Hildebertus, V. (5)

[733] 5V. Hildebertus, (24. Mai, al. 2. 3. 31. Mai), Erzbischof von Mainz, welcher auch Hildibert, Hildibracht, Hiltiprecht, Hilperius, Hillibert, Hilwert und Heribert heißt, wird von einigen Schriftstellern »heilig«, von Andern dagegen »gottselig« genannt. Er war nach Butler (XIX. 481) von fränkischer Abkunft und vor seiner Erhebung Benedictiner in Fulda gewesen. Den erzbischöflichen Stuhl von Mainz bestieg er nach Einigen im J. 927, nach Andern im J. 924. Er war nicht blos ein Mann von ausnehmender Heiligkeit, sondern auch sehr gelehrt und in den Wissenschaften, geistlichen wie profanen, wohl bewandert. Witichind schreibt ihm auch die Gabe der Weissagung zu. Im J. 935 (nach Ebeling im J. 932) führte er den Vorsitz auf dem Concil zu Erfurt und übertrug die Reliquien des hl. Aureus und der hl. Justina in die St. Albanskirche. Im folgenden Jahre krönte er den König Otto I., dessen Erzkaplan er war, mit der größten Feierlichkeit. Als er starb, konnte er mit Danksagung für die von Gott empfangenen Gnaden das Bekenntniß ablegen, daß er sein Gewissen rein bewahrt habe von ungerechtem Besitz und von unkanonischer Verwendung der Einkünfte seiner Kirche. Wann er aber starb, kann mit Sicherheit nicht angegeben werden. Bei Butler (XIX. 481), wo er am 3. Mai behandelt wird, heißt es nur, er sei »im Mai« 936 gestorben. Nach Andern starb er im J. 937 oder 938. Im Elenchus steht er am 2. Mai. Die Bollandisten haben ihn am 24. Mai (V. 270) unter den »Uebergangenen«, und ebenso auch am 31. Mai (VII. 418), wo sie unter Hinweisung auf Mabillon bemerken, daß er am 31. Mai 931 gestorben sei. †


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 733.
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