Bewegungsorgane

[100] Bewegungsorgane. Die Fähigkeit der freien Ortsveränderung, bewirkt durch die Bewegung einzelner Körperteile, ist eine der wichtigsten Eigentümlichkeiten der tierischen Wesen. Zwar haben, zahlreiche Tiere, wie Schwämme und Korallen, die Ortsbewegung aufgegeben, aber auch bei ihnen besteht die Bewegungsfähigkeit einzelner Körperteile fort, und der Laie unterscheidet meist nach dem Vorhandensein oder dem Fehlen freier Bewegungsfähigkeit die Zugehörigkeit der Organismen zum Tier- oder Pflanzenreiche. Den niederen tierischen Wesen dienen als Organe der Bewegung Zellfortsätze und Wimpernepithele, den höheren wesentlich die Muskulatur, die den Reiz von den motorischen Nerven erhält.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 100.
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