unbefangen

[659] unbefangen ist derjenige, welcher in seinen Urteilen und Handlungen weder durch Vorurteile und Parteilichkeit, noch durch Affekte und Leidenschaften bestimmt wird. Unbefangenheit ist die Voraussetzung alles richtigen Forschens.[659]

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 659-660.
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