Buchhaltung

[701] Buchhaltung, Buchführung, im allgemeinen die nach bestimmten Regeln geordnete planmäßige Aufzeichnung und Rechnungsführung in einem Geschäfte, die Angabe des Gewinns und der Ausgaben, sowie des Verhältnisses zwischen beiden, um stets einen sichern Ueberblick und Nachweis über den Gang u. Stand des Geschäftes zu haben. Sie beruht [701] im Wesentlichen auf dem Eintragen aller Posten in die Rubriken von Debet und Credit (Soll und Haben), somit einer Aufzeichnung dessen was man besitzt oder doch einzunehmen, und dessen was man zu bezahlen hat. Die B. zerfällt in 2 Methoden, in die einfache B. mit einfacher Aufzeichnung von Soll und Haben, mehr für kleinere Geschäfte, und in die doppelte oder italien. B., ein auf festen Regeln ruhendes systematisches Ganze, bei der die Posten doppelt eingetragen werden, einmal in das Debet einer Rechnung, sodann in das Credit einer andern. Zu dieser Buchführung sind ein Memorial, ein Journal und ein Hauptbuch erforderlich, im ersten werden die Posten nach der Zeitfolge eingetragen, im Journal dieselben monatlich in Soll und Haben abgesondert, im Hauptbuch aber die Posten des Journals noch näher berechnet und daraus die jährliche Bilanz gezogen. Die doppelte B. bezweckt nicht bloß die Uebersicht über Soll u. Haben, sondern auch darüber, wie sich die Gewinne und Verluste in den einzelnen Geschäftszweigen herausstellen, und welches Resultat im Ganzen nach einem bestimmten Zeitraume (beim Jahresabschluß) sich ergebe, ob eine Vermehrung oder Verminderung des Handelscapitals.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 701-702.
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