(II.)
Der Practicant.

[10] Es ist kein Wunder daß man diese Leute mit keinem woldeutendem Wort in unsrer Sprache nennen kan; weil die alten Teutschen so ehrliche auffrichtige Biedermänner gewesen / daß sie von dergleichen meuchellistigen Sachwaltern und Gerichtlichen Leutbetrügern nichts gewust / und ihr Geschlecht mit den Römischen Gesetzen oder vielmehr derselben Mißbrauch eingeschlichen. Man nenne sie aber Practicanten / weil sie das unrechte Recht practiciren und außwürcken können / und ihr Leben mit ander Leute Verderben zu suchen pflegen. Ehrliche und Gewissenhaffte Rechtsgelehrte sind hierunter nicht verstanden.

2. Ein solcher Gesell war Wolffgang. Ich will nicht sagen / ob er ein Sachwalter bey Gericht / oder ein gemeiner Schriftsteller gewesen; allein war er ein Meister den Recht ein wächserne Nasen zu drehen / und selbe gar hinter die Ohren zu setzen / wann er wolte. Das Runde kunte er viereckigt / und das Viereckigt rund machen / nach dem die Sache den Beutel füllte. Darbey war er eines frölichen Gemüts / und růhmte sich seiner Bubenstücklein / als ob er einen grossen Sieg erhalten / wie auß etlichen derselben nachgehends zu verstehen seyn wird.

3. Es hatte ihm einer / welchen wir Innocent nennen wollen / etliche Fahrnissen verkaufft / und zu der Bezahlung Zeit und Ziel gesetzet: nach dem solche verflossen / knipffet Wolffgang einen Verzug an den andern / nach der bösen Zahler Gebrauch /[10] unn gibt jm zu letzt nichts mit einander. Nachdem er nū dieses Glaubigers Gedult mißbraucht / und also zureden verbraucht / wird er zu der Bezahlūg bedraulich angestrengt / und endlich bey Gericht verklagt. Wolffgang wartete seiner an diesem Ort und sagte ihm zuvor / dz dieser Haußrath sein Hauß auff fressen würde / welches aber der Glaubiger nicht glauben wolte / weil er eine gerechte Sache hatte / und einen gerechten Richter zufinden hoffte.

4. Der Practicant laugnete für die Schuld / und gabe vor / der Kläger hätte ihm solches / als ein Pfand eingesetzet / und so viel Vorlehen darauff empfangen / weil aber die bestimmte Zeit verflossen / und das Pfand vertagt / were es nunmehr sein eigen Gut. Der Kläger schreyet über diesen Betrüger Rach / unn sagt / das er solches / als ein ehrlicher Mann nit vorgeben könne / sondern die Unwarheit sage / als ein leichtfertiger / etc. Hierüber beklagt Wolffgang seinen Glaubiger / daß der ihn an seinen Ehren angegriffen / und erbiet sich mit einem Eydschwur zuerhalten / daß er lieber 300. Reichsthaler müssen / als diese Befleckung seines ehrlichen Namens leiden wolte / etc.

In so schwebendem Streite verliert Innocent seine Zeit / welche er zu seinem Gewerb anwenden sollen; er verliert seine Ruhe / in dem ihm diese Sache Tag und Nacht in dem Sinne lage; er verlierte sein Gelt / welches er seinen Sachewaltern / Anwaltern und Schreibern geben musste; er setzet seinen ehrlichen Namen in Mißtrauen / welches er auff dem Platz hatte / in merckliche Gefahr. Inzwischen wird er täglichs mit vielen Schrifften / Gegenklagen / Nebenpuncten / Zeugen verhören / Fragstücken / Versicherungs begehren / und dergleichen Händeln heimgesucht / welche ihn nicht weniger plagten / als die Frösche und Mäuse den König Pharao / und die Heuschrecken das Land / in der Offenbarung Johannis / die sich voll Taues trincken / und bey dem Sonnenschein zu singen pflegen / wie wir hören wollen.[11]

8. Hierdurch wurde der unschuldige Innocent in äusserste Armuth gesetzt / und ist auß dem Glaubiger Wolffgangs Schuldner worden / der ihn doch darzu bedraut / nach dem er durch den Obsig Rechtens an den Bettelstab gebracht / er wolle ihn in der Gefängniß verfaulen machen. Es war aber der Unterscheid / daß Wolffgang seine Sache selbsten führen / und sonder Unkosten zancken kunte: Innocent aber muste diesen verdrießlichen Handel von seines Gegners Gesellen und Freunden teuer erhandlen / und wurde doch von ihnen verrathen und verkaufft.

