einer Bauarbeit im Kino gefeiert. In diese Feier hinein kam der Auftrag an diese Gruppe, an einem anderen Platz eine andere Arbeit zu verrichten. Der Unternehmer hat diese Feier in sehr drastischer Weise unterbrochen, indem er durch eine Polizeitruppe den Weitertransport dieser Arbeiter sofort veranlaßt hat. Aber das hatte mit meiner Aufgabe und Dienststelle nichts zu tun. Es hat aber ein Vierteljahr gedauert, bis ich den Zusammenhang [25] des wahren Sachverhalts dieser Beschwerde durch Feldmarschall Kluge feststellen konnte.

In jedem Falle bin ich solchen Beschwerden, die an mich herankamen, nachgegangen; ich habe sie behandelt und verurteilt, denn diese Beschwerden nützten mir ja nichts.

DR. SERVATIUS: Damit gehen wir von der Werbung fort und kommen zur Transportfrage dieser Leute nach Deutschland. Wer war für den Transport verantwortlich?


SAUCKEL: Für den Transport war verantwortlich die Deutsche Reichsbahn und die in meiner Anordnung 4 festgelegten Dienststellen, gebietlichen Dienststellen, Arbeitsabteilungen der Gebiete.

Ich habe sofort bei Antritt meines Amtes eingehende Besprechung mit dem Reichsverkehrsminister Dr. Dorpmüller herbeigeführt, seinen damaligen Staatssekretären Dr. Ganzenmüller und vorher Dr. Kleinmann, und habe mit ihm vereinbart, daß die Arbeitertransporte nach Deutschland in einwandfreier Weise vor sich gehen müßten, daß die Transportzüge verproviantiert sein müssen für die Dauer der Fahrt, und wenn sie Russen auf dieser Fahrt mitnähmen, die Waggons unter keinen Umständen überfüllt sein dürften und daß nach Möglichkeit Personenwagen zu diesen Transporten zu benützen seien. Das ist mir trotz der Einschränkung vom Reichsverkehrsminister bewilligt worden, als er mir sagte, er könne zwar nicht die Leute besser transportieren als die deutschen Soldaten, aber er garantiere, daß die Wagen nicht überfüllt werden würden.


DR. SERVATIUS: Nun haben Sie den Molotow-Be richt gesehen, USSR-51. Sie kennen seinen Inhalt. Dort ist die Rede von den Transportzuständen, daß die Waggons überfüllt waren, daß die Sterbenden herausgeworfen wurden, an den Bahndämmen lagen, daß Kinder geboren wurden, die gleich starben. Ist Ihnen von diesen Vorgängen etwas gemeldet oder bekanntgeworden in Ihrem Amt?


SAUCKEL: Derartige Vorgänge sind mir in meinem Amt nicht gemeldet worden; es kann sich auch unmöglich um Arbeitertransporte meines Amtes gehandelt haben.


DR. SERVATIUS: Was können es denn sonst für Transporte gewesen sein?


SAUCKEL: Soweit ich im Verlaufe der Gerichtsverhandlung feststellen kann, muß es sich um Transporte von Insassen von Konzentrationslagern gehandelt haben zum Zwecke ihrer Evakuierung. Ich weiß das nicht, ich kann das nicht anders erklären, denn ich habe unter keinen Umständen solche Verhältnisse geduldet oder erfahren; das nutzte uns ja gar nichts.


VORSITZENDER: Wo ist das Dokument USSR-51?


[26] DR. SERVATIUS: Dokument USSR-51, das ist der amtliche Bericht, der mir gedruckt zugegangen ist. Ich habe ein deutsch gedrucktes Exemplar. Ich nehme an, daß es dem Gericht bereits vorgelegt worden ist, sonst werde ich es noch einreichen und es mir beschaffen.


VORSITZENDER: Wenn es die Nummer USSR-51 hat, muß es dem Gerichtshof vorgelegt worden sein. Das ist die Beweisstücknummer. Trägt es vielleicht noch eine andere Nummer, durch die wir es feststellen können?


DR. SERVATIUS: Mir ist von der Staatsanwaltschaft vorgelegt worden Dokument 054-PS, US-198; das ist in dem »English Slave Labor Book« Nummer 13.


[Zum Zeugen gewandt:]


Dort ist auf Seite 4 von einem Rücktransport die Rede, wo große Mißstände gerügt werden. Haben Sie die Stelle gefunden? Es beginnt:

»Recht deprimierend auf die Stimmung sowohl der Facharbeiter wie der Bevölkerung wirken vor allem die untauglich gewordenen oder schon nicht arbeitseinsatzfähig gewesenen Rückbeförderten aus Deutschland.«


SAUCKEL: Es kann sich hier nur um Vorgänge handeln, die vor dem...

VORSITZENDER: Haben wir die Frage schon gehört? Die Frage ist nicht durchgekommen, glaube ich.


DR. SERVATIUS: Ich stelle die Frage neu.

In diesem Dokument ist von Rücktransporten die Rede, die von Deutschland nach dem Osten gingen und wo zwei Transporte gerügt und katastrophale Zustände geschildert werden. Ich zitiere aus dem Dokument:

»Recht deprimierend auf die Stimmung sowohl der Facharbeiter wie der Bevölkerung wirken vor allem die untauglich gewordenen oder schon nicht arbeitseinsatzfähig gewesenen Rückbeförderten aus Deutschland. Mehrmals schon haben sich Facharbeiter-Transporte nach Deutschland mit solchen untauglichen Rücktransporten gekreuzt und haben beide längere Zeit Gleis neben Gleis nebeneinander gelegen. Durch die ungenügende Betreuung dieser Rücktransporte (meist 50 bis 60 in einem Waggon, lauter Kranke oder Verletzte oder Schwache, oft mehrere Tage ohne genügende Verpflegung und Betreuung, da gewöhnlich nur 3 bis 4 Mann Begleitung), durch die oft sehr ungünstigen wenn auch sicher übertriebenen Aussagen der Rückkehrer hinsichtlich Behandlung in Deutschland und unterwegs, sowie durch den sich ergebenden Augenschein wurden bei den [27] Facharbeitern, beziehungsweise dem ganzen nach Deutschland gehenden Transport, Angstpsychosen ausgelöst. Mehrere Transportführer, besonders vom 62. und 63. Transport, meldeten hierüber Einzelheiten. In einem Fall beobachtete der Führer des Facharbeiter-Transportes mit eigenen Augen, wie ein Verhungerter auf dem Nebengeleis aus dem Rück kehrer-Transport ausgeladen wurde (Oblt. Hofmann des 63. Transportes, Bahnhof Darnitza).

