Burggraf

[724] Burggraf, im Mittelalter ein vom Kaiser ernannter Militär- und Civilbeamter einer Burg, dem die Aufsicht und Verwaltung sowie die militärische Vertheidigung derselben oblag. Ursprünglich bloße Verwalter wurden sie gewöhnlich mit der Zeit erbliche Besitzer der Domäne. u. manche gelangten zu großer Macht. Zu den angesehensten gehörten die B.en von Nürnberg.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 724.
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