Rübezahl erzeiget sich wie ein Drache.

[120] Vor 10. Jahren / hat es sich zugetragen / daß ein Goldschmiedes Geselle eben über das Riesengebürge seine Verreisung[120] gehabt / da er drüber verführet worden / daß er sich nicht wieder hat herunter finden mögen: Derentwegen er denn aus Noth / und in grossen Aengsten / da es Nacht drüber geworden / sich unter einen grossen Stein geleget / und in eine Höle gekrochen / in meinung / allda die Nacht über zu ruhen / welches dennoch schlecht verrichtet worden /sintemahl er kein Auge zugethan / sondern stets in grossen Furchten begriffen gewesen / und sich derenthalben allerseits herumb geschauet / ob nicht iemand zu ihm käme? Wie er in solcher Phantasie geschwebet / da er siehet er in einem Loche oder Höle einen Drachen / wie er anfänglich vermeinte / dessen Augen hefftig gläntzeten / und ihm gleichsam vorkame / als wolte er aus seiner Höle hervor zu ihm kriechen. Hierbey ward ihm immer ie übler und übler zu Muthe / ängstet sich in seinem Hertzen über alle massen /und solches zwar durch die gantze lange Nacht / biß es drüber getaget /[121] und der vermeinete Drache dennoch immer anzukommen verzogen; Da geräth er endlich auff die Gedancken / daß es kein rechter Drache seyn müste / und schliesset ferner / weil sich das Gesichte auch nicht einmahl rührete / so müste es etwa ein Stein oder Metall seyn. Stehet hiemit auff / gehet hinzu / und befindet / daß es ein klares Gold gewesen / welches er mit einem Stein loß geschlagen / und zu sich gesteckt hat. Hierzu solte sich fast schicken / was Ursinus in seiner Acerra Philologica setzet / lib. 5. §. 18. p. 384. Portentum. Valens Imp. cum Exercitu in Scytas movens, non procul Constantinopoli tale vidit ostentum. Jacebat in via homo immobilis, toto corpore plagis contuso, ut nihil sani esset a ca Pite ad calcem: oculos tantum movebat, qvibus accedentes intueri videbatur. Interrogatus a multis, & deniqve ipso Imperatore, ad prodigii spectaculum accito; qvis aut unde esset?[122] nihil omnino respondit. Tademe è conspectu evanuit. Igeniosi statum Reip. significari iuterpretabantur; in qvâ, & si toto corpore livido & langvido, animam agenti similis esser, spei tamen superesset aliqvid, qvantisper Vigilantes haberet præsides. Magistratuum autem improbitate tandem omninò inter ituram divinabant, Zosimus lib. 4. histor. vide Esaiæ cap. 1. v. 6. Doch gnug.

Quelle:
Praetorius, Johannes: Des Rübezahls Anderen, und ganz frischer historischer Theil. Leipzig, Arnstadt 1671, S. 120-123.
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