Aktenheftung [1]

[120] Aktenheftung, Ordnung und Aufbewahrung von Akten, Dokumenten, Belegen, Briefen u.s.w. durch Befestigung mittels Heftstichen in eigenartig umgebrochenem, speziell zu diesem Zweck hergestelltem, naturfarbigem Kartonpapier, Aktendeckel genannt.

Zu einer Aktenanlage gehören zwei Bogen Aktendeckel. Einer der beiden Bogen wird – quer vorliegend – auf 1/3 seiner Breite einmal gebrochen, das Zusammengelegte nochmals zwei Finger breit umgelegt. In diesen letzten Bruch wird der in der Mitte gebrochene zweite Bogen eingesteckt, so daß seine obere Hälfte als Vorderdeckel, die untere dagegen als weitere Verstärkung des Rückens dient. Auf der äußeren Seite des letzteren zieht man 8 Richtungslinien (Fig. 1), flieht bei 1 von innen nach außen, bei 2 hinein, verknüpft das Ende bei 1, führt die Nadel bei 3 heraus, bei 4 hinein, knüpft auch hier mit zweimaligem Durchschlingen und schneidet den Faden ab. Nachdem so der Deckel befestigt, fügt man die erste Aktenlage ein, deren vier Stiche bei 5, 6, 7, 8 durchgeführt werden. Die vier Stiche der zweiten Aktenlage werden wieder bei 1, 2, 3, 4, die der dritten bei 5, 6, 7, 8 durchgeführt u.s.w. Der Verlauf des Fadens ist aus Fig. 2 ersichtlich. Volle Bogen werden durch die Mitte geheftet, einzelne Blätter am Rücken mit schmalem Falz umgebrochen und, ineinandergesteckt, zu einer Lage vereinigt. Kleinere Blätter, werden auf die Höhe des Rückens verteilt, damit letzterer überall gleichmäßig stark wird. Schließlich wird in den Bruch zwischen Rückenfalz und Oberdeckel noch ein zusammengelegtes Stück meist andersfarbigen Aktendeckels oder steifen, glatten Kalikos mit drei Stichen eingeheftet, der sogenannte Aktenschwanz. Das Ganze heißt Aktenstück oder Faszikel.

Herm. Saalfeld.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 120.
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Lueger-1904: Aktenheftung [2]