Verbrechen gegen den Frieden.

[667] Anfänglich nur ein unbedeutender Nazi, gewann Bormann allmählich immer mehr an Macht, und besonders in den Tagen, da es zu Ende ging, hatte er großen Einnuß auf Hitler. Er war rege tätig beim Aufstieg der Partei zur Macht und noch mehr bei Festigung dieser Macht. Einen großen Teil seiner Zeit widmete er der Verfolgung der Kirchen und der Juden in Deutschland.

Es liegen keine Beweise vor, daß Bormann von Hitlers Plänen, Angriffskriege vorzubereiten, einzuleiten und zu führen, wußte. Er wohnte keiner der wichtigen Besprechungen, auf denen Hitler Stück für Stück diese Angriffspläne enthüllte, bei. Man kann auch nicht eine derartige Kenntnis überzeugend aus den von ihm bekleideten Stellungen ableiten. Erst als er im Jahre 1941 Leiter der Parteikanzlei und später, im Jahre 1943, Sekretär des Führers wurde, und dabei vielen der Besprechungen Hitlers beiwohnte, gaben ihm diese Stellungen entsprechenden Zutritt. Berücksichtigt man die an anderer Stelle besprochene Ansicht des Gerichtshofs über den Tatbestand der Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges, dann reichen die vorliegenden Beweise nicht aus, um Bormann laut dem Anklagepunkt Eins schuldig zu erklären.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 667.
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