419. Die zwei Teufel.

[270] Mündlich.


Zwei Bauern von Buxheim stritten lange um eine Furche Ackers. Innerhalb drei Wochen starben beide plötzlich. Von da an erschienen nächtlich lange zwei Todtengerippe, kämpften und stritten miteinander und sprühten Feuer. Ein Geistlicher fragte sie, was ihres Thuns hier sei? Sie gaben zur Antwort: Abgesandt von der Hölle, kommen wir zwei Teufel und wollen machen, daß die Leute über die beiden Marchenstreiter,[270] die gestorben, schmähen und schimpfen, auf daß jene auch noch mehrere Gesellschafter bekämen. Der Geistliche wollte sie augenblicklich wieder in die Hölle bannen, von wannen sie gekommen. Die Gerippe baten inständig, sie ja nicht mehr dahin, sondern in einen Strohhalm zu bannen oder in einen Grashalm, damit sie so vom Vieh gefressen in es fahren können. Der Propst gab nicht weich, und beide fuhren heulend wieder der Hölle zu234.

234

Stöber, elsäß. Sag. S. 223. Hebel heißt dieserlei Geister »fürige Marcher«. Fischart: »Zumselgespenster«. In der Mark heißen sie »Lichtmenneckens«.

Quelle:
Anton Birlinger/ M. R. Buck: Sagen, Märchen und Aberglauben. Freiburg im Breisgau 1861, S. 270-271.
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