Ein andermal wurde gemeldet, daß drei Tote unterwegs vom Begleitkommando...«


VORSITZENDER: Ich glaube nicht, daß Sie dies alles dem Angeklagten vorlesen müssen. Er weiß das alles doch wahrscheinlich und kann darauf antworten.

DR. SERVATIUS: Sie sehen, es ist hier von einer Meldung die Rede, und ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen.


SAUCKEL: Zu dieser Meldung habe ich folgende Stellung zu nehmen:

Diese furchtbaren Zustände mußten von der dortigen gebietlichen Behörde sofort untersucht werden. Ein Bericht über das Untersuchungsergebnis ist nicht an mich gelangt. Dieser Bericht ging auch nicht an mich. Ich selbst darf darauf hinweisen, daß von mir das Verbringen von Kranken und Arbeitsunfähigen nach Deutschland streng verboten gewesen ist, denn das wäre ja ein Verbrechen und eine wirtschaftliche Unmöglichkeit. Wer nun diese Züge zurückgebracht hat, ist mir unmöglich zu sagen; es ist auch nicht aufgeklärt worden, um was für Transporte es sich in Wirklichkeit gehandelt hat. Es handelt sich hier in diesem Bericht um die Schilderung von Zuständen, die bereits vor meinem Amtsantritt angelaufen waren. Ich selbst habe, und darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen, Anordnungen erlassen, daß bei dem Rücktransport von Kranken, falls es notwendig ist, vom Deutschen Roten Kreuz Begleiter mit bis zurück in den Heimatort zu stellen waren. Diese Anordnungen liegen auch in den Gesetzessammlungen vor. Es widerspricht also eine solche furchtbare Nachlässigkeit und ein solches Verbrechen den klaren Bestimmungen wie sie von den deutschen Arbeitsbehörden gegeben waren.


DR. SERVATIUS: Haben Sie nicht das Bad Frankenthal eingerichtet für Kranke, die nicht zurückkehren konnten?


SAUCKEL: Ich habe in meinem eigenen Gau nicht das Bad Frankenthal, sondern das Bad Frankenhausen am Kyffhäuser für erkrankte sowjetische Arbeiter zur Verfügung gestellt und habe außerdem in dem Dorf Edendorf bei Weimar eine große Schule zur Verfügung gestellt, eine Heimschule mit 100 Betten für Flecktyphuskranke und russische Kriegsgefangene. Ich habe also von [28] mir aus, aus eigener Initiative, selber getan, was möglich war, um in Krankheitsfällen und dergleichen Abhilfe zu schaffen. Es war auch verboten, Menschen im kranken Zustande zurückzubefördern.


VORSITZENDER: Wir wollen uns jetzt vertagen.

[Pause von 10 Minuten.]


DR. SERVATIUS: Wenn die Arbeiter in Deutschland ankamen...

SAUCKEL: Darf ich Herrn Doktor bitten, zu dem Dokument 054-PS noch einen Hinweis geben zu dürfen, denn es ist sehr wichtig?


DR. SERVATIUS: Ja.


SAUCKEL: Auf Seite 5, etwa in der Mitte, darf ich auf folgenden Satz des Berichterstatters hinweisen. Das ist ein Bericht innerhalb einer militärischen Behörde.

»Diese krassen Vorfälle auf Transporten der ersten Monate haben sich unseres Wissens im Sommer nicht mehr wiederholt.«

Ich bin aber in den ersten Monaten des Jahres 1942 gar nicht im Amt gewesen, und mein Programm hat ja erst überhaupt im Mai begonnen zu laufen; und im Sommer, wie es hier richtig dargestellt ist, war es abgestellt.

Weiter bitte ich, im selben Dokument 054-PS, ich glaube Seite 10, auf die Abschrift eines Beschwerdebriefes hinweisen zu dürfen; da heißt es:

»Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 20. April 1942 mitgeteilt habe.«

Es geht also aus diesem Beschwerdebrief hervor, daß es sich um Beschwerden handelt, die vor meiner Amtsübernahme zutage getreten sein müssen.

DR. SERVATIUS: Ich habe Sie wegen der Ankunft der Arbeiter in Deutschland gefragt. Was geschah nun, wenn ein Transport in Deutschland eintraf?

SAUCKEL: Der Transport mußte nicht nur bei seiner Ankunft in Deutschland ordnungsgemäß abgenommen, sondern auch in einem Durchgangslager nochmals ärztlich untersucht und geprüft werden. Die Untersuchung hatte schon bei der Anwerbung im Anwerbegebiet ebenfalls stattfinden müssen, dann ebenso bei einem vorgeschriebenen Aufenthalt vor der Grenze. Es haben also von der Anwerbung bis zur Einstellung im Betriebe laut meiner niedergelegten Anordnungen drei ärztliche Untersuchungen und Prüfungen stattfinden müssen.


[29] DR. SERVATIUS: Was waren die Durchgangslager?


SAUCKEL: Die Durchgangslager waren Lager, in denen die verschiedenen Transporte an der Grenze zusammenkamen und in entsprechender Weise untersucht und registriert werden mußten.


DR. SERVATIUS: Ich lege Ihnen nun ein Dokument UK-39 vor. Eine Exhibit-Nummer habe ich davon nicht.


VORSITZENDER: Ist es ein britisches Beweisstück?


DR. SERVATIUS: Ich habe nicht feststellen können, daß es schon eine Exhibit-Nummer bekommen hat. Ich müßte es noch feststellen; mir ist es jedenfalls überreicht worden.


VORSITZENDER: Sie haben die Nummer UK-39 angegeben.


DR. SERVATIUS: Ja, UK-39.


VORSITZENDER: Dann muß es ein britisches Beweisstück sein, nicht wahr?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE, STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Das ist nicht die Seriennummer der britischen Beweisstücke. Unsere Beweisstücke sind mit »GB« gekennzeichnet. Es ist eine frühere Serie von Dokumenten, die wir vorbereitet haben. Aber wir werden versuchen, das ausfindig zu machen.


DR. SERVATIUS: Wenn Sie das Schreiben ansehen, es ist eine Mitteilung des Reichssicherheitshauptamtes vom 18. Januar 1943, betrifft »Konzentrationslager Herzogenbusch«, es heißt dann:

»Dieses wird als Durchgangs- und Einweisungslager eingerichtet.«

Ist das eine Stelle, wo Ihre Arbeiter hinkamen?

SAUCKEL: Der Arbeitseinsatz hat mit diesen Lagern und Konzentrationslagern gar nichts zu tun gehabt. Es war dies kein Durchgangslager des Arbeitseinsatzes, sondern es war offenbar ein Durchgangslager des Konzentrationslagers. Die waren mir ja gar nicht bekannt, und ich habe mich niemals mit derartigen Transporten und Lagern zu befassen gehabt und auch nicht befaßt, und ich hätte dies auch nicht getan.

DR. SERVATIUS: Es liegt ein französischer Regierungsbericht vor, mit dem Zeichen UK-78, französisches Dokument RF-87. Es ist überschrieben mit: »Dritte Studie«. Es ist ein sehr umfangreicher Bericht. Ich zitiere nach meinen Notizen. Dort ist etwa folgendes gesagt:

»Kaum angekommen, werden die Arbeiter zu diesen echten Sklavenmarktplätzen geführt, die Sortierhäuser hießen. Die Lebensbedingungen waren dort erbärmlich.«

Ist das ein Durchgangslager von Ihnen, das so beschrieben wird?

[30] SAUCKEL: Das ist vollkommen ausgeschlossen, das hat es nie gegeben.

DR. SERVATIUS: Wie erfolgte die Verteilung der Arbeiter in der Praxis?

Ich nehme hier nochmals Bezug auf den Molotow-Bericht, Beweisstück USSR-51. Die Sowjetvertretung sagt hier, daß das Dokument unter diesem Exhibit vorgelegt worden ist. Dort ist gesagt, die Arbeiter seien nun auf Sklavenmärkte gekommen und für 10 bis 15 Mark verkauft worden. Was haben Sie dazu zu sagen?


SAUCKEL: Ich glaube, jeder deutsche Betriebsführer, der ja die Arbeiter bekommen hat, sei es in der Landwirtschaft oder in der gewerblichen Kriegswirtschaft, ist ein Zeuge dafür, daß ein solches Verfahren niemals irgendwie gehandhabt worden ist, daß durch die Behörde des Reichsarbeitsministeriums niemals derartige Sklavenmärkte denkbar waren, sondern daß die Arbeiter, die durch diese Arbeitseinsatzdienststellen einer nationalsozialistischen Behörde durchgegangen sind, genau dieselben Arbeitsverträge und -bedingungen bekommen haben wie die deutschen Arbeiter auch, mit verschiedenen Abwandlungen, aber in keinem Falle, daß sie wie Sklaven rechtlos, ohne Bezahlung, ohne Vertrag, ohne Krankenversicherung, ohne Unfallversicherung in Arbeit gesetzt worden sind.

Es geht ja das aus den von mir und dem Reichsarbeitsministerium erlassenen zahlreichen, für jedes der Völker festgelegten Bestimmungen und Verordnungen klar hervor.


DR. SERVATIUS: Wie waren die allgemeinen Lebensverhältnisse der Fremdarbeiter in Deutschland?

SAUCKEL: Die allgemeinen Lebensverhältnisse der Fremdarbeiter in Deutschland, soweit sie durch die Arbeitseinsatzbehörde zum Arbeitseinsatz gekommen sind, waren genau dieselben wie die der deutschen Arbeiter, die in Lagern untergebracht waren. Die Lebenshaltung war kriegsbedingt und unterlag im Gegensatz zum Frieden genau denselben Einschränkungen wie die deutsche Bevölkerung auch. Im übrigen hat der mir persönlich unbekannte, gestern hier als Zeuge aufgetretene Adjutant des Herrn von Schirach von Wien das geschildert, wie es in anderen deutschen Städten auch gewesen ist.


DR. SERVATIUS: Wie war es mit den Sicherungsmaßnahmen in den Lagern?


SAUCKEL: In den Lagern selbst?


DR. SERVATIUS: Zunächst allgemein.


SAUCKEL: Die Sicherungsmaßnahmen waren Aufgabe der Polizei, nicht meine Aufgabe, denn die Lager selbst unterstanden ja den Betrieben und der Deutschen Arbeitsfront (DAF).


[31] DR. SERVATIUS: Ich lege nun ein Schreiben vor, Dokument EC-68. Es sind Bestimmungen der Landesbauernschaft von Baden über die Behandlung von Polen in Deutschland. Es ist Beweisstück US-205, in dem Buch »Slave Labor«, Dokument Nummer 4. Ich lese nun den Beginn des Dokuments vor, das Sie ja schon gesehen haben. Es heißt dort wie folgt:

»Mit Genugtuung haben die Dienststellen des Reichsnährstandes – Landesbauernschaft Baden- das Ergebnis der Verhandlungen beim Höheren SS- und Polizeiführer am 14. 2. 41 in Stuttgart aufgenommen. Entsprechende Merkblätter wurden den Kreisbauernschaften bereits übergeben. Anschließend gebe ich einzelne Bestimmungen bekannt, wie diese auf Grund der Besprechungen festgelegt wurden und nun entsprechend angewendet werden müssen:

1. Ein Beschwerderecht steht den Landarbeitern polnischen Volkstums grundsätzlich nicht mehr zu und dürfen solche auch von keiner Dienststelle entgegengenommen werden.

2. Die Landarbeiter polnischen Volkstums dürfen die Ortschaften, in welche sie zum Einsatz gegeben wurden, nicht mehr verlassen.«

Ich lasse einige Stellen aus und entnehme das Wesentliche:

»5. Der Besuch von Theatervorstellungen, Kinos oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen ist für Landarbeiter polnischen Volkstums streng untersagt.«

Es kommen später Bestimmungen, wo die Benützung der Eisenbahn verboten ist, dann Nummer 12, eine wesentliche Bestimmung:

»12. Das Züchtigungsrecht steht jedem Betriebs führer für Landarbeiter polnischen Volkstums zu.«

Erklären Sie sich zu diesem Dokument und wie weit Sie dieses decken?

SAUCKEL: Ich darf bei diesem Dokument zunächst darauf hinweisen, daß es vom 6. März 1941 stammt, also über ein Jahr vor meiner eigenen Beauftragung. Es ist mir eine solche unsinnige und unmögliche Anordnung während meiner Dienstzeit selbst nicht bekanntgeworden. Ich bitte aber, da ich es hier kennenlerne oder kennengelernt habe, mich auf meine eigenen Anordnungen, die ich vollständig unabhängig von der Vergangenheit erlassen habe und damit solche Anordnungen automatisch außer Kraft gesetzt habe, beziehen zu dürfen.

