Ober- und andere Geld-Einnehmere, Cassirer etc.

[71] Ober- und andere Geld-Einnehmere, Cassirer etc. betriegen 1) wenn sie die Leute anhalten, lauter gantz Geld in ihre Einnahme zu bringen, solches darauf gegen kleine Müntze mit agio verwechseln, und diejenigen, so bey ihnen zu fordern haben, damit bezahlen. 2) Wenn sie die Juden, Italiäner und andere Kauffleute welche der Herrschafft Waaren verkaufft, nicht eher bezahlen, biß sie ein gut recompence von ihnen erhalten, unter dem Vorwand, daß anjetzo kein Geld in der Cassa wäre, doch wollten sie es einsweils von einen guten Freund entlehnen, oder von ihren eigenen herschiesen, wenn ihnen das behörige interesse bezahlt würde. 3) Wenn sie das Herrschafftliche Geld zu ihren eigenen Nutzen verwenden und die Leute, denen sie Besoldungen oder anders Forderungen zahlen sollen, von einer Zeit zur andern aufziehen. 4) Wenn sie die Herrschafftlichen Gelder verschwenden und da sie am Ende nichts mehr haben, woran sich die Herrschafft erholen möge, dieselbige um das Ihrige betriegen. 5) Wenn sie vorgeben, daß sie Hexen-Geld[71] empfangen, welches ihnen unter der Hand durch Zauberey wiederum weggekommen wäre. 6) Wenn sie mehr in die Ausgabe als in die Einnahme in ihre Rechnungen setzen, allerhand falsche Bescheinigungen beybringen und dasselbe Geld in ihren Beutel stecken. 7) Wenn sie die einfältigen Leute in zehlen entweder in der Einnahme oder Ausgabe vervortheilen. 8) Wenn sie denen, so an ihnen zu fodern haben, an der behörigen und von höhern approbirten Summa etwas abbrechen, in der Rechnung aber die völlige Summa ansetzen und das übrige alsdenn in ihren Beutel stecken. Siehe mehr in Haupt-Theil sub Titulo Cammer-Räthe.


Mittel: 1) Daß man aufrichtige treue und angesessene Leute in dergleichen Dienste setze. 2) Daß man ihre Rechnungen bald und genau examinire und abnehme. 3) Daß bey ereigneter Klage dieselben zu gebührender Straffe gesetzt werden. 4) Daß der creditor die eigentliche Summa so er empfangen, nahmentlich auf den conto quittire.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Fortgesetztes Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket werden, Dritte Edition, Coburg 1730, [Nachdruck Leipzig 1981], S. 71-72.
Lizenz:
Kategorien: