Bücherprivilegium

[708] Bücherprivilegium, das von der Obrigkeit erhaltene ausschließliche Recht auf den Verlag eines Buches zum Schutz gegen Nachdruck. Die ältesten Bücherprivilegien sind die von 1469 in Venedig, in Deutschland das 1490 vom Bischof Heinrich von Bamberg gegebene. In Deutschland jetzt unnöthig bei dem allgemeinen Verbot des Nachdrucks.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 708.
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