Ich habe, um solche unsinnige Anordnungen irgendeiner Stelle im Reich unmöglich zu machen, meine Verordnungen in dem Handbuch zusammengefaßt und herausgegeben, in dem steht,... ich kann der Zeit wegen und aus Respekt nicht verlangen, daß sich das [32] Gericht das alles ansieht; aber sie stehen in direktem Widerspruch zu solchen Anschauungen und ich möchte bitten, nur den einen Satz aus dem schon einmal erwähnten Manifest gegen solchen Unsinn und Mißbrauch von Arbeitskräften zu lesen. Im Hinblick auf meine Anordnungen einer gerechten Behandlung heißt es dort:

»... diese Anordnungen und Richtlinien sowie deren Ergänzungen sind durch die Landesarbeitsämter mindestens alle Vierteljahre den Betrieben und Lagerführern der Ausländerlager sowie deren Personal eindringlich in Erinnerung zu bringen. Ihre tatsächliche Einhaltung ist ständig zu überwachen.«


DR. SERVATIUS: Damit schließt das Manifest?

SAUCKEL: Das ist ein Absatz aus dem Manifest, der auf die von mir erlassenen Anordnungen einer gerechten und menschlichen Behandlung und einer ausreichenden Ernährung, Freizeitgestaltung und so weiter Bezug nimmt.


DR. SERVATIUS: Sie haben eine ganze Anzahl von Verordnungen erlassen. Haben Sie nun einen Widerstand gegen Ihre Grundregelungen bemerkt und was haben Sie unternommen?


SAUCKEL: Ich habe, soweit ich Widerstand merkte, selbstverständlich meine Anordnungen betont und mich auf sie berufen, da sie ja vom Führer auf meine Vorstellungen hin für meinen Arbeitsbereich genehmigt waren.


DR. SERVATIUS: In der Betreuung hatte die DAF eine besondere Stellung? Was war die Aufgabe der DAF, der Deutschen Arbeitsfront?


SAUCKEL: Die Aufgabe der DAF war die Betreuung und die Interessenvertretung der deutschen Arbeiterschaft. Als solche hatte sie naturgemäß auch für die Betreuung der ausländischen Arbeiter Sorge zu tragen. Das war ihre natürliche Aufgabe; zugleich war sie das korrektiv zur Staatlichen Arbeitsverwaltung, ähnlich wie in anderen Ländern die Gewerkschaften ein Korrektiv zur Staatlichen Verwaltung, soweit es eine gibt, darstellen.


DR. SERVATIUS: Welche Aufgaben hatten die Betriebsführer?


SAUCKEL: Die Betriebsführer hatten die Aufgabe, in ihren Betrieben selbst die Gesamtproduktion zu regeln, und selbstverständlich waren sie für ihre Arbeiter und die ihnen zugewiesenen ausländischen Arbeiter voll verantwortlich.


DR. SERVATIUS: Waren sie an erster Stelle verantwortlich, oder war die DAF verantwortlich?


SAUCKEL: An erster Stelle nach dem Gesetz zur Ordnung der deutschen Arbeit waren die Betriebsführer verantwortlich.


[33] DR. SERVATIUS: Nun waren die Arbeiter meistens in Lagern untergebracht. Wer überwachte die Einrichtungen der Lager?


SAUCKEL: Die Einrichtung der Lager wurde in letzter Instanz überwacht von der deutschen Gewerbeaufsicht, die dem Herrn Reichsarbeitsminister unterstand. Die Gewerbeaufsicht verfügte über die Zwangsmittel und Zwangsbefugnisse, den Anordnungen des Reichsarbeitsministers, denen Betriebsführer nicht nachkamen, Geltung zu verschaffen und sie zwangsweise durchzusetzen.


DR. SERVATIUS: Haben Sie selbst auch Bestimmungen getroffen über die Lager?


SAUCKEL: Ich habe selbst Bestimmungen über die Lager getroffen, die aber nur vom Reichsarbeitsminister verwirklicht werden, beziehungsweise kontrolliert werden konnten.


DR. SERVATIUS: Das ist die Einrichtung der Lager. Wie spielte sich nun das Leben in den Lagern ab? Wer war dafür verantwortlich?


SAUCKEL: In den Lagern selbst war verantwortlich der Lagerführer. Der Lagerführer wurde durch Vereinbarung zwischen dem Betriebsführer und der DAF eingesetzt und er mußte meines Wissens, das war kein Aufgabenkomplex von mir, von der Sicherheitsbehörde persönlich bestätigt werden.


DR. SERVATIUS: Sie sprechen von der Sicherheitsbehörde. Wie weit war die Polizei nun beteiligt bei der Überwachung des Lagers, bei der Aufrechterhaltung der Disziplin und solchen Dingen?


SAUCKEL: Die Überwachung des Lagers und die Aufrechterhaltung der Disziplin war Aufgabe des Lagerführers und hatte mit der Polizei zunächst nichts zu tun. Die Polizei hatte ein, wie es meines Erachtens in jedem Staat üblich ist, Aufsichts- und Kontrollrecht gegen Spionage und die Sicherheit der Geheimhaltung des Betriebes und so weiter. Sonst hatte die Sicherheitspolizei im Lager nichts zu tun.


DR. SERVATIUS: Waren die Lager abgeschlossen gegen die Außenwelt? Wie war es, als Sie Ihr Amt antraten?


SAUCKEL: Als ich mein Amt antrat, waren die Lager, hauptsächlich die der Ostarbeiter, sehr abgeschlossen und waren mit Stacheldraht umgeben. Ich hielt das mit den Grundsätzen für eine fruchtbringende und gutwillige Arbeiterschaft unvereinbar und ich habe mit aller persönlichen Energie, die mir möglich war, die Beseitigung dieser Umzäunungen und Abschließungen der Lager durchgesetzt und habe auch die einschränkenden Ausgehbestimmungen der Ostarbeiter abgebaut, so daß dann schließlich das Bild entstehen konnte, das gestern geschildert wurde. Alles andere wäre [34] mit einer Arbeitswilligkeit, die ich hier haben wollte, technisch betrachtet, unvereinbar gewesen.


DR. SERVATIUS: Zur Ernährungsfrage: Wie war die Ernährung dieser ausländischen Arbeiter?


SAUCKEL: Die Ernährung der ausländischen Arbeiter entsprach der Grundlage der Ernährung des deutschen Volkes, und es wurden nach den deutschen Bestimmungen für Schwer-, Schwerst- und Langarbeiter Zulagen gewährt.


DR. SERVATIUS: Haben Sie das so angetroffen, wie Sie Ihr Amt antraten?


