Paraphernen

[460] Paraphernen, Paraphernalgut, das von der Frau außer der dos in die Ehe gebrachte Vermögen. Eigenthum und Verwaltung bleiben ihr, außer sie hätte dieselben für die Dauer der Ehe an den Mann übertragen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 460.
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