Höflichkeitsbriefen

[383] über, so ist das meiste von den Freundschaftsbriefen Gesagte auch auf sie anwendbar; nur, wie man zu einem Besuch bei einem Fremden sorgfältigere Toilette macht, als wenn man einen guten Freund aufsucht, werden wir auch bei einem Brief an einen solchen den Formen besondere Beachtung schenken.

Hinsichtlich der Anrede haben wir es nicht so bequem wie die Franzosen, welche mit ihrem »Monsieur«, »Madame« überall durchkommen. Wir beginnen gleich mit einer Versicherung unserer Gefühle: »Geehrter Herr,« »Geehrte Frau« ist das geringste, was wir setzen können, – und auch dann setzen müssen, wenn wir den Herrn oder die Frau in Wirklichkeit gar nicht verehren. Eine Steigerung dieser Anrede ist: »Sehr« oder »Hochgeehrter Herr«, »Verehrte Frau«, »Verehrte gnädige Frau«, »Mein verehrtes Fräulein«. Den Namen oder Berufstitel der Anrede im Briefe beizufügen, ist ziemlich abgekommen, zumal Damen gegenüber. »Geehrte Frau Schmidt«, »Verehrte Frau Oberbürgermeister« klingt altmodisch und kleinstädtisch. Bei näheren Bekannten, wo man sich statt des »Geehrten« oder »Verehrten« eines, »Lieben« bedient, setzt man wohl den Namen nach, da man unmöglich »Liebe Frau« schreiben kann. Ist es statt der Frau ein Fräulein, so sieht man oft: »Liebe Fräulein Müller«, das sächliche Fräulein also zu einem Femininum gemacht. Streng genommen, müßte es allerdings »Lieb es Fräulein Müller« heißen; wie der Gebrauch aber allgemein geworden ist, auf dies sächliche Fräulein wie auf »das Mädchen« weibliche Fürwörter anzuwenden, zumal wenn der Artikel nicht dabei steht (Fräulein A. sprach ihr Bedauern aus), so halten wir auch »Liebe Fräulein Müller« für berechtigt.[383]

Ganz fremden Personen gegenüber bedient man sich wohl der Anrede: »Ew. Wohlgeboren« oder »Ew. Hochwohlgeboren« als Ueberschrift; doch würden wir dieselbe aus den früher gegen diese Ausdrücke angeführten Gründen nicht empfehlen.

Die Geburtstitel haben wir bei Gelegenheit der mündlichen Anrede1 schon besprochen. Sie bleiben bei der schriftlichen im Brief oder auf der Adresse meist unverändert. Für die Geistlichkeit gibt es noch einige besondere Formen: einen Pastor redet man schriftlich mit »Hochehrwürden«, einen höher stehenden Geistlichen mit »Hochwürden« an. Diese Titel, sowie »Excellenz«, »Eminenz« etc. schreibt man auch auf den Umschlag, und zwar oben in der linken Ecke; z.B.:


Ihrer Excellenz

der Frau Gräfin S...


oder


Sr. Hochwürden

dem Herrn Konsistorialrat T...


Als Anrede über dem Brief aber setzt man: »Verehrte« oder »Hochgeehrte Frau Gräfin«, »Sehr geehrter Herr Konsistorialrat«.

Nach der Ueberschrift läßt man bei Briefen an Fremde, und zumal an hochgestellte Personen, einen Raum von zwei bis drei Fingern frei, ehe man zu dem eigentlichen Briefe übergeht. Daß dieser sauber und möglichst hübsch geschrieben sein muß, versteht sich von selbst; wer keine schöne Handschrift besitzt, sollte sich wenigstens befleißigen, immer deutlich zuschreiben. Von einem Freunde, der ja auch unsere Handschrift kennt, dürfen wir allenfalls erwarten, daß er unsere Hieroglyphen geduldig entziffert; der Fremde aber ist dazu nicht verpflichtet. Die unschöne, vielleicht[384] unordentliche Schrift wird ihn von vornherein gegen den Schreiber des Briefes einnehmen; ja, wenn seine Korrespondenz sehr groß, seine Zeit sehr kostbar ist, legt er die unleserliche Zuschrift wohl gar bei seite. Die Zeit ist vorbei, wo eine undeutliche Handschrift als Zeichen von Gelehrtheit galt; jetzt muß man es den Menschen so bequem wie möglich machen, uns zu lesen und zu verstehen, wenn man Erfolg haben will!

