Indiktion

[453] Indiktion, indictio, Indictie römischen Gebotes, Kaiserliche Zahl, Römerzinszahl, ist eine der häufigsten Jahresbezeichnungen des Mittelalters und schon früh in die Ostertafeln und in die Datierung der Urkunden aufgenommen worden. Sie ist diejenige Zahl, welche angiebt, die wievielte Stelle ein Jahr in einem Cyklus von 15 Jahren einnimmt. Die 15jährigen Cyklen laufen durch unsere gesamte Zeitrechnung. Über die Entstehung dieser Indiktionsrechnung sind die Ansichten geteilt: die einen knüpfen sie an eine, jedoch bloss vorausgesetzte Grundsteuerperiode des römischen Reiches; andere machen den ägyptischen Ursprung der Indiktionen wahrscheinlich. Man unterscheidet ihrem jährlichen Anfange nach drei Arten der Indiktionsrechnung:[453]

1. Indictio graeca oder constantinopolitana beginnt mit dem 1. September; sie war im Morgenlande ausschliesslich im Abendlande vornehmlich in der päpstlichen Kanzlei in Gebrauch.

2. Indictio Bedana, mit dem 24. September beginnend, verdankt ihre Entstehung dem Ansehen des Beda Venerabilis; sie war in Frankreich unter den Karolingern nach Ludwig dem Frommen vorzugsweise gebräuchlich, in der kaiserlichen Kanzlei Deutschlands seit der Mitte des 9. Jahrh. und in der päpstlichen Kanzlei seit 1088.

3. Indictio romana oder pontificalis, beginnt am 25. Dezember oder 1. Januar; anfangs neben den beiden anderen Indiktionen gebräuchlich, ist sie im späteren Mittelalter die gebräuchlichste Art.

Das erste Jahr eines Indiktionscyklus fallt auf das Jahr 3 vor Christus. Grotefend Handbuch der Chronologie. §. 8.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 453-454.
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