2. Das Verfahren wider den weiblichen Dämon

[260]In nomine Patris, et Filii, et Spiritus Sancti. Amen.


Im Jahre des Herrn tausendzweyhunderteinundsiebenzig erschienen vor mir, Hieronymus Hornkraut, Oberpoenitentiarius und Kirchenrichter: der Herre Philippus von Drach, Stadt- und Landfogt zu Tours, Johannes Schmaus, Oberzunftmeister der Tuchmachergilde, Anton Hannes, Schöffe und Obmann der Wechslergilde, Meister Martin Schönloch, Hauptmann der städtischen Bogenschützen,[260] Johannes Rabelais, Schiffsbaumeister und Schatzmeister der Schifferinnung, Markus Hieronymus, genannt Schlackeysen, Strumpfwirker und Schöffenobmann, und Jakob genannt von Omerstädt, Schankwirt im ›Tannenzapfen‹ und Winzer. Vermeldetem Herren von Drach, Fogt, und denen Bürgersleuten von Tours haben wir die folgende Anschreibung vorgelesen, so wie sie handschriftlich von sich geben, unterzeichnet und ausgefertigt worden, um dem geistlichen Tribunal unterbreitet zu werden:

Anschreibung: ›Wir Endesunterzeichnete Bürgersleute zu Tours sind in unseres Fogtes des Herren von Drach Hause kommen, weilen unser Bürgermeyster abwesend, und haben ihn gebeten unser Anbringung und Begehrung über das folgende anzuhören. Dafor wir vor dem Tribunal des Erzbischofes als des Richters für kirchlich Verbrechen einstehen: Vor längerer Zeit ist in unsere Stadt ein arger Dämon in Gestalt eines Weibsbildes kommen, wohnet zu Saint-Etienne im Landhause des Gastwirtes Schiefarm, betreybet das Gewerb der Freudenmädchen ohn Recht noch Mäßigung und mit so schändlicher Lasterhaftigkeit, daß der katholische Glauben dieser Stadt bedrohet ist, darumb daß alle, so von ihr wiederkehren, ihrer Seel verlustig gangen seynd und mit schändlich Reden der Kirche Beystand von sich weisen.

In Ansehung, daß ihrer Liebsten ein groß Teil gesterbet und sie, die ohn anderes Gut denn ihr leiblich Eigen hieherkommen, nach gemeiner Schätzung jetzo ohngemessene königliche Reichtümer besitzet, worob sie aufs schärffste verdächtig[261] ist, solche durch Teuffels-Kunst oder Raub mittelst magischer Verführung ihres übernatürlich-brünstigen Leibes erworben zu haben;

In Ansehung, daß es um unserer Familien Ehr und Sicherheyt gehet; niemalen hierzuland solche Lustdirne mit gleicher Schändlichkeit ihr geil Gewerbe hat betrieben oder gleich gräulich und abscheulich Keuschheit, Sitten und Glauben der Bürger bedreut;

In Ansehung, daß es not thut wider dies Weib und sein arg Gebahren ein Untersuchung zu führen und zu erweisen, ob solche Liebeswirkungen rechtmäßig seynd oder, wie ihr Gehabe erweiset, ein Missethat des Herren Satan, so unter Weibsgestalt die Christenheit heymsuchet; ferners auch, daß bey erstbemeldetem Weibsbild tausend Merkzeichen der Teuffeley sichtbarlich seynd, wie etliche Bürgersleut offen bekennet, und es für des Weibes Ruhe von Nöten, daß ihr Leib gesäubert werde, auf daß nicht weiter die Leut zu ihr rennen und für ihr Bosheit sich zu Grund richten;

So bitten wir gnädigst, unserem geistlichen Hirten, dem hochedlen Herren Erzbischof Johannes von Monsoreau die Pein seyner gebeugten Schäflein zu unterbreiten, darmit er uns berate. Solchermaßen ausgefertigt im Jahre des Herrn tausendzweyhunderteinundsiebenzig am Tage Allerheyligen nach der Messe.‹

Als Meister Wendemund diese Anschreibung zu End gelesen, haben wir, Hieronymus Hornkraut, den Bittstellern gesagt: ›Bestehet Ihr ehrenwerthe Herren auch heut auf[262] dieser Bekundung, habet Ihr neuerliche Beweisgründe als die unseren und verbürget Ihr vor Gott, den Menschen und der Beklagten das genannte zu vertreten?‹