Bei Personen, welche den Titel »Hoheit«, »Durchlaucht« »Excellenz« oder dergleichen führen, wendet man diese Anrede gelegentlich in dem Briefe an, wobei das Zeitwort stets wie beim »Sie« in der dritten Person der Mehrzahl steht. Also: »Durchlaucht wollen mir gestatten«, »Excellenz erinnern Sich vielleicht...« etc. Doch würde es den Stil sehr schleppend und plump machen, wenn man diese Redeweise fortwährend gebrauchen wollte; das einfache, »Sie« zwischendurch ist durchaus statthaft.

Die Unterschrift steht, wie schon bemerkt, bei Briefen an Fremde, und zumal an hochgestellte Persönlichkeiten, in einer Entfernung von zwei bis vier Fingern unter der letzten Reihe. Einige der üblichsten Schlußformen sind: »Genehmigen Sie, geehrter Herr (verehrte Frau), die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung« oder:

Mit hochachtungsvollem Gruß


Ihr

ganz ergebener

(Ihr Sie aufrichtig verehrender)

N. N.


Mit der Bitte, mich Ihrem Herrn Gemahl (Ihrer Frau Gemahlin) freundlichst empfehlen zu wollen, bleibe ich


Ihr

hochachtungsvoll ergebener

N. N.
[385]

Ein Herr wird einer Dame gegenüber sich stärkerer Höflichkeitsausdrücke bedienen, als dies umgekehrt der Fall ist. Er wird sie mit »Hochgeehrte Frau«, »Mein verehrtes Fräulein« anreden und »Ihr ganz ergebenster« bleiben, während die Dame sich mit einem: »Geehrter« oder »Sehr geehrter Herr« begnügt und am Schlusse die Versicherung, »vorzüglicher Achtung« oder »Hochachtung« ausspricht. Das »ergebenst« läßt sie meist fort und wird sich einem Fremden gegenüber nicht als »Ihre ganz ergebene« unterschreiben.

In Briefen, die ein Anliegen enthalten, hat man alle Höflichkeitsformen besonders gewissenhaft zu beobachten, hüte sich aber, einen allzu demütigen oder gar kriechenden Ton anzuschlagen. Eine einfache, wahrheitsgetreue Darlegung der Verhältnisse, die unsere Bitte veranlassen, eine Berufung auf die uns bekannte Gefälligkeit oder Wohlthätigkeit – je nach dem Gegenstand – des Adressaten, eine Entschuldigung wegen der Mühe, die wir veranlassen, die Versicherung unseres Dankes im Falle der Gewährung – das, in den verschiedensten Variationen, ist der gewöhnliche Inhalt eines Briefes, der ein Gesuch ausspricht.

Erhalten wir einen solchen Brief, so sollten wir ihn sobald als möglich beantworten, überzeugt, wie wir sein können, daß der Petent sehnsüchtig auf unsere Erwiderung wartet. Diese aber – ob sie nun eine Gewährung oder Absage enthält – sollte stets mit großer Höflichkeit abgefaßt sein, da wir als der Gebende oder doch von dem anderen als in der Lage zu geben, zu verpflichten Betrachtete, eine überlegene Stellung ihm gegenüber einnehmen. Können wir die Bitte erfüllen, so sprechen wir es einfach aus ohne Erwähnung der Schwierigkeiten, welche die Erfüllung uns gemacht hat – wodurch manche den Wert des Dienstes zu erhöhen suchen. Müssen wir abschlagen, so äußern wir[386] unser Bedauern darüber, verweisen vielleicht auf eine künftige, günstigere Zeit oder geben einen guten Rat; aber alles ohne Wortschwall, denn:


»Du sprichst vergebens viel, um zu versagen,

Der andre hört von allem nur das Nein.«


Eigentliche Bittschriften besprechen wir später.

