Freigut

[63] Freigut, ein von Lehnspflichten und Abgaben freies Landgut, namentlich ein Bauerngut, das von Frondiensten und ähnlichen Lasten frei ist, und dessen Besitzer Freibauer, Freisasse genannt wird. Freihufen wurden im Mittelalter vielfach zur Förderung der Kolonisation verliehen. Die moderne Gesetzgebung hat die Privilegien der Frei- und Rittergüter beseitigt. Vgl. Allodium.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 63.
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