Alle haben ihr Wohlmeynen beteuert, nur Meister Johannes Rabelais ist aus der Verhandlung ausgeschieden, welcher sagte, er halte dafor, daß bemeldete Mohrin ein natürlich Weib sey und ein gut Frauenzimmer, das kein ander Fehl habe denn eine recht hefftige Liebesgluth. Alsdann wir, der bestellte Richter, nach reiflich Bedenken befunden haben, daß der Bürgersleut Anschreibung gar wohl stattzugeben sey, und befohlen wider das Weib, so in den Kerker des Capitels worffen ist, von Rechtens wegen nach den Erlassen contra daemonios vorzugehen. Solches soll in Gestalt einer Vorladung vom Ausrufer in allen Vierteln der Stadt bei Trommetenschall bekannt gegeben werden zu dem Ende, daß jeglicher könne nach Wissen und Gewissen Zeugnis ablegen und dem Dämon gegenübergestellet werden; soll ferner vermeldete Beklagte nach Brauch einen Verteidiger haben, und Verhör und Prozeß gehörig von statten gehen.


Gezeichnet: Hieronymus Hornkraut.

Und weiter unten: Wendemund.


In nomine Patris, et Filii, et Spiritus Sancti. Amen


Im Jahre des Herrn tausendzweyhunderteinundsiebenzig den zehnten Tag Februar nach dem Hochamte ward auf unser, des Hieronymus Hornkraut, Kirchenrichter, Geheiß[263] aus dem Kerker vor uns gebracht das Weib, so im Hause des Gastwirtes Schiefarm ist gefänglich eingezogen worden und unserer weltlichen Gerechtsame unterstehet, in so weit ihrer Verbrechen Beschaffenheyt nicht vor die Kirchenjustiz competieret, was ihr kund und zu wissen gethan ist. Nach ernsthafter, umfänglicher, von ihr wohl verstandener Verlesung: erstlich der Anschreibung der Stadt, zum andern der Aussagen, Beschwerungen und Prozeßakten, so Meister Wendemund in zweyundzwanzig fasciculis niedergeschrieben, bestrebten wir unter Anruf und Beystand Gottes die Wahrheyt zu erkunden, vorerst durch Fragen an die Beklagte.

Zum Ersten haben wir Vermeldete gefragt in welchem Lande oder Stadt sie gebürtig sey. Ist erwidert worden: »Zu Mauretanien.« Ward befragt, ob sie Vater, Mutter oder sonsten Verwandte habe. Ist entgegnet worden, daß sie solche nie gekennet. Haben sie aufgefordert ihr Nam' kundzutun. Vermeldete hat gesagt: »Zulma in arabischer Sprache.« Von uns befraget, wie sie denn unser Sprach könnet reden, hat Bedeutete gesagt: ›Darumb, daß sie in unser Land kommen.‹ Haben gefraget: ›Zu welcher Zeit‹ und Vermeldete hat gesagt: »Vor ohngefähr zwölf Jahren.« Von uns befragt, wie alt sie damals mocht gewesen seyn, hat sie gesagt: »funfzehn Jahr oder doch beynahe.« Fragten: ›So bekennet Ihr siebenundzwanzig Jahr zu seyn?‹ und sie hat gesagt: »Jawohl.« Ward von uns gesagt, daß sie somit die Mohrin sey, solche im Winkel statt der Heiligen Jungfrau sey funden[264] worden, hernachens getäuft und in das Kloster Mont-Carmel sey gethan worden, allwo sie unter Beystand der Heiligen Clara habe ihr Gelübde der Keuschheyt, Armut und Gottergebenheyt abgeleget. Darob hat Vermeldete gesagt: »Das ist wahr.« Haben wir sie weiter gefragt, ob sie die Aussagen der hochedlen Frau Äbtissin und der Jakobine, genannt Schmeeröl, vor wahr erkenne, und Vielgenannte hat gesagt: »in den meisten Stücken.«