Ersucht uns jemand um ein Empfehlungsschreiben an eine uns nahestehende oder bekannte Person, das er selbst zu überbringen wünscht, so geben wir dasselbe in Form eines Briefes, wenn es sich um eine Stelle oder sonst eine wichtige Angelegenheit handelt; wo nur eine flüchtige gesellschaftliche Beziehung angeknüpft werden soll, genügt unsere Karte mit dem Vermerk: »Empfiehlt angelegentlichst Herrn oder Frau, Fräulein So-und-so.« Der Umschlag des Briefes oder der Karte wird stets offen gelassen, damit der Ueberbringer sich selbst überzeugen kann, daß er nicht der Träger eines Uriasbriefes ist. Natürlich können wir jemand nur dann empfehlen – besonders für ein Amt, eine Stelle –, wenn wir ihn wirklich der Empfehlung für wert halten. Keine Höflichkeitsrücksicht, kein Mitleid, auch nicht der Wunsch, den Bittenden los zu werden,[387] sollte uns jemals bestimmen, eine Person zu empfehlen, die für das, was sie erstrebt, nicht geeignet ist.


Höflichkeitsbriefe

Der Ueberbringer eines solchen Empfehlungsschreibens wird dasselbe, nachdem er es gelesen, schließen und thut gut, statt es selbst zu überreichen, es bei seinem Besuch mit seiner Karte dem Betreffenden durch den Dienstboten ins Zimmer zu senden. So hat jener Zeit, den Brief zu lesen und sich über seine Antwort schlüssig zu machen, ehe er den Besuch empfängt.

Ueber schriftliche Einladungen haben wir schon bei Besprechung des geselligen Verkehrs2 das Nötige gesagt, auch der Glückwunsch- und Beileidschreiben bei Gelegenheit der Feste und Trauerfälle3 schon gedacht. Die Hauptsache ist bei diesen letzteren, daß sie sogleich nach der direkt oder indirekt erhaltenen Nachricht geschrieben werden; dann können sie, an ferner Stehende gerichtet, ganz kurz sein. Man spricht in ersterem Fall seine Freude, im anderen seine Betrübnis und stets seine Teilnahme aus, sollte aber, besonders bei einem Trauerfall, die Gemeinplätze möglichst vermeiden. Ist unser Mitgefühl wirklich ein lebhaftes, so wird es uns schon die richtigen Worte diktieren; doch dürfen wir nie vergessen, daß unsere Empfindungen Nebensache sind, daß wir die des Adressaten als noch weit tiefer und inniger voraussetzen müssen. Aus Schonung für diese Gefühle sollten wir z.B. bei einem Todesfall nicht allzusehr auf den erlittenen Verlust, auf die Vorzüge des Verblichenen eingehen; die frische Wunde will zart behandelt sein! Ebensowenig aber frommt es, sich in Trostesworten zu ergehen; die Teilnahme der Menschen, zumal der Freunde, kann und soll zwar dem Betroffenen[388] das dankbare Gefühl geben, daß er trotz des erlittenen Verlustes nicht allein steht, auch nicht allein trauert; den Schmerz jedoch wirklich zu mildern vermag nur die Religion, die Zeit und die Arbeit. Hierauf hinzuweisen, ist einem jüngeren Menschen gegenüber erlaubt, bei einer älteren Person aber wäre es nicht am Platze.

Zu einem Beileidschreiben bedient man sich schwarzgeränderten Papiers und Umschlags; dagegen würden wir, wenn wir selbst in Trauer sind, einen Glückwunsch nicht auf einen solchen Bogen schreiben, der stets einen düstern Eindruck macht.


Eine besondere Rubrik bilden die


Quelle:
Calm, Marie: Die Sitten der guten Gesellschaft. Stuttgart 1886, S. 383-389.
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