Verbum

[598] Verbum, lat., Wort, in der Grammatik das Zeitwort, derjenige Redetheil, der ein Thun od. Leiden eines Gegenstandes ausdrückt. Es ist transitiv, wenn sein Begriff eine Einwirkung auf einen andern Gegenstand (Object) enthält, intransitiv, wenn dies nicht der Fall ist; das transitive V. ist activ, wenn die Handlung von dem grammaticalischen Subject sich auf das Object erstreckt, passiv, wenn das Subject die Handlung erfährt, leidet; reflexiv, wenn die Handlung auf das Subject zurücktritt. Man unterscheidet ferner das Zeitverhältniß des V., die tempora und die Aussageform (Indicativ, Conjunctiv, Optativ, Imperativ, Infinitiv), das Verhältniß der Person und Zahl. Die Formen des V. werden theils durch innerliche Veränderungen des Stammes (z.B. im Deutschen durch Ablautung, starke Conjugation), theils durch Vor- u. Nachsilben u. Hilfszeitwörter (verba auxiliaria, schwache Conjugation), dargestellt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 598.
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