antecedens / consequens

[45] antecedens (lat. = das Vorhergehende) und consequens (lat. = das Folgende) heißt der Grund und die Folge in der Logik, die Ursache und die Wirkung in der realen Welt. In Urteilen heißt antecedens das Subjekt, wenn daraus das Prädikat selbstverständlich folgt; in Schlüssen heißen Obersatz und Untersatz so, während der Schlußsatz consequens heißt; bei Beweisen heißt der Beweisgrund antecedens.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 45.
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