Conventionsfuß

[205] Conventionsfuß, Uebereinkunft vom 21. Dec. 1753 zwischen Bayern und Oesterreich, die seine Mark Silber zu 20 Gulden und die seine Mark Gold zu 283 Gulden (Gold zu Silber = 1: 14) auszuprägen; dieser Convention traten später die Stände des schwäb., fränk. und bayer. Kreises, hierauf die des oberrhein. und niederrhein. Kreises, zuletzt Sachsen, Hannover und Braunschweig bei. Allmälig traten jedoch die Staaten, welche die Katastrophe der franz. Revolution überdauerte, von der Convention zurück und wandten sich zu andern Münzsystemen, so daß heutzutage nur noch Oesterreich Conventionsgeld ausprägt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 205.
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