After [1]

[65] After, aus ab und aber fortgebildet, bezeichnet einen Abstand in räumlicher und zeitlicher Beziehung, kommt nur mehr in zusammengesetzten Worten vor, z.B. A.montag = Dienstag; A.welt = Nachwelt; in A.lehen, A.bürge, A.pächter u.s.w. In rechtlicher Beziehung ein zweites stellvertretendes Rechtsverhältniß. A.bürge, ein Nachbürge, welcher dem [65] Gläubiger für die Solvenz des ersten Bürgen gutsteht. A.erbe, der an die Stelle des ersten Erben, wenn dieser nicht antritt, substituirt wird. A.Lehen, vom Lehenmann zu weiterem Lehen gegeben an andere. A.miethe, A.pacht, der Miether, Pächter vermiethet seinerseits wieder an andere. A.pfand, der Gläubiger gibt es für eigene Schulden weiter als Pfand. – Ferner bezeichnet after das Unvollkommene, z.B. A.bruch statt unächter Bruch, A.blatt, A.flügel u.s.w., was in der wissenschaftlichen Sprache gewöhnlich mit Pseudo gegeben wird; endlich hat after auch die Bedeutung des Geringen, Schlechten, Falschen, z.B. A.christ, A.dienst, A.geschmack.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 65-66.
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