Hugo [1]

[363] Hugo, Gust., ein um das römische Recht und dessen Geschichte sehr verdienter Gelehrter, geb. 1764 zu Lörrach im Badischen, wurde schon 1786 Lehrer des Erbprinzen von Dessau, 1788 Prof. der Rechte zu Göttingen, 1792 ordentl. Prof. u. Mitglied des Spruchcollegiums, 1819 Geh. Justizrath u. starb 1844. Was Leibnitz und Püttner u.a. gerathen, that H.: er behandelte das röm. Recht nicht mehr nach der Ordnung der Pandecten, sondern systematisch, die Rechtsgeschichte aber chronologisch; Haubold, Savigny u.a. traten in seine Fußtapfen. Das Naturrecht faßte er als eine Philosophie des positiven Rechtes auf und hatte er auch paradoxe Ansichten z.B. die Sklaverei sei eine ganz rechtliche Einrichtung, so war doch seine Ansicht: das von der Moral getrennte Naturrecht laufe auf eine Todtschlagsmoral hinaus, nichts weniger als ungereimt. Seine vielen Lehrbücher erlebten viele Auflagen, haben aber seit etwa 20 Jahren andern Platz gemacht. Wir erwähnen nur das von ihm gegründete »Civilist. Magazin«, 1790–1832, 6 B.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 363.
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