Lis

[6] Lis, lat., Rechtsstreit. Litigiosität, im Streite. Res litigiosa, Streitsache; Litiganten, die streitenden Parteien. Litisconsorten, Streitgenossen. Litiscontestatio, Streitanbindung, förmlicher Proceßbeginn, bei den Römern mit Ertheilung der formula zur actio jetzt mit Einreichung der Klage oder Einlassung der Antwort. Litis denuntiatio, Streitverkündung. Litis aestimatio, Geldschätzung der Streitsache od. des im Urtheil gutgeheißenen Anspruches. Litispendent, streitanhängig, schwebend vor Gericht. Sub judice l. est, die Sache ist noch nicht entschieden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 6.
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