Brettüre

[297] Brettüre, einfachste und älteste Gestaltung eines Türflügels, gebildet aus mehreren nebeneinander stehenden Brettern, rauh oder gehobelt, die durch Querleisten zusammengehalten und gegen Werfen geschützt werden. Die Befestigung auf den Querleisten kann a) durch Nagelung oder b) durch Einschieben auf den Grat (Fig. 1) geschehen. Im ersteren Falle ist zum Schütze gegen Einschlagen oder Senken der Türe eine Strebe oder ein Bug nötig (Fig. 2); Vgl. Türe.

Weinbrenner.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2 Stuttgart, Leipzig 1905., S. 297.
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