SAUCKEL: Als ich mein Amt antrat und den Befehl vom Führer bekam, außer den schon im Reich befindlichen Fremdarbeitern weitere Kontingente in das Reich zu vermitteln und hereinzubringen, war mein erster Gang zum Reichsernährungsminister; denn es war für mich selbstverständlich, daß das Hereinbringen von Fremdarbeitern in erster Linie eine Ernährungsfrage war, denn schlecht ernährte Arbeiter können, selbst wenn sie wollen, keine befriedigende Arbeit liefern. Ich habe in eingehenden Besprechungen mit ihm, unter Berufung auf den Führer und den Reichsmarschall, eine entsprechende Ernährung und die gesetzliche Festlegung der Ernährungssätze durchgesetzt.

Es war nicht leicht, denn die deutsche Ernährung selbst war natürlich dauernd in einer angespannten Lage, aber ohne diese Regelung wäre es mir nicht möglich gewesen, auch persönlich nicht, diesen Auftrag durchzuführen.


DR. SERVATIUS: Nun sind bezüglich der Ernährung hier aber Dinge vorgetragen worden, die zur Annahme von ganz erheblichen Mißständen berechtigen. Ist Ihnen darüber nichts gemeldet worden? Oder haben Sie selbst nichts erfahren?


SAUCKEL: Es ist mir von den Mißständen in der Ernährung in den Arbeitslagern der Zivilarbeiter nichts Katastrophales gemeldet worden. Ich selbst habe immer wieder darauf hingewirkt, daß gerade diese Angelegenheit ständig kontrolliert wird. Es ist auch von den Betriebsführern selbst die Versorgung sehr ernst genommen worden.


DR. SERVATIUS: Haben Sie sich nicht einmal in einem Erlaß und Schreiben an die Gauarbeitsämter und Gauleiter gewandt, bezüglich der guten Behandlung der Ausländer, und dort Zustände moniert?


SAUCKEL: Ich habe sofort bei meinem Dienstantritt, bei der Bestimmung der Gauleiter als Bevollmächtigte für den Arbeitseinsatz in ihren Gauen, ja gerade diese auf die Ernährungsfrage hingewiesen und sie verpflichtet, dieser Frage ebenso wie der der [35] Unterbringung ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Ich habe aus zwei Gauen erfahren, daß man meine Anordnungen nicht ernst genug nehme. Ich bin in dem einen Falle sofort persönlich nach Essen gefahren, habe dort die Mängel abgestellt – es handelte sich um den Stacheldraht. In einem anderen Fall der Bayerischen Ostmark habe ich ebenso persönlich eingegriffen. Ich habe außerdem diese zwei Vorfälle benutzt, um an die Gauleiter und an die Landesregierungen der deutschen Länder und Provinzen ein Schreiben zu richten, in dem ich noch einmal um die Notwendigkeit der Berücksichtigung dieser Anordnung ersucht habe.


DR. SERVATIUS: Ich nehme Bezug auf das Dokument Nummer 19, das ist im englischen Buch Nummer 1, Seite 54, Dokument Sauckel Nummer 19.


VORSITZENDER: 19?


DR. SERVATIUS: Das ist Dokument Nummer 19, und zwar im ersten Dokumentenbuch, Seite 54. Es ist nur ein Teil abgedruckt. In einem Rundschreiben an alle Gauleiter und Gauarbeitsämter sagt Sauckel folgendes:

»Wenn in einem Gaubezirk noch kürzlich erklärt wurde: ›Wenn in diesem Winter im Gau jemand erfrieren muß, so sollen zunächst die Russen (d.h. die im Gau eingesetzten russischen Zivilarbeiter) erfrieren‹, so läßt eine solche Äußerung deutlich erkennen, daß in diesem Gaubereich die Verbindung zwischen Arbeitseinsatzverwaltung und den zuständigen politischen Stellen noch nicht eng genug ist; denn es ist ja gerade eine der wichtigsten Aufgaben des Arbeitseinsatzes und der Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Gauleitern als meinen Bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, dafür Sorge zu tragen, daß die der deutschen Rüstungs- und Ernährungswirtschaft zugeführten fremdvölkischen Kräfte so gehalten werden, daß sie ein Höchstmaß an Leistung zu vollbringen vermögen. Es geht deshalb keinesfalls an, nur die deutschen Volksgenossen vor Mangelerscheinungen schützen zu wollen und unbedenklich eine ungenügende Versorgung der fremdvölkischen Arbeitskräfte in Kauf zu nehmen, vielmehr ist es notwendig, sich jederzeit bewußt zu sein, daß zur Erringung des Sieges nicht allein von den deutschen Volksgenossen, sondern auch von den fremdvölkischen Arbeitskräften ein Höchstmaß an Leistung verlangt werden muß und es unsinnig wäre, fremdvölkische Arbeitskräfte unter hohem Aufwand für die deutsche Wirtschaft heranzuholen und einzusetzen, sie dann aber infolge mangelnder Versorgung in ihrer Leistungsfähigkeit absinken oder vielleicht zugrunde gehen zu lassen.«

[36] Zum Schluß kommt eine Mahnung, sich den Anordnungen Sauckels zu fügen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wie war es mit der Bekleidung der Fremdarbeiter?

SAUCKEL: Die Bekleidung der Fremdarbeiter aus den Westgebieten machte uns verhältnismäßig wenig Sorgen, denn diese Arbeiter waren kleidungsmäßig gut versorgt und bekamen auch Entschädigungen für ihre Kleidung. Sorgen machte uns die Bekleidung der Ostarbeiter. Ich habe für die Ostarbeiter beim Reichswirtschaftsministerium ein Bekleidungskontingent beantragt und für 1500000 Ostarbeiter vollständige Unter- und Oberkleidung anfertigen lassen. Es waren dazu notwendig 10000 Arbeiter, die allein für dieses Kontingent gearbeitet haben, und 30000 Tonnen Rohstoffe. Es sind also für die Bekleidung alle Obsorgen getroffen worden, die möglich waren. Die Kleidung ist auch ausgegeben worden.

DR. SERVATIUS: Es ist von der Französischen Delegation das Dokument RF-5 vorgelegt worden. Es ist eine Werbeschrift »Europa arbeitet in Deutschland«. Ich hafte es auch eingereicht, das Gericht hat davon amtlich Kenntnis genommen, und ich übergebe es noch einmal hier und nehme Bezug auf drei Bilder, die dort drin sind; das Wesentliche an ihnen ist, daß die Arbeiter, die aus dem Osten kommen, zum Teil barfuß erscheinen; später sind Bilder drin, wo man diese Arbeiter gut gekleidet in Deutschland sieht und man sieht, daß die Bekleidung also erhebliche Fortschritte in Deutschland für diese Arbeiter gemacht hat.