Ferners sagten wir: ›So seyet Ihr Christin?‹ und sie entgegnete: »Ja, mein Vater.« In selbigem Augenblick ward sie von uns geheißen, des Kreutzes Zeichen zu machen und Weihwasser aus ein Kessel zu nehmen, so Wilhelm Wendemund ihr vorhielt. Solches gethan und von uns angesehn, ward als Thatsache von uns unterstellet, daß Zulma, die Maurin, bey uns Blanche Bruyn genennet und als Schwester Clara Nonne des Klosters Mont-Carmel, verdächtig sey ein Dämon in Weibsgestalt zu seyn, so vor uns ein Religionsakt geübt und als solcher von uns als richtig erkennet worden. Hernachens haben wir solches gesprochen: ›Meine Tochter, Ihr seyet aufs schärffste verdächtig, bey Euerm Entweichen aus dem Kloster teufflische Hilfe genutzt zu haben, darumb daß es in jedem Punkt übernatürlich war.‹ Vermeldete hat entgegnet: sie sey gar natürlich durch die Straßenthür entwichen im Kittel des Domherrn Johannes von Marsilis, Klostervisitator, so Bezüchtigte ohnweit des Stadtthurmes in einer Hütten beherberget habe. Bemeldeter Priester habe ihr ausführlich die Süßigkeiten der Liebe gelehrt, so ihr darmals[265] noch unbekannt gewest, aber fortan über die Maßen wohlgefallen und nützlich geschienen hätten. Hernachens habe der Herre von Amboise sie durchs Fenster erschaut, und sey gewaltiglich in sie verliebt worden. Und sie, die spricht, habe ihn härtzlich wiedergeliebet, mehr denn den Mönch, der sie eigensüchtig gefangen hielt, und sey entfleucht und zum Schlosse Amboise geirret, allwo sie mit Jagd, Tanz und königlichem Gepräng viel Kurtzweyl erlebt. Sey eines Tags der Herr von Roche-Posay zu Gaste kommen und habe ihm der Herre von Amboise sie, die spricht, ohn ihr Wissen gezeiget, da sie nackig dem Bade entstieg. Darob sey der Herre von Roche-Posay in arges Liebesleid verfallen, habe Tags darauf den Herrn von Amboise im Zweykampf erschlagen und sie gewaltsamlich, trotz ihrer Thränen zum Heiligen Lande entführet, allwo sie ob ihrer Schönheit in viel Lieben und Ehren sey gehalten worden. Hernachens sey sie, die spricht, nach vielerley Begegnissen trotz banger Ahnung in unser Land wiedergekehrt, weilen solches ihres Herrn und Meisters Bueil Wunsch war, so vor Heymweh ganz krank gewest. Solcher habe ihr, die spricht, zugesagt, sie wider alle Unbill zu schützen, sey aber nach seyner Ankunft in Krankheit verfallen und habe trotz ihrer flehenden Bitten kein Arzeney wollen nehmen, darumb daß ihm Physici und Pillendrehen verhaßt gewest, und sey jämmerlich verschieden. Solches sey die volle Wahrheyt.

Darnach haben wir der Bezüchtigten gesagt, daß sie also des Herrn Harduin und des Gastwirtes Schiefarm Bekenntnisse[266] vor wahr befinde, und hat Vermeldete entgegnet: ›In den meisten Stücken, doch auch als boshaft, verläumderisch und thörig an unterschiedlichen Orten.‹ Ferners haben wir Bezüchtigte angehalten zu bekennen, ob sie mit allen Edelleuten, Bürgersleuten und andern Liebe und fleischliche Copulation gepflogen habe, wie erstbemeldete Klagschriften und Beschwerungen bezeugten; und hat gar kecklich entgegnet: »Liebe gewiß, aber fleischliche Copulation weiß ich nicht.« Haben ihr weiter vorgehalten, daß allesamt durch ihr Thun Todes verstorben seynd, darauf hat Vermeldete gesagt: solches sey ihr Verschulden nimmermehr, darumb daß sie sich allerweilen ihnen verweigert; und mehr sie geflohen sey, mehr jene sie bedränget und sich in unendlicher Raserey auf sie geworffen. Und wenn sie, die spricht, sey gewaltsamlich genommen worden, so sey sie mit ganzer Seel darbey gewest, darumb daß sie darbey unsagbar-ohnvergleichliche Wonnen empfände. Sagte ferners noch, daß sie solch geheime Gefühle bekennet, einzig weil sie von uns sey gehalten worden die lauter Wahrheyt zu sprechen und der Folterknechte Marter fürchte. Da wir sie bey Folterstrafe befragten, was sie vermeynet, als ein Edelmann ob der Buhlschaft mit ihr versterbet sey, hat Vermeldete entgegnet: sie sey darob in arge Trübsal verfallen und habe sich ein Leids wollen anthun. Habe zu Gott und allen Heiligen gefleht und in schwerer Kümmernis vermeynet, daß sie ein schädlich Geschöpf sey oder argem Verhängnis verfallen, so gleich wie Pest ansteckend wirke. Gefraget,[267] welcher Art sie bete, hat Bemeldete gesagt, daß sie in ihrem Betzimmer auf Knieen zu Gott bitte, der wie im Evangelium stehe, alles siehet und höret. Und ferners noch, daß sie zu Kirchen und Festen nicht käme, darumb daß ihre Liebsten hätten diese Tage zur Kurtzweil mit ihr erkiesen.

