Freihafen

[794] Freihafen, heißt ein Seehafen, in welchem die eingeführten Güter so lange unverzollt lagern können, bis sie verkauft werden; geschieht dies nicht, so können sie gegen einen geringern Durchgangszoll wieder ausgeführt werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 794.
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