VORSITZENDER: Ist das Sauckel-Dokument Nummer 5?


DR. SERVATIUS: Nein, es ist ein Dokument der Französischen Delegation, RF-5.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wie war es mit der Arbeitszeit, wer regelte die Arbeitszeit?

SAUCKEL: Die Arbeitszeit wurde geregelt auf Grund der Erlasse des Führers, des Ministerrates beziehungsweise später von Reichsminister Goebbels. Die Durchführung dieser Anordnungen oblag mir.

DR. SERVATIUS: Wie war die Durchschnittsarbeitszeit?


SAUCKEL: Man kann während des Krieges in Deutschland von einer Durchschnittsarbeitszeit schlecht sprechen. Es gab die gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden. Was über acht Stunden war, mußte als Überstunden bezahlt werden. Es ist zunächst im Jahre 1943 durchschnittlich die Arbeitszeit in der Woche auf 54 Stunden festgesetzt worden, später, so weit eine Notwendigkeit bestand, auf zehn Stunden täglich. Als Reichsminister Dr. Goebbels Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz wurde, hat er gegen [37] meinen Einspruch und gegen den Einspruch anderer Dienststellen auf Grund seiner Vollmachten, die er hatte, die zehnstündige Arbeitszeit für alle Verwaltungen und für alle Betriebe verlangt und verkündet. Dies war aber gar nicht durchführbar, weil in vielen Betrieben und Dienststellen die Arbeit geregelt werden mußte nach den damals schon in Erscheinung tretenden Schwierigkeiten der Rohstoffversorgung, der Energieversorgung und des Arbeitsanfalles. Es ist aber auch in Ausnahmefällen, die nicht selten waren, soweit es die Produktion verlangte, 11 bis 12 Stunden gearbeitet und auch von deutschen Arbeitern länger gearbeitet worden; sie sind dann entsprechend entschädigt worden.


DR. SERVATIUS: Ich halte Ihnen hier vor aus dem französischen Dokument RF-22. Dort ist auf Seite 101 im deutschen Text folgendes gesagt:

»Aus Verhören heimgekehrter verschleppter Arbeiter durch die Dienststellen des ›Ministere de Prisonniers‹ ergibt sich, daß die durchschnittliche Wochenarbeitszeit mindestens 72 Stunden betrug.«

Dazu wird die Nachrichtenquelle näher angegeben, was hier nicht näher interessiert.

»64 Wochenstunden waren keine Seltenheit. Es wurden Fälle von 100 Wochenstunden in Abschnitten von 30 bis 38 aufeinanderfolgenden Stunden gemeldet.«

Was können Sie dazu erklären? Sind Ihnen solche Fälle bekanntgeworden?

SAUCKEL: Ich kann zu diesen Berichten deshalb nicht Stellung nehmen, weil ich ja nicht weiß, ob es sich hier um Menschen handelt, die in Konzentrationslagern eingesetzt waren, oder ob sie als Zivilarbeiter in dem anderen Sektor, den ich zu betreuen hatte, eingesetzt waren. Richtig ist, daß es in seltenen Ausnahmefällen Perioden gegeben hat, in denen länger gearbeitet worden ist. Das wurde vom Betrieb bestimmt und es war dies auch für deutsche Arbeiter verpflichtend. Aber es mußte dann eine entsprechende Ruhepause dazwischengelegt werden. Es galt dies für die Fertigstellung wichtiger Aufträge. Aber wo nun diese Menschen gearbeitet haben, das kann ich aus dem Verhör nicht erkennen. Ich kann deshalb darüber keine präzise Antwort geben.

DR. SERVATIUS: Wie stand es mit der Freizeit?


SAUCKEL: Die Freizeit stand zur Verfügung der Arbeiter.


DR. SERVATIUS: Wer war für die Regelung verantwortlich?

SAUCKEL: Für die Regelung der Freizeit war die DAF, soweit es sich um die Ausgestaltung der Freizeit handelte, verantwortlich.


DR. SERVATIUS: Wie war es mit dem Einsatz von Kindern und Jugendlichen?


[38] SAUCKEL: Durch ein deutsches Reichsgesetz ist die Kinderarbeit unter 12 Jahren verboten. Unter 14 Jahren sind nur wenige Stunden in der Landwirtschaft zugelassen.


DR. SERVATIUS: Haben Sie Anordnungen über die Arbeitszeit für Kinder erlassen?


SAUCKEL: Ich habe Anordnungen erlassen, beziehungsweise die schon vorhandenen bestätigt, soweit sie diese Arbeit betroffen haben.


DR. SERVATIUS: Ich lege Ihnen ein Dokument vor, 345-PS. Das ist ein Schreiben des Reichsministers Rosenberg an Lammers vom 20. Juli 1944.


VORSITZENDER: Wurde das schon einmal vorgelegt? Ist das schon vorher als Beweismittel eingereicht worden?


DR. SERVATIUS: Dieses Dokument ist in der Sitzung beim Kreuzverhör vorgelegt worden. Ich habe es selbst gerade bekommen. Es handelt sich dort um die Anwerbung von Jugendlichen im Alter von 15 bis 20 Jahren zu einem Kriegseinsatz im Reich. Dann wird Bezug genommen auf die Überführung von Jugendlichen im Alter von 10 bis 14 Jahren in das Reichsgebiet; das ist die »Heuaktion«. Und es heißt weiter:

»Das Ziel der Aktion ist eine weitere Betreuung der Jugendlichen unter Einschaltung der Reichsjugendführung und die Heranbildung von Anlernlingen für die deutsche Wirtschaft in ähnlicher Form, wie dies beim Weißruthenischen Jugendwerk bereits mit Erfolg im Einvernehmen mit dem GBA« – also mit Ihnen – »durchgeführt worden ist.«

Erklären Sie sich dazu, ob Sie einen Einsatz dieser Jugendlichen veranlaßt haben?

SAUCKEL: Nein, ich habe mit dieser Aktion gar nichts zu tun gehabt. Die Anschrift auf dem Anschriftenverzeichnis war nicht enthalten. Ich kenne es nicht.

DR. SERVATIUS: Sie haben Ihre eigenen Anordnungen nicht durchbrochen durch besondere Anweisungen?


SAUCKEL: Nein, es ist ein Vorgang, mit dem ich mich nicht befaßte.


DR. SERVATIUS: Dann lege ich Ihnen ein Schreiben vor, das auch bei der Sache Schirach von der Staatsanwaltschaft vorgebracht worden ist. Das ist Dokument 1137-PS, ein Schreiben vom 19. Oktober 1944. Auf Seite 3 des Schreibens ist folgendes gesagt:

»Über diese Kräfte hinaus wurden schon vorher der deutschen Rüstungsindustrie Kräfte zugeführt, und zwar

1. 3500 Jungen und 500 Mädchen den Junkers- Werken,

2. 2000 Jungen und 700 Mädchen der OT...

