(CLXVI.)

Das verletzte Gewissen.

[591] Jener Tyrann hat in seinem Zimmer üm und üm Spiegel hangen lassen / zu sehen / ob ihn nicht jemand rückwarts angreiffen und erwürgen wolte: massen die Tyranney in beharlichen Furchten schwebet / und niemals gesichert seyn kan. »Das Gewissen ist ein solcher Spiegel der uns zu aller Zeit / und in allen Orten unsre Mißhandlung und derselben Bestraffung vorbildet / daß solche Leute in steter Befahrung / in ängsten und Jammer leben /[591] biß endlich die Straffe herbey kommet / und durch einen schmertzlichen Tod die beharrliche Furcht endiget. Von so verletzten Gewissen wollen wir hier etliche seltne Geschichte anmelden.«

2. Zu Itzeho in Holstein wurde einer auf der Strassen ermordet / und weil man den Thäter nicht mochte handfest machen / hat man den Leichnam begraben /und eine Hand darvon / als das Freischzeichen / in der Gefängnis an einen Schnur aufgehengt. Nach zehen Jahren / ist der Mörder besagten Wandermanns die Gefengnis zu besehen / in eben diesen Ort / wo die Hand gehangen / gekommen / und hat solche / ob sie wol gantz verdorrt und eingeschrunden gewesen / zu bluten angefangen.

3. Der Kerkermeister / als er solches sahe / hat den unbekanten Mörder angehalten / und den Verlauff der Obrigkeit angemeldet / welche H. Rantzau ersucht /diesem Mann hierüber beweglichst zu zusprechen /und ihn seines Gewissens zu erinnern. Der Mörder laugnete zwar anfangs / muste aber doch Gott die Ehre geben / und ohne fernere Zeugschaft bekennen /daß er einen vorzehen Jahren erschossen / welches Hand / allen Umständen nach / in dem Gefängnis aufgehangen war. Deßwegen wurde er auch mit dem Rad / als ein Mörder und Strassenrauber getödtet. Diese Geschicht hat H. Heinrich von Ranzon / Königlicher Dennemerkischer Statthalter an D. Chytræum geschrieben.

4. Zu Hamburg hatte ein Schuster Gesell einen andern erwürget / und sich mit der Flucht gerettet. Sieben Jahr hernach treibt ihn sein böses Gewisses / daß er nicht ruhen mögen / biß er sich zu Hamburg in die Gefängnis gestellet / den Todtschlag bekennet / und üm ein gnädiges Urtheil gebetten. So bald er solches angehöret / hat er sich zu Ruhe begeben / und bekennet / daß keine grösser Marter / als ein böses Gewissen / oder wie es David nennet / eine unruhige Seele haben. Hat sich auch Christlich zu dem Tod bereit /und ist ausser allem zweiffel seelig gestorben.

5. Vor etlichen Jahren hat ein Spitz Bub ein[592] Weib /daß ům Mitternacht vor dem Weinachts-Fest / in die Messe gehen wollen / mit einem Hammer erschlagen /und ihr ihre Ringe und Geschmeide genommen. Diesen Hammer hatte er einem armen Schmid gestolen /welcher deßwegen in Verdacht gekommen / er habe diesen Todschlag begangen / weil solches unferne von seinem Hause geschehen / und der Hammer für den seinen bey dem Zeichen erkennet worden. Der Schmied wird auf die peinliche Frage geworffen / und ob er wol selbe mit grossen Schmertzen ausgestanden / und unschüldig gefunden worden / ist er doch darüber in grosse Armut geraten / üm seinen gesunden Leib kommen / und also elend dahin gestorben.

6. Dieses ist 20. gantzer Jahre verschwiegen geblieben / und gleichsam mit der entleibten begraben worden. Es fügte sich aber / daß einer von den Schergen in dem Dorf S. Leu / nechst bey Momoreney erzehlte / wie er sein Weib krank hinterlassen müssen /und seinem Dienste nachziehen: daß sie niemand bey ihr als einen Knaben / und setzte darzu die Beschaffenheit seines Hauses und Zustands. Dieses hörte ein alter Mann / Namens Moustier / und seiner Tochtermann: machen sich selbe Nacht auf den Weg / und tragen etliche Baumfrůchte zuverkauffen und eine Gantz mit ihnen.

