Handgriff

[769] Handgriff, 1. Handhabe eines Werkzeuges; 2. s.v.w. Handleiste, Geländergriff, der obere breitgerundete Abschluß eines Geländers aus Holz oder Eisen. Bei Brücken und Balkonen wagerecht, steigt er bei Treppen den Stufen entsprechend an. Die gewöhnliche Höhe über Boden oder Trittvorderkante beträgt 0,80 m (s.a. Griff).

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 769.
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