So ist ihr von uns gar christlich vorhalten worden, daß sie mithin sey den Menschen mehr fügsam gewesen denn Gottes Geboten, und hat Vermeldete entgegnet, daß sie sich wohl auf ein Scheyterhaufen könnte werfen für den, so ihrem Herzen lieb sey, daß sie aber vor alles Gold der Welt auch einem König nicht ihr Leib oder Liebe gewähret, dem sie nicht zugethan sey; und hat kurtz und obendrein versichert, keinerley Buhlerey getrieben oder ein Deut Liebe verhandelt zu haben, es sey denn daß sie selbst den Mann erkieset habe. Ferners haben wir Vermeldete über ihr gülden Geräth, Edelstein und königliche Pracht befraget, und wollte um Gottes Willen nichts bekennen, darumb daß es um ihrer Lieben zarteste Gedenken ginge. Zum andern Male ernstlich vermahnet hat Vielgenannte entgegnet: wenn wir, der Richter, wüßten welchermaßen glühend, willfährig und holdergeben sie ihren Herzliebsten sey, so würden wir, ein alter Richter, ihr gleich diesen Herzliebsten glauben, daß solche Gunst nicht zu bezahlen noch zu erkaufen sey. Daß trotz ihres, der Vermeldeten, hefftigen Widerstrebens ihre Liebhaber dabey beharret hätten, ihr mit Angebinden härtzlich und ziemlich zu Danke zu seyn; und darumb daß jene daran[268] ihre Freude hätten gehabt, so sey auch sie darob fröhlich gewest, in Ansehung daß ihr einzig die Wünsche und Freuden ihrer Liebsten hätten von Hertzen wohlgethan.

Hier fand das erste Verhör vielbemeldeter Schwester Clara ein End, darumb daß uns, dem Richter, und Wilhelm Wendemund die Stimme der Bezüchtigten zu vernehmen beschwerlich ward und in allen Stücken der Verstand verwirret befunden. Von uns, dem Richter, ward das zweite Verhör auf den dritten Tag festgestellet und Bezüchtigte auf unser, des Richters, Geheiß unter Meister Wilhelm Wendemunds Obhut in Kerker zurückgebracht.


In nomine Patris, et Filii, et Spiritus Sancti. Amen.


Am dreyzehnten Tag desselbigen Februar wurde vor uns, Hieronymus Hornkraut, et caetera geführet obenbemeldete Schwester Clara, zu dem End über ihr bezüchtigt und erwiesen Handeln und Gebahren befraget zu werden. Von uns Richter wurde der Erschienenen vorgehalten, wie sich aus ihren vorliegenden Bekenntnissen erweise, daß ein simpel Weib nimmermehr Macht noch Tugend habe, zu aller Lust Buhlschaft zu treiben, so viel Leut zu gesterben noch solch vollkommene Zauberey zu betreiben, es sey denn mit eines absonderlichen Dämons Hilf und Beystand, so in ihr wohnhaft sey und ihr Seel durch Pakt zu eigen habe. Daß sie mithin müsse bekennen, in welchem Alter sie selbigen Dämon erhalten, welcherley Abkommen sie mit ihm getroffen, und wie sie wahrhafftiglich solch gemeinsame[269] Schandthaten ausgeführt; hat Bezüchtigte entgegnet, zu uns zu sprechen, als sey es vor Gott, der unser aller Richter sey: daß sie niemals keinen Dämon gesehen, gesprochen oder herbeigesehnt habe; daß sie einer Hur Gewerbe nit geübt, darumb daß sie die Liebe nur um der Wonnen halber gepfleget, so der allmächtige Schöpfer darein gelegt habe; darob sie allezeit gekitzelt worden, nicht etwan durch brünstig-unstillbar Verlangen, vielmehr von dem Begehr, ihrem teuren Herzliebsten in Hulden zu Willen zu seyn; daß sie uns anflehe zu bedenken, wie sie ein arm afrikanisch Mägdelein sey, dem Gott ein gar heiß Blut verliehen und so gar viel Anlage und Verständnis vor Liebeswonnen, daß ein Mann sie nur bräuchte anzuschauen, darmit ihr Herz schon gewaltiglich aufwalle. Ferners auch, wenn ein Herr in Liebessehnen begehre ihr bey zu wohnen und nur irgend eine Stell ihrer Haut leichtlich berühre, daß sie wider ihr Willen in seyner Gewalt sey, darumb daß ihr Herz allsogleich unterliege. Dann entflamme in ihrem Innersten ein wilde Glut, und stiege auf, und lohe durch ihre Adern, und wandele sie von Kopf bis zu den Füßen in eitel Liebe und Lust. Und wie der Dom Marsilis ihr dieser Dinge Verständnis eröffnet, da sey ihr bewußt worden, daß sie ohn einen Mann und natürliche Benetzung im bemeldeten Kloster wär elend verdorret und dahingeschieden.

