Schäfer.

[325] Schäfer betriegen 1) Wenn sie die Schafe Frühlings-Zeit durch dicke Hecken und Gebüsche treiben / daß die Wolle zu ihrem Nutzen daran hangen bleibet. 2) Wenn sie den Schafen die Wolle / vermittelst einer sonderlichen Salbe oder Goß / nach und nach ausrauffen / oder ihnen sonst solche / zumahl unter dem Bauche / säuberlich abnehmen / und gleichwol[325] die Eigenthums-Herren bereden / als ob sie durch eine hitzige Kranckheit derselben beraubet worden. 3) Wenn sie denen fetten Hämmeln die Seiten mit einer Ahlen fein subtil öffnen / und hernach das Fett durch ein klein Röhrlein oder Feder-Kiel aussaugen und abzapfen. 4) Wenn sie von Juden oder dergleichen Personen / welche ihren Herren die Häute von verrecktem Schaf-Viehe abkauffen / solche wieder erhandeln / und damit ihre Herren nachmahln belegen / davor aber so viel gute Stücke von der Heerde nehmen und verzehren. 5) Wenn sie die Ohren-Zeichen / welche ihre Herrschafft bey der Heerde führet, an andern Fellen nachmachen / und damit berechnen. 6) Wenn sie an Orten / da es gebräuchlich / daß man denen Schäfern wochentlich die Milch einen gewissen Tag überläßt /sich dieses Vortheils dergestalt zu Nutzen machen /daß sie den ihrem Tage vorhergehenden Tag die Schafe nur obenhin melcken / die beste Weide aber auf ihren Tag spahren / damit sie an solchem desto mehrere Milch geben mögen. 7) Wenn sie mehr Bestand-oder ihres eigenen Viehes nach der Schur unter die Heerde stossen / als ihnen erlaubt. 8) Wenn sie / da ihnen von den ihrigen ein Lamm zuschanden gehet /das beste von der Heerde nehmen / und es unter das Lamm-lose Mutter-Schaf stossen / auch / damit dieses das Lamm annehme / das noch warme Fell von dem verreckten um des andern Leib binden / und es eine Nacht lang mit diesem Fell bedecket lassen / damit solches des gestorbenen Geruch annehmen möge. 9) Wenn sie bey Verkauff ihrer Wolle in die Schöpper /Sand / Koth / Schaf-Lorbeern /[326] Löcklein / auch wol unter die seine stammhärige grobe Wolle stecken / die Wolle nicht rein waschen / und / nachdem denen von der Schaf-Wäsche gekommenen Schafen die nasse Wolle abgeschoren / solche bald zu Marckte bringen /oder in Kellern und feuchten Gewölben aufbehalten /alles zu dem Ende / damit die Wolle im Gewicht sich desto besser halten möge. 10) Wenn sie ihr verhüttetes Brackt-Vieh und die Schmier-Schafe vor gute tüchtige Schafe verkauffen. 11) Wenn sie ein Stück vom Schaf-Fell oder einen Schafs-Kopf dem Eigenthums-Herrn derer Schafe vorzeigen / und solche vor einen Wolfs-Riß angeben / da sie doch selbsten die Wölfe / welche das Schaf gehohlet und gefressen / gewesen. 12) Wenn sie die Schafe schlagen oder werffen / daß solche davon crepiren / und hernach sagen /sie seyen sonst drauf gangen und umgefallen. 13) Wenn sie durch die Trifft treiben / und die Schafe auf beyden Seiten ins Korn oder auch anderes Getreidig mit Fleiß gehen lassen. 14) Wenn sie die Schafe in die jungen Schläge lauffen und grossen Schaden thun lassen / hernach aber vorgeben / daß sie ihnen entlauffen wären. 15) Wenn sie unter dem Hüthen die auf freyem Feld stehende Obst-Bäume ableeren / und auf Befragen darüber die Schuld auf andere schieben. 16) Wenn sie die Felle vom gefallenen Vieh nach dem Abziehen nicht an lüfftige Oerter ausbreiten und aufhängen / sondern solche verderben / oder von Katzen und Mäusen die Ohren / wodurch das kenntliche Zeichen abgehet / abfressen lassen / um durch sothanen Vorwand hernach die Felle desto eher[327] austauschen zu können. 17) Wenn sie ihre Schaf-Hunde in Leit-Hammel-Felle kleiden / und darbey abrichten / daß sie von andern Heerden etliche Stücke herbey ziehen / welche sie hernach unterschleiffen. 18) Wenn sie die gezeichneten Ohren subtil abschneiden / und andere anhefften / oder wohl gar Hammel-Schwäntze von jährlichen Kälbern nehmen / und beym Abzuge diejenigen Hämmel / so sie allbereit verpartiret / damit ersetzen. Bes. Wündschens Memoriale Oecon. Polit. Pract. P. III. p. 46. 47. 19) Wenn / da sie andern den Pferch nicht um die andere, oder dritte Garbe / sondern um ein gewisses Geld-Gedinge schlagen / sie die Pferch-Hütten fein groß machen und weit schlagen / damit sie desto ehender mit dem Pferchen fertig werden. 20) Wenn sie heimlich ausländische Schafe / welche der Herrschafft weder versteuert noch verzehendet werden /Sommers über annehmen. 21) Wenn sie wider Verboth unreine Schase / oder so genanntes Schmier-Vieh / unvermerckt unter die sonst reine Schäferey bringen / oder annehmen. 22) Wann / da dem Landes-Herrn der Aushub gewissen Schaf-Viehes vor ihre Hof-Küche gebühret / sie dem darzu abschickten Hof-Schlachter nicht alle Schafe vortreiben / oder ihm spendiren / daß er bey dem Aushub die ihrigen verschone. 23) Wenn sie wider das Verbot / kein fettes Schaf-Vieh ausser Landes zu verkauffen / denen fremden Vieh-Treibern oder Fleischern bey Nacht aus dem Pferch zukommen lassen. 24) Wenn sie von der gemolckenen Milch ein gut Theil für sich behalten / und hergegen solchen Abgang mit Wasser wiederum ersetzen.


[328] Mittel: 1) Daß man mit denen Schäfern bey deren Bestellung darauf capitulire / daß sie vor allen von den Raub-Thieren der Schäfferey zufügenden Schaden in totum, oder zur Helffte / stehen sollen. 2) Anbey öffters die Schaafe unvermerckt abzehle / auch bey Hammelung / Wollenschur und Ausmetzung dieselben wieder fleißig durch die Rolle lauffen lasse. 3) Wie nicht weniger auf die angeordnete Zeichen Achtung gebe / dieselbige offt in Augenschein nehme / und sich das Fell / so bald / als eines vor gestorben angegeben wird / zeigen lasse / da denn gar bald zu erkennen seyn wird / ob ein Stück gewaltsamer Weise umkommen / oder sonst an einer Kranckheit umgefallen ist. 4) In der Landes Ordnung versehe / daß auf 100. Stück Schaafe nicht mehr dann 8. Hürten deren jede 14. Schuhe lang seyn soll / geschlagen / und ohne Obrigkeitliche besondere Erlaubniß keine ausländische noch unreine Schaafe bey denen Schäffereyen angenommen oder gedultet werden sollen. 5) Bey dem Schaaf-Melcken / denen Schäfern keinen gewissen und ordentlichen Wochen-Tag verstatte / sondern ihnen unwissend damit abwechsele. 6) Daß man beym Wollen-Verkauff etliche oder alle Schöpper aufmache / und was darein gepacket / nachsehe / die feuchte Wolle durchgreiffe und solche darnach schätze.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 325-329.
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