[39] Aus den besetzten Ostgebieten sind somit durch die unter Führung der Hitler-Jugend stehende Dienststelle« – ich lasse aus, was uns nicht interessiert – »5500 Jungen der Rüstungsindustrie,... 1200 Mädchen der Rüstungsindustrie... zugeführt worden.«

Haben Sie diesen Einsatz veranlaßt, oder ist das durch Ihre Hand gegangen?

SAUCKEL: Nein.

DR. SERVATIUS: Wie kommen diese Kräfte in die Rüstungsindustrie?


SAUCKEL: Ja, das kann ich persönlich hier nicht näher erklären, Es geht daraus hervor, daß dies auf Grund einer Vereinbarung von Dienststellen des Ostministeriums beziehungsweise des Hauptbannführers Nickel erfolgt ist. Ich habe hier nur in der Verhandlung gehört, daß es sich nicht um Jugendliche handle, die in einem Alter standen, für die die Arbeit an sich verboten war. Ich habe gehört, daß es eine mehr vordienstliche Betreuung war, aber...


DR. SERVATIUS: Das ist bekannt.


SAUCKEL: Durch mich selbst ist es nicht gegangen, auch nicht durch meine Dienststelle.


DR. SERVATIUS: Wie stand es mit dem Einsatz der Frauen aus dem Auslande?


SAUCKEL: Frauen aus dem Auslande wurden genau so eingesetzt wie die deutschen Frauen. Keine anderen Bedingungen.


DR. SERVATIUS: Es ist hier das Dokument 025-PS vorgebracht worden, das ist US-Exhibit 698, das auch erst jetzt vorgelegt worden ist und sich nicht in den Büchern befindet. Es ist dies eine Notiz über eine Sitzung, die bei Ihnen stattgefunden hat und wo Sie sich über den Einsatz von weiblichen Arbeitskräften verbreitern. Es heißt dort im dritten Absatz:

»Als diesen Weg hat der Führer die sofortige Hereinnahme von 400000 bis 500000 hauswirtschaftlichen Ostarbeiterinnen aus der Ukraine im Alter von 15 bis zu 35 Jahren angeordnet und den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz« – das sind Sie – »mit der Durchführung dieser Aktion, die in etwa drei Monaten abgeschlossen sein soll, beauftragt.«

Es heißt dann weiter:

»... es entspricht einem ausdrücklichen Wunsch des Führers, daß eine möglichst große Anzahl die ser Mädchen bei Bewährung eingedeutscht werden.«

Wollen Sie hierzu Stellung nehmen?

[40] SAUCKEL: Jawohl. Es handelt sich um eine Anordnung des Führers, für die deutsche Hauswirtschaft und insbesondere zur Entlastung der deutschen Bauersfrauen 400000 bis 500000 hauswirtschaftliche Ostarbeiterinnen ins Reich zu bringen. Ich darf zu dieser Aktennotiz bemerken, daß sie nicht von mir abgefaßt ist, auch nicht von meiner Dienststelle; wahrscheinlich wurde dies von einem Herrn abgefaßt, auf Grund von Notizen, die er sich aufgesetzt hat. Zu diesen 400000 bis 500000 Hausgehilfinnen, wie sie vorgesehen waren, ist zu bemerken, daß sie nur auf freiwilliger Grundlage ins Reich gebracht werden sollten oder durften. Der Begriff »Eindeutschung«, wie er hier gebraucht war, bezog sich ebenfalls nur auf den freiwilligen Wunsch, etwa später in Deutschland zu bleiben.

DR. SERVATIUS: Wie war es mit der ärztlichen Betreuung, die den ausländischen Arbeitern zuteil wurde. Es sind hier verschiedene Dinge vorgetragen worden. So ist gesagt worden, wenn der Arbeiter nicht mehr arbeiten kann, so soll man sich nicht mehr um ihn kümmern. Das wäre ein Grundsatz von Ihnen gewesen. Dann heißt es: Die Arbeit, Ernährung und Bezahlung muß auf ein Verhältnis abgestimmt wer den. Wenn der Arbeiter nicht mehr kann, gilt er als tote Kraft.

Was haben Sie zu diesen Vorwürfen zu sagen?


SAUCKEL: Ich darf bitten, daß Sie mir zeigen, wo ich das gesagt und niedergelegt habe. Ich kenne das nicht.


DR. SERVATIUS: Es ist das in der Vormittagssitzung vom 17. Januar 1946 (Band V, Seite 444) vorgetragen worden.

»Daß man sich um das Schicksal derjenigen, deren Leistungsfähigkeit kein Interesse mehr biete, überhaupt nicht mehr kümmern solle.«

Haben Sie diesen Grundsatz vertreten?

SAUCKEL: Im Gegenteil. Es liegen ja von mir Hunderte von präzisen Anweisungen und Anordnungen vor. Sie sind niedergelegt im Reichsgesetzblatt, in Sonderdrucken für die Betriebe und für die Arbeitsämter und in Sondersammlungen; in denen ist genauestens festgelegt, daß die fremden Arbeiter, die durch den Arbeitseinsatz ins Reich gebracht worden sind, hinsichtlich ihrer Krankenbehandlung und Krankenversorgung nach den deutschen Gesetzen und Vorschriften und Verordnungen behandelt werden mußten, einschließlich Ihrer Versicherungen. Es sind auch...

VORSITZENDER: Herr Dr. Servatius! Haben Sie dem Angeklagten ein Dokument vorgelegt, in dem behauptet wird, er solle gesagt haben, daß sie kein Interesse mehr für ihn böten, wenn sie arbeitsunfähig geworden sind? Was ist das für ein Dokument, das Sie ihm vorgelegt haben?


[41] DR. SERVATIUS: Dieses Dokument ist ihm vorgelegt worden bezüglich der Arbeiterinnen, von denen er gesagt haben soll, sie sollen eingedeutscht werden. Von diesem Dokument bin ich ja schon fort und zur Frage der ärztlichen Versorgung übergegangen.


VORSITZENDER: Sie meinen, daß das im Dokument 025-PS, US-698 enthalten war?


DR. SERVATIUS: Dieses Dokument 025-PS bezieht sich nur auf die Arbeiterinnen. Diese Frage ist schon erledigt. Ich bin vielmehr weitergegangen zu der Frage der ärztlichen Betreuung allgemein und nicht mehr der weiblichen Arbeitskräfte.


