Contraposition

[126] Contraposition (lat. contrapositio = Umwendung) heißt in der Logik diejenige Umkehrung (conversio) eines Urteils, bei welcher die Relation verändert wird(Vertauschung von Subjekt und Prädikat, von Bedingung und Bedingtem), zugleich aber auch das zweite der ursprünglichen Glieder (das Prädikat) die Negation in sich aufnimmt, und die Qualität des Urteils sich ändert. – Im kategorischen Urteil wird also bei der Kontraposition das kontradiktorische Gegenteil des Prädikats zum Subjekt gemacht, und die Qualität des Urteils geht in die entgegengesetzte über; im hypothetischen wird das kontradiktorische Gegenteil des bedingten Satzes zum bedingenden, und an die Stelle einer bejahenden Verbindung zwischen beiden Urteilsgliedern tritt eine verneinende und umgekehrt. Aus dem allgemein bejahenden kategorischen Urteil wird also ein allgemein verneinendes, aus: Jedes S ist P: kein Non-P ist S, und aus dem allgemein affirmativen hypothetischen ein allgemein negierendes, aus: Jedesmal wenn A ist, ist B, niemals wenn B nicht ist, ist A. – Aus dem allgemein verneinenden kategorischen [126] Urteil wird ein partikulär bejahendes, aus: kein S ist P: Mindestens einige Nicht-P sind S, und aus dem allgemein verneinenden hypothetischen Urteil ein partikulär affirmierendes, aus: Niemals, wenn A ist, ist B: mindestens in einigen Fällen, wo B nicht ist, ist A. – Aus dem partikulär verneinenden kategorischen Urteil wird ein partikulär bejahendes, aus: Einige S sind nicht P: Einige Non-P sind S, und aus dem partikulär verneinenden hypothetischen Urteil ein partikulär affirmierendes, aus: Zuweilen, wenn A ist, ist B nicht: Mindestens in einigen Fällen, wenn B nicht ist, ist A. Besonders bejahende Urteile lassen sich nicht kontraponieren. Also wird durch Kontraposition aus A: E; aus E: 1; aus 0:1. 1 ist nicht zu kontraponieren.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 126-127.
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