[Behängt mit Orden ihn, vergoldet nur das Kalb]

[474] Behängt mit Orden ihn, vergoldet nur das Kalb,

Ein Hofrat und ein Tropf gilt anderthalb.

Quelle:
Franz Grillparzer: Sämtliche Werke. Band 1, München [1960–1965], S. 474.
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