Regalien

[824] Regalien. Das Wort regalia in der Bedeutung von dem Könige zustehenden Hoheitsrechten findet man nicht vor dem 12. Jahrhundert; was damit zusammenhängt, dass im früheren Mittelalter Einkünfte des Reiches und des Königs nicht getrennt, sondern als ein und dasselbe gedacht wurden. So gehörten von alter Zeit Zölle und Weggelder, das Münzrecht, das Recht auf Gewinnung der Metalle dem Reiche, und erst als im Verlaufe des Mittelalters der Kaiser diese Rechte und Befugnisse einzelnen Fürsten und Herren zu Lehen übertrug, nahmen sie den Charakter von Hoheitsrechten an und wurden als solche weiter ausgebildet. Es gehörten dazu Zölle, Abgaben von Innungen, Standgelder von den Jahrmärkten, Münzrecht, Forst- und Jagdrecht, Fischerei, Fähr- und Mühlengerechtigkeit, Bergwerke, Judenschutzgelder, Einkünfte aus dem Geleitsrecht. Später ist durch Einfluss der Fürsten manches, was früher Gemeingut war, z.B. die Salzgewinnung, als Regal erklärt worden.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 824.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: