Denkgesetze

[140] Denkgesetze heißen die Gesetze, welche die gleichbleibenden Formen bestimmen, in denen sich unser Denken vollzieht. Sie gleichen den Naturgesetzen darin, daß sie die Gleichmäßigkeit des Geschehens zum Ausdruck bringen, während den juridischen und moralischen Gesetzen, welche freien Persönlichkeiten als Postulate eine Verpflichtung auferlegen, nicht natürliche Notwendigkeit beiwohnt. Da aber die Menschen durch Gefühle, Vorurteile und Motive vielfach in ihrem Denken beeinflußt sind und ferner aus Nachlässigkeit, Egoismus und Mangel an Methode falsche Begriffe, Urteile und Schlüsse bilden, so werden die Denkgesetze, obwohl sie den Naturgesetzen ähnlich sind, keineswegs immer befolgt und erleiden Ausnahmen, wie es die Naturgesetze nicht erleiden. Die Denkgesetze sind: 1. das Gesetz der Identität, 2. der Satz des Widerspruchs und des ausgeschlossenen Dritten, 3. der Satz vom zureichenden Grunde. Daran schließen sich dann die zahlreichen Gesetze der Kategorienlehre, der Lehre vom Begriff, Urteil und Schluß und der Methodenlehre. Vgl. Gesetz.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 140.
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