Freigut

[794] Freigut, Grundeigenthum, das nicht im Lehensverbande ist, also unmittelbar vom Staate abhängt und nur Staatssteuern unterworfen ist (s. Allod). F. heißen auch Güter oder Waaren, die von gewissen Abgaben frei sind.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 794.
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