Handwerk

[772] Handwerk (Gewerk), diejenige menschliche Tätigkeit, die mit Hilfe der Hand und einfacher Werkzeuge Rohprodukte so bearbeitet, daß sie zum Gebrauche dienen können.

Im Altertum von Sklaven ausgeübt, im Mittelalter von den Bürgern, führte der Erhaltungstrieb der letzteren zur Vereinigung der gleichartigen Gewerke, zu den Innungen oder Zünften, innerhalb welcher die selbständigen Handwerker als Meister, deren Gehilfen als Gesellen und Lehrlinge bezeichnet wurden. Die im Laufe der Zeit erworbenen Privilegien führten zu manchen Mißbräuchen und schließlich zur Auflösung der Gewerke und zur Gewerbefreiheit; den schädlichen Wirkungen dieser Maßregel zu begegnen, entsprechen in neuester Zeit mannigfache Vorschläge der Regierungen und der Handwerkerkreise. Vgl. Gewerbeordnung.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 772.
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