Aelteste

[52] Aelteste, bei den Israeliten Vorsteher und Richter einzelner Städte und Stämme, deßwegen auch die Repräsentanten des Volkes bei den Hohenpriestern und den Königen. Nach dem Exil bilden die Aeltesten (nicht gerade an Jahren) mit den Schriftgelehrten, präsidirt von dem Hohenpriester, das Sanheddrin, das oberste Gericht in religiösen und bürgerlichen Dingen. 2. Nach dem israelit. Sprachgebrauche nannten die Apostel die Vorsteher der christlichen Gemeinden, die Geistlichen, Aelteste, πρεσβύτεροι 3. Bei den »Brüdergemeinden« die Beisitzer bei Berathungen über religiöse Angelegenheiten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 52.
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