Hierwider ward bezüchtigtem Dämon von uns, Hieronymus Hornkraut, vorgehalten, wie solche Antwort Gott schändlich lästere, darumb daß wir alle zu Seyner Ehr[270] erschaffen und frumm lebten und keinesweges allezeit im Bette das trieben, dafür das gemeyn Vieh selber sein gewisse Zeit habe. So hat vermeldete Schwester entgegnet, daß sie allezeit Gott eifrig geehret und in aller Herren Länder die Armen und Beladenen beschenket und beweynet; nur aus großer Demuth und Angst vor des Capitels Mißfallen ihr Gut nicht für der Mauritiuskirche Vollendung hingegeben und nächtens an ihren Lieben zwiefach Gefallen gefunden in Ansehung, daß jede ein neuen Steyn zu angedeuteter Basilica hinzubrächte. Ferners noch, daß all ihre Herzliebsten vor ihr, die spricht, Seelenheyl in Freuden ihr ganz Gut hätten mögen hingeben. Haben weiters dem Dämon gesagt, wie er sich wolle rechtfertigen ob seyner Unfruchtbarkeyt, darumb daß er trotz sovieler Copulationes kein Kind geberet; des übrigen Astaroth allein oder ein Apostel alle Sprachen könne sprechen und solche Gabe die Gegenwart des Teuffels in ihr erweyse. So hat sie erwidert, vom griechischen verstünde sie kein ander Wort denn ›Kyrie eleison!‹ was sie gar oftmals rufe, und lateinisch ›Amen‹, welches sie zu Gott sage, der ihr Freiheyt bescheren möge. Ferners noch, daß sie ob ihrer Kinderlosigkeyt vielerley Kummer und Gram empfunden; wenn aber die Hausfrauen solche gebereten, so käms vielleicht, weilen sie an der Sache nur wenig Freuden hätten, wogegen sie, die spricht, ein weniges zu viel. Solches und tausend ander Gründe erzeigen genugsam, daß Schwester Clara ein Teuffel im Leibe hat sitzen, darumb daß Lucifer gar wohl fähig ist, allezeit[271] ketzerisch Entgegnungen von anscheinender Wahrhafftigkeit zu erfinden; und haben bestimmet, Bezüchtigte vor uns peinlich in Verhör zu nehmen und hefftig zu foltern, zu dem End vermeldeten Dämon durch Qualen zu bezwingen und unter der Kirche Autorität zu unterwerffen. Haben somit Franz von Hangest, Wundarzt und Medicus des Capitels, zu unserem Beystand ruffen und geheißen ein Certification wie beygeschrieben auszufertigen und des vielvermeldeten Weibes natürliche Anlagen (virtutes vulvae) zu erkunden, um unsere Religion aufzuklären, welcher Art Kunst und Mittel bezüchtigter Dämon könnt verwenden um auf diesem Weg die Seelen einzufangen, und zu entdecken ob irgend ein künstlich Blendtwerk dorten zu finden sey. So hat erstgemeldete Mohrin im Voraus geweynet und vielmals gewimmert und ohngeachtet der Kette ins Knie gefallen und mit groß Klagen und Geschrey geflehet solche Verordnung zu widerrufen; und darwidergehalten wie ihre Glieder schwach und ihr Knochen zart seynd und würden wie Glas zerbrechen; hat am End angeboten mit ihrer ganzen Habe sich beym Capitel loszukaufen und unverweilet das Land zu verlassen. Demzufolge wir ihr eindringlichst haben vorgehalten, von sich selbsten und freywillig zu bekennen, zu seyn und allezeit gewesen zu seyn ein Dämon von der Art der Buhlteuffel alias succubi, was sind weiblich Teuffelinne und seynd bestellet, durch geblendt Werk und schmeichelholde Liebesverlockung die Christenmenschen zu verderben. So hat sie, die spricht, erwidert, derley Bekenntnis[272] sey ein schändlich Lügen, darumb daß sie sich allezeit als ganz natürlich Weib gefühlt habe.

