Cleopatra [1]

[742] CLEOPĂTRA, æ, ( Tab. VII.) des Boreas und der Orithpia Tochter, welche Phineus heurathete, und mit ihr den Plexippus und Pandion zeugete; allein hernach auch die Idäa, des Dardanus Tochter, darzu nahm, welche ihre Stiefsöhne bey dem Vater angab, als ob sie ihr ungeziemende Dinge angemuthet hätten, weshalber er denn beyden die Augen ausstechen ließ. Apollod. III. c. 14. §. 23. Einige wollen, es habe Phineus die Kleopatra ins Gefängniß legen lassen: allein, da auch, eben um die Zeit die Argonauten nach Thracien gekommen, und obbenannte beyde junge Leute ihnen aufgestoßen, hätten sich insonderheit Kalais und Zetes, als der Kleopatra Brüder, ihrer angenemmen. Da es nun endlich zum Handgemenge gekommen, so habe Herkules den Phineus selbst erleget. Allein, als Plexippus und Pandion, nachdem sie ihre Mutter aus dem Gefängnisse befreyet, auch an der Idäa Rache üben wollen, so habe ihnen solches Herkules widerrathen, und ihnen vielmehr anbefohlen, die Sache der Idäa Vater anheim zu stellen, der denn auch [742] hernachmals selbst seine Tochter, um ihrer Bosheit willen, am Leben zu strafen befohlen. Diod. Sie. lib. IV. c. 45. p. 172. Einige nennen diese Kleopatra auch Kleobule; Serv. ad Virg. Aen. III. v. 209. und andere den Plexippus und Pandion Orythus und Cambris. Schol. Apollon. lib. II. v. 178. und die Idäa bald Dia. Id. ibid. bald Eurytia, Schol. Hom. Od. Μ. v. 60. bald Danae. Serv. ad Virg. Aen. VIII. v. 344. und so ferner.

Quelle:
Hederich, Benjamin: Gründliches mythologisches Lexikon. Leipzig 1770., Sp. 742-743.
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