Pelagius, S. (3)

[758] 3S. Pelagius, Ep. (25. März). Dieser Heilige war Bischof von Laodicea in Syrien. Um das Jahr 360 ward er, obwohl verehelicht, weil er mit seiner Frau in beständiger Keuschheit zu leben mit deren Einwilligung feierlich gelobt hatte, zum Bischof von Laodicea erwählt. Im J. 363 wohnte er dem Concilium zu Antiochia, auf welchem die zu Nicäa im Jahr 325 gefaßten Beschlüsse neuerdings eingeschärft wurden, und im J. 365 dem zu Tyana in Cappadocien bei. Dieses beschäftigte sich mit der Wiederaufnahme des Arianers Eustathius von Sebaste in die Kirchengemeinschaft, welche ihm gewährt wurde, nachdem er sich dem Concil von Nicäa unterwerfen zu wollen versprochen hatte. Der hl. Bischof war überhaupt ein strenger Vertheidiger der Glaubenseinheit. Deßhalb wurde er im J. 374 von dem arianischen Kaiser Valens nach Arabien in die Verbannung geschickt, aber nach dessen Tod im J. 378 durch Gratianus wieder zurückgerufen. Streng und eifrig vertheidigte er auch die Erwählung des hl. Gregor von Nazianz zum Patriarchen von Konstantinopel. Auf dem zu Konstantinopel in J. 381 abgehaltenen allgemeinen Concilium half er getreulich mit, die Gegner des Concils von Nicäa, welche noch immer zahlreich genug waren, zu bekämpfen und zu widerlegen, die Gottheit des hl. Geistes, dem die gleiche Anbetung gebührtwie dem Vater und dem Sohne, auszusprechen, und den Patriarchenstuhl von Konstantinopel einem rechtgläubigen Hirten zu übergeben. Der Kaiser Theodosius nennt daher auch ihn in seinem Briefe an Auxonius, den Proconsul von Asien, als einen der Bischöfe, mit welchen man in Gemeinschaft stehen müsse, um als rechtgläubiger Christ anerkannt zu werden. Wie lange der heil. Pelagius nach diesem Concilium noch gelebt habe, ist unbekannt. Das Mart. Rom. gedenkt seiner am 25. März. (III. 556.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 4. Augsburg 1875, S. 758.
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