Client

[145] Client, früher Abhängiger von einem Höheren, der ihm hinwieder Schutz gab, u. ihn auch vor Gericht vertrat. Bei den Germanen waren dies die Hörigen, Liten des Mund- und Schutzherrn; bei den Römern, Galliern und Britten die C.en des Patrons; bei den Griechen die Pelaten und Theten des Prostates. – Jetzt heißt C. die Partei des Rechtsanwaltes.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 145.
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