Darauf sind ihr vom Folterknecht die Ketten abgenommen und Bezüchtigte ihres Gewands entledigt worden und hat uns in Arglisten und mit boshaftem Vorbedacht die Vernunft verdüsterst, benebelt und verwirret durch ihres Leibes Anblick, so wahrhaftig auf ein Mann übernatürliche Wirkungen ausübet. Meister Wilhelmus Wendemund hat, von der Natur bezwungen, an dieser Stelle sein Feder von sich gelegt, ist von hinnen gangen und hat bekennet, ohn fast ungläublich Versuchungen, so sein Hirn peinigten, könne er selbiger Tortur nicht wohl beywohnen, darumb daß er verspüre wie der Teuffel gewaltsamlich sein Persona überwältige.

Hier nahm das zweyt Verhör seyn End und in Ansehung, daß der Wächter und Thürhüter des Capitels vermeldet hat, Meister Franz von Hangest sey über Landes, so sind Folter und Verhör auf den nächsten Tag zur Mittagszeit nach dem Hochamt festgesetzt. Solches ist in den Akten eingetragen von mir, Hieronymus, in Abwesenheyt von Meister Wilhelm Wendemund, zu Urkund dessen wir unterzeichnet haben:


Hieronymus Hornkraut, Oberpoenitentiarius.


Anschreiben: Heute, den vierzehnten Tag Februar sind vor mir, Hieronymus Hornkraut, erschienen die bemeldeten Meister Johannes Schmaus. Anton Hannes, Martin[273] Schönloch, Hieronymus Schlackeysen, Jakob von Omerstädt und der Herre von Drach, an Ort und Stelle for den gegenwärtig abwesenden Burgemeister von Tour, so allesamt im früheren Anschreiben näher bezeichnet sind; solchen haben wir das Ersuchen von Blanche Bruyn, so sich gegenwärtig als Nonne des Klosters Mont-Carmel mit Namen Schwester Clara bekennet, um Anrufung des Gottesurteiles zu wissen gethan, wie sich Vermeldete ob ihrer Bezüchtigung dämonischer Besessenheit hat anheischig gemacht und sich erboten, durch die Wasser- und Feuersprobe ihr natürlich Weibtum und Unschuld vor Stadt und Capitel zu erweisen. So haben die beygeschriebenen Klagführer vor ihr Teil zugestimmet, welche in Ansehung, daß die Stadt daran lebhaft mitthut, sich haben anheischig gemacht Platz und Scheyterhaufen wie's geziemet und mit Genehmigung der Taufeltern der Bezüchtigten zu richten. Ferners noch ist von uns Richter als Termin zur Probe festgestellet der erste Tag des neuen Jahres, der wird seyn künftig Ostern, und angezeigt die Mittagsstunde, nach dem Hochamt; und ist solche Frist von allen Teilen vor hinreichend befunden worden.

Solchermaßen wird der gegenwärtig Beschluß auf aller Betreyben in allen Städten, Flecken und Märkten des Tourer Landes und Frankreichs ausgerufen, auf ihr Betreiben, Wünschen und eigen Bezahlung.


Hieronymus Hornkraut.

Quelle:
Honoré de Balzac: Die drolligen Geschichten welchselbige der wohledle Herr von Balzac als Festtagsschmaus für alle Pantagruelskindlein in den Abteien der Touraine sammelte und ans Licht zog. Berlin [o.J.], S. 260-274.
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