[Zum Zeugen gewandt:]


Haben Sie nun Berichte und Meldungen erhalten über katastrophale Zustände bezüglich des Gesundheitszustandes und der ärztlichen Versorgung bei den ausländischen Arbeitern?

SAUCKEL: Nein. Es wurden nicht nur deutsche Ärzte, Betriebs- und Vertrauensärzte in den Betrieben und in den Lagern für die Obsorge, für die hygienischen Maßnahmen und den Gesundheitszustand eingesetzt, sondern es wurden auch aus den Heimatländern der fremden Arbeiter zahlreiche Ärzte und ärztliches Hilfspersonal engagiert und mit in diesen Lagern eingesetzt.

DR. SERVATIUS: Wie überprüften Sie nun die Durchführung Ihrer Anordnungen, und was gab es sonst für Kontrollstellen?


SAUCKEL: Es gab folgende Kontrollstellen, erstens...


DR. SERVATIUS: Einen Augenblick! Darf ich hier Bezug nehmen auf das Dokument Nummer 2. Dort habe ich die Kontrollstelleninspektionen, die sich mit der Überwachung befaßten, in einem Bild zusammengefaßt. Ich will den Plan kurz erklären:

In der Mitte ist das Reichsarbeitsministerium unter Seldte; darunter die friedensmäßige Aufsicht, die Gewerbeaufsichtsämter mit der Gewerbe- und Baupolizei. Das ist die einzige Stelle, die polizeiliche Zwangsbefugnisse hat, also gegen den Widerstand der Verpflichteten Mißstände abstellen kann. Daneben sind eine Reihe von Instanzen geschaffen worden, die nun ebenfalls dieses schwierige Problem der Betreuung handhabten. Es ist zunächst, wenn man nach rechts geht, die Deutsche Arbeitsfront. Das ist eine Zusammenfassung der Interessen der Arbeitgeber und der Industrie und der Arbeiter und vertritt in einer Art die Stelle, die früher die Gewerkschaft hatte. Von dort aus geht die Betreuung zu den Betrieben. Es ist ein eigenes Inspektionsamt geschaffen worden, das Reichsinspektionsamt der DAF mit einer Stelle für ausländische Arbeiter, die eigene Verbindungsleute in den Betrieben haben, um dort die Beschwerden entgegenzunehmen. In den Betrieben selbst sind auch ausländische Arbeiter, die ihrerseits über die Zustände berichten können.

[42] Weiter nach rechts ist das Reichsernährungsministerium, das ebenfalls durch die Landesernährungsämter bezüglich der Verpflegung und Versorgung unmittelbaren Einblick nimmt. Die Nachrichten, die an den Reichsaußenminister kommen, auf dem diplomatischen Wege, gehen letzten Endes auch weiter zu Sauckel, wie wir nachher sehen werden. Dann befindet sich für die Ostarbeiter eine besondere Stelle bei dem Ministerium Rosenberg; das ist die Zentralstelle für die Völker des Ostens; dieses letzte Schreiben, das hier vorlag, stammt offenbar von einem Herrn dieses Amtes, der dort zugegen gewesen ist. Diese Zentralstellen für die Völker des Ostens haben auch wieder Vertrauensleute in den Betrieben, von denen unmittelbar Meldungen gemacht werden. Alle diese Meldungen gehen herüber zu Sauckel.

Ich komme nun zur linken Seite der Darstellung. Sauckel selbst hat zur Inspektion erstens mal einen eigenen Arbeitsstab eingerichtet, der zu Besuchen herumgeschickt wurde. Wir haben von einigen Zeugen schon gehört, daß diese Inspekteure erschienen und nach dem Rechten sahen. Dann hatte er ein eigenes Amt »Reichsinspektion« errichtet. Zu diesem Amt kamen die Beschwerden, die von der DAF oder den sonstigen Stellen einliefen. Und wenn Sauckel sagt, daß er die Beschwerden sofort weitergegeben habe, so ging dies zunächst an die Reichsinspektion, die nun ihrerseits die nötigen Stellen informierte und sich letzten Endes zur Durchführung der Zwangsmittel des Reichsarbeitsministeriums bediente. Dann waren die Gauleiter zur Überwachung eingesetzt; die Zeugen, die hier aufgetreten sind und Gauleiter waren, haben bestätigt, daß sie als Bevollmächtigte des Arbeitseinsatzes kontrolliert haben.

Weiter nach links kommt die Betreuung durch das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, das eine Überwachung der Lenkung der Lager und Arbeiter übernommen hatte. Zum Schluß kommt ganz links die Wehrmacht, die einen eigenen Überwachungsapparat hat durch ihre Inspekteure, die die Kriegsgefangenen selbständig zu betreuen und für die Einhaltung der Konventionen zu sorgen hatten. Alles dies lief bei Sauckel zusammen, und er sagt uns hier, daß er keine katastrophalen Mißstände gemeldet bekommen hat, und daß er sich lediglich mit Anordnungen habe durchsetzen können und seine Weisungen gegeben habe.


VORSITZENDER: Herr Dr. Servatius! Wollen Sie bitte den Angeklagten fragen, ob Ihre Darstellung der Bedeutung der Zeichnung richtig ist?


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Die Darstellung, die ich gegeben habe, und die Zeichnung, die Sie gesehen haben, ist das richtig?


SAUCKEL: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Ist das richtig?


SAUCKEL: Jawohl.


[43] DR. SERVATIUS: Wollen Sie selbst noch Stellung nehmen zu der Tätigkeit der Gauleiter als Bevollmächtigte? Wie haben Sie nun die Gauleiter überwacht?


SAUCKEL: Die Gauleiter selbst konnte ich nicht überwachen, denn sie unterstanden mir ja nicht disziplinarisch oder dienstlich. Ich habe aber durch die Mitglieder meines Arbeitsstabes etwa vierteljährlich die Gaue besuchen lassen. Es wurden bei diesen Besuchen die Beschwerden der Gauleiter angehört, und es wurden dann Betriebe und Lager gemeinsam besichtigt und daraufhin geprüft, inwieweit Anordnungen von mir durchgeführt wurden oder nicht. Ich darf bemerken, daß dieser Kontrolle selbstverständlich keine Konzentrationslager und deren Arbeitsvorhaben zugänglich waren, denn das war ja ein anderer Komplex, der dem Obergruppenführer Pohl unterstand, und in den ich weder einen Einblick noch ein Recht hatte.


VORSITZENDER: Wir werden uns jetzt vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 15, S. 7-45.
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