Allegorie

[150] Allegorie, bildliche Darstellung einer abstrakten Idee.

In der Architektur kommt die sinnbildliche Darstellung einer Tugend, eines Lasters, Gewerbes u.s.w., in Form einer Statue, freistehenden Gruppe, in Relief oder Malerei zum Ausdruck. Von einer zweckentsprechenden Allegorie muß stets gefordert werden, daß sie das Darzustellende für jedermann verständlich ausdrücke und daß sie beim Beschauer Wohlgefallen errege. Sie bedient sich z.B. der Themis zur Darstellung der Gerechtigkeit, die symbolisch durch Wage[150] und Richterstab zum Ausdruck gebracht wird. Die Allegorien dienen besonders dazu, die Bestimmung eines Gebäudes anzudeuten. Vgl. Symbol. Näheres über die Darstellung und Deutung der Allegorien in Blümner, Ueber den Gebrauch der Allegorie in den bildenden Künsten, Laokoonstudien, Freiburg 1881, Heft 1. – Frank, Darstellung und Deutung der Allegorien, Hamburg 1880.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 150-151.
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