Wolffgang erzehlet diese Sach seinen Trinckbrüdern durch folgende Fabel. Der Wolff / sagt er / hat von einem Aas ein Bein mit eingegessen / welches ihm in dem Halse stecken geblieben / und ihm grosse Schmertzen verursachet; rufft deßwegen dem Kranich / er solte ihm solches mit seinem langen Schnabel wider herauß ziehen / er wolte ihm redlich lohnen. Der Kranich saumet sich nicht / ziehet ihm das Beinlein herauß / und erheischet den versprochenen Lohn. Der Wolff gabe zu der Antwort / er solte seinen Lohn seyn lassen / daß er sich rühmen könte / er hette seinen Kopff in deß Wolffs Rachen gesteckt / und unverletzt herauß gezogen. Er wolte zuverstehen geben / daß die / so sich an seines gleichen Partitenmacher reiben / von Glück zu sagen / wann sie mit dem Leben darvon kommen / und sich nit gar zu todt gremen.

8. Ein Kärner führte Wolffgang auff eine Zeit etljche Fässer Wein nach Hauß / welche er gekaufft / und erheischte seinen Lohn. Wolffgang gabe ihme zu trincken / vermeinend / daß er damit bezahlt seyn solte; der Kärner aber will das Gelt haben welches er ihme versprochen: Wolffgang lachet seiner und hält ihn hönisch / wie dergleichen Federfechter zu thun pflegen. Der Karnmann fängt an / nach löblichem Gebrauch solcher Leute / schröcklich zu fluchen / und den Herrn Wolffgang zu schelten / der alsbald die darbey stehende zu Zeugen anschreyet / und darüber den Kärner Gerichtlich beklagt / daß ihm die Rechtfertigung Wagen und Pferde verschlingt. Nach lang verlauffener Zeit / wird der Kärner zu Kirchenbuß /[12] Wideruffung der Scheltwort / Abtrag der Schäden / und noch um eine Summa Gelts gestrafft / daß der arme Tropff darüber entlauffen müssen.

9. Dieses Siegs rühmte er sich bey seines gleichen mit folgendem Gedichte. Einem Wolff wurde auff eine Zeit von den Hunden hart zu gesetzet / daß er verwundet / und dem Raub nicht mehr nachgehen kunte. Als er nun eine Gemse von ferne siehet / bittet er sie / sie wolle ihme doch zu trincken holen / und ihn darmit laben. Die Gemse bringet ihm das Wasser / und fragte / wo er wolle zu essen darzunehmen. Der Wolff ergriffe die Gemse / und speisset sich darmit. Also wolt er sagen / ich hab den verschlungen / welcher mir zu trincken gebracht.

10. Dieser Wolffgang hatte ein Landgut zu sich gerafft / und als ihm ein Bauer in der Nachbarschafft nicht fronen wollen / hat er sich mit dergleichen Rechtshändel bald gerächet. Er stellte also einen andern an / der bey Gericht einen Schein vorzeigte / wie ihm jener 6. Metzen Korn geliehen / und nun darfür zu laugnen nicht errötete. Der Bauer sahe daß Wolffgang die Hand mit in dem Spiel hatte / und die Sach führte / liesse ihm den Schein vorlesen / und als er hörte / daß solcher nur auff 6. Metzen lautete / danckt er GOTT daß die Summa nicht grösser / und erbotte sich alsobald zu der Bezahlung / wiewol er nichts schuldig. Ist also noch am besten darvon kommen.