7. Als nun diese beede zu deß Schergen Hauß morgens frůhe gelangen / und das Weib durch das Fenster fragt / was ihr begehren were? haben sie geantwortet /daß ihr ihr Mann eine Ganß und etliche Früchte zusende / hetten auch Befehl mit ihr zu reden. Der Knab macht also bald auf / den ermorden sie / bevor sie die Stiegen hinaufgehen. Das Weib höret auf dem Gang das Geschrey / und eilet sich in ihre Kammer zuverschliessen / und den Nachbaren zu Hülffe zu ruffen. Diese Gesellen wollen auch wieder davon und in dem sie die Haußthüre / welche inwendig das Schloß hatte / aufsperren wollen / zerbricht der Schlüssel / daß sie also gefangen waren.[593]

8. Diese nun zeitige Rauber / konte / nach dem Sprichwort / ein hinkender Scherge erlauffen / dann sie sich verkrochen / und zwar der alte in dem Keller /der jüngere aber in einen Schlot. Inzwischen lauffen die Nachbaren zu und suchen die Mörder in grosser Anzahl / finden sie auch endlich / und weil sie gleichsam auf handhaffter That ergriffen worden / machte man ihnen das Urtheil / daß sie lebendig solten gerädert werden. Als nun diese auf den Richtplatz stehen /bittet der alte Moustier / man solte deß Schmids Weib kommen lassen / als sie erschienen / hat er bekennt /daß er mit keinem bösen Gewissen sterben wolle /und daß er den Mord begangen / welches wegen ihr Mann hingerichtet: erzehlet darauff alle Umstände /wie es damit hergegangen. Nach deme nun solche Bekäntnis zu Papier gebracht / ist er mit seinem Tochtermann durch das Rad hingerichtet worden. Weil nun dem Schergen dreyhundert / der Schmidin aber 400 Franken für ihre Schäden und Ungemach zugesprochen worden / und der Mörder Güter so viel nicht wehrt waren / ist eine neue Rechtsache erwachsen /welche Schuld der andern vorgezogen werden solte. Pasquier aux recherches.

9. Johann Georg Godelmann von Rostock erzehlet in seinem Buch von den Hexen folgende Geschichte /welche sich in Saxen sol begeben haben. Ein Jůngling hatte sich in eine Jungfer verliebt / und weil er befürchtete / daß sie gegen ihm in berůhmter Gegenliebe nicht beständig verblieben / hat er solches Mißtrauen ihrem Versprechen entgegen gesetzet / darauf sie beteuerlich sich vernehmen lassen: sie wünsche / daß sie am ersten Tage ihrer Hochzeit mit einem andern der Teuffel holen solte.

10. Nachgehends vergisset sie dieses Schwurs /und verlobet sich mit einem andern / ungeachtet sie deßwegen von ihrem ersten Buler etlichmals erinnert worden. Als nun der Hochzeit Tag herbey gekommen / und die Hochzeit Gäste alle frölich zu Tische sassen / wachet der Braut das Gewissen auf / daß[594] sie sich sehr traurig erwiesen. In dem kamen zween Fremde in das Hochzeit Hauß geritten / welche man freundlich empfangen / und zu dem Dantz / der damals angefangen gefůhret / dem ältsten auch die Braut / einen Reyen mit ihr zu thun / nach üblichem Landsgebrauch / höflich anbefohlen.

11. Dieser Gast / oder vielmehr dieser Geist führet erstlich die Braut in dem Saal auf und nieder / darnach umfasset er sie / wischet zu der Thür hinaus /und führet sie in den Lůfften hinweg: Seine Diener und Pferde verschwanden / daß niemand wissen mögen / wo sie hingekommen. Die Befreundte schickten aus auf alle Strassen den Leichnam zum wenigsten zu finden und zu begraben: aber vergeblich.

12. Folgenden Tages kamen zween von den fremden Gästen wieder / und brachten die Hochzeit Kleider der Braut / sagende / daß Gott ihnen Macht gegeben über dieser Hochzeiterin Leib und Seele / weil sie sich selbst freywillig ihnen ergeben / aber nicht über ihre Kleider. Nach so gethanen Bericht sind sie verschwunden / nicht ohn entsetzen aller / die solches gesehen / und als eine wahre Geschichte haben angehöret.


Wer den Teuffel pflegt zu mahlen

(wie man saget) an die Wand /

dem wird er die Můhe zahlen

mit der Hellen Schwefelbrand.

Der Soldat / so sein begehrt /

wird gewehret und gefährt.

Quelle:
Georg Philipp Harsdörffer: Der Grosse Schau-Platz jämmerlicher Mord-Geschichte. Hamburg 1656, S. 591-595.
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