11. Dieses erzehlte er seinen Gesellen in folgender Fabel. Das Rehe / sagte er / heischte etliche Metzen vorgeliehenes Korn von der Geise / in Gegenwart deß Wolffs. Die Geiß gestehet der Schuld / wiewol gantz unschuldig / und bittet Zeit zu der Bezahlung. Als die erstimmte Zeit herbey kommet / erbietet sie sich solches Getreid in deß Wolffs Gegenwart zu entrichten / wol wissend / daß der Wolff wegen seines Raubens und Stehlens für Gerichte nicht erscheinen dörffte, für deß Wolffs Richterstul aber würde das Getreid sonder Fleisch nicht verzehret werden.

12. Dieser Wolffgang verlachte die Edelleute / weil sie[13] viel Mittel das Gelt zu verzehren / aber keine dasselbe zugewinnen hätten. Die Bauren / sagt er / sind ihre Unterthanen / der Edelleute aber sind der Schreiber ihre Bauren. Meine Feder trägt mir mehr Gelt und Zins / sagt er / als die fruchtbarsten Felder und Wiesen. Hierüber erzehlt ihm einer vom Adel folgendes Lehrgedicht / weil er wuste / daß er sich damit belustigte. Der Adler rühmte sich auff eine Zeit / daß er der schönste unter allen Vögeln were / und keiner durffte ihm / aus Furcht widersprechen; sondern mussten ja sagen / oder stillschweigen. Der Pfau aber sagte / ja / dz der Adler aller Vögel König / und der schönste / wann man seinen krummen Schnabel und eingreiffliche Klauen betrachtete. Wolffgang verstunde wol was der Edelmann meinte / und erzehlet folgendes aus Heil. Schrifft.

12. Die Baumen versammleten sich / einen König unter ihnen zuwehlen / und es wolte noch der Oelbaum / noch der Weinstock die königliche Hoheit annehmen / sondern der Dornbusch / welcher sich mit vielen Blühten brüstet / aber kein nutzlich Frucht noch schattige Blätter bringet / nahm das Königreich an: es gienge aber Feuer auß dem Dornbusch / und verzehrte die andern Bäumen. Er wolte sagen / daß seine stachlichte Dornreiche Schreiberey Feuer unter den Edelleuten anrichtete / und selbe verzehrte.

14. Nachdem nun Wolffgang sich angefült / mit dem Raub seiner Nachbarschafft / hat er unter andern zween vom Adel aneinander gehetzt / und den Kläger in grosse Weitläuffigkeit geführet. Diese beede werden endlich durch fridliebende Leute vereiniget / und sehen wie sie von diesen Wölffen / als die einfältigen Schaffe gezwacket waren worden; entschliessen sich deßwegen seinen Betrug und vielfältige Bubenstücklein angebührigen Orten anzumelden / jn aber durch ihre Laqueyen persönlich brügeln zu lassen. Welches beydes zu Wolffgangs höchster Beschimpffung erfolget / daß er darüber erkranckte / und auß Unmuth jämmerliches Todes gestorben.[14]

15. Dieses erinnert mich der Fabel von zweyen Hunden / welche sich miteinander gebissen / als sie aber den Wolff kommen sehen / haben sie sich vereinigt / und denselben zugleich angefallen. Die Erfindung solcher Lehrgedichte ist ein Theil unsrer Gespräch-Spiele / wie zu lesen in dem CCLXXXI. Die Hauptlehr ist / daß man sich für Gewinn- und Zancksichtigen Leuten hůten soll / welche unter dem Mantel der Gerechtigkeit viel Ungerechtigkeit zu üben pflegen. Wer Pech anrührt / besudelt die Hände; wie der / so mit diesen Widerrechtlichen Dientenschmierern rechtlich zu thū hat / sein Gewissen beflecket.

Quelle:
Georg Philipp Harsdörffer: Der grosse Schau-Platz Lust- und Lehrreicher Geschichte, 2 Bde, Frankfurt a.M. und Hamburg 1664